HANNOVER. Eltern und ihre schulpflichtigen Kinder sind mit Eilanträgen auf Raumluftfilter für Schulen am Verwaltungsgericht Hannover gescheitert. Die Kammer lehnte die gegen das Land Niedersachsen gerichteten Anträge mit Beschluss vom Donnerstag, 22. Juli, als unzulässig ab, wie das Gericht einen Tag später mitteilte (Az.: 6 B 4041/21).
Der Grund: Die Anträge seien nicht ausreichend bestimmt; es sei nicht zu erkennen, welche konkreten Räume die Kinder nutzten. Auch nach einem Hinweis sei dies nicht behoben worden. Zudem sei es nötig, zunächst einen „bescheidungsfähigen Antrag“ an die zuständige Behörde zu richten. Diese Voraussetzung sei nicht erfüllt.
Auch in inhaltlicher Hinsicht hätten die Anträge keinen Erfolg gehabt, stellte die Kammer fest. Zwar seien die eingeforderten Raumluftfilter im Hinblick auf den gesundheitlichen Schutz der Schülerinnen und Schüler sinnvoll. Aber der den Behörden zustehende Ermessensspielraum habe sich „noch nicht in einer Weise verengt, die eine einstweilige Anordnung durch das Verwaltungsgericht gebieten würde“.
Ziel der Eilanträge war, dass die jeweiligen Schulträger die Klassen- und Unterrichtsräume der von den Kindern besuchten Schulen mit Raumluftfiltern ausstatten. Zuvor hatte der niedersächsische Landeselternrat klargemacht, dass aus seiner Sicht der Infektionsschutz an den Schulen nicht ausreicht. Die Landesregierung lehnt hingegen die zentrale Anschaffung von mobilen Luftfiltern für alle Schulklassen ab.
Die Eilanträge zielten auch auf Regelungen für den Schulweg
Mit den Eilanträgen sollte den Angaben zufolge aber auch erreicht werden, dass das Land den öffentlichen Nahverkehr anweist, die Zahl der Sitzplätze in Schulbussen zu reduzieren und keine Stehplätze mehr anzubieten. Auch dieser Antrag ist nach Auffassung des Gerichts nicht hinreichend bestimmt: Weder sei erkennbar, welche Unternehmen gemeint sind, noch seien Tage, Zeiten, Strecken und Verkehrsmittel ersichtlich. Die Eltern stehe aber das Rechtsmittel der Beschwerde am niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zu. dpa
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“Der Grund: Die Anträge seien nicht ausreichend bestimmt; es sei nicht zu erkennen, welche konkreten Räume die Kinder nutzten.”
???
Womöglich fehlte auch noch die Auflistung der Pausensnacks pro Wochentag und die Farbe der Butterbrotdosen, tabellarisch-alphabetisch aufgelistet nach – ACHTUNG: Straßennamen des letzten Wohnortes der Ur-Urgroßmutter väterlicherseits. …
GENAU: Das kann man zwar nicht richtig machen, überprüfen kann man es aber auch nicht (innerhalb der nächsten 50 Jahre oder so).
Also: Prima Idee, wenn man etwas einfach NICHT WILL.
“Auch dieser Antrag ist nach Auffassung des Gerichts nicht hinreichend bestimmt: Weder sei erkennbar, welche Unternehmen gemeint sind, noch seien Tage, Zeiten, Strecken und Verkehrsmittel ersichtlich. Die Eltern stehe aber das Rechtsmittel der Beschwerde am niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zu.”
???
Lösung: s. o.
(Für mehr Spiel, Spaß und Spannung kann man die Farbe der Butterbrotdose ersetzen durch die Farbe der Socken und dazu nehme man den Ur-Urgroßvater.)
Sieht irgendwie nach Systemfehler aus, ich tippe mal auf “Error” im Dachstübchen.
Aber solange der Luftfilter im Amtsstübchen (oder Sitzungszimmer) tadellos läuft …
Die Begründung bedeutet also, dass auch an einer einzigen Schule jedes Elternpaar separat klagen muss? Macht bei EINER Schule mit 800 Schülern dann vielleicht 200 Einzelklagen… Und was ist, wenn die Entscheidungen dann unterschiedlich ausfallen? Für Paula gibt’s den Luftfilter, für Max nicht. Blöd, dass beide in eine Klasse gehen.
So kann man als Gericht auch seine Arbeitsplätze für die nächsten 200 Jahre sichern.
@WiMoKa
Auch das ist wieder ein Teil des Systemfehlers, wenn es denn tatsächlich ein “Fehler” ist.
Schönheit (des Systems) liegt ja bekanntlich im Auge des Betrachters und ist von dessen Geschmack abhängig, mittlerweile scheint es mit der Funktionsfähigkeit eines Systems aber ebenso ausgelegt und weit (“auf den Hund”) gekommen zu sein: Die Betrachter sind so blind wie die Justitia, vermutlich nur aus anderen Gründen … an der ursprünglich edlen Motivation der Justitia will ich gar nicht zweifeln.
Jedoch könnte jeder Richter mal sein Sitzfleisch zum Ortstermin vor die Tür bewegen: Morgens mit einem Kind den Schulweg inkl. öffentlichen Verkehrsmitteln genießen und dann die Teilhabe an einem ganz “normalen” Schultag unter Einhaltung der “bewährten Hygienemaßnahmen” absolvieren, natürlich folgt dann die Begleitung des Kindes nach Hause in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Sollte das der Eindrücke zu viel sein, kann der Richter sicherlich eine Protokollantin aus dem Gericht mitbringen um “welche Unternehmen gemeint sind, noch seien Tage, Zeiten, Strecken und Verkehrsmittel” rechtssicher zu erfassen. Eine oder zwei zusätzliche Personen … egal, denn: Schulbusse und Klassenräume sind riesengroß und bieten Platz für alle.
Mir ist schon lange klar, dass Deutschland überbürokratisiert ist und nicht flexibel auf Situationen reagieren kann, auch dank des ständigen Geschachers um Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Aber immer, wenn ich denke, dass das nicht mehr zu toppen ist, kommt noch irgendein Irrsinn um die Ecke.
Vermutlich ist das sogar so gewollt. Die Lufthansa hat 9 Milliarden ja recht schnell ohne bürokratische Hindernisse bekommen.
Kinder haben keine Lobby in diesem Land. Das Urteil ist verachtend, die Länder sehen sich doch nun erst recht nicht in der Pflicht. Warum gibt es überhaupt Luftfilter, frage ich mich, wenn man der Argumentation im Artikel folgt? Scheint ja nur bei Politikern einen Nutzen zu haben, nicht aber bei SuS.