Maskengegner fordern Bildungsminister auf, notfalls auch Bundesrecht zu missachten

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ERFURT. Thüringens Bildungsminister Helmut Holter (Linke) hat die geltende Corona-Maskenpflicht im Unterricht gegen Kritik verteidigt. «Ein sicherer Schulbetrieb wird ohne Maske nicht funktionieren» sagte er am Mittwoch in Erfurt. Unmittelbar zuvor hatte Holter etwa 42.000 Unterschriften vom Initiator einer Petition entgegengenommen, die sich gegen die Maskenpflicht der Schüler während des Unterrichts richtet.

Masken sind für viele Eltern ein Problem. Foto: Shutterstock

Das Tragen von Masken auch durch junge Schüler sei ein unverzichtbarer Baustein in dem Hygienekonzept des Landes für die Schulen, um so viel Präsenzunterricht wie möglich sicher zu stellen, unterstrich der Minister. Dass der Mund-Nasen-Schutz für die Schüler eine Belastung ist, sei unstrittig. Es gebe dazu aber keine sinnvolle Alternative. Erst am Dienstag hatte das Verwaltungsgericht Weimar ähnlich argumentiert und einen Eilantrag gegen die Maskenpflicht an Thüringer Schulen abgewiesen.

Der Initiator der Petition, Nick Stude, sagte, es sei nötig, dass Schüler wieder befreit zur Schule gehen könnten. Kinder und Jugendliche, die selbst oder deren Eltern Angst hätten, dass sie in der Schule mit Corona infizieren könnten, könnten auch ohne die Maskenpflicht einen solchen Schutz tragen. Stude appellierte an Holter, sich auch über demnächst vielleicht bundesweit geltende Regeln hinwegzusetzen und die Maskenpflicht in Thüringen aufzuheben. Bildungsstaatssekretärin Julia Heesen wies dies scharf zurück. «Das ist mit einem Rechtsstaat schlecht vereinbar», sagte sie. Man erwarte auch von allen Lehrern, dass sie sich an Recht und Gesetz hielten. dpa

Maskengegner bedrohen Lehrer, Schulleitungen und Eltern, belästigen Kinder – und dringen in Darmstadt sogar in eine Schule ein

 

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5 Kommentare
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Herr Hallmackenreuther
2 Jahre zuvor

So wenig bisher für den Gesundheitsschutz an Schulen getan wurde, hoffe ich, dass Herr Holter bei den Masken nicht einknickt. Ich habe heute selber 6 Stunden mit Maske durchstehen müssen, und ja, es ist unangenehm, störend, man muss sich immer wiederholen, auch immer wieder nachfragen, wenn ein Schüler etwas gesagt hat und hinterher war ich, wie so oft total erledigt, aber bei einer Inzidenz von heute 319 in unserem Kreis ist die Maske für mich und die Schüler praktisch der einzige Schutz.

Leseratte
2 Jahre zuvor

Auf alle Fälle hat er schon wieder eine Vielzahl von Ausnahmen für die Notbremse geplant.

„Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen
Thüringen will an den vielen bisher eingeräumten Ausnahmen im Fall von Schulschließungen festhalten. So sollen laut Bildungministerium Kinder und Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf am Präsenzunterricht teilnehmen dürfen. Auch Förderschulen bleiben geöffnet und Förderschüler im gemeinsamen Unterricht können ebenfalls weiter in die Schulen gehen. Die Bundes-Schulnotbremse sieht auch vor, dass Abschlussklassen weiterhin am Präsenzunterricht teilnehmen dürfen. In Thüringen sei im Gespräch, dass dies etwa auch für Viertklässler gelten soll. Auch die zehnten Klassen der Gymnasien sollen in die Schulen gehen dürfen, um sich auf die Besondere Leistungsfeststellungsprüfung (BLF), eine Pflichtprüfung zum Schuljahresende, vorzubereiten. Elfte Klassen, die sich bereits im Kurssystem der Sekundarstufe II befinden, sollen ebenfalls kommen dürfen.“

Wenn diese Ausnahmen unabhängig von jeder Inzidenz gelten (?), dann haben wir ab sofort mehr SchülerInnen in den Schulen als bisher schon. Dann können ja zu den 12ern auch die 10er und 11er bei Inzidenzen über 300 wiederkommen. Dazu die Notbetreuung, die ihren Namen nicht verdient hat. Die Notbetreuung in vielen GS ist sowieso voll. Wenn da die 4. Klassen alle wiederkommen dürfen… Wie sollen wir jemals von den hohen Zahlen runterkommen?
Ausnahmen sind jetzt echt nicht angesagt, sondern konsequente Kontaktreduzierung. Da hätten eigentlich die Abschlussklassen unbedingt auch für vielleicht 2 Wochen dazugehört, um endlich einen sichtbaren Effekt zu bekommen.

Amanakoku
2 Jahre zuvor

Gerade wird von einem Urteil berichtet, wonach die Maskenpflicht aufgehoben wurde:

„Richter befürchtet Verformung der Ohrmuscheln

Der Richter hat Anfang April einen 192-seitigen Beschluss verfasst, der offensichtlich auf Breitenwirkung zielt. Er zitiert dabei ausführlich drei maskenkritische GutachterInnen und kommt zum Ergebnis, dass ein Nutzen von Mund-Nasen-Bedeckungen nicht belegt sei. Stattdessen, so die Argumentation, drohten den Kindern psychische Probleme, Zahnfleischentzündungen und eine Verformung ihrer Ohrmuscheln.“

https://taz.de/Richter-kippen-Maskenpflicht-an-Schulen/!5766579/

Herr Hallmackenreuther
2 Jahre zuvor
Antwortet  Amanakoku

Mein erster Gedanke war postillon.de

fabianBLN
2 Jahre zuvor

Interessant. Ein Zahnfleischentzündung hatte ich tatsächlich, nachdem die Maskenpflicht in den Schulen eingeführt wurde.