GÜTERSLOH. Der geplante Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in der Grundschule wird einer Studie zufolge noch höhere Milliarden-Kosten verursachen als bisher kalkuliert. Es werde bei den angenommenen jährlichen Personalkosten von 4,5 Milliarden Euro für rund 1,1 Millionen neu zu schaffende Plätze nicht bleiben, erklärte die Bertelsmann-Stiftung. Nach einer in Auftrag gegebenen Studie müsse zudem bei vielen Plätzen nachgerüstet werden, was weitere gut 0,8 Milliarden Euro kosten werde. Denn nicht alle Ganztagsgrundschulen erfüllten die Vorgaben des angestrebten Rechtsanspruchs ab 2025 bei den Öffnungszeiten in Unterrichts- wie Ferienwochen.
Um die Lücke zu schließen, wären 11.200 Erzieher und 237 Lehrkräfte in Vollzeit zusätzlich nötig – das entspreche Kosten von 815 Millionen Euro im Jahr, rechnete die Stiftung in Gütersloh vor. Die laufenden Kosten würden damit insgesamt 5,3 Milliarden Euro betragen.
Das Bundeskabinett hatte für den Rechtsanspruch zunächst die Einrichtung eines einmaligen Sondervermögens von zwei Milliarden Euro beschlossen – für Investitionen in Gebäude und Räumlichkeiten an den etwa 25.000 Grundschulen in Deutschland. Über eine mögliche Beteiligung des Bundes an Personalkosten wird mit den Ländern derzeit verhandelt. Nach Angaben der Stiftung ist dabei die Kalkulation des Deutschen Jugendinstituts – 4,5 Milliarden Euro für Personalkosten – die Grundlage.
“Kosten für die Ganztagsschule dürfen nicht schöngerechnet werden”
„Die durch den Rechtsanspruch auf Ganztag entstehenden Kosten dürfen nicht schöngerechnet werden. Quantität darf nicht vor Qualität gehen”, so forderte VBE-Bundesvorsitzender Udo Beckmann. „Der Bildungsertrag des Ganztags hängt wesentlich von seiner pädagogischen Konzeption und der des beschäftigen Personals ab. Dies belegen Studien, die die Wirksamkeit der schulischen Ganztagsangebote untersucht haben.” (News4teachers berichtete, d. Red.). Neben qualifiziertem Personal sei es unabdingbar, dass Schulen ein Raumkonzept erhielten, das ganztägige und ganzheitliche Bildung ermöglicht.
Beckmann: “Wenn die Rahmenbedingungen stimmen und dafür zu sorgen ist Auftrag der Politik, kann ganztägige Bildung einen Beitrag leisten, den Zusammenhang von sozialer Herkunft und Bildungschancen zu entkoppeln. In Zeiten des Mangels an pädagogischen Fachkräften ist eine der drängendsten Herausforderungen, viele Auszubildende und Studierende zu gewinnen und die Arbeitsbedingungen für alle so zu gestalten, dass sie gut, gerne und dadurch auch lange im Bildungsbereich arbeiten können und möchten.“ News4teachers / mit Material der dpa
Das schöne Bild im Text suggeriert ein Betreuungsverhältnis von 1 Lehrer auf 8 Schüler. Ist das in der Bedarfsrechnung auch so vorgesehen? Im Text steht dazu nichts. Leider ist der Nachmittags-Personalansatz im rot-grünen Rheinland-Pfalz nur 1 Lehrkraft auf 1 Klasse.
“Vorgaben des angestrebten Rechtsanspruchs ab 2025 bei den Öffnungszeiten in Unterrichts- wie Ferienwochen …” heißt das, dass die betroffenen Kinder auch in den Ferien in die Schule gehen müssen?
Vielleicht haben ja vor allem berufstätige Eltern Interesse an einem Ganztagesplatz? Diese wären höchst erfreut über eine Ferienbetreuung an den Schulen. Als Berufstätiger ist es kaum möglich die gesamte Ferienzeit (bis zu 14 Wochen im Jahr) über eigenen Urlaub abzudecken. nicht jeder kann sich ein teures Ferienprogramm für seine Kinder leisten.
Und, wo ist das Problem? Wenden Sie sich an ihre Gemeinde, denn die ist für die Betreuung zuständig.
Apropos 13 Wochen unterrichtsfreie Zeit – das sind hier in NRW in den Herbstferien 10 , in den Weihnachtsferien (in diesem jahr) 6+2*0,5 Arbeitstage, in den Osterferien 8 Arbeitstage, Pfingstferien 1 Arbeitstage und den Sommerferien 30 Arbeitstage. Hinzu kommen 3 bewegliche Feiertage. Zusammengerechnet sind das 59 unterrichtsfreie Tagevon denen 30 tarifliche Urlaubstage abgezogen werden müssen. Die Differenz beträgt gegenüber anderen Angestellten des ÖD 29 Tage bzw. 223,3 Zeitstunden auf Grundlage einer 38,5 Stundenwoche. Dieses Stundenkontingent hat mein Arbeitgeber als Freizeitausgleich für im Laufe eines Arbeitsjahres angefalle Überstunden vorgesehen, wes halb sie verrechnet werden. Bei 52 Arbeitswochen zu 5 Tagen abzüglich der gesetzlichen Feiertage (Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Fronleichnam, Pfingstmontag, 3.10., 1.11., 1. und 2. Weihnachtsfeiertag sowie den halben Tag an Heiligabend und Silvester) sind das maximal rd. 250 Arbeitstage minus Urlaubsanspruch – also 220 Arbeitstage. Auf diese entfallen (siehe vorstehende Auflistung) 223,3 Überstunden (Zeitstunden).
Das ist nicht mehr als eine angerechnete Überstunde je Arbeitstag.
Mir wäre eine Zeiterfassung einschließlich Präsenzzeit bei voll ausgestattetem Büroarbeitsplatz in der Schule allemal lieber. Die Gemeinden als Schulträger sind aber nicht bereit, diesen Arbeitsplatz zu stellen. Und das Land als Arbeitgeber hat ebenfalls kein Interesse an einer korrekten Arbeitszeiterfassung.
Das Interesse der voll berufstätigen Eltern ist schon klar, aber was bedeutet es für die Kinder??
Der Rechtsanspruch ist der falsche Weg, weil er pauschal Plätze für alle vorhandenen Kinder vorhalten muss. Das muss erheblich teurer sein als ein Angebot, das Eltern nutzen _können_, die sich für ihr Kind eine Ganztagsbetreuung wünschen (es gibt noch andere Möglichkeiten, privat).
Kinder die immer (5 Tage die Woche im ganzen Jahr) im Hort betreut werden, selbst wenn die Betreuung dort Spitze ist, werden deutlich mehr vom Hort geprägt sein als von ihren Eltern, die sie nur abends kurz sehen und an den Wochenenden. Sie werden in entscheidenden Phasen eher auf Mitschüler (Peergruppe) oder Dritte hören als sich an ihre Eltern zu wenden, von denen sie sich früher oder später abgeschoben fühlen (auch wenn die meisten das nicht von sich aus zugeben würden, denn sie liebem ja ihre Eltern und möchte ihnen keinen Stress machen).
Damit sind Probleme in der Pubertät und Adoleszenz vorprogrammiert, auch bei einer späteren Familiengründung. Man hat ja keinen wirklichen Zusammenhalt erlebt, den Eltern war die Arbeit (gefühlt!, nicht zwangsläufig tatsächlich) immer wichtiger als Alltags-Zeit mit ihren Kindern, ihnen die normalen Dinge beibringen die man täglich so macht. Das kann abends wenn alle vom Tag alle sind nicht mehr so gehen wie nachmittags, wenn Papa oder Mama zu Hause sind und die Kinder liebevoll in die häusliche Abläufe einbinden (Haushalt, Fertigkeiten, einkaufen etc.) oder mit ihnen Qualitäts-Freizeit verbringen.
Daher: Krippe, Kita, Hort als Angebot nach Bedarf, aber ALLE Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder unterstützen. Nicht nur die, die auf ein zweites Einkommen nicht verzichten wollen oder können, sondern auch die, die für ihre Kinder (und deren Qualität als künftige Leistungserbringer, Steuerzahler, Beitragszahler) den eigenen Beruf und Karriere zweitweise oder ganz zurückstellen.
Wenn Art. 6 Abs 2. GG nicht verletzt werden soll (wie aktuell durch die extrem einseitige Föderung der außerhäuslichen Kinderbetreuung), darf die staatliche Unterstützung (Betreuungs-Subvention) nicht maßgeblich die Entscheidung für die Art der Betreuung beeinflussen. Wer die Wahl hat zwischen a) ich bleibe für mein(e) Kind(er) zu Hause, verzichte auf Einkommen und Karrierechancen und bekomme nichts oder b) erziele eigenes Einkommen und gebe mein Kind in fremde Hände und Umgebung, dazu erhalte ich Beihilfe vom Steuerzahler in Höhe von 3/4 der Kosten, muss schon sehr genau wissen, was die eigene Erziehung für das Kind bedeutet, um auf mtl. 2-3000 Euro (oder mehr) zu verzichten.
Vielleicht würden sich mehr Erzieher im Ganztag bewerben, wenn sie auch als Erzieher bezahlt würden und nicht, wie oft, zwei Lohngruppen unter den KollegInnen in Kitas. Wenn dann noch Vollzeitstellen angeboten würden, anstelle der Teilzeitstellen, dazu zumindest ein paar Stunden, die fest als Vorbereitungs- bzw Dokumentationszeit gelten, dann müssten die Angestellten nicht immer ihre Planungen als unbezahlte Überstunden in der Freizeit erledigen, es würden mehr echte, ausgebildete Fachkräfte gefunden werden, die zudem noch qualitativ Arbeit leisten könnten. Auch die bessere Vernetzung im Unterricht wäre sinnvoll, aber auch das braucht mehr Stunden pro Fachkraft. Wenn dann noch die räumlichen Bedingungen verbessert würden, die vielfach schlicht eine pädagogische Zumutung und arbeitsschutzrechtliche Vollkatastrophe sind, dann wäre die Fluktuation beim Personal auch geringer. Zu viele Kinder in zu kleinen Räumen mit zu wenig Personal, zu vielen unbezahlten Arbeitsstunden, dennoch nur ein Einkommen am Existenzminimum, und geringer Wertschätzung sowie mangelnder Wahrnehmung seitens Politik und Öffentlichkeit, das macht keineR lange mit.
Dem stimme ich zu.
Es ist aber günstiger, ab dem Mittag “pädagogische Mitarbeiterinnen” mit Kurzzeit-VHS-Kurs einzustellen, die dann die 3 Std. Betreuung am Nachmittag in der Großgruppe im Klassenraum übernehmen, und den Rest über Übungsleiter und Ehrenamtliche durch die Schulen organisieren zu lassen.
Ich weiß, dass die MitarbeiterInnen an vielen Betreuungsangeboten im Ganztag gute Arbeit machen, aber faire Arbeitsbedingungen wären andere.
Ein qualitativ guter Ganztag ist teuer. Der laufende Betrieb einer Ganztagsschule muss von der jeweiligen Gemeinde gestemmt werden. Auf die Diskussionen freue ich mich schon!
Es lohnt sich für jeden Mal, sich eine gute Ganztagsschule bei einem Tag der offenen Tür anzuschauen. Die Ausstattung (personell und räumlich) ist oft ein pädagogischer Traum! 🙂 Viele Gemeinschaftsschulen, in denen keine klassische Selektion praktiziert wird, sind zudem Ganztagsschulen. Es ist ein eher linkes Bildungsideal, das hier verfolgt wird.