Über 190 Zwangsgeld-Verfahren gegen Eltern von Schulverweigerern – allein in Baden-Württemberg

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In den vergangenen zwei Jahren der Corona-Pandemie sind im Südwesten mehr als 190 Zwangsgeld-Verfahren gegen Eltern angestrengt worden, die ihre Kinder nicht in die Schule geschickt haben. Das Kultusministerium erklärte am Montag in Stuttgart, bisher seien knapp 50 Zwangsgelder festgesetzt worden. In etwa 100 Fällen habe sich das Verfahren erledigt, weil die Kinder und Jugendlichen wieder am Präsenzunterricht teilnähmen oder nicht mehr der Schulpflicht unterlägen. In gut 40 Fällen laufe das Verfahren noch. Ein solches Zwangsgeld bemisst sich am Einkommen der Eltern. Es startet bei mindestens 10 Euro und kann maximal 50.000 Euro betragen.

In Deutschland gilt Schulpflicht. Foto: Shutterstock

Wie die «Stuttgarter Zeitung» und die Stuttgarter Nachrichten» (Dienstag) berichten, liegt der Schwerpunkt der Fälle im Süden Baden-Württembergs. Allerdings ist bei den meisten Fällen unklar, ob Eltern ihre Kinder wegen der Pandemie nicht in die Schule geschickt haben. Der Grund für die Schulabstinenz werde nur im Regierungspräsidium Karlsruhe erfasst, sagte ein Sprecher des Kultusministeriums. Er ergänzte, der Anteil der Schulverweigerer sei relativ niedrig, wenn man sehe, dass es in Baden-Württemberg 1,5 Millionen Schülerinnen und Schüler gibt.

Im Regierungsbezirk Südwürttemberg seien 70 Zwangsgeldverfahren eingeleitet worden. 36 Fälle hätten sich mittlerweile erledigt, sagte ein Sprecher des Regierungspräsidiums Tübingen. In 34 Fällen laufe das Verfahren noch. In Freiburg seien 45 Zwangsgeldverfahren eingeleitet worden, in 30 Fällen wurde ein Zwangsgeld verhängt. In Karlsruhe wurden 55 Verfahren angestrengt und in 19 Fällen ein Zwangsgeld festgesetzt. In Stuttgart gab es 22 Verfahren, 12 haben sich selbst erledigt, 10 Fälle seien noch offen.

Das Regierungspräsidium Freiburg erklärte, in seinem Bereich seien mehr als die Hälfte der Fälle aus Privatschulen gewesen, vor allem aus Waldorfschulen. Der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Freien Waldorfschulen in Baden-Württemberg, Christoph Sander, sagte den Zeitungen, im Schnitt habe es an jeder der 59 Waldorfschulen im Land vier bis fünf Fälle von längerfristiger Schulabstinenz gegeben.

Schon vor der Pandemie sei es vorgekommen, dass Eltern ihre Kinder nicht mehr in die Schule geschickt haben, hieß es im Ministerium. Für solche Fälle sei eine «Eskalationsleiter» eingerichtet. Zu Beginn stünden immer Gespräche zwischen den Eltern und der Schule. Kommen die Kinder dann nicht zurück, kann der Schulträger den Verstoß gegen die Schulpflicht als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld ahnden. Um die Kinder wieder zurück an die Schule zu holen, kann das Regierungspräsidium ein Zwangsgeldverfahren einleiten. News4teachers / mit Material der dpa

Schulpflicht: Wer sein Kind aus (berechtigter) Angst vor Ansteckung zu Hause hält, wird behandelt wie ein Querdenker – Bußgeld

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Xyz
1 Jahr zuvor

Mit Schulzwang und Zwangsgeld zu demokratischer Gesinnung erziehen. Man finde den Fehler…

Carsten60
1 Jahr zuvor

Jaja, bei solchen bürokratischen Maßnahmen ist unser Staat stark. Man könnte ja auch alle Verfahren einstellen, wenn kein böser Vorsatz erkennbar und das Kindeswohl nicht gefährdet ist. Eine Pandemie setzt eben eigene Maßstäbe. Ob die Kinder trotzdem was gelernt haben oder nicht, davon ist in dem Artikel jedenfalls nicht die Rede. Die Vorschriften, nicht die Menschen sind die Hauptsache.
Aber was man so vom gewöhnlichen Schulschwänzen hört, da ist es dann selbst innerhalb Berlins von Bezirk zu Bezirk unterschiedlich. Da gibt’s dann auch gar keine offizielle Statistik. Und Hartz-IV-Empfänger brauchen doch Bußgelder grundsätzlich nicht zu bezahlen, stimmt das? Also holt man sich das Geld bei den ansonsten braven Schwaben.

Lehrer_X
1 Jahr zuvor

Mücke und Elefanten. Also dass das überhaupt medial erwähnt wird soll wohl anderes überschatten …

Seitdem ich im Dienst bin (sind auch ein paar Jahre) ist es für mich NORMAL, dass ich Schulverweigerer habe, Bußgelder beantragen muss und das geht bis zur polizeilichen Vorführung. In dem Kontext wäre es viel interessanter, wie viele Anzeigen denn überhaupt pro Schuljahr rausgehen. Allein an meinen letzten Schulen sind wir jeweils jährlich auf zweistellige Zahlen gekommen – und das sind die, von denen ich grob weiß. Wenn ich das auf alle Schulen übertrage, dann sind das in dem Artikel keine relevanten oder erwähnenswerten Zahlen.

Und ja, ich verstehe, dass es hier um „Pandemieverweigerung“ geht. Sinnvoller für die ständigen Diskussionen und Vorwürfe (egal in welche Richtung) wäre, dass alle Beteiligten (auch die am Rand stehenden Kritisierenden) verstehen, mit wie viel Schulverweigerung wir tagtäglich zu tun haben. Es ist nämlich enorm viel…

Schattenläufer
1 Jahr zuvor
Antwortet  Lehrer_X

Ich bin in einem bedeutend kleineren Bundesland als BW beheimatet.

Wenn ich in einer Problem-Klasse als Klassenlehrer eingesetzt bin, dann verschicke ich alleine mindestens 10 Bußgeldpflichtige Bescheide über das Ordnungsamt pro Jahr.
Auf unsere Schule hoch gerechnet macht das mindestens 100 Bescheide für alle Problem-Klassen.

Wenn ich dies mal 30 auf das komplette Bundesland hoch rechne, dann macht dies etwa 3 Tausend Bußgeld-Bescheide
Auf BW übertragen würde ich dann, bei pflichtgemäßer Mahnung mit 10000 bis 15000 Bußgeld-Bescheiden rechnen.

Wo besteht dann der Grund über 190???? Bußgeld-Bescheide zu diskutieren.

Wir hatten auch schon vor Corona Muster-Schüler die es schafften von 200 Schultagen an 165 Tagen unentschuldigt zu fehlen.

Leerkörper r2d2
1 Jahr zuvor

Das Tolle am Lehrerjob ist, dass die Kundschaft verpflichtet ist, zur Schule zu kommen. Wer sich weigert kann vom Ordnungsamt „abgeholt“ werden oder auch in den Knast gehen. Denn in Deutschland haben wir eine Pflicht zur Bildung, und wer sich nicht bilden lassen will, der begeht wohl irgendwie Sabotage an der Gesellschaft. Anders lässt sich nicht erklären, dass SchülerInnen für Schulverweigerung in den Knast gehen. Hauptsächlich trifft das nur SuS aus finanzschwachen Schichten, denn die Kinder reicher Eltern können irgendwie ihre Bußgelder zahlen und den Knast vermeiden.