Bei Schnupfnase Kita-Verbot: Breite Kritik an Corona-Vorgaben in NRW

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DÜSSELDORF. Grotesk, sinnlos, einseitig – die Kritik an den Auswüchsen der NRW-Vorgaben zum Umgang mit geringfügigen Wehwehchen von Kitakindern ist drastisch. Kinderärzte, Alleinerziehende, Gewerkschafter und Opposition fordern: Eine praxistaugliche Neuregelung muss her.

Der Ausschluss von Kitakindern mit geringfügigen Krankheitssymptomen von der Betreuung stößt in Nordrhein-Westfalen auf breite Kritik. Sowohl Kinderärzte als auch Alleinerziehende, Gewerkschafter und Oppositionspolitiker fordern von der Landesregierung neue, praxistaugliche Corona-Schutzregeln. Der Verband der Kinder- und Jugendärzte habe zudem das Robert Koch-Institut gebeten, «Krankheitskriterien, die ein Fernbleiben von der Kita auslösen, risikoangepasst und umsetzbar zu präzisieren», berichtete der Sprecher des Landesverbands Nordrhein, Edwin Ackermann.

Droht mit Beginn der Erkältungszeit der Kollaps? Um die Corona-Vorgaben für Kitas in NRW ist Streit entbrannt. Foto: Shutterstock

Die jetzige Regelung werde ansonsten «im Herbst zu einem Kollaps der Eltern und unsäglichen Praxisorganisationsproblemen führen», warnte der Kinderarzt aus Tönisvorst. «Kinder werden völlig sinnlos laufend aus der Betreuung heraus genommen.» Ähnlich äußerte sich die SPD.

In einer «Handreichung für die Kindertagesbetreuung» des NRW-Familienministeriums heißt es: «Kinder dürfen generell nicht betreut werden, wenn sie Krankheitssymptome aufweisen.
Die Art und Ausprägung der Krankheitssymptome sind dabei unerheblich.»

Ackermann stellte fest: «Im derzeitigen Praxisalltag erleben wir Kinder- und Jugendärzte teilweise groteske Veranlassungen für Kita-Verbote – zum Beispiel Mückenstiche, laufende Nasen bei bekannter Gräserpollenallergie, Husten bei bekanntem und gut eingestelltem Asthma bronchiale, juckende Hautausschläge durch Schwitzen bei bekannter Neurodermitis.» Dabei sei den Erzieherinnen kein Vorwurf zu machen, da sie letztlich selbst keinen Spielraum hätten und nicht abschätzen könnten, ob das betreffende Kind nun relevant krank sei oder nicht. Das unterstreicht auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW).

Nach massivem und öffentlichem Druck von Eltern und Medizinern hatte Familienminister Joachim Stamp (FDP) Ende Juni bereits seine ursprüngliche Vorgabe kassiert, kranke Kinder nur mit einem ärztlichen Attest wieder in die Kita zu lassen. Nun reicht es, wenn die Eltern selbst schriftlich versichern, dass die Kinder seit 48 Stunden symptomfrei sind.

Das helfe den Eltern aber kaum und belaste die Praxen trotzdem über Gebühr, stellte Ackermann fest. «Ein Elternteil muss jetzt wegen der laufenden Nase der Arbeit fern bleiben, benötigt dafür einen „Arbeitsunfähigkeitsschein Kind“ und muss deshalb eine Arztpraxis aufsuchen.» Im Ergebnis bedeute das: «Ein banaler Schnupfen führt zu einem mehrtägigen Kita-Verbot und das betreffende Kind erlebt keine konstante, sondern eine ständig unterbrochene Betreuung in der Kita.»

Besonders belastend sei die Situation für Alleinerziehende, kritisierte Nicola Stroop, Vorstand beim Landesverband allein erziehender Mütter und Väter. «Das ist ein massiver Eingriff und lässt die Eltern damit alleine, eine individuelle Lösung zu finden – sei es durch Urlaub, Minusstunden oder private Betreuungssettings.» So werde das Corona-Problem individualisiert.

Wieder einmal greife die Politik mit ihren Vorgaben einseitig in die Betreuungsinfrastruktur ein, ohne Ausgleich für erwerbstätige Eltern zu schaffen, kritisierte Stroop. Kurzfristig benötigten Eltern, die in solchen Situationen gezwungen seien, wegen der Kinderbetreuung zuhause zu bleiben, finanzielle Unterstützung und langfristig «einen Ausgleich für ihre Chancenverluste auf dem Arbeitsmarkt».

Auch Kinderarzt Ackermann pflichtete bei, die gesetzlichen Betreuungstage für erkrankte Kinder reichten bei weitem nicht aus und seien von vielen Eltern zu Beginn der Corona-Krise bereits aufgebraucht worden. «Stress mit den Arbeitgebern ist dadurch vorprogrammiert.»

Die SPD-Opposition forderte Minister Stamp auf, sich im Bund für eine Ausweitung der Kinderkrankentage stark zu machen. Der familienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Dennis Maelzer, forderte zudem eine vorbeugende Corona-Teststrategie. «Woche für Woche bleiben in Nordrhein-Westfalen 100 000 Test-Kapazitäten ungenutzt.» Dabei könnte die Sicherheit des Kita-Personals mit Tests erhöht werden. Darauf pocht auch Joyce Abebrese für die GEW NRW.

Das Familienministerium plant vorerst allerdings keine Neuregelungen. Die derzeitigen Empfehlungen zum Umgang mit kranken Kitakindern gälten zunächst bis Ende August, teilte ein Sprecher mit. Die Umsetzung der Empfehlungen obliege den Trägern und Leitern der Kitas sowie Kindertagespflegestellen vor Ort.

«Dabei muss immer abgewogen werden zwischen dem Recht der Kinder auf frühkindliche Bildung, Infektionsschutz und dem Schutz der Beschäftigten und Kindertagespflegepersonen», teilte das Ministerium mit. «Abweichungen von den Empfehlungen sind möglich und in bestimmten Konstellationen auch geboten.» (Bettina Grönewald, dpa)

Kita und Schulen dürfen auch mit laufender Nase wieder besucht werden

 

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ein Vater
3 Jahre zuvor

Sollte doch selbstverständlich sein, dass kranke Kinder daheim bleiben, egal mit welcher Krankheit. Wenn man mit seinem Kind zum Arzt muss, ist es krank und gehört in keine Kita oder Schule.

Katinka26
3 Jahre zuvor

Es gibt aber nur eine bestimmte Anzahl an Krankheitstagen im Jahr fürs Kind und besonders Krippen- und Kindergartenkinder sind weit mehr als 10 Tage krank, v. a. wenn man ständig laufende Nasen in Herbst/Winter oder bei bereits abklingenden Infekten hinzuzählt. Wie soll man das Ihrer Meinung nach organisieren? Bleiben Sie als Vater dann immer daheim?

Ich finde es ist ein gravierender Unterschied, ob ein Kind einen abklingenden Schnupfen oder eine meldepflichtige, hochansteckende Krankheit hat.

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Katinka26

Erstens sind es 10 Arbeitstage je Kind und Erziehungsberechtigtem und zweitens, warum sitzen dann immer so viele Kinder und Jugendliche mit meldepflichtigen Erkrankungen wie TBC oder Krätze in Klassenräumen?

Katinka26
3 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Falls das die Antwort auf meinen Post ist: Es sind manchmal auch nur 10 Arbeitstage pro Kind (nicht auch noch pro Erziehungsberechtigtem), wenn je ein Elternteil privat/gesetzlich versichert ist! Also nur halb so viel.

Ich sagte ja, es ist ein Unterschied, ob Schnupfen oder meldepflichtige Krankheit. Ich weiß nicht, warum Eltern ihre Kinder mit solchen Krankheiten in die Schule schicken, was ich sehr unverantwortlich finde, verstehe aber, dass sie das bei einem abklingenden Schnupfen machen möchten! Das widerspricht sich doch nicht!

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Katinka26

Die Entscheidung sich privat zu versichern und die Kinder bei dem Elternteil, das in der GKV ist „familienmitversichern“ zu lassen, beruht aber auf einer eigenen Entscheidung und nicht auf einer staatlichen Zwangsmaßnahme – oder habe ich wieder etwas nicht mitbekommen?

Katinka26
3 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Ja, aber das tut ja nichts zur Sache… Die Tage reichen vorn und hinten nicht, wenn das Kind bei jedem Nieser zu Hause bleiben muss.

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Katinka26

Wenn ich Schüler oder Schülerinnen nicht täglich im Untericht sehe, woher weiß ich dann, ob der Schnupfen abklingend ist? Sind die SuS entsprechend gelabelt und mir als Fachlehrkraft, die nur einmal in der Woche in der Klasse ist und den Betreffenden unterrichtet, ist wieder einmal der entsprechende Code, der den Status widerspiegelt, nicht mitgeteilt worden?

Schneider
3 Jahre zuvor
Antwortet  Katinka26

Schließe mich an kein krankes Kind möchte in den Kindergarten. Wie fühlt man sich den wenn man krank ist mann selbst fühlt sich dann auch schlapp und will sich ausruhen, und die armen Kinder werden sogar zum Teil mit Zäpfchen im Popo in die Kita geschickt, einfach traurig. Die Kinder wären mit höchster Wahrscheinlichkeit weniger krank, wenn die Eltern einfach die kranken Kinder zu Hause lassen würden, aber wenn man ständig sein krankes Kind zur Kita bringt ist dann klar das man mit 10 Tagen nicht hinkommt.

Emil
3 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Es sind seit Corona sogar 20 Tage. Das sollte langsam reichen, liebe Eltern!

Katinka26
3 Jahre zuvor
Antwortet  Emil

Ach so, Sie wissen genau, dass einem Kind zwischen 1 und 10 Jahren nur an max. 20 Tagen im Jahr die Nase läuft. Genau – das ist das Problem! Es reicht eben NICHT, wenn die Situation so ist wie im Artikel oben beschrieben, aber offensichtlich kann hier niemand wirklich einen konstruktiven Vorschlag machen…

Emil
3 Jahre zuvor
Antwortet  Katinka26

Geht’s mal weniger aggressiv? Es ist nicht die Aufgabe der Schulen, kranke Kinder zu betreuen! Das ist Job der Eltern! Wenn Sie das Nicht wollen, dann hätten Sie sich das vielleicht vorher überlegen sollen.

Emil
3 Jahre zuvor
Antwortet  Katinka26

PS: Wundert Sie es, dass es Lehrermangel gibt? Hat schon seinen Grund! Wenn das Anspruchsdenken der Eltern so weiter geht, werden sich diese demnächst viel öfter selbst um die Kinder kümmern müssen. Nur haben Sie dann keinen mehr, auf den Sie schimpfen könnten.

Lanayah
3 Jahre zuvor
Antwortet  Katinka26

Die Lösung kann aber auch nicht sein, kranke Kinder in Kita oder Schule zu schicken.

Katinka26
3 Jahre zuvor
Antwortet  Lanayah

Sondern?

Lanayah
3 Jahre zuvor
Antwortet  Katinka26

Da gibt es tatsächlich ein Problem, wenn die Arbeitstage für die Betreuung kranker Kinder nicht reichen, aber es ist nicht Aufgabe von Schulen, das zu lösen.

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Lanayah

Stichwort: unbezahlter Urlaub.

Komisch, mittlerweile fällt es jedem auf, wie schwierig ist Beruf und Familie zu organisieren. Nur ist Schule als Betreuungspartner nicht der geeignete Ansprechpartner. Wenn die 20 Tage für die Kinderbetreuung wegen Schulschließung oder wegen Ausschluss vom Unterricht wegen Erkrankung des Kindes nicht ausreichen, dann muss eben der gesetzliche Urlaubsanspruch geopfert werden. Das sond dann noch einmal 25 bis 30 Tage je Erziehungsberechtigtem.

Lehrkräfte müssen auch wegen jedes Amtsbesuches, jedem Atztbesuch oder generell wegen jedes Termines während der Unterrichtszeit entweder Sonderurlaub beantragen oder krankeitshalber fehlen. Um z.B. als Nachbar an einer Beisetzung teilnehmen zu können, kann kein Überstundenausgleich oder dergleichen eingesetzt werden; Schicht tauschen ist auch nicht.
Da sind Nachbarn und Bekannt auch schon einmal pikiert, wenn die benachbarte oder bekannte Lehrkraft der Beisetzung fernbleibt. – Nur wenn wegen solcher Lappalien der Unterricht bei den eigenen Kinden ausfällt, dann aber …

Elsa
3 Jahre zuvor

Ein Tag reicht, dass das Kind in die Kita mit einer verschnupften Nase kommt!!!!!!!!
Wir reden hier von einem Virus , der tödlich enden kann!! Welche Debatte wird hier geführt, und auf wessen Kosten!

Regen
3 Jahre zuvor

Wenn die Kinder mit leichtem Schnupfen nicht mehr in die Kita oder in die Schule dürfen, dass ist lächerlich aus oben beschriebenen Gründen, wäre es doch gut wenn man das fortwährend auch als Arbeitnehmer tut. Dann lassen wir das mit der Bildung und dem Arbeiten doch einfach sein. Ist halt viel zu gefährlich vor die Tür zu gehen. Und was ist mit den Menschen die den Virus unwissentlich verbreiten ohne Symptome aufzuzeigen? Demzufolge ist jede Begegnung mit einem Menschen hoch gefährlich.

Es kann natürlich nicht einfach wie zuvor weiter gemacht werden. Es braucht einen Weg der mit der Alltagsrealität der Menschen kompatible ist und dazu gehören meiner Meinung nach eine laufende Nasen.

Osman
3 Jahre zuvor

Die Lösung ist einfach. Aber niemand will sie hören. Wenn das Kind krank ist, dann bleibt es daheim. Warum soll sich ein krankes Kind in der Kita oder Schule krank durch den Tag schleppen? Das ist nicht gut für das Kind und nicht gut für die anderen Kinder, die angesteckt werden. Es ist ein Skandal, dass täglich kranke Kinder in der Kita oder Schule abgegeben werden. Die Mutter soll auf das Kind daheim aufpassen, bis es wieder gesund ist. Es ist asozial, die Krankheit des Kindes auf die Allgemeinheit abzuschieben, nur um die Mutter arbeiten gehen zu lassen oder sie daheim ihre Ruhe genießen zu lassen. Ist dieser Kommentar unerwünscht, so dass er nicht veröffentlicht werden kann? Soviel zur „Meinungsfreiheit“ …

kanndochnichtwahrsein
3 Jahre zuvor
Antwortet  Osman

Die Allgemeinheit muss auch dafür herhalten, dass Väter nicht zu Hause bleiben wollen, nur weil ihr Kind krank ist…
Väter gehen auch lieber arbeiten oder genießen zu Hause ihre Ruhe, statt auf kranke Kinder aufzupassen…
Die Allgemeinheit muss auch dafür herhalten, dass Arbeitgeber ihre Angestellten lieber in der Firma haben wollen und nicht zu Hause, bei einem kranken Kind.
Da muss sich in ALLEN Köpfen etwas ändern!

Mama51
3 Jahre zuvor
Antwortet  Osman

@ Osman:
DAS (!!!!!!!) gilt aber auch für Väter (!!!!) , sofern die Mama nicht alleinerziehend ist. Oder auch für alleinerziehende Väter…

Osman
3 Jahre zuvor
Antwortet  Mama51

Stimmt. Die aktuelle Zeit zeigt, dass es lohnt sich um gute Familienverhältnisse zu bemühen.

Schneider
3 Jahre zuvor
Antwortet  Osman

Voll deiner Meinung die Armen Kinder die sich ständig krank durch den Alltag schleppen und am Ende eine Bronchitis entwickeln und zuletzt eine Lungenentzündung, weil die alles verschleppen, einfach traurig. Bin auch der Meinung kranke Kinder gehören nach Hause der Trend ständig kranke Kinder abzugeben ist einfach ekelhaft. Arbeit ist da keine Ausrede, die 10 Tage würden voll und ganz reichen wenn die sich nicht ständig von anderen anstecken würden.

Katinka26
3 Jahre zuvor

@Emil:
„Wundert Sie es, dass es Lehrermangel gibt? Hat schon seinen Grund! Wenn das Anspruchsdenken der Eltern so weiter geht, werden sich diese demnächst viel öfter selbst um die Kinder kümmern müssen. Nur haben Sie dann keinen mehr, auf den Sie schimpfen könnten.“

Und das nennen Sie nicht aggressiv?

Nein, mich persönlich wundert es übrigens gar nicht, dass es Lehrermangel gibt.

Es ist alles sehr absurd hier, diese ganze Diskussion. Ich bin sowohl Elternteil als auch Lehrerin (und hatte gerade Notbetreuung in einer Gruppe mit einem rotzendem Kind). Wenn ich also mit meinem Kita-Kind 20, 30 (mehr?) Tage im kommenden Schuljahr fehle, egal ob jetzt bezahlt oder nicht, nämlich jedes Mal, wenn die Nase läuft, es dann aber nicht zur Kita darf, fällt dementsprechend auch mein Unterricht aus. Und dann haben Sie auch wieder jemanden, auf den Sie schimpfen können. Soviel zum Thema…

Und von Eltern kenne ich ganz andere „Anspruchshaltungen“.
Ein konstruktiver Vorschlag kam hier bisher von beiden Lagern noch nicht, wie man dieses Dilemma lösen kann; immerhin habe ich gelesen, dass eine Erhöhung der Krankheitstage für Eltern im Gespräch ist, dass sie keinen Ärger mit dem Arbeitgeber bekommen. Das wäre doch mal ein Ansatz.

Gustav
3 Jahre zuvor

Hier beißt sich aber der Fuchs selbst in den Schwanz. Mit zwei kleinen Kindergartenkindern sind natürlich, je nach Jahreszeit, zehn/ zwanzig Tage schnell aufgebraucht. Dann erfolgt, wenn man eine Glückssträhne hat, noch die eigene Krankschreibung, da die Kinder einen anstecken. Wenn ich dann als Lehrkraft im Schuljahr fünf Wochen fehle, ist die vorgeschriebene Unterrichtszeit/ Betreuungszeit nicht mehr gewährleistet. Die SuS werden ständig früher nach Hause geschickt. Dann beschweren sich vermutlich die Eltern, wenn diese früher der Arbeit fern bleiben müssen.
Hier muss gesellschaftlich eine Lösung gefunden werden, die von allen Seiten Kompromisse verlangt.
Eine Lösung habe ich aktuell aber nicht.

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Gustav

Die Probleme der Eltern sind die Probleme der Eltern. Schule hat keinen primären Betreuungsauftrag, vor allem keinen, der durch Lehrkräfte erfüllt werden muss.
Meine Profession – wenn auch im Seiteneinstieg „erlernt“ -, die ich durch das Ablegen des Zweiten Staatsexamens nachgewiesen habe, ist vorrangig das Unterrichten. Von Kinderbetreuung steht überhaupt nichts in meinem Arbeitsvertrag.

Palim
3 Jahre zuvor
Antwortet  Gustav

Wer schickt denn Kinder früher nach Hause?

Gustav
3 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Naja, es kommt nicht selten vor, dass ein regulärer sechs Stunden Tag nach vier Stunden endet, selten sogar schon nach drei, da keine Vertretungsreserve vorhanden ist. Ist Ihre Frage ironisch gemeint? Ich würde spontan sagen, die Schulleitung.

Palim
3 Jahre zuvor
Antwortet  Gustav

Nein, nicht ironisch.
In meinem Bundesland ist das nahezu unmöglich, für die Grundschule gilt seit der Einführung der sog. Verlässlichen Grundschule (ab SJ99/00) eine feste Betreuungszeit von 5 Zeitstunden – also seit inzwischen 20 Jahren.

Nach Hause kann man Kinder nur schicken, wenn man zuvor die Eltern informiert, also vorab per Brief UND Einverständnis ODER per Telefon.
Die Alternative sind Betreuung (coronaunabhängig) oder der Rettungswagen.

Für den durch die Vorgaben zu Corona bedingten Unterricht im Wechselmodell (Schule im Wechsel mit Lernen zu Hause) gelten andere Bedingungen, aber auch hier wurde durch die Notbetreuung für bestimmte Kinder eine Betreuung über 5 Zeitstunden gewährleistet und auch die anderen würden nicht ohne vorherige Information frühzeitig nach Hause geschickt werden.

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Das gilt in meinem Bundesland auch für die allgemeinbildenden weiterführenden Schulen bis Jahrgang 6 bzw. für alle Kinder unter 12 Jahren. Die Bestimmung, dass die Eltern über einen früheren Schluss des Schultages als lt. Stundenplan vorgesehen im Vorhinein informiert werden müssen, hat nämlich auch zur Folge, dass es kein spontanes „Hitzefrei“ mehr gibt.

Um Randstunden zu vertreten werden teilweise Kräfte über das Ende ihres eigenen Unterrichtstages per Vertretungsplan verpflichtet, länger zu bleiben.
Ggf. werden Gruppen zusammengelegt, um so zusätzliches Personal zu gewinnen. Das kann dann bedeuten, dass Fördergruppen aufgelöst werden, und die Förder-SuS zurück in die Stammklassen geschickt werden oder die Gruppen in Hauswirtschaft und Technik zusammengelegt werden. Die Macher des Vertretungsplanes sind da äußerst kreativ. Hinzu kommt sie haben ausreichende Expertise, denn der lehrkräftemangel ist ja kein neues Phänomen.

Regen
3 Jahre zuvor

Diesem Artikel nach, indem sich Kinderärzte zu Wort melden, ist es absolut vertretbar Kinder mit leichtem Schnupfen (und leichtem Husten) in die Kitas und Schulen zu schicken.

https://m.focus.de/familie/eltern/familie-heute/eltern-sind-verzweifelt-kinderarzt-ueber-corona-panik-alle-kita-kinder-mit-schnupfen-heimzuschicken-ist-absurd_id_12199369.html

Lanayah
3 Jahre zuvor
Antwortet  Regen

Ich verstehe nicht, dass die Kinderärzte sich angeblich überfordert fühlen, wenn sie mal Atteste ausstellen sollen. Seit der Vorsichtsmassnahmen wegen Corona sind die Kinder doch so gesund, dass da gar nicht so viel los sein dürfte. Das ist doch ihre Arbeit und sie verdienen daran.

Katinka26
3 Jahre zuvor
Antwortet  Lanayah

Sie dürfen nicht einfach ein Attest auf Gutdünken ausstellen. Sie müssen das Kind jedes Mal untersuchen. Unser Kinderarzt sagte, er arbeitet deshalb jetzt schon am Anschlag, was völlig unüblich ist für diese Jahreszeit, dass er sich fragt, wie das in der Erkältungssaison laufen soll.
Außerdem sind ja die Bedenken, dass gesunde Kinder dann immer in die Praxis kommen, auf kranke treffen und sich dann das nächste Virus holen. Nicht so eine wirklich sinnvolle Vorgehensweise…

Lanayah
3 Jahre zuvor
Antwortet  Katinka26

Aber grundsätzlich reicht es doch, wenn ich einmal ein Attest wegen Allergie bekomme. Da muss der Schüler ja nicht mehrmals zum Arzt. Hat bei meinen beiden Allergikern problrmlos geklappt. Und ist ja auch tatsächlich ein Grund für einen Kinderarztbesuch um der Entstehung von Asthma vorzubeugen.

Lanayah
3 Jahre zuvor
Antwortet  Lanayah

Und genau das sind übrigens meine Bedenken, dass gesunde Kinder in der Schule auf kranke treffen und die dort arbeitenden Erwachsenen übrigens auch.

Katinka26
3 Jahre zuvor
Antwortet  Regen

Den gleichen Artikel habe ich weiter oben schon verlinkt.

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Katinka26

Nur ist das nicht das Problem von Schule. Wenn Leute aus dem Lkr. GT in den Urlaub – selbst innerhalb Deutschlands – fahren wollten, mussten sie einen negativen Test vorweisen können, der nicht älter als 48 Stunden war. Wie hat die KVWL denn das geschafft, wenn jetzt einzelne Kinderärzte unter der Arbeitslast von Attesten zusammenbrechen. Wie laut wird den der Aufschrei eben dieser Ärzte, wenn Lehrkräfte zur Teilnahme am Unterricht zwingen, wenn diese sich wegen Unpässlichkeiten von ihren Eltern abholen lassen wollen, oder sie sogar zum Sportunterricht zwingen, wo sie doch „so dolle“ verletzt sind oder als schülerin mehrmals im Monat nach eigener Aussage unpässlich sind. Da wird dann ganz schnell geäußert, dass das nicht die Profession von Lehrkräften ist, eine Einschätzung der Schülergesundheit abzugeben und man sich als Arzt diese Form der „Amtsanmaßung“ doch fürderhin und überhaupt verbittet.

Gustav
3 Jahre zuvor

Hallo dickebank.
Stimmt, theoretisch haben Sie recht. Es wird natürlich darauf geachtet, dass gerade die 5er und 6er nicht eher nach Hause geschickt werden.
Dies hat aber zur Folge, dass im ersten Halbjahr stellenweise ganze Klassen Studientage hatten.
Hinzu kommt, dass bei maximal sechs Stunden Unterricht und eine 28 Stunden Präsenzpflicht keine wirklichen Springstunden vorhanden sind.
Da es bei uns nur noch Klassenunterricht gibt, alles wird im Klassenverband unterrichtet und differenziert, fällt die Zusammenlegung schon flach. Technik und Hauswirtschaft kann nur stattfinden, da die andere Hälfte der Klasse frei hat. Da machen sich vier Krankmeldungen und zwei Fortbildungen bei 24 Kolleginnen schon bemerkbar. Und ja, es gibt auch Teilzeit.
Woher dann die Kollegen nehmen?
Daher bleibt diese Problematik bestehen, dass gerade die Lehrerinnen und Lehrer mit Kindern fehlen, wenn bei kleinen Erkältungen/ Wehwehchen ein Zuhause bleiben nötig ist.

Sorry Palim, ich bin an einer weiterführenden Schule tätig. Zum Grundschulbereich kann ich mich nicht äußern.

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Gustav

Und ich an einer Gesamtschule im gebundenen Ganztag mit 25,5 WS vollzeit-beschäftigt, da gibt es neben den eingeplanten Bereitschaften und ebenfalls eingeplanten Vertretungsfenstern noch genügend Zeitfenster, in denen man zu Vertretungen oder Betreuungen oder Aufsichten adhoc eingesetzt werden kann.

Für den Stundensatz, der ab der dritten Vertretungsstunde im Monat für die geleistete Mehrarbeit gezahlt wird, nehmen nicht einmal ungelernte Kräfte im Niedriglohnbereich ihre Allerwertesten aus den Betten:(

Tamuinnrw
3 Jahre zuvor

Ich kann die Aufregung von beiden Seiten nachvollziehen, weil ich zum einen Tagesmutter bin und zum anderen zwei eigene schulpflichtige Kinder zu Hause habe.

Man kann sich leider gar nicht vorstellen, wie häufig man zu hören bekommt, dass dem Kind früh noch schnell ein Fieberzäpfchen verpasst wurde, damit es auch ja in die Betreuung gehen kann. Und in der letzten Erkältungssaison musste ich Eltern geradewegs dazu zwingen mit ihrem hustenden (bellender, tiefsitzender Husten bei dem das Kind zeitweise keine Luft mehr bekommen hat) und schniefenden (gelb-grünlicher Schnodder, der dann gern mal über den kompletten Pulloverärmel verschmiert wird) Kindern zum Kinderarzt zu gehen. Und wie oft habe ich zu hören bekommen, dass die lieben Kleinen am Wochenende regelrecht erschöpft zusammen gebrochen wären?! Ja kein Wunder, wenn sie sich nicht mal eine kurze Pause gönnen dürfen, sondern immer nur funktionieren müssen.
Einigen Eltern scheint das Gefühl für ihre Kinder und deren Gesundheit abhanden gekommen zu sein.

Kein Kind wird bei einmaligem Husten oder einer einmalig laufenden Nase nach Hause geschickt werden. Doch wenn ein Kind in der momentanen Situation den ganzen Vormittag über hustet oder ihm/ihr ständig die Nase läuft, dann muss man zum Schutz der Gesundheit aller um eine ärztliche Abklärung oder 48 Stunden Symptomfreiheit ersucht werden. Und hier in NRW reicht es ja schon, wenn die Eltern selbst unterschreiben, dass das Kind symptomfrei ist.

Allergien, Asthma, Neurodermitis sollte man ohnehin per Attest der Bildungseinrichtung bekannt machen, damit diese sich auf solche Fälle einstellen können. Solche ärztlich, attestierten Fälle werden auch nicht nach Hause geschickt werden.

Und als Mutter von zwei schulpflichtigen Kindern finde ich es immer wieder erstaunlich, wie dankbar die Sekretärinnen am Telefon reagieren, wenn man ihnen mitteilt dass das eigene Kind wegen Krankheit xyz zu Hause bleibt, bis es symptomfrei ist.

dickebank
3 Jahre zuvor

„Und als Mutter von zwei schulpflichtigen Kindern finde ich es immer wieder erstaunlich, wie dankbar die Sekretärinnen am Telefon reagieren, wenn man ihnen mitteilt dass das eigene Kind wegen Krankheit xyz zu Hause bleibt, bis es symptomfrei ist.“

Dieser Anruf sollte eine Selbverständlichkeit sein, vor allem bei jüngeren Schülerinnen und Schülern bis zum 12. Lebensjahr. Gibt es nämlich keine telefonische Information über das Fernbleiben vom Unterricht, muss die Schule nämlich recherchieren, wo der fehlende Schüler/ die fehlende Schülerin sich aufhält. Die telefonische Information ersetzt aber nicht die schriftliche Entschuldigung. – Und bitte nicht per Email, es muss schon der unterschriebene Dreizeiler sein (Ich bitte das Fehlen meines Sohnes/meiner Tochter in der Zeit vom … bis zum … zu entschuldigen. Datum und Unterschrift). Eine nennung von Gründen oder Befunden ist nicht notwendig. Für geplante Abwesenheiten bitte die entsprechenden Formulare für Beurlaubung vom Unterricht, die jede Schule vorhält, nutzen.

Ja, das ist Bürokratie, aber notwendig. Spätestens wenn es zur Verhängung der Attestpflicht oder der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens kommt, weiß man wofür das ganze gut ist.

Istegal@gmx.de
3 Jahre zuvor

Ich hoffe, dass Emil kein Vater ist, so selbstgerecht, wie er ist. Kinder sind teilweise bis zu 10 Wochen im Jahr erkältet und eine Woche später läuft noch die Nase, nicht selten 4 Wochen am Stück. Ich gehe mit Schnupfen zur Arbeit, wenn es nicht mehr ist.

mama 51
3 Jahre zuvor
Antwortet  Istegal@gmx.de

Waaaarum? Emil bringt es auf den Punkt!

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Istegal@gmx.de

Welche Arbeit, welche Arbeitsumgebung? So wie in Schule, mit bis zu 30 Personen in schlecht belüfteten Räumen und im Regelfall ohne Hygienemaßnahmen?