Und jetzt? NRW verankert als erstes Bundesland digitales Lernen im Schulgesetz

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DÜSSELDORF. An den Schulen Nordrhein-Westfalens ist digitales Lernen gesetzlich verankert worden. Eine entsprechende Schulrechtsänderung hat der Düsseldorfer Landtag am Mittwoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU und FDP beschlossen. Die drei Oppositionsfraktionen, SPD und Grüne und AfD stimmten dagegen. Aus ihrer Sicht erfüllt die voraussichtlich letzte Schulrechtsänderung in dieser Wahlperiode nicht die Anforderungen an ein modernes Schulleben.

Hauptsache digital? An der Ausstattung vieler Schulen hapert es nach wie vor (Symbolfoto). Foto: Shutterstock

Ein in der vergangenen Woche veröffentlichtes Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes im Auftrag der Grünen war zu dem Schluss gekommen, dass die Schulrechtsänderung nicht verfassungskonform sei. Moniert wurden nicht geregelte Voraussetzungen für den erwünschten Digitalunterricht. SPD und Grüne hatten Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) daher vor der Abstimmung aufgefordert, den Gesetzentwurf zurückzunehmen.

Die Ministerin wies das zurück. «Das Gutachten geht von der falschen Prämisse aus, dass digitaler Unterricht immer Distanzunterricht sei und das ist mitnichten der Fall», betonte Gebauer. Die Novelle stelle klar: «Wo Hardware nicht freiwillig gebracht werden kann, muss sie von der Schule gestellt werden.» Die Eltern seien nicht in der Pflicht, Laptops anzuschaffen.

«Die Freiheit, die Sie propagieren, ist die Freiheit der gut ausgestatteten Schulen»

Mit der Novelle gehört die Vermittlung digitaler Kompetenzen nun ausdrücklich zum Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen. Gleichzeitig wurde eine Rechtsgrundlage für die Nutzung digitaler Lernsysteme und Kommunikationsplattformen geschaffen. NRW habe dem digitalen Lernen als erstes Bundesland eine gesetzliche Grundlage gegeben, unterstrich die CDU-Abgeordnete Claudia Schlottmann.

Das Gesetz sieht außerdem mehr Gestaltungsfreiheit für die Schulen vor, damit diese ihr Profil schärfen können. So können sie von den vorgegebenen Stundentafeln abweichen, um zum Beispiel einen Schwerpunkt auf eine Fremdsprache zu legen. Zudem werden die Mitwirkungsrechte von Eltern und Schülern in der Schulkonferenz gestärkt.

Die Bildungspolitikerin der Grünen, Sigrid Beer, hielt der Schulministerin vor: «Die Freiheit, die Sie propagieren, ist die Freiheit der gut ausgestatteten Schulen.» Der Vize-Vorsitzende der SPD-Fraktion, Jochen Ott, argumentierte ähnlich und sprach von «Sprechblasen-Politik». Die FDP-Abgeordnete Franziska Müller-Rech hielt dagegen, die Schulgemeinden würden gestärkt. dpa

Neuer Auftrag für Lehrer: Digitales Lehren und Lernen kommt ins Schulgesetz

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Emil
2 Jahre zuvor

Nun ja, Gebauer bringt ein Gesetz ein, dass der hauseigene Beratungsdienst als verfassungswidrig bezeichnet. Mir fehlen die Worte.
Ich hoffe, die Wahlen entmachtet diese Versagerin…..

dauerlüfterin
2 Jahre zuvor
Antwortet  Emil

Haben Sie dazu einen LinK? Besten Dank.

Georg
2 Jahre zuvor

Mal schauen, ob Gerichte irgendwelche finanziellen Ansprüche seitens der Eltern aus dem Gesetz ableiten können. Falls ja, werden sich die Schulträger freuen — zumindest wenn heute Gegenteiltag wäre.

Realist
2 Jahre zuvor
Antwortet  Georg

Ich dachte mittlerweile ist jeder Tag „Gegenteiltag“?

Hellus
2 Jahre zuvor

Politische Feigenblätter, ebenso wie die „Multiprofessionellen Teams im Gemeinsamen Lernen“.
Aber sie hat doch so tolle neue Ideen auf den Weg gebracht. Nur dass die von Anfang an zum Scheitern verurteilt sind. Aber ’ne Weile damit brüsten für den schönen Schein klappt bestimmt noch.