Verbot der Maskenpflicht im Unterricht: Verwaltungsgericht rügt Amtsgericht

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WEIMAR. Das Verwaltungsgericht in Weimar hält eine Entscheidung des dortigen Amtsgerichts gegen die Maskenpflicht im Unterricht für «offensichtlich rechtswidrig». Das Familiengericht habe keine Befugnis, Anordnungen gegenüber Behörden und Vertretern von Behörden als Träger öffentlicher Gewalt zu treffen, teilte das Verwaltungsgericht am Dienstag mit. Die gerichtliche Kontrolle von Behördenhandeln auch hinsichtlich von Gesundheitsschutzmaßnahmen in den Schulen obliege allein den Verwaltungsgerichten.

Immer öfter landen Lehrer vor Gericht. Foto: Michael Grabscheit / pixelio.de
Das Verwaltungsgericht hat entschieden. Foto: Michael Grabscheit / pixelio.de

Hintergrund ist eine Entscheidung des Amtsgerichts Weimar, die bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt hatte. Das Gericht hatte die Maskenpflicht an zwei Thüringer Schulen per Anordnung aufgehoben. Allerdings gab es unter anderem vom Thüringer Bildungsministerium erhebliche Zweifel daran, dass ein Amtsgericht eine solche Entscheidung treffen kann. Die Staatsanwaltschaft Erfurt prüft, ob sie nach mehreren Anzeigen mit dem Vorwurf der Rechtsbeugung gegen den Richter Ermittlungen aufnimmt.

Die nun getroffene Entscheidung des Verwaltungsgerichtes bestätigte die Maskenpflicht im Unterricht. Einen Eilantrag, mit dem die neu eingeführte Pflicht gekippt werden sollte, wurde abgelehnt, wie das Verwaltungsgericht am Dienstag mitteilte. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Schüler stelle «eine geeignete als auch erforderliche Maßnahme dar», begründete das Gericht die Entscheidung. dpa

Familiengerichte urteilen gegen die Maskenpflicht im Unterricht – und stützen sich dabei auf Argumente aus der Querdenker-Szene

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9 Kommentare
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Darfdaswahrsein
2 Jahre zuvor

Danke

Dil Uhlenspiegel
2 Jahre zuvor

So also. Das wusste natürlich auch der Richter des Amtsgerichts bereits bei seiner Entscheidung, also warum handelte er so? – „Eine Entscheidung … die bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt hatte.“ – Ah, da steht’s ja schon.

Minna
2 Jahre zuvor

Vielleicht weil die Sinnhaftigkeit der Maske über viele Stunden im Gesicht zum einen zu überdenken wäre und weil es tatsächlich sehr einschränkend ist für die Kinder.
Ich war sehr angetan vom Mut dieses Richters.

KnechtRuprecht
2 Jahre zuvor
Antwortet  Minna

Ihre Alternative zur Maske?

Gabriele
2 Jahre zuvor
Antwortet  Minna

Liebe Minna,

da geht es doch nicht um „Mut“, ich bitte Sie!

Ich erkenne eher „fachliche Unkenntnis“, d.h. fehlende, unzureichende juristische Fachkenntnisse, des Richters, der offensichtlich seine Kompetenzen überschreitet, also eine Art von Amtsanmaßung, ganz gleich, ob bewusst oder aus Unwissenheit über Zuständigkeiten.

Für mich eigentlich ein ziemlicher Lapsus – dürfte einem Richter sooo eigentlich gar nicht passieren. Juristisches Einmaleins!

Juristische ExpertInnen sprechen sogar vom Verdacht der Rechtsbeugung! Dies wäre ein äußerst schwerwiegender Vorwurf!!!

Übrigens, „Sinnhaftigkeit der Maske“???

– 1. Ist inzwischen ja wohl bekannt, dass Masken ein höchst wirksamer Schutz vor Aerosolen darstellen. In Ergänzung zu den anderen AHA-Maßnahmen und Lüften.

– 2. Medizinisch inzwischen einhellig – von den ExpertInnen (!) – als “ völlig unbedenklich“ für den Träger, die Trägerin, auch Kinder (!), betrachtet.

Darfdaswahrsein
2 Jahre zuvor

Sinnhaftigkeit überdenken? Sie ist erwiesen, bewiesen.
Natürlich ist sie einschränkend , wurde nie anderes behauptet.
Der Richter hat keinen Mut bewiesen, er hat bewiesen, dass er zu einer Gruppe tendiert, die das vermeintliche Einzelwohl über das Wohl und die Gesundheit Vieler stellt. Und, dass er wahrscheinlich zu einer Gruppierung gehört oder mit ihr sympatisiert, die Falschaussagen verbreiten und Meinungen vertreten, die Fakten leugnen.
Eine Zugehörigkeit zu anderen staatsgefährdenden Gruppierungen möchte ich hier gar nicht unterstellen.
Wie möchten Sie Ihr Kind schützen?
Oder glauben Sie auch nicht, dass Corona Gefährdung bedeutet?

besorgter Vater
2 Jahre zuvor

Meine Kinder fühlen sich durch Masken nicht eingeschränkt, sondern fühlen sich ohne Masken sogar unsicher! Ganz ohne elterlichen Zwang.
Wie man/frau von einer solchen unsinnigen richterlichen Entscheidung, die allen nur schaden kann, sogar „angetan“ ( allein diese Wortwahl schmerzt) sein kann, schmerzt.

Dirk Z
2 Jahre zuvor
Antwortet  besorgter Vater

Dann sind Ihre Kinder bereits gefühllos oder gut instrumentiert. Und Ihnen fehlt es massiv am Einfühlungsvermögen Ihrer Kinder- diese haben bei Ihnen gefälligst zu funktionieren.
Aber beschweren Sie sich bitte später nicht, wenn durch das lange Maskentragen gesundheitliche Probleme auftreten.
Eine Maske kann nur für eine kurze Zeit und wechselnde Kontakte funktionieren, wenn diese absolut korrekt und dicht anliegend getragen wird und noch nicht zu lange in Nutzung ist. Aber über mehrere Stunden ist sie eher kontraproduktiv und kann fehlende Abstände oder mangelnde Belüftung keinesfalls ersetzen.
Ich sehe es mit Freude, daß immer mehr Richter die Maskenpflicht mit sachlichen Gründen kritisch hinterfragen und das ist auch absolut erforderlich im langfristigen Interesse der Kinder. Vernünftig denkende Menschen sehen das ein, daß man ALLE Coronamassnahmen kritisch auf deren Wirksamkeit überprüfen muss und dazu gehört vor allem die Maskenpflicht. Und vor allem Leute, die diese Massnahmen sachlich hinterfragen, sind noch lange keine Coronaleugner. Zu einem Coronaleugner zähle ich eher Leute, die mit irgendwelchen Verschwörungstheorien usw. agieren. Und das ist in keinem der Gerichte der Fall gewesen.

mater ante portas
2 Jahre zuvor

Das Bemerkenswerteste ist für mich die Tatsache, dass das Familiengericht als untergeordnete Einheit des Amtsgerichts die Grenzen seiner eigenen Zuständigkeit offenbar nicht erkannt hat. Das scheint auch nicht immer ganz so eindeutig zu sein, da in einer zu verhandelnden Rechtssache durchaus mehrere Aspekte eine Rolle spielen können, die in verschiedene Ressorts gehören. Allerdings hatte ich die naive Vorstellung, dass wenigstens ein Profi wie ein unabhängiger (!) Richter das zu differenzieren vermag.

Ausgerechnet vom ländereigenen Bildungsministerium wurden Fragezeichen angemeldet, die zur Aufhebung des äußerst kritischen Urteils beigetragen haben.
Bei allem, was die Bildungsministerien sonst so an Schulen komplett vergurken, muss man das direkt mal positiv hervorheben. Aber nur, um das Lob vorausschauend gleich wieder zu relativieren:
Die Maskenpflicht ist selbstbverständlich existenzieller Bestandteil des Konzepts aus AHA+L+Selbsttests.
Es steht bei den aktuellen Inzidenzen und Entwicklungen jedoch auf äußerst tönernen Füßen (die ja auch schon kräftig bröckeln) und suggeriert ein Maß an Sicherheit in Schulen, das nicht exisitiert.
Macht das Konzept die Schulen sicherer: ja.
Macht es die Schulen sicher: nein.