Solange die Schulen geschlossen sind, müssen Schüler keine schlechten Noten fürchten – auch kein Sitzenbleiben

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MAINZ. Lehrer in Rheinland-Pfalz dürfen in der Zeit der Schulschließungen keine Noten verteilen. Dies hat Landesbildungsministerin Stefanie Hubig (SPD), Präsidentin der KMK, klargestellt. Die Regelung gilt mit aller Konsequenz: Sollten die Schulen in Rheinland-Pfalz bis zum 4. Mai nicht wieder öffnen können, muss kein Schüler dort sitzenbleiben. „Auch Ihre Schülerinnen und Schüler befinden sich in einer besonderen Situation“, so begründet Hubig die weiche Linie in einem Schreiben an die Schulleitungen im Land.

„Schülerinnen und Schüler teilen die gleichen Ängste und Sorgen wie wir Erwachsenen”: die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Stefanie Hubig. Foto: Georg Banek / Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz

Derzeit ist in Rheinland-Pfalz wie in den übrigen Bundesländern eine Schließung der Schulen bis zum 19. April vorgesehen, dem Ende der Osterferien. Am 14. April wollen die Bundesländer mit dem Bund gemeinsam entscheiden, ob der Termin gehalten werden kann. Das Bildungsministerium in Manz bereitet die Schulen allerdings bereits darauf vor, dass die Schließungen andauern könnten. Sollten zwei weitere Woche ohne Schulbetrieb notwendig sein, würde sich bei der Benotung der Schüler nichts ändern. Dann könnten die Entscheidungen über Versetzungen und Schulabschlüsse regulär fallen, so heißt es in einem Bericht der “Rheinpfalz am Sonntag”. Allein bei der Anzahl der Klassenarbeiten seien Abstriche möglich.

Keinem Schüler sollen Nachteile aus der Corona-Krise entstehen

Die Leistungen während der Schulschließungen geht in die Bewertung nicht ein. Aktuell gilt – wie eine Sprecherin des Bildungsministeriums in dieser Woche betonte –, «dass angesichts der Sondersituation derzeit auf Benotungen zu verzichten ist». Davon ausgenommen sind einige Schulen, die ohnehin schon seit Jahren Online-Leistungen bewerten und entsprechend darauf vorbereitet sind. Das Schulgesetz von Rheinland-Pfalz erlaubt zwar eine Benotung digital erbrachter Leistungen grundsätzlich, sieht dafür aber vor, dass innerhalb der Lerngruppe Chancengleichheit herrschen muss. Außerdem muss sichergestellt sein, dass die Leistung individuell zugeordnet werden kann, also selbstständig und ohne fremde Hilfe erbracht wurde. «Wir erleben aktuell aber eine Ausnahmesituation, in der wir uns entschieden haben, die Benotung auszusetzen», erklärte die Sprecherin des Ministeriums. Oberstes Ziel sei es, dass keinem Schüler, keiner Schülerin aus dieser Situation unverschuldet Nachteile entstünden.

Wenn allerdings die Schulschließungen über den 4. Mai hinaus andauern müssen, hat dies Konsequenzen für die Leistungebeurteilungen, wie die „Rheinpfalz am Sonntag“ berichtet. Sie zitiert aus einem Schreiben an alle Schulleitungen des Landes. Dann erfolgten für schwache Schüler „Versetzungen in besonderen Fällen“- bedeutet also: Sie bleiben nicht sitzen. Schüler deren Schulabschluss der Berufsreife oder der mittleren Reife gefährdet sei, könnten allerdings besondere Leistungsnachweise erbringen, um ihre Noten zu verbessern.

Berufsschullehrer kritisieren den Verzicht auf Noten

Den derzeit geltenden Verzicht auf Notengebung hatte Hubig in einem weiteren Brief an die Schulleitungen bereits in der vergangenen Woche begründet. „Schülerinnen und Schüler teilen die gleichen Ängste und Sorgen wie wir Erwachsenen: Wie geht es meinen Großeltern, die ich nicht treffen darf? Was passiert, wenn sich einer oder eine aus meiner Familie mit dem neuartigen Coronavirus ansteckt? Wann kann ich endlich meine Freunde wiedersehen? Wie geht es weiter?“, so schrieb sie.

Dazu komme: „Viele teilen sich derzeit den einzigen PC der Familie mit ihren Geschwistern und Eltern, die im Homeoffice sind. Und auch wenn die Eltern nicht arbeiten müssen oder können: Eltern sind keine Ersatzlehrkräfte.“ Deshalb gelte, so Hubig: „Die Schülerinnen und Schüler sind dankbar für ein Feedback und eine Ermutigung, diese vielfach neuen Lernwege in einer für alle schwierigen Zeit weiterzugehen. Auf eine Benotung dieser unter außergewöhnlichen Umständen erbrachten häuslichen Leistungen muss deshalb ebenso verzichtet werden wie auf die Androhung von Sanktionen bei nichterbrachten Leistungen.“

Laut SWR stößt der Notenverzicht allerdings nicht bei allen Lehrern im Land auf Gegenliebe. Der Sender zitiert den Verband der Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz (vlbs), wonach die derzeitige besondere Lage zwar einen Abwägungsprozess und einen anderen Maßstab bei der Bewertung der Leistungen erfordere. Gleichzeitig forderte der vlbs allerdings, „die pädagogische Verantwortung bei den Lehrern zu lassen“. Es sei zweifelhaft, ob die Leistungsbereitschaft bei allen Schülern erhalten bliebe, wenn keinerlei Konsequenzen zu befürchten seien. News4teachers

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Normalbetrieb ist auch nach den Osterferien nicht in Sicht: Die Schulen werden – bestenfalls – schrittweise zum Leben erweckt

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11 Kommentare
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Georg
4 Jahre zuvor

Die Aussage der Überschrift ist wieder der Freibrief für die “Spezialisten”. Wenn tatsächlich Noten auf Basis der ersten sieben Wochen des zweiten Halbjahres und des Halbjahreszeugnisses bestimmt werden müssen, könnte diese Aussage durchaus noch nach hinten losgehen, weil die wundersame Leistungsverbesserung oftmals erst nach Empfang der Warnungen eintritt.

Gustav
4 Jahre zuvor

Ein Freibrief für alle Schülerinnen und Schüler, die schlichtweg faul waren in den letzten Wochen und Monaten. Die pädagogische Freiheit sollte auch in solchen Zeiten gelten.

SW
4 Jahre zuvor

Das Problem mit der pädagogischen Freiheit ist folgendes: Es gibt sie gar nicht! Der Wortlaut im Gesetz ist in etwa so “…freie pädagogische Verantwortung…” das ist etwas ganz anderes als die viel zitierte (immer falsch) pädagogische Freiheit.

Die falsch verstandene “Freiheit” führt dann eben auch zur falschen Anwendung.

Nicht falsch verstehen:
Es gibt sehr gute Lehrkräfte, die mit ihrer “Macht” gut und verantwortungsvoll umgehen – es gibt aber auch die anderen, die nie gelernt haben dies fair, und verantwortungsvoll zu tun.

Jeder Schüler kennt solche unberechenbaren Lehrkräfte!

Und mal so am Rande – positive Verstärkung hat keiner verboten – lediglich die Zahlenbenotung. Aber das erfordert dann vielleicht 1-2 Sätze per Mail und nicht nur eine Ziffer!

Weiterhin glaube ich, dass es problemlos möglich ist, fleißige Schüler und gute Leistungen zu honorieren. Wo: in der Gesamtschau für die Zeugnisse. Denn diese müssen ja erstellt werden. Kein Ministerium wird es am Ende verbieten, wenn die Lehrkraft im Zweifelsfall die bessere Note im Jahreszeugnis gibt. Ob man das nun nur für sich intern mit guter Mitarbeit, während der schwierigen Zeit, begründet oder auch “öffentlich” ist doch völlig egal.

Georg
4 Jahre zuvor
Antwortet  SW

“Kein Ministerium wird es am Ende verbieten, wenn die Lehrkraft im Zweifelsfall die bessere Note im Jahreszeugnis gibt.”

Da haben Sie recht und darauf werden so ziemlich alle Erlasse hinauslaufen. Das Ministerium möchte alles vermeiden, was ihm mehr Arbeit macht oder die Versetzungs- bzw. Übergangs- bzw. Abschlussquote negativ beeinflusst. Mit Bildung im engeren Sinne hat das alles nichts mehr zu tun.

H.ciftci
4 Jahre zuvor
Antwortet  SW

Das sehe ich genauso.

Dirk Kaiser
4 Jahre zuvor

Es ist nicht alles Gold was glänzt… Viele Schüler haben keinen PC und ihr Handy hat nur begrenztes Datenvolumen und sind damit dem Stigma des faulen Schülers /Schülerin preisgegeben.
Wir erleben unsere Schüler in einem angeglichen Raum in der Schule, aber nicht in einer materiel wie sozio-emotional gleichen Lebenswelt.
Walk a mile in my shoes sang Big Daddy Wilson, können wir uns in die Lage derer versetzen die wollen, aber nicht können und die Anderen mit Sicherheit erkennen und von denen trennen?
Ich freue mich über die Leistung meiner Schüler und Schülerinnen, die schon in der erfolgreichen Kontaktaufnahme liegen kann, in dem das kostbare Datenvolumen für die Selbstbildung und nicht für das Pflegen von freundschaftlichen Kontakten aufgebraucht wird.
Leistungen zeigen sich in diesen besonderen Zeiten, in mehr als dem bewältigen von Arbeitsblätter und schulischen Lernaufgaben.
Aus dieser Perspektive ist das in kommunikativen, emotionalen Kontakt bleiben, die Sicherheit welche wir unseren uns Anvertrauten geben müssen und nicht die Note.

Pälzer
4 Jahre zuvor

Vor jedem Abitur gibt es eine Phase, wo die Schüler selbständig und selbstverantwortlich lernen und den Erfolg dessen in den anschließenden Prüfungen sehen. eine solche Zeit könnte auch diese Ausnahmesituation sein.
Inhaltlich ist es richtig, dass keine Noten _während_ der Schulschließung entstehen dürfen. Aber die Außenwirkung einer so plakativen und einseitigen Ankündigung ist schlimm. Sie wird sich besonders zum Nachteil bildungsferner Kinder auswirken. Man hätte die Betonung auch anders legen und die Wichtigkeit disziplinierten Lernens auch ohne Noten betonen können. Aber so ist das eben mit einer Bildungsministerin, die nur Juristin ist, keine Kinder hat und nie Lehrerin war.

Georg
4 Jahre zuvor

“Sie wird sich besonders zum Nachteil bildungsferner Kinder auswirken.”

Da bin ich mir kurzfristig gedacht nicht so sicher. Durch “Berechnung” von Abschlussnoten ohne zentral gestellte Klausur, keine Warnungen in diesem Schuljahr und im Zweifel Versetzung per Erlass haben die bildungsfernen Schüler oberflächlich und beschränkt auf das Jahr 2020 betrachtet keinen Nachteil.

Pälzer
4 Jahre zuvor
Antwortet  Georg

und, denken Sie kurzfristig? Soll man davon ausgehen, dass es nach 202 noch weitere Jahre gibt?

Pälzer
4 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

2020 war gemeint.

Rainer
4 Jahre zuvor

Momentan kann ich dazu nur sagen, dass die die vorher was gemacht haben für die Schule, jetzt auch online sehr wohl mit neuem Unterrichtsstoff klar kommen. Die Schüler die vorher immer gefehlt haben und noch nie was gemacht haben, sollten jetzt auf gar keinen Fall mit einer Versetzung belohnt werden. Es ist eh abzusehen, dass diese eh mit dem Stoff der nächsten Stufe hinten und vorne nicht klar kommen werden.