Urteil: Schulverweis wegen unentschuldigter Fehltage war rechtmäßig

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KOBLENZ. Der Verweis eines Schülers wegen unentschuldigter Fehlzeiten von einer Berufsschule ist rechtmäßig. Der 1999 geborene Schüler fehlte mehr als zehn Tage unentschuldigt, die Beendigung des Schulverhältnisses verstieß zudem nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wie das Verwaltungsgericht Koblenz am Freitag mitteilte (Aktenzeichen 4 K 989/19.KO).

Das Gericht hat geurteilt. Foto: Carlo Schrodt / pixelio

Nachdem der Schüler im November 2018 erstmals wegen Fehlzeiten ermahnt worden war, wies ihn der Schulleiter nach Angaben des Gerichts aufgrund erneuter Fehltage im Juni vergangenen Jahres von der Schule. Den darauffolgenden Widerspruch des Schülers hatte die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz zurückgewiesen. Die Koblenzer Richter begründeten ihren Widerspruch laut Gericht nun so: Das Schulverhältnis eines nicht zum Schulbesuchs verpflichteten Schülers darf nach den gesetzlichen Vorschriften beendeten werden, wenn dieser an mindestens zehn Tagen im Schuljahr den Unterricht versäumt. Dies treffe in diesem Fall zu.

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Er sei zudem entsprechend der Vorschriften gemahnt und die Beendigung des Schulverhältnisses angedroht worden. Gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt die Entscheidung laut Gericht nicht, da der Schüler nicht kurz vor seiner Abschlussprüfung stand. Zudem sei laut Schulleiter offen gewesen, ob er überhaupt zur Prüfung hätte zugelassen werden können. Gegen die Entscheidung kann noch Berufung eingelegt werden. dpa

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