Schüler informiert Schulleitungen über Querdenker-Aktivitäten eines Lehrers – Urteil: zu Recht!

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Ein Lehrer, der als Redner auf Querdenker-Demos aufgetreten ist, ist vor Gericht gegen einen seiner ehemaligen Schüler gescheitert. Der Schüler hatte die Leitungen von zwei Schulen in Essen und Ratingen, an denen der Lehrer damals unterrichtete, über Äußerungen und Aktivitäten des Beamten informiert. Daraufhin hatte der Lehrer, als er davon Wind bekam, den Schüler auf Unterlassung der Verbreitung einer Reihe von Aussagen verklagt.

Das Gericht hat geurteilt. Foto: pxhere

Das Ratinger Amtsgericht wies die Klage des Gymnasiallehrers in vollem Umfang ab, wie ein Gerichtssprecher am Montag berichtete (Az.: 10 C 161/22). Das Gericht gab dem ehemaligen Schüler recht: Dessen Äußerungen seien vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Unwahre Tatsachenbehauptungen oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen konnte das Gericht nicht feststellen.

Der Schüler hatte als Klassensprecher unter anderem mitgeteilt, dass der Lehrer als Redner bei Querdenker-Demos aufgetreten war und Unterstützer «einer antisemitischen und rechts-offenen Bewegung» sei. Er verbreite seine Ansichten auch unterschwellig im Unterricht. So habe er einem Schüler, der sich krank bei ihm abgemeldet habe, gebeten darauf zu achten, ob es einen Zusammenhang mit «der Maske» gebe.

Der Schüler habe die Schulleitungen um Diskretion gebeten, als er darum bat, zu prüfen, ob der Beamte die Neutralitätspflicht der Schule gefährde und seine Auftritte beamtenrechtlich bedenklich seien, so das Gericht. Dies sei zulässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. News4teachers / mit Material der dpa

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12 Kommentare
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Georg
1 Jahr zuvor

Irgendwie riecht das nach einem Schüler, der etwas gesucht und gefunden hat, um dem Lehrer viel Ärger zu bereiten. Wenn ich raten müsste, würde ich den Schüler als Sympathisanten der Klimakleber und Gemäldebewerfer einschätzen.

Atemprobleme aufgrund des Tragens der Maske sind möglich, alle Teilnehmer an den Demonstrationen als antisemitisch zu bezeichnen, ist ungefähr so wahr, wie dass alle Teilnehmer bei den Gegendemonstrationen Antifaschisten sind, der Begriff rechts-offen ist eine leere Hülse wie weltoffen. Meinungsfreiheit ja, wenn sich der Lehrer abgesehen von dem Zitat über die Maske sonst nichts geleistet hat, dann zweifle ich an beamtenrechtliche Folgen. Bei den Demonstrationen sollte der Lehrer aber nie mehr als Redner auftreten.

Darfdaswahrsein
1 Jahr zuvor
Antwortet  Georg

Für mich riecht das nach einem verantwortungsvollen, mutigen Schüler mit Zivilcourage.

Nach was Ihr Beitrag für mich riecht?
….

Marc
1 Jahr zuvor
Antwortet  Darfdaswahrsein

So wie der Lehrer seine Meinung verbreitet, so verbreitet der Schüler nachvollziehbare und offensichtlich wahre, sehr bedenkliche Aussagen und Aktivitäten dieses Lehrers.

Was nun schädigender ist, hat ein Gericht entschieden. Zu Recht, ich teile diese Ansicht. So etwas hat zum einem in einem Klassenraum, der Neutralität wahren sollte, nichts zu suchen. Zum anderen ging es nicht um ein Bloßstellen – der Schüler hat es lediglich dem Schulleiter mitgeteilt und seine Bedenken geäußert. Wahrheitsgetreu. Wenn die Panik des Lehrers dann zu einem Gang zum Gericht führt, sagt das alles über den Lehrer aus.

Darfdaswahrsein
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marc

Ihre Meinung teile ich ja.
Was mich anwiedert, sind die Äußerungen von Georg.
Auch er darf seine Meinung sagen, sicher. So wie er den Schüler als „Sympathisanten der Klimakleber und Gemäldebewerfer“ einschätzt, muss er dann ertragen, dass wir ihn auch entsprechend in eine Schublade stecken.

Max Mustermann
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marc

„So etwas hat zum einem in einem Klassenraum, der Neutralität wahren sollte, nichts zu suchen.“

Seien wir doch einmal ehrlich: so etwas wie Neutralität gibt es doch schon seit Jahren nicht mehr in Klassenräumen und viele Lehrer äußern ihre eigenen Gedanken im Kollegengespräch nur noch, wenn überhaupt, aus Furcht hinter hervorgehaltener Hand.

Nach Jahren im Schuldienst, muss ich ehrlich konsternieren, dass selbst nach den Schulerzählungen der Älteren aus DDR-Zeiten (die genauso darüber reden, dass man „damals nur hinter hervorgehobener Hand reden konnte“) dort objektiverer Unterricht stattfand als heute.

Georg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Darfdaswahrsein

Solange wir nicht wissen, was das für ein Schüler war, sind sowohl meine als auch Ihre Version möglich.

Angenommen, der Lehrer wäre bei einer Gegendemonstration oder einer Klimademonstration als Redner aufgetreten, und hätte seinen Schüler dauerhaft das Tragen von Masken auch nach Abschaffung der Pflicht empfohlen. Der Sachverhalt ist also formal derselbe, nur unter politisch umgedrehten Vorzeichen. Ich glaube nicht, dass es dann auch nur die geringsten Probleme für den Lehrer gegeben hätte.

(Wer jetzt meint, dass ich Klimademonstranten und Coronaskeptiker in einen Topf werfe, hat meinen Kommentar nicht richtig lesen wollen.)

Darfdaswahrsein
1 Jahr zuvor
Antwortet  Georg

Genau das ist es Georg. Sie diffamieren diesen Schüler, ohne ihn zu kennen. Ihre Version ist allein auf Anklage und Diffamierung ausgerichtet.

Der Schüler hat einen Sachverhalt gemeldet, der wohl unbestritten anklagenswert ist.
Dabei spielt es keine Rolle, ob Querdenkertum, Antisemitismus oder andere Äußerungen, auch zum Beispiel Klimademonstrationen die sich außerhalb der rechtlichen Grenzen bewegen, die von einem Lehrer nicht getätigt werden sollten.

Georg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Darfdaswahrsein

Wir tun beide das gleiche: Sie gehen vom Guten im Schüler aus, ich vom Bösen. In Zeiten einer tendenziösen Berichterstattung ist eine gewisse Distanz angebracht. Mich stören die Zitate „rechts-offen“ und „Antisemiten“ des Schülers für die __gesamte__ Coronademoszene, die stark durch den aktuellen Zeitgeist eingefärbt sind.

Zitrone
1 Jahr zuvor
Antwortet  Georg

Wäre schön, wenn Sie ähnlich viel Verständnis für Kinder mit Migrationshintergrund aufbrächten wie für Lehrkräfte mit Querdenker- und Rechtsradikalenhintergrund. Dass Sie hier kaum eine Gelegenheit auslassen, gegen Migranten zu hetzen und Ihre Autoritätsgläubigkeit zu demonstrieren, passt ins Bild.

Bei der Meldung oben sieht offenbar jemand seine eigenen Felle davonschwimmen… „rechtsoffen“ eben.

Georg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Zitrone

Welcher Autorität soll ich denn glauben, wenn ich angeblich so sehr gegen Migranten hetze (und nicht gegen die bei der Gruppe besonders auffälligen Tatsachen)? Die einzige Autorität hier in Deutschland ist die aktuelle Regierung, die gerade das von mir andauernd Kritisierte, ignoriert. Als leistungsorientierter Lehrer habe ich keinerlei Verständnis für selbst verschuldetes Schulversagen. Fremdverhindertes Schulversagen kritisiere ich dagegen sehr wohl.

Sie und die anderen Kommentierenden hier verstehen meine Meta-Position losgelöst vom eigentlichen Inhalt nicht. Mir geht es um das Motiv des Schülers, bei dem ich Denunziantentum nicht ausschließen kann. Darüber hinaus wissen wir auch nicht, was alles zwischen dem Gespräch des Schülers mit der Schulleitung und der Anklage des Lehrers passiert ist.

Last edited 1 Jahr zuvor by Georg
Ale
1 Jahr zuvor
Antwortet  Georg

Nein,
dasdarfwahrsein bezieht sich auf ein Urteil, dass der Schüler nichts unrechtes gemacht hat. Sie versuchen dieses Urteile durch „Vorurteile“ in Frage zu stellen. Unabhängig was für ein Schüler das ist, aber wenn er sagen darf, dass der Lehrer „Unterstützer «einer antisemitischen und rechts-offenen Bewegung» sei, dann hat das Gericht genau diese Aussage überprüft (sonst wäre es üble Nachrede) und diese verboten. Da das nicht der Fall ist – das Gericht hat es nicht verboten – ist der Schüler der Unschuldsvermutung iHa ihre Behauptung zu unterwerfen.

Carsten
1 Jahr zuvor

Wie ist denn das „Querdenken“ definiert ?