Urteil: Corona-Infektion kein Dienstunfall – Lehrkräfte hätten sich überall anstecken können

45

DÜSSELDORF. Die Klagen von drei Beamtinnen auf eine Anerkennung ihrer Corona-Infektion als Dienstunfall sind vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gescheitert. Das Gericht wies die Klagen einer Grundschullehrerin aus Hünxe, einer Oberstudienrätin aus Moers und einer Finanzbeamtin aus Remscheid ab.

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sind in den Schulgesetzen der Länder geregelt. Foto: Shutterstock
Das Gericht hat geurteilt. Foto: Shutterstock

Die Frauen waren an Covid-19 erkrankt und wollten erreichen, dass ihre Infektion vom Land NRW als Dienstunfall nach dem Beamtenversorgungsgesetz anerkannt wird. Das sei an besondere Voraussetzungen geknüpft, die bei den drei Klägerinnen aber nicht erfüllt seien, betonte das Gericht. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Sie können vor dem Oberverwaltungsgericht Münster angefochten werden.

Die Frauen konnten laut Gericht nicht konkret sagen, wo und wann genau sie sich mit dem Coronavirus angesteckt hatten, was das Gesetz aber verlange. Zudem hätten die Lehrerinnen und die Finanzbeamtin nicht nachweisen können, dass sie bei ihrer dienstlichen Tätigkeit einer besonderen Gefahr ausgesetzt seien. Als Beispiele für Tätigkeiten mit einem besonders hohen Infektionsrisiko nannte das Gericht Ärzte und Schwestern an Kliniken. Der bloße Kontakt zu anderen Personen reiche nicht. Kontakte gehörten «zum allgemeinen Lebensrisiko», hieß es in der Begründung des Verwaltungsgerichts.

Diese Auffassung hatte auch die zuständige Düsseldorfer Bezirksregierung vertreten. Sie hatte die Anträge der drei Beamtinnen als zu unbestimmt abgewiesen. Nach Argumentation der Behörde konnten die Ansteckungen sich überall ereignet haben – es sei möglich, dass sich die drei Frauen auch im privaten Umfeld angesteckt hätten.

Lehrerin leidet unter Erschöpfung, Kurzatmigkeit, zeitweisem Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn und Wortfindungsstörungen

Die Klägerinnen leiden eigenen Angaben zufolge bis heute unter den Folgen. Die 53-jährige Oberstudienrätin ist dienstunfähig und war wegen Long-Covid-Beschwerden im Oktober 2021 vorzeitig in den Ruhestand geschickt worden. Die 56-jährige Grundschullehrerin berichtete von Erschöpfung, Kurzatmigkeit, zeitweisem Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn und Wortfindungsstörungen. Ihre 53-jährige Gymnasialkollegin sprach von Konzentrationsproblemen, durchgängiger Erschöpfung und Gliederschmerzen.

Die drei Klägerinnen zeigten sich überzeugt, sich im Rahmen ihrer Tätigkeit infiziert zu haben und dort einem besonders hohen Infektionsrisiko ausgesetzt gewesen zu sein. Die Grundschullehrerin will sich auf einer Lehrerkonferenz angesteckt haben, die Gymnasiallehrerin bei zwei Schülern und die Finanzbeamtin auf einer Personalrätetagung. Dem Verwaltungsgericht war das zu unbestimmt. News4teachers / mit Material der dpa

Offiziell rund 47.000 Lehrer/Erzieher haben sich in der Pandemie infiziert. Eine Ansteckung kann als „Arbeitsunfall“ gelten, wenn…

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

45 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
Andre Hog
1 Jahr zuvor

Sorry, aber gibt es hier tatsächlich jemanden, der / die allen Enstes geglaubt (nicht gehofft!) hat, dass dies Klagen Erfolg haben könnten?

Schulen waren und sind nach dem Dogma der KMK „sichere Orte“ – allein deshalb kann hier nichts anderes erwartet werden.

Donna
1 Jahr zuvor
Antwortet  Andre Hog

Sie bezweifeln die unabhängige Entscheidung des Gerichts?

Andre Hog
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Danke, liebe Red….!!

Stromdoktor
1 Jahr zuvor
Antwortet  Andre Hog

Ist das Ihr Ernst?

Kinderärzte, Kultusminister, Richter, Eltern…alle gegen die LK??

Danny
1 Jahr zuvor
Antwortet  Stromdoktor

Hier gilt das schon…

potschemutschka
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Man müsste die Richter verüflichten, mal einen Tag in einer normalen Schule oder Kita zu verbringen, bevor sie ein Urteil fällen.

Stromdoktor
1 Jahr zuvor
Antwortet  potschemutschka

Da würden sich die Richter bestimmt wundern, wie weit die Digitalisierung in Schulen schon vorangeschritten ist…

Fakten sind Hate
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Vor einem Gericht muss der Kläger darlegen, welche Gesetze konkret von der Gegenpartei missachtet worden sind. Letztere braucht die Argumentationskette des Klägers lediglich zu widerlegen, um folgenlos aus dem Gerichtsprozess herauszukommen.

Im obigen Fall konnte die Klägerin anscheinend nicht schlüssig nachweisen, dass es ein Arbeitsunfall/Dienstunfall war. Die Gegenpartei hingegen konnte plausibel die Einhaltung des geltenden Arbeitsschutzes darbieten.

Auf der Hompage des Verwaltungsgericht kann man nachlesen, dass die beiden Klägerinnen nicht nachweisen konnten, dass die Krankheit nicht auf das unsachgemäße Tragen der Masken oder der Impfung zurückzuführen ist.

Danny
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Wann kommt der Aufruf zum Spendensammeln für eine Revision?

Andre Hog
1 Jahr zuvor
Antwortet  Donna

….sorry….unabhängige Entscheidung des Gerichts??? Bei den angelieferten Gutachten aus den jeweiligen kultusministeriellen Fachkreisen als Basis für die juristische Entscheidung??

Schlicht: Ja!!

Stromdoktor
1 Jahr zuvor
Antwortet  Andre Hog

Hier die Begründung des Gerichtes:

„Eine Anerkennung als Dienstunfall nach § 36 Abs. 1 des nordrhein-westfälischen Beamtenversorgungsgesetzes (LBeamtVG NRW) scheidet in allen drei Fällen aus. Ort und Zeit einer Infektion lassen sich in aller Regel – so auch hier – nicht eindeutig feststellen. Dieser Schwierigkeit hat der Gesetzgeber dadurch Rechnung getragen, dass Infektionskrankheiten gemäß § 36 Abs. 3 LBeamtVG NRW unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheiten und damit als Dienstunfälle gelten. Dazu gehört, dass der Beamte der Gefahr der Erkrankung nach der Art seiner dienstlichen Verrichtung besonders ausgesetzt ist. In keinem der Fälle konnte die Kammer feststellen, dass die jeweilige Beamtin in erheblich höherem Maße als die übrige Bevölkerung der Gefahr ausgesetzt war, an Corona zu erkranken. Vielmehr realisierte sich hier jeweils das jeden Menschen treffende allgemeine Lebensrisiko. Folgen schicksalsmäßiger schädlicher Einwirkungen unterfallen nicht dem Schutz der dienstlichen Unfallfürsorge. Die betroffenen Beamtinnen sind hierdurch nicht schutzlos gestellt, sondern gehalten, die Kosten ärztlicher Behandlung über Beihilfe und private Krankenversicherung abzuwickeln.“

Da steht nix von Gutachten. Da steht was von Nachweis über Ort und Zeitpunkt der Infektion erbringen.

Andersherum wird ein Schuh daraus:

Würde es den LK gelingen, per Gutachten ein höheres Infektionsrisiko im Vergleich zur allgemeinen Bevölkerung nachzuweisen, dann wäre eine Anerkennung realistisch.

Offensichtlich gab es kein Gutachten der betroffenen LK, welches diese Position stützte.

PaPo
1 Jahr zuvor
Antwortet  Stromdoktor

„In keinem der Fälle konnte die Kammer feststellen, dass die jeweilige Beamtin in erheblich höherem Maße als die übrige Bevölkerung der Gefahr ausgesetzt war, an Corona zu erkranken. Vielmehr realisierte sich hier jeweils das jeden Menschen treffende allgemeine Lebensrisiko.“

… und das ist der Fehler in der Urteilsbegründung.

Stromdoktor
1 Jahr zuvor
Antwortet  PaPo

Der Fehler liegt eher im Beamtenversorgungsgesetz – ohne einen Blick hineingeworfen zu haben.

Larisa Keks
1 Jahr zuvor
Antwortet  PaPo

Was machen wir denn dann mit Ärzten, Krankenschwestern, Kassierinnen, Kitapersonal etc? Da rollt ja eine Klagewelle auf uns zu.

Mika
1 Jahr zuvor
Antwortet  Larisa Keks

Merkwürdigerweise ist es für Gesundheitswesenbeschäftigte und Kitapersonal als Berufskrankheit anerkannt. Ich grübele die ganze Zeit, was die Arbeit in der Kita (ohne Masken) oder die Arbeit z.B. am Sprechstundentresen einer Röntgenpraxis so sehr infektionsanfälliger macht gegenüber der Arbeit in Gundschule oder generell in Schule (viele Personen, enge Räume). Kontakt haben Kitaerzieher und Lehrer gleichermaßen, die einen körperlich enger, die anderen dafür mit bis zu 200 Personen am Tag für je 45 Minuten.

Stromdoktor
1 Jahr zuvor
Antwortet  Mika

Den Unterschied zu einer Arztpraxis müsste man vielleicht noch erkennen.

Beim Kita-Personal sind die Unterschiede schon weniger ersichtlich. Es gibt sie aber…

Wahrscheinlich gibt es auch Unterschiede innerhalb der Schule beim Vergleich der Jahrgänge. Das ist aber nur Spekulation…

Vielleicht sollten Sie Ihren Betrachtungshorizont erweitern!?

Bei Kontakten kommt es auf die Anzahl, den Abstand und die Viruslast an.

Mehr verrate ich aber nicht.

Last edited 1 Jahr zuvor by Stromdoktor
dauerlüfterin
1 Jahr zuvor
Antwortet  Stromdoktor

Ja genau, auf die Anzahl, den Abstand und die Viruslast.

Die Situation, dass man nach den großen Pausen den Klassenraum aufschließt und sich an 30+x Schüler dicht gedrängt im unbelüfteten Flur vor der Tür vorbeiquetschen muss und sich vorher ggf. noch durch x-andere Schüleransammlungen gleichen Zuschnitts kämpfen musste, kennen Sie?

Es gibt 10 große Pausen in der Woche, je nach Stundenplan nimmt man bei mindestens 26 Stunden schon einige dieser Situationen mit.

Stromdoktor
1 Jahr zuvor
Antwortet  dauerlüfterin

Es geht um das offensichtlich verfestigte Bild, dass JEDER Schüler offensichtlich ein Risiko darstellt und als infiziert gilt.

Nur so kann man derartige Rechnungen ernst nehmen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass von einem „Kontakt“ einer Arztpraxis das gleiche Gefährdungspotential ausgeht, wie von einem „Kontakt“ in der Schule, ist sachlich nicht gerechtfertigt.

In dem einem Fall sucht man die Einrichtung auf, wenn man krank ist, im anderen Fall, wenn man gesund ist…in der Regel.

Das hinterlegte Weltbild von Schülern gehe ich nicht mit. Andere (hier die Gerichte) offensichtlich ebenfalls nicht.

Als Richter würde ich auch blöd gucken, wenn Sie mir als einzigen Nachweis die Anzahl der Kontakte aufzählen.

Da wäre ja jede Kassiererin, jeder Busfahrer, jeder Verkäufer schlimmer dran…

dauerlüfterin
1 Jahr zuvor
Antwortet  Stromdoktor

Mir geht es um dieses Bild nicht. Es gibt eben viele Situationen im Lehreralltag, die näheren Kontakt und die Unmöglichkeit zum Abstandhalten beinhalten, als man sich das sonst so denkt wenn man das Bild einer Klasse, die in ihrem Klassenraum in den Bänken sitzt, so vorstellt

Ihren Ausführungen merkt man diesbezüglich an, dass sie von den realen Bedingungen des Schulalltags eben wenig wissen.

Ich habe beim Arzt noch nie bemerkt, dass Personen die Maske nicht richtig tragen und keinen Abstand halten. Ich kenne das so, dass man beim Arzt vor der Tür warten muss, um die Ansteckungsgefahr zu mindern.
Es war eher die Regel als die Ausnahme in der Schule, dass die Maske nicht richtig saß. Ist ja auch klar, wenn ich beim Arzt bin möchte ich auch vorgelassen und behandelt werden und in der Schule bin ich ohnehin.

Sie machen sich des Weiteren keinen Begriff davon, wie groß die Raumnot an vielen Schulen ist. Da werden kleine Räume mit Schülern vollgepfercht, Platz für ein Lehrerpult ist nicht, Abstand zu den ersten Sitzreihen minimal.

Vor diesem Hintergrund finde ich Ihren letzten Absatz geradezu ärgerlich. Aber Sie können ja mal ernsthaft darüber nachdenken, wo denn die Unterschiede zu den von Ihnen genannten Berufsgruppen sein mögen. Aber wenn man selbst im Homeoffice geschützt war und ist, ists ja gut Pauschalisieren wenn andere ihre Gesundheit zu Markte tragen.

Abschliessend: Kumis sind auch bauernschlau: In Hessen hatten sie einfach in die einschlägigen Richtlinien hineingeschrieben, dass SuS zu Lehrkräften einen Mindestabstand einzuhalten hätten. Schutzkonzept gewährt, alles paletti.

Christabel
1 Jahr zuvor
Antwortet  PaPo

Ich kann mich noch gut an die Zeit erinnern, als wir noch vor einer möglichen Impfung alle wieder in der Schule waren, mal mit, mal ohne Masken, je nach politischer Wetterlage. Mein Freundeskreis, komplett im Homeoffice, fragte nur, wie wir das aushalten.
An eine Anerkennung als Dienstunfall habe ich nicht geglaubt, aber ich habe damals auch nicht glauben können, dass SEK II Lehrer in Impfgruppe 3 gepackt werden, Platz 13, noch hinter Podologen, wenn ich mich erinnere. Und 2 Winter in der Schule bei Durchzug und offenem Fenster vergisst man auch nicht so leicht. Von daher, ihre Wertschätzung können sich die Kumis irgendwo hinstecken, wo selten die Sonne scheint!

Andre Hog
1 Jahr zuvor
Antwortet  Christabel

Dafür bekommen wir in NRW nach den aktuellen Plänen von Frau Feller im kommenden Schuljahr eine Deputatserhöhung um eine Stunde, damit die Unterrichtsausfälle verringert werden können …. Hinzu kommt noch ein vereinfachtes Verfahren, um KuK an Brennpunktschulen abordnen zu können.

soweit zum Thema Anerkennung und Wertschätzung …

Neben der faktischen Gehaltskürzung, die damit einhergeht und der Tatsache, dass wir bereits inflationsbedingt knapp 10% Gehaltseinbußen hinnehmen müssen, ist das bestimmt eine schwer motivierende Maßnahme für alle im System befindlichen KuK und v.a. ein echter Anreiz für zukünftige Lehramtsaspirant*en, sich mit Freude für diesen Beruf zu entscheiden.

Mika
1 Jahr zuvor
Antwortet  Andre Hog

Deputaterhöhung, echt jetzt? Das sollte nach den gängigen Lehrerarbeitszeitstudien nicht möglich sein

Emil
1 Jahr zuvor
Antwortet  Andre Hog

Wo steht das.??? In dem heute erschienen Bericht zur Sicherung der Unterrichtsversorgung jedenfalls nicht.
Das mit der Abordnung stimmt aber.

Ich muss da mal was loswerden
1 Jahr zuvor
Antwortet  PaPo

Genauso ist es. Hier hat die Kammer versagt.

AvL
1 Jahr zuvor
Antwortet  Donna

Die Gerichtsentscheidung hat er nicht angezweifelt, allein ist es das Problem in einer Pandemie den Nachweis zu erbringen, wo man sich angesteckt hat, und wenn zum Beispiel die Kontaktkette zu asymptomatisch Erkrankten mit einbezogen werden, wird es noch schwieriger, den Nachweis zu erbringen. Kinder waren schließlich vielfach symptomfrei.
Das Gericht kann nur an Hand von nachgewiesenen Fakten Entscheidungen treffen.

So!?
1 Jahr zuvor

Nach diesen und anderen Urteilen wird ein Dienstunfall mit Corona nur nur anerkannt, wenn man ununterbrochen im Dienst und vor Ort war, z.B. in der Schule genächtigt hat. Wie soll man sonst beweisen, dass die Ansteckung nicht woanders stattgefunden hat? Bei Juristen hat der gesunde Menschenverstand halt nichts zu suchen, auch wenn mehrere Infizierte nachweislich in der Klasse gesessen haben und man sich privat zu schützen weiß. Und dann sollen LuL noch den genauen Ort und Zeitpunkt der Infektion nachweisen?! Das kann niemand in einer mehrstündigen Massenveranstaltung.

Dirk Z
1 Jahr zuvor
Antwortet  So!?

Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Paare Schuhe. Ihre Aussage, dass man sich im privaten Bereich zu schützen weiß gibt auch nicht die Sicherheit da man manchmal erstaunt ist wieso man sich doch angesteckt hat. Vorstellen könnte ich mir z.B. in einem Mehrfamilienhaus mit einer fensterlosen Toilette und Zwangsentlüftung, dass der Nachbar infiziert auf der Toilette war, Sie auch (in Ihrer Wohnung…) und seine Viren durch die Entlüftung den Weg auf Ihre Toilette gefunden haben. Aber vorher waren Sie in einer Klasse und mehrere Schüler sind nachweislich infiziert aber da haben Sie es in dem konkreten Fall nicht eingefangen. In sofern kann der Nachweis nicht erbracht werden, von wem man das konkret hat. Und ich selber kenne auch ein Fall, wo derjenige in ein grösseres Infektionsgeschehen hineingeraten ist und sich definitiv nicht angesteckt hat (Masken wurden nicht getragen). Bei der Person wurde einige Tage nach dem Treffen wegen einer geplanten Krankenhausbehandlung der routinemässige PCR-Test gemacht, der negativ blieb.
Und in der Rechtssprechung wird eben der Nachweis verlangt, dass bestimmte Umständen dafür die Ursache waren. In sofern ist das Urteil in Ordnung, auch wenn die Kläger das sicher anders sehen, wofür ich auch Verständnis habe.

So!?
1 Jahr zuvor
Antwortet  Dirk Z

Den Nachweis zu erbringen sollte in jedem Fall unmöglich sein, Aerosole sind unsichtbar und auch ein PCR-Test schlägt erst i.d.R. am 4. Tag der Infektion an.
Richtig ist aber, dass LuL einem erhöhten Risiko am Arbeitsplatz ausgesetzt sind, weil sie mit Dutzenden Menschen stundenlang auf engstem Raum zusammen sind, ohne Mindestabstand und ohne Maske -zumindestens bei den Kleinsten. Das macht den Unterschied zur Allgemeinbevölkerung. Eine Massenveranstaltung am Arbeitsplatz, die ihresgleichen suchte, während es woanders Kontaktbeschränkungen, Plexiglasscheiben, Home-Office-Pflicht und in Behörden z.B. im Gerichtsgebäude eine FFB2- Pflicht gab etc.

Last edited 1 Jahr zuvor by So!?
Andre Hog
1 Jahr zuvor
Antwortet  So!?

That’s it…..ein einziger Einkauf beim Discounter deiner Wahl wird deinen Prozesserfolg pulverisieren….“Na, da werden Sie sich sicherlich beim LidlAldiNettoPenny“ infiziert haben, als Sie für ihre dionysischen Parties eingekauft habe … wir wissen doch, wie ihr hedonistischen faulen Säcke so tickt!“

Das ist, wie Wasser in einem Sieb den Berg zum Eimer hochzutragen….forget it, baby!!

Lera
1 Jahr zuvor

„Die Frauen konnten laut Gericht nicht konkret sagen, wo und wann genau sie sich mit dem Coronavirus angesteckt hatten, was das Gesetz aber verlange.“

Kann IRGENDJEMAND das konkret sagen?

„Als Beispiele für Tätigkeiten mit einem besonders hohen Infektionsrisiko nannte das Gericht Ärzte und Schwestern an Kliniken.“

Beispiele, hm? Das dürftig eher die abschließende Liste sein.

Welches erhöhte Risiko hat eigentlich der Röntgenarzt in der Klinik?

Realist
1 Jahr zuvor
Antwortet  Lera

„Welches erhöhte Risiko hat eigentlich der Röntgenarzt in der Klinik“

Der Röntgenarzt verdient, sofern er freiberuflich tätig ist, mindestens fünfmal so viel wie eine Lehrkraft. Außerderm hat er ein langes und schwieriges Studium absolviert. Insofern ist er ein Leistungsträger und ist damit besonders schutzbedürftig.

Zudem wird er entweder vom Hartmann-Bund oder vom Marburger-Bund vertreten, beides mit der Politik gut vernetzte und mächtige Lobbyorganisationen, und nicht von eine Pseudo-GEWerkschaft, die sowieso nichts zu sagen hat, weil die Musik von der „staatstragenden“ Verdi gemacht wird. Und die hat halt gesellschaftspolitische Ziele auf ihrer Agenda, die erst einmal wenig mit der Beschäftigungs- und Einkommenssituation ihrer Mitglieder zu tun haben, und wenn, dann eher im negativen Sinne…

Realist
1 Jahr zuvor

In den Medien war oft zu lesen, dass sich gerade Lehrkräfte bei einer Infektion mit Covid keine Sorgen machen bräuchten, da sie ja als Beamte vollumfänglich abgesichert seien. Jetzt sieht man, was diese Absicherung im Zweifel wert ist: Entlassung in die Dienstunfähigkeit mit minimaler Pension auf Hartz IV-Niveu (demnächst ist möglicherweise sogar das Bürgergeld höher), wenn es nicht gelingt, nachzuweisen, dass die Infektion in der Schule stattgefunden hat. Und die Hürden für so einen Nachweis sind offenbar extrem hoch, es sei denn man lebt 24 Stunden in der Schule (und auch dann würde es wohl heißen, dass man sich beim Pizza-Lieferanten infiziert hat, und Ernährung gehört ja schließlich zur privaten Lebensführung…).

Aber in gewisser Weise war das Urteil zu erwarten: Kein Staat kann sich zehntausende frühpensionierter Lehrkräfte mit auskömmlicher Pension leisten, wenn man die Anerkennungsregeln als Dienstunfall für Lehrkräfte großzügiger auslegen würde. Schließlich ist Corona noch lange nicht vorbei, und mit jedem Durchgang besteht eine neue Chance auf Long-Covid…

AndereRealität
1 Jahr zuvor

Ich bin wenig überrascht. Sonst würde das nun auch bedeuten, dass jede Erkältung oder Grippe, die nachweislich am Dienstort passiert, ein Dienstunfall ist?

dauerlüfterin
1 Jahr zuvor
Antwortet  AndereRealität

NIcht alles, was hinkt…

Makkus
1 Jahr zuvor

Ich habe noch folgende Berudskrankheiten im Angebot
– Adipositas (keine Zeit für Sport wg. Beruf) vs. Sportverletzungen (Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit)
– Fehlsichtigkeit (berufsbedingtes Zeitunglesen)
– Hautkrebs (Urlaub nur im Hochsommer möglich)

Mika
1 Jahr zuvor
Antwortet  Makkus

Ich dagegen hätte ein wenig Hirn für Sie im Angebot, damit Sie sich konstruktiv an der Diskussion beteiligen können.
Sorry liebe Community, aber manchmal ist es wirklich too much hier (auch wenn die Redaktion den größten Müll sicher schon rausfiltert).

Last edited 1 Jahr zuvor by Mika
Andre Hog
1 Jahr zuvor
Antwortet  Makkus

Albern!

TaMu
1 Jahr zuvor

Negativwerbung für den Beruf Lehrer/ Lehrerin und Erzieher/Erzieherin vom Feinsten. Das war ein wichtiger Beitrag, um interessierte junge Menschen, die Wert auf ein gesundes Arbeitsumfeld legen, von diesen eigentlich schönen Berufen abzuhalten.

Mika
1 Jahr zuvor
Antwortet  TaMu

Für ErzieherInnen ist COVID-19 als Berufskrankheit anerkannt.

Rüdiger Vehrenkamp
1 Jahr zuvor

Ein durchaus erwartbares Urteil, da ja wirklich keiner nachweisen kann, woher er die Infektion tatsächlich hatte, vor allem da bekannt ist, dass die meisten Ansteckungen im Privaten passierten. Das Urteil ist richtig.

Konsequenzen?
1 Jahr zuvor

Dummes Geschwätz!

Dann muss eine Verletzung in der Schule auch nicht mehr als schulunfall gelten- schließlich passiert so etwas ebenfalls zu Hause!

Rüdiger Vehrenkamp
1 Jahr zuvor
Antwortet  Konsequenzen?

Das ist der Vergleich zwischen Äpfeln und irgendeinem Gemüse (selbst Birnen sind näher an einem Vergleich als Ihres hier)!

Eine Verletzung in der Schule ist nachweisbar, eine eingefangene Infektion eben nicht.

Schattenläufer
1 Jahr zuvor

Mit dem Argument klappt fast alles.

Man kann sich auch den Finger in der Popertze brechen.