Verwaltungsgericht: Mutter darf ihr Kind aus Angst vor Ansteckung nicht zu Hause lassen – „Staat kommt seiner Schutzpflicht hinreichend nach“

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DÜSSELDORF. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat einer Mutter, die ihren 15-jährigen Sohn aus Angst vor dem Coronavirus seit neun Monaten nicht mehr zur Schule schickt, zu Recht ein Zwangsgeld angedroht. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf nun entschieden. Laut Beschluss müssen Eltern der „gesetzlich verankerten Verantwortung“ nachkommen, ihr schulpflichtiges Kind regelmäßig am Unterricht teilnehmen zu lassen – auch in einer Pandemie-Welle, die die Inzidenzen unter Schülern bundesweit auf Werte jenseits der 3.000 getrieben hatte. Die Schutzmaßnahmen des Staates in Schulen seien ausreichend.

Das Gericht hat beschlossen. Foto: Shutterstock

Die Bezirksregierung Düsseldorf durfte gegen die Mutter eines den Präsenzunterricht verweigernden Gymnasialschülers eine Schulbesuchsaufforderung erlassen und für den Fall, dass der Schüler die Schule weiter nicht besucht, die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 2.500 Euro androhen. Das hat die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf entschieden und einen gegen die behördliche Aufforderung gerichteten Eilantrag der Mutter abgelehnt.

Der 15-jährige Düsseldorfer Gymnasiast besucht bereits seit November 2021 die Schule nicht mehr, und zwar aus Angst, sich und in der Folge seine Mutter mit dem Corona-Virus zu infizieren. Obwohl weder er noch seine Mutter zu einer Risikogruppe gehören, sind beide der Ansicht, während der Corona-Pandemie seien mit einem Schulbesuch nicht hinnehmbare Gesundheitsgefahren verbunden. Seine in diesem Zusammenhang im Jahr 2021 gestellten Anträge auf Befreiung vom Präsenzunterricht blieben indes erfolglos. Die entsprechenden Entscheidungen der Schule wurden in einem gerichtlichen Eilverfahren bestätigt.

So hieß es im Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom August 2021, die – von der Mutter seinerzeit geforderte – Befreiung vom Präsenzunterricht ab einer Inzidenz von 100 sei in der Coronabetreuungsverordnung, die den Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Corona-Virus u.a. im Schulbereich regelt, nicht enthalten (tatsächlich hatte NRW, anders als andere Bundesländer, die Präsenzpflicht nicht aufgehoben, d. Red). Soweit allgemeine schulrechtliche Regelungen die Befreiung vom Unterricht ermöglichen, habe der Schüler einen erforderlichen wichtigen Grund nicht glaubhaft gemacht. Insbesondere habe er keine ärztlichen Atteste beigebracht, die für ihn oder seine Angehörigen eine erhöhte Gefährdung betreffend eine Coronainfektion belegen.

Ferner komme ein Anspruch auf Erteilung von Distanzunterricht auch nicht vor dem Hintergrund der allgemeinen Infektionslage in Betracht. Insoweit habe die Durchführung von Präsenzunterricht mit Blick auf den staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag grundsätzlich Vorrang. Mit der Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht auch im Falle einer Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz von 100 verletze der Staat auch nicht seine Pflichten zum Schutze des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit. Denn der Gesetzgeber habe im Bereich des Schulwesens ein hinreichendes Schutzinstrumentarium zur Verfügung gestellt.

Das Gericht meint, in den Schulen würden die AHA-Regeln „möglichst umfassend“ beachtet

So dürften am Unterricht nur immunisierte oder getestete Personen teilnehmen und würden entsprechende Tests wöchentlich zweimal durchgeführt. Ferner seien bei der schulischen Nutzung die allgemeinen Infektions- und Hygieneregeln (AHA-Regeln) von allen Personen möglichst umfassend zu beachten (was so nicht stimmt – die Abstandsregel galt in Schulen ausdrücklich nicht, obwohl das Robert-Koch-Institut sie ausdrücklich empfahl, d. Red.). Des Weiteren seien soweit wie möglich feste Lerngruppen und Platzverteilungen sicherzustellen. Auch bestünden diesbezügliche Dokumentationspflichten für den Fall einer erforderlichen Nachverfolgung. Schließlich bestehe innerhalb von Gebäuden eine allgemeine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

Durch diese und weitere Maßnahmen – so das Gericht – komme der Staat seiner Schutzpflicht hinreichend nach. Insoweit sei zu berücksichtigen, dass ihm diesbezüglich ein weiter Gestaltungsspielraum zustehe. Ferner habe er bei einschränkenden Maßnahmen auf die Verhältnismäßigkeit zu achten und auch entgegenstehende Grundrechte zu berücksichtigen.

Weil der Schüler den Schulbesuch dennoch weiterhin verweigerte, forderte die Bezirksregierung Düsseldorf die Mutter des Schülers im Rahmen einer Ordnungsverfügung auf, den Schulbesuch ihres Sohnes sicherzustellen, und drohte für den Fall der Nichterfüllung die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 2.500 Euro an. Die Ablehnung des erneuten Eilantrages der Mutter hat das Gericht nun wie folgt begründet:

Die betreffende Anordnung beruhe auf der gesetzlich verankerten Verantwortung der Eltern, ihr schulpflichtiges Kind regelmäßig am Unterricht teilnehmen zu lassen. Die sich aus dieser Verpflichtung ergebenden Einschränkungen des Elternrechts seien vor dem Hintergrund der gesetzlichen Schulpflicht verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Die Schulbesuchsaufforderung sei mit Blick auf die Verweigerung des Schulbesuchs auch erforderlich gewesen. Gründe, aus denen die Mutter des Schülers nicht für einen regelmäßigen Schulbesuch Sorge tragen könne, seien nicht ersichtlich. Solche Gründe seien insbesondere nicht in den Infektionsrisiken durch das Corona-Virus zu sehen.

Das Schulministerium habe ein Handlungskonzept „mit zahlreichen Maßnahmen“ erstellt – meint das Gericht

Im Verhältnis zwischen Schüler und Staat bestehe kein Anspruch auf einen absoluten Ausschluss einer Infektion mit diesem Virus. Das Risiko, am Corona-Virus zu erkranken, lasse sich mit den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auf ein hinnehmbares Maß reduzieren. So könne das Infektionsrisiko auch in der Schule durch das freiwillige Tragen einer Maske minimiert werden und könnten Impfungen die Auswirkungen einer möglichen Infektion vermindern.

Zudem existierten in Zusammenschau mit diesen Möglichkeiten ausreichende staatliche Schutzvorkehrungen. Das Schulministerium habe für das kommende Schuljahr 2022/2023 ein Handlungskonzept „mit zahlreichen Maßnahmen“ erstellt (maximal fünf freiwillige Tests für zu Hause pro Schüler und Monat – das ist praktisch alles, wie News4teachers berichtet, d. Red.).

Darüber hinaus treffe der Staat mit den derzeit beabsichtigten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes bereits jetzt Vorsorge für eine mögliche negative Entwicklung des Infektionsgeschehens im Herbst und Winter (tatsächlich sieht der in dieser Woche vorgelegte Entwurf vor, dass die Bundesländer die Maskenpflicht ab Klasse 5 wieder einführen dürfen, wenn der Präsenzunterricht gefährdet ist – News4teachers berichtet auch darüber).

Gegen den Beschluss (Aktenzeichen: 18 L 621/22) kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden. Völlig aussichtslos erscheint das nicht: Das Verwaltungsgericht Leipzig hat eine ähnliche Sachlage nämlich schon mal anders beurteilt als die Richterkollegen nun in Düsseldorf – und die Tatsache, dass in (Grund-)Schulen der Mindestabstand von eineinhalb Metern nicht gilt, als Verstoß gegen das Recht von Schülerinnen und Schüler auf körperliche Unversehrtheit gewertet. Der Freistaat Sachsen hob die Präsenzpflicht für Grundschüler daraufhin auf. News4teachers

Schulpflicht: Darf der Staat Kinder in den Unterricht zwingen, wenn er dort den Gesundheitsschutz nicht gewährleisten kann?

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kanndochnichtwahrsein
1 Jahr zuvor

„Denn der Gesetzgeber habe im Bereich des Schulwesens ein hinreichendes Schutzinstrumentarium zur Verfügung gestellt.“

Dass der Gesetzgeber das selbst glaubt, kann ich nicht glauben.
Dass die KM das glauben, glaube ich gerne.
Dass die Gerichte den KM und dem Gesetzgeber glauben, ist nicht zu glauben.
Gerichte dürfen sich nicht auf „Treu und Glauben“ verlassen… soweit mir bekannt, müssen sie sich auf Tatsachen stützen.
Tatsache ist – für jedermann leicht ermittelbar – dass es kein „hinreichendes Schutzinstrumentarium zur Verfügung gestellt“ wurde und dass, was den Schulen ermöglicht wurde, nur theoretisch möglich war und ist… es ist sehr leicht möglich, bei jeder sinnvollen und wirksamen Kann-Bestimmung (Luftfilter…) auf den Kämmerer oder Finanzminister zu verweisen und schon bleibt das „Instrument“ im theoretischen hängen.
Infektionen sind aber nicht theoretisch.
Für Schüler nicht, für Lehrer nicht, für Eltern und andere Kontaktpersonen nicht.

Abstand nicht möglich, Luftfilter nicht vorhanden, Masken freiwillig, Tests unzuverlässig.
Dafür haben wir stehende Luft im Sommer und eiskalten Durchzug im Winter.
… „ein hinreichendes Insrumentarium“ stelle ich mir wahrlich anders vor…

Sissi
1 Jahr zuvor

Wie wärs mit einem Außentermin für den „Augenschein“ ?( gibt’s doch sonst auch, Tatortbesichtigung ?) Wir hätten dann einige unteilbare umdie30klassen, ölsardinenmäßig im viel zu kleinen Klassenzimmer, in das DerStuhl nicht mehr passt.
Wir zeigen gerne das “ hinreichende Schutzinstrumentarium „, das in Fenstern, die einem beim Öffnen fast in der Hand bleiben, besteht.
Wir haben keine Chance, denn für Luftfilter etc ist der Träger zuständig; die Frage ist, ob nicht doch die realen Gegebenheiten vor Ort in das Urteil einbezogen werden müssen?

Pit2020
1 Jahr zuvor
Antwortet  Sissi

@Sissi

Soweit ich weiß:
Verwaltungsgerichte urteilen nach Aktenlage.
Gibt es bei VGs überhaupt Ortstermine und „in Augenscheinnahme“-Wertungen im … wie sagt man in „modern talking“ noch gleich … ach ja: im „Instrumentenkasten“?

Sissi
1 Jahr zuvor
Antwortet  Pit2020

Es heißt „Ortstermin“ ,
theoretisch bei Gericht immer möglich, – bloß waaann (erzählte mir gerade ein Jurastudent, hier auf covidreha beim Mittagessen, gibt auch Urteile, bloß das Gedächtnis streikt gerade wieder; googlen geht bei ihm auch gerade nicht , kann sich Stichworte nicht merken, -> So ein Schxxx! )
Hab was gefunden
“ Kritik an der Entscheidung des Verwaltungsgerichts gab es unterdessen bereits von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hessen (GEW). Der Gewerkschaft seien in den vergangenen Tagen von Lehrerinnen und Lehrern eine Vielzahl gravierender Mängel bei der Umsetzung der Hygienemaßnahmen an den Schulen gemeldet worden. Daher sei es geboten, bei einer Entscheidung einen Ortstermin in der Schule vorzunehmen. Diesen habe es bei diesem Eilverfahren sicherlich nicht gegeben, monierte die GEW. “

https://www.fr.de/frankfurt/gericht-schickt-lehrerin-schule-frankfurt-13752897.html

Walter Hasenbrot
1 Jahr zuvor

Was wäre für Sie denn hinreichend?

Leseratte
1 Jahr zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Auf alle Fälle mehr als „nichts“ …

Walter Hasenbrot
1 Jahr zuvor
Antwortet  Leseratte

„Nichts“ stimmt ja schon einmal nicht.

In der Vergangenheit gab es in NRW Schulschließungen, regelmäßige Tests, zeitweise Maskenpflicht, zeitweise Halbierung von Klassen und Kursen und (zwar unangengenehm aber trotzdem eine Maßnahme) die Pflicht zum regelmäßigen Lüften.

Man kann gerne über einige Maßnahmen streiten. aber dass nichts getan wurde, ist einfach falsch.

Angesichts der starken Übertragbarkeit der neuen Virusvarianten glaube ich mittlerweile auch nicht mehr, dass zusätzliche Luftfilter oder eine Halbierung der Kurse undd Klassen, damit Abstand gehalten werden kann, Infektionen völlig verhindern können. (Abgesehen davon führt die Halbierung von Klassen und Kursen zu Mehrarbeit für Lehrer und einer Veschlechterung der Lernsituation.)

Lanayah
1 Jahr zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Aus Ihren Ausführungen folgt genau das, weswegen dieses Kind nicht zur Schule geht: Ein ausreichender Schutz ist nicht gewährleistet.

PaPo
1 Jahr zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Die Rahmenbedingungen für einen hinreichenden Schutz sind hier skizziert:
https://www.news4teachers.de/2022/08/virologe-streeck-zweifelt-sinn-von-maskenpflicht-in-schulen-oeffentlich-an/#comment-463417

Was das VG Düsseldorf fälschlich als ein hinreichendes Schutzinstrumentarium postuliert, ist (ohne rigide Einhaltung die verlinkten Rahmenbedingungen) de facto(!) nicht geeignet, Infektionen hinreichend zu vermeiden; im Gegenteil, denn:

(I) Die Antigen-Schnelltests in den Schulen – so sie denn überhaupt (noch) stattfinden – sind absolut ungeeignet, infizierte Personen zu identifizieren und folglich vom Unterricht auszuschließen, s. (u.a.) hier: https://www.news4teachers.de/2022/02/schueler-selbsttests-zweifel-an-der-zuverlaessigkeit-gebauer-desinformations-kampagne/#comment-430622

(II) Die AHA-Regeln sind nicht nur im Fall der Abstandsregeln in Schulen ausdrückl. außer Kraft gesetzt (wie die Redaktion korrekt feststellt), sondern mittlerweile auch (wieder) im Fall der MNS-Pflicht, wobei hier auch nie die Verpflichtung zur Nutzung effektiverer Masken galt. Ergänzend in puncto MNS ist auch festzustellen, dass eine MNS-Pflicht nur außerhalb(!) der Unterrichtsräume, bspw. auf den Schulfluren, recht sinnbefreit ist. Die Vorgabe fester Lerngruppen gilt auch seit Ewigkeiten nicht mehr, galt vielerorts nie wirklich.
Alleine deshalb ist das Schutzinstrumentarium objektiv(!) in keiner Weise hinreichend. Aber selbst bei optimalen Bedingungen, also optimaler Umsetzung und Einhaltung der AHAL-Regeln, wären diese am Ort Schule nur Makulatur bzgl. einer effektiven Infektionsvermeidung, wie Sie dem ersten Link meines Beitrages hier entnehmen können.
D.h. dass auch bei optimaler Umsetzung und Einhaltung dieser Regeln sowohl nach Maßgabe von common sense als auch im juristischen Sinne (Stichwort: Verhältnismäßigkeitsprüfung) das allg. Lebensrisiko einer Infektion am Ort Schule nicht auf ein akzeptables Restrisiko minimiert werden könnte, dass die Betroffenen hier nicht – auch nicht mittels additionaler, eigeninitiativlicher Schutzmaßnahmen – ihr Infektionsrisiko auf ein akzeptables Niveau reduzieren könnten. Denn selbst diese Regeln (und erst Recht das reduzierte Instrumentarium dass das VG Düsseldorf fälschlich bereits als hinreichend erachtet), können (a) angesichts der verwendeten Antigen-Schnellstests nicht hinreichend vermeiden, dass infizierte Infektiöse am Unterrichts teilnehmen und können (b) infolgedessen nicht nur das Infektionsrisiko nicht hinreichend reduzieren (Stichwort: akzeptables Restrisiko), sondern machen es im Gegenteil relativ unwahrscheinlich, sich nicht zu infizieren!

Das VG Düsseldorf scheint von der in der Judikative leider regelmäßig anzutreffenden Rechtsauslegung betroffen zu sein, dass der Gesetzgeber (etc.) seiner Schutzpflicht bereits dann hinreichend nachgekommen sei, wenn er überhaupt (vermeintl.) Schutzmaßnahmen ergriffen habe. Eine Evaluation der theoretischen wie praktischen Schutzpotenziale/-wirkungen konkreter Maßnahmen (wie auch die Differenzierung in notwendige und hinreichende Bedingungen etc.) wird bei diesem Bewertungshorizont komplett ignoriert.

Dabei handelt es sich jedoch um einen Irrglauben:
Der Gesetzgeber darf zwar im Rahmen seiner Einschätzungsprärogative davon ausgehen, dass bestimmte Maßnahmen hinreichend schützende Wirkungen haben, ohne solche Wirkungen a priori vom wissenschaftlich-empirischen Nachweis solcher Wirkungen abhängig machen zu müssen. Er muss aber natürlich einerseits entsprechende Entwicklungen des einschlägigen Forschungsstands beobachten und ggf. Nachbesserungen der getroffenen Maßnahmen vornehmen und darf sich andererseits nicht an offensichtlich fehlsamen Auffassungen u.ä. orientieren. Dass die Maßnahmen, die das VG Düsseldorf nun skizziert hat, und auch dass selbst die hier skizzierten Optimalbedingungen zur Gewährleistung einer hinreichenden Einhaltung der Fürsorgepflicht bzw. zur Zielerreichung nicht hinreichend sind, ist bereits sehr lange evident, der Forschungsstand etc. hinterlässt diesbzgl. keinerlei Zweifel.

Und ich wundere mich, warum bei all diesen u.ä. Beschlüssen, die man in den letzten Jahren hier lesen konnte, von Seiten der Betroffenen bzw. von Seiten ihrer in Rechtsangelegenheiten versierten Vertreter (d.h. ihrer Anwälte) – so sie denn erstinstanzlich jmd. beauftragt haben -, Dgl. nicht geltend gemacht wurde, man sich nicht ggf. entsprechend durch die Instanzen gekämpft hat (und warum ich selbst nicht Jura studiert habe…).

Beantwortet das Ihre Frage?!

Last edited 1 Jahr zuvor by PaPo
Lanayah
1 Jahr zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Beispielsweise die oben aufgeführten AHA-Regeln wären schon mal ein Anfang, lassen sich aber in Schulen nicht einhalten. Stellen Sie sich 25 Kinder in einem 60 Quadratmeterraum vor, von denen sich jedes mehrmals am Tag 30 Sekunden die Hände waschen soll. Selbst wenn man das Glück hat, ein Waschbecken im Klassenraum zu haben und alle brav nacheinander ans Waschbecken gehen, sind damit fast 15 Mimuten rum (das Glück hat abert n cht jeder. Da müssen sich dann mehrere Klassen ein Waschbecken auf der Toilette teilen, bitte einmal ausrechnen). Dann verteilen Sie diese 25 Kinder bitte mit 1,5m Abstand in diesem 60qm-Meter großen Raum und beachten dabei, dass es nur Doppeltische gibt (und auch nur so viele, dass immer 2 Kinder an einem sitzen müssen).
Was war noch mal das zweite A? Habe ich tatsächlich vergessen, aber lässt sich bestimmt in Schulen auch nicht umsetzen.

Realo
1 Jahr zuvor

Obwohl weder er noch seine Mutter zu einer Risikogruppe gehören, sind beide der Ansicht, während der Corona-Pandemie seien mit einem Schulbesuch nicht hinnehmbare Gesundheitsgefahren verbunden.“

Ganz ehrlich. Das kommt unter anderem von der unsäglichen Rhetorik Lauterbachs. Eigentlich sollte er Sohn und Mutter eine Therapie aus eigener Tasche bezahlen.

Hornisse
1 Jahr zuvor
Antwortet  Realo

Wie viel (Schmerzens)Geld gibt’s dann für die Realo-Rhetorik ? Bin durch Realoposts immer akut menschenphobisch absturzgefährdet
Mal @ Redaktion fragen

GS in SH
1 Jahr zuvor
Antwortet  Realo

Schutzmaßnahmen, die in allen anderen Bereichen der Gesellschaft galten, waren für Schulen außer Kraft gesetzt.
Egal, wie man dazu steht, wenn etwas außerhalb der Schule für gefährlich erklärt wird (fehlender Abstand), kann man es nicht innerhalb der Schule als ungefährlich erklären.

Das ist einfach inkonsequent! Gleiches Recht für alle!

Kein Mensch würde auf die Idee kommen, die Innerortsgeschwindigkeit in Lübeck auf 50km/h zu begrenzen, in Kiel aber 100km/h zuzulassen!
Entweder gelten Einschränkungen für alle oder für keinen.

Und ob jemand Risikofaktoren hat, die LC begünstigen, stellt sich oft erst NACH der Infektion heraus!

Last edited 1 Jahr zuvor by GS in SH
Mama hoch 3
1 Jahr zuvor
Antwortet  GS in SH

Sehe ich auch so. Außerdem wird doch immer auf Eigenverantwortung verwiesen. Wenn ich Angst vor einer Ansteckung habe, meide ich Konzerte, Partys,… gehe dann einkaufen, wenn es leer ist usw. Aber in die Schule muss ich, egal, wie das Schutzkonzept aussieht und ob ich es für mich als ausreichend empfinde. So kann ich keine Eigenverantwortung übernehmen. Da muss dann eigentlich darüber nachgedacht werden, ob die Schulpflicht durch eine Bildungspflicht ersetzt wird…

Realo
1 Jahr zuvor
Antwortet  GS in SH

Das Ziel war doch immer eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Das ist nie passiert und wird jetzt auch höchstwahrscheinlich nicht mehr passieren.
Sie hingegen wollen bestenfalls alle Infektionen vermeiden. Das funktioniert aber nicht. Das haben wir doch jetzt auch schon lange genug gesehen.
Zum Schutz gibt es die Impfung. Was Lauterbach daraus wieder macht ist unerklärlich. Er stellt Anreize, dass man sich im Drei-Monats-Takt impfen lässt. Er setzt sogar die Stiko unter Druck, dass sie die Empfehlung einer vierten Impfung auf alle überträgt. Das ist so unfassbar dreist, dass das mehr Menschen verschreckt, als dass es irgendjemanden zum Hausarzt lockt.
Und während wir Lauterbach lauschen, machen alle anderen alles wieder auf. Wir schielen weiterhin auf alles was kreucht und fleucht und keine Maske trägt. Sehen überall und in jedem eine Gefahr.
Stöhr hat Recht. Wir leben in einem Paralleluniversum. Und zwar in keinem guten.

GS in SH
1 Jahr zuvor
Antwortet  Realo

Ich habe mir meinen Post jetzt noch zweimal durchgelesen. Da steht nirgends, dass ich „bestenfalls alle Infektionen vermeiden“ will.

Schattenläufer
1 Jahr zuvor
Antwortet  Realo

Dieses Gewäsch ist unerträglich.
Unser Ziel war nie die utopische Vermeidung aller Infektionen.
Ziele waren:

  • Abflachung der Infektionskurve zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastruktur.
  • Vermeidung einer zu hohen Häufigkeit von Infektionen zur Minimierung der Gefahr von schweren Verläufen und Langzeitfolgen.
  • Verminderung der Virendosis im Falle einer Infektion.

Sie bestätigen uns doch immer, dass wir auch gerne zwei Masken übereinander tragen können.
Sie haben natürlich auch die Möglichkeit täglich auf dem Bahnhofsklo die Türklinken ab zu lecken.
Teilen Sie uns in einem Jahr doch gerne mit, wie es mit der Immunität durch Mehrfach-Infektionen steht. 🙂

Mika
1 Jahr zuvor
Antwortet  Realo

„ Das Ziel war doch immer eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Das ist nie passiert“
Es ist immer wieder faszinierend, wie schnell einige Menschen Fakten verdrängen, die nicht in ihr Weltbild passen. Kranke, die aus Kapazitätsgründen mit Ressourcen der Bundeswehr in andere Bundesländer verlegt werden mussten, abgesagte Operationen, wegen Überlastung kündigende Pflegekräfte und damit einhergehend immer weniger betreibbare Krankenhausbetten, Notfälle, die mit dem Rettungswagen mehr als zwei Stunden unterwegs waren, bis sie endlich einen Platz in einem Krankenhaus gefunden haben – doch, so etwas würde ich durchaus als Überlastung des Gesundheitssystems bezeichnen. Und auch jetzt werden in einigen großen Krankenhäusern meines Bundeslandes bereits wieder überlastungsbedingt Betten geschlossen und Operationen abgesagt. Aufwachen und mal die eigene Blase verlassen, Realo!

Alla
1 Jahr zuvor
Antwortet  Mika

Meine Hüft-OP wurde nun zum zweiten Mal verschoben.
Grund: nicht genügend Kapazitäten auf der Normalstation. Pflegepersonal ist entweder krank, abgewandert oder muss endlich den dringend erforderlichen Urlaub nehmen.

Kein größeres Problem, ich bin seit 14 Tagen in Rente und kann an den meisten Tagen noch überwiegend ohne Krücken gehen.
Trotzdem würde ich gerne mal wieder schmerzfrei gehen können, ich bin erst 66. Und der Grund für diese OP war ein Dienstunfall vor 6 Jahren, der jetzt zu einem Abbau des Oberschenkelhalses geführt hat.
Überlastung des Gesundheitssystem? Ja, ist Fakt!

Sissi
1 Jahr zuvor
Antwortet  Realo

Auf @ Realo bezogen stimmt seine eigene Äußerung
“ Wir [ = ich ] leben in einem Paralleluniversum. Und zwar in keinem guten “
mit Sicherheit ! Kein Durchblick jetzt, Weitblick, was ist das ?
Viele, bereits jetzt schon viel zu viele müssen mit oder nach covid in einem Teil des Universums so leben,
wie @ Realo, derDip, RV Bschule / puppets………..dies als Kollateralschäden > „nicht so schlimm, geringfügig passiert halt “
bestimmt nicht zu leben bereit sind.
Jeder kann die Akarte ziehen – auch sie.

TaMu
1 Jahr zuvor
Antwortet  Realo

In der Gegend von Schleswig sind alle Intensivstationen voll. Wer wegen Corona schwer erkrankt, wird IRGENDWOHIN verlegt, das können selbst die abholenden Sanitäter den entsetzten Angehörigen nicht sagen. Schon wieder ein mögliches Abschiednehmen für immer unter der Haustür. Zum Kotzen, dieses Paralleluniversum.

Larissa Keks
1 Jahr zuvor
Antwortet  TaMu

Also nirgendwo sind alle Intensivstationen voll.
Woher haben Sie denn den Quatsch.
Und die Coronapatienten sind auch nicht die, die gerade überwiegend auf intensiv liegen.
Personalmangel und gewinnorientiert arbeitende Krankenhäuser sind nicht das Ergebnis der jetzigen Welle. Aber dieser Missstand lässt sich schön mit Corona entschuldigen.
Krankenhäuser werden und würden gut entschädigt fürs Bereitstellen von Betten für Coronapatienten, während andere Stationen leer blieben

TaMu
1 Jahr zuvor
Antwortet  Larissa Keks

Ich habe das von meiner Freundin, die das gerade persönlich erlebt.

Stromdoktor
1 Jahr zuvor
Antwortet  TaMu

Bemühe ich die Suche im Internet fliegen einem die Berichte über ausgelastete Krankenhäuser nur so um die Ohren.

Die Situation scheint weiterhin/ dauerhaft angespannt zu sein.

„Offizielle Stellen“ sehen einen Trend zu weniger KH-Einweisungen.

https://www.dkgev.de/dkg/aktuelle-corona-bettenbelegung/#:~:text=Im%20Vergleich%20zur%20Vorwoche%20sind,Vergleich%20zur%20Vorwoche%20zu%20verzeichnen.

Man wird wohl das Gesundheitssystem nachhaltig mit mehr Personal ausstatten müssen…das lässt sich schwer wegdiskutieren.

Tim,Nds.
1 Jahr zuvor
Antwortet  Realo

Ich frage mich immer wieder, wer diese Überlastung des Gesundheitssystems eigentlich definieren darf und vor allem, welche Kriterien da gelten.
Wenn jede 2. Operation verschoben werden muss, u.a. auch Tumorentfernungen, wenn normales Personal abgezogen und auf Intensiv geschickt wird, obwohl dem die Ausbildung fehlt, ein Viertel der Pflegekräfte in den zwei letzten Jahren aus dem Beruf ausgestiegen ist und immer wieder Pflegende auf dem Flur weinend zusammenklappen, dann könnte man schon auf die Idee kommen, dass da vielleicht schon jetzt eine Überlastung vorliegt.
Aber vielleicht braucht es die plakative Triage am Eingangstor?

TaMu
1 Jahr zuvor
Antwortet  Tim,Nds.

Statt operativen Tumorentferungen wurden (und werden jetzt vermutlich wieder) wegen Personalmangel eigentlich unnötigerweise ambulante Chemotherapien fortgesetzt, nur damit die auf diese Weise verkleinerten, op-reifen Tumore bis zur nächsten freien Kapazität in Schach gehalten werden konnten. Das damit verbundene Elend kann man sich nicht ausmalen.

Kätzchen
1 Jahr zuvor
Antwortet  Realo

Lalalala……….

Stromdoktor
1 Jahr zuvor
Antwortet  GS in SH

„Schutzmaßnahmen, die in allen anderen Bereichen der Gesellschaft galten, waren für Schulen außer Kraft gesetzt.“

Ich habe mich schon sehr früh gefragt, bei wie vielen Arbeitnehmern / Beschäftigten tatsächlich Schutzmaßnahmen in vollem Umfang Anwendung fanden bzw. in welchen Berufen diese „technisch“ möglich sind / waren.

Wir haben direkt neben unserem Haus einen Spielplatz. Die Beschäftigten der Stadt konnte ich zu Beginn der Pandemie dabei beobachten, wie diese die Spielplatzabsperrungen vornahmen. Danach sind sie zusammen ins Auto gestiegen und haben Frühstückspause gemacht.

Zwischenzeitlich trugen die Beschäftigten nach „Wiedereröffnung“ der Spielplätze im Zusammenhang mit der Grünpflege eine Maske bei „Anreise“. Die Pause haben sie dann wieder ohne Maske im Fahrzeug verbracht.

Taxifahrer, Polizisten, Handwerker haben wohl ähnliche Herausforderungen / Erfahrungen.

Ich vermute, dass es auch in weiten Teilen der Industrieproduktion ähnlich läuft.

Irgendwo im Tagesablauf war dann immer der „Peak“ mit einem erhöhten Infektionsrisiko. Mal selbstgemacht (Pause) oder mal nicht vermeidbar (gemeinsame Dienstfahrt).

Geht man die einzelnen Branchen durch, dann gibt es viele Berufe, in denen die AHA+L-Regeln nicht schlüssig und dauerhaft anwendbar waren.

Ich erkläre mir einen Teil der Akzeptanzprobleme auch dadurch.

Wer sich beruflich häufig Situationen mit erhöhtem Infektionsrisiko aussetzen muss(te), der findet sich wohl auch mit dem eigenen Risiko ab. Zumindest über einen so langen Zeitraum.

Mit akademischen Diskussionen zur Viruslast, Selbstschutz und Fremdschutz erreicht man weite Teile der Bevölkerung dann für mich nachvollziehbar auch nicht (mehr). Ich glaube kaum ein Polizist geht nicht von einer Infektion aus, wenn der Kollege auf Schicht an Corona erkrankt ist. Maske im Auto hin oder her.

Konsequentes einhalten der AHA+L-Regeln wäre auch im Falle der kommunalen Betriebe möglich gewesen, um im Beispiel zu bleiben. „Getrennte Dienstfahrten“….hätte nur die Anschaffung von weiteren Fahrzeugen bedeutet – wahrscheinlich zu teuer.

Was ich eigentlich sagen wollte…

In den Branchen, in denen AHA+L konsequent umgesetzt wurde, waren die Kosten zumeist nur gering. Bsp. Büroarbeitsplätze in Industrie und öffentlicher Verwaltung mit entsprechender IT-Ausstattung.

Überall dort, wo Infektionsschutz Geld kostet(e), ist man weitestgehend inkonsequent und ebenfalls unter den Möglichkeiten geblieben.

Die zusammmengezimmerten Plexiglaswände in Supermärkten oder aufgemalte Linien im Baumarkt würde ich hier auch als Beispiele heranführen.

In Schulen hätte man einen Infektionsschutz noch vergleichsweise einfach erreichen können – „technisch gesehen“. Reihte sich dann aber auch unter kostenintensiv ein…

Am Ende bleibt eine Zweiklassengesellschaft, die zu Recht bemängelt wird.

Ich sehe die Gruppe der „Verarschten“ aber deutlich größer…und die Anzahl der Beschäftigten, die einem geringen Infektionsrisiko im beruflichen Umfeld ausgesetzt wurden, deutlich kleiner.

Und unterm Strich scheinen wir alle es auch noch nicht richtig verstanden zu haben…um den einzelnen Beschäftigten ging es zu keinem Zeitpunkt!

Und da Corona insbesondere ältere (und damit tendenziell keine erwerbstätigen) Menschen betrifft, waren die Schutzmaßnahmen in vielen Bereichen nur halbherzig.

Und eine Sache wäre mir persönlich noch wichtig:

In vielen Branchen wurden seit mehreren Monaten die Maßnahmen (ebenfalls) komplett aufgehoben. Ebenfalls zu Gunsten einer z.T. verpflichtenden Präsenzkultur. Erkennt man nach meiner Einschätzung auch an dem wieder gestiegenen Verkehrsaufkommen.

Die Bedürfnisse (nicht nur Infektionsschutz !) vieler Beschäftigten werden hier mittlerweile auch gerne wieder ausgeblendet.

Ich sehe hier auch die Frage nach dem Zeitgeist…angesichts der Herausforderungen des Klimawandels und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Infektionsschutz ist in vielen Bereichen aktuell kein besonders großes Thema mehr. So meine Beobachtung.

Kätzchen
1 Jahr zuvor
Antwortet  Stromdoktor

Stimmt nicht. Bei uns sitzen zwei große Chemiekonzerne. Da ist das sehr wohl ein Thema. Es besteht weiterhin für alle Testpflicht inklusive Azubis. Quarantäne wird erst durch einen PCR-Test beendet. Die Azubis haben immer noch keinen Werkunterricht sondern Homeoffice. Bei Prüfungen müssen durchgängig Masken getragen werden.

Stromdoktor
1 Jahr zuvor
Antwortet  Kätzchen

Ist doch in Ordnung, dass sich Unternehmen entsprechende Regelungen geben.

Ich möchte nur dem Eindruck entgegentreten, dass die Unternehmen mehrheitlich solche Regelungen AKTUELL umsetzen bzw. leben.

Insofern sprach ich von „vielen Bereichen“…

Es macht wohl auch wenig Sinn, wenn ich Ihnen jetzt entsprechende Gegenbeispiele nenne.

Der Weg zu einer hybriden Arbeitsweise / „New Normal“ ist im vollen Gange. Damit einher gehen auch Regelungen für ein „soziales Miteinander“ bzw. bzgl. einer Präsenzkultur – mit Aussetzen der AHA+L Regelungen. „In vielen Bereichen“.

PS.
Haben Sie sich nicht als Wissenschaftlerin vorgestellt? Die Einordnung in „schwarz“ (stimmt) bzw. „weiß“ (stimmt nicht) wundert mich schon ein wenig…

Sissi
1 Jahr zuvor
Antwortet  Kätzchen

Bei uns ist es bei den großen Betrieben auch so, @ Kätzchen.
Sind halt deutlich schlauer als die Glorreichen. Jeder Achte nach covidinfektion bekommt longcovid (bereits verlinkt).
Nimm ein Kollegium mit 100 Lehrern, da fördert man den Lehrermangel ganz schnell noch ordentlich. Und ob Postcovid- Betroffene irgendwann wieder kommen ?
Ich hospitiere gerade in einer Rehaklinik für kids/Jüngere – schlimm und es werden immer mehr…..

Kätzchen
1 Jahr zuvor
Antwortet  Sissi

@sissi Sehe ich auch so. Ich kenne auch zwei, die es schwer erwischt hat. Der eine ist berufsunfähig. Das wird uns in den nächsten Jahren mächtig auf die Füße fallen. Aber es gibt eben immer welche, die glauben, alles besser zu wissen. Wie sagt ein Freund von mir immer, „manche müssen erst Bekanntschaft mit der Betonwand machen, bevor sie es checken.“

Stromdoktor
1 Jahr zuvor
Antwortet  Kätzchen

Hier ein guter Überblick der Dax-Konzerne zum Thema Home-Office nach Auslaufen der HO-Pflicht:

https://www.stern.de/wirtschaft/job/homeoffice-regelungen-nach-corona–so-laeuft-es-bei-den-dax-konzernen-31917540.html

Zwischen den Zeilen kann man auch einige Infos zu den Schutzmaßnahmen herauslesen.

Kätzchen
1 Jahr zuvor
Antwortet  Stromdoktor

Ich denke nicht schwarz oder weiß, sondern logisch. Wir haben es mit einem Virus zu tun, dessen Langzeitfolgen wir nicht im Geringsten kennen. Durch jede Mutation verändern sich die Folgeerscheinungen. Dieser Virus greift alles im Körper an. Es kann gut gehen oder eben auch nicht. Dann zu sagen “ wird schon und die Augen zu verschließen und Normalität predigen“ ist für mich nicht nachvollziehbar. Und ich brauche auch keine Gegenargumente, normaler Menschenverstand reicht aus.

Sissi
1 Jahr zuvor
Antwortet  Kätzchen

Dankeschön @ Kätzchen für die wahren Worte.
Hab ja schon geschrieben, hospitiere derzeit auf postcovid- kids- Reha.
Eigentlich müsste man jedem, der weiterverniedlicht in Dauerschleife Folgeerkrankungen vorspielen, – wer will das bei seinen Kindern? Manche – auch hier- scheinbar schon.
Und , hier sind z.B. 2 Erkrankte, bei denen es bis 1 Jahr nach Infektion
halbwegs lief und erst dann wurds heftig; und da glauben zu viele, sie wüssten ja alles->
„Wir haben es mit einem Virus zu tun, dessen Langzeitfolgen wir nicht im Geringsten kennen.“
Ähnlich äußern sich die Ärzte hier.

Stromdoktor
1 Jahr zuvor
Antwortet  Sissi

Danke auch von mir für diesen wertvollen Beitrag / Support zu einer Diskussion, die HIER überhaupt nicht stattgefunden hat.

Sissi
1 Jahr zuvor
Antwortet  Stromdoktor

Also gut, StromD als ??? des Forums entscheidet, wer sich mit wem unterhalten darf;
Ich werde mich weiter mit Foristen wie @ Kätzchen, die immer interessante realitätsnahe Beiträge einstellen, unterhalten.
Sollte das nicht passen und Sie nun Regelgewalt haben, bitte ich um Rückmeldung von @ Redaktion.

Stromdoktor
1 Jahr zuvor
Antwortet  Sissi

Realitätsnah…allerdings in diesem Fall am Beitrag ihres Diskussionspartners vorbei…

Sissi
1 Jahr zuvor
Antwortet  Stromdoktor

Na, @ Kätzchen = mein Diskussionspartner, hat derlei noch nicht geäußert (“ an Ihrem Beitrag vorbei „)
Ich lese>
Kopie: @ Sissi “ Sehe ich auch so “
Was soll das wieder mal ?
( Bitte keine Antwort; möchte das forum nicht weiter mit Kinkerlitzchen langweilen)

Kätzchen
1 Jahr zuvor
Antwortet  Sissi

@sissi Nicht aufregen. Ich werde Stromdr und ein paar andere ab sofort ignorieren. Das bringt nichts. Ich konzentriere mich auf Leute, die was interessantes und realitätsnahes zu sagen haben. Alles andere ist Zeitverschwendung und nur ein lalalala wert. Ich lese deine Beiträge immer sehr gern und finde deine Erfahrungen im Krankenhaus sehr hilfreich. Also nicht ärgern lassen.

Stromdoktor
1 Jahr zuvor
Antwortet  Kätzchen

Arbeitsschutz / Infektionsschutz und die dazugehörige Arbeitsschutzverordnung für Unternehmen und Betriebe ist also nicht „interessant“ bzw. „realitätsnah“ für Sie…

Schon Slapstick, dass Sie noch kurz zuvor von „logischem Denken“ gesprochenen haben…

Stromdoktor
1 Jahr zuvor
Antwortet  Kätzchen

Ich sprach von „Gegenbeispielen“ (in Bezug auf aktuell vorhandene Infektionsschutzmaßnahmen in Betrieben) und nicht von „Gegenargumenten“ in Bezug auf die Auswirkungen einer Infektion.

Insofern ist auch nicht von „predigen“ die Rede, sondern von faktischem Handeln / Vorgaben für Beschäftigte der Unternehmen.

Und da sieht es nun einmal so aus, dass es in unterschiedlichen Bereichen keine verpflichtenden Vorgaben in Sachen Infektionsschutz gibt.

Es gibt übrigens auch nicht wenige Bereiche, wo das für jedermann ersichtlich ist:

Überall dort, wo Beschäftigte bisweilen keine Maske tragen (Einzelhandel, Freizeiteinrichtungen, z.T. auch bei körpernahen Dienstleistungen…) scheint es ja offensichtlich KEINE Vorgaben seitens der Arbeitgeber zu geben.

Und auch in den Industrieunternehmen sind Infektionsschutzmaßnahmen wie Masken- und Testpflicht sowie Vereinzelungsstrategien im AUGUST 2022 nicht (MEHR !) flächendeckend die Regel – diesbezüglich antworteten Sie mit: „stimmt nicht“.

Diese Einschätzung ist falsch!

Ihr letzter Kommentar ist „whataboutismus“…und hat mit unserem ursprünglichen Austausch nichts zu tun.

Robert
1 Jahr zuvor
Antwortet  Kätzchen

Wer sich sachlichen Gegenargumenten verschließt, kommt mir nicht sehr gesteuert von Vernunft und Verstand vor.

Kätzchen
1 Jahr zuvor
Antwortet  Stromdoktor

Und ja ich komme aus dem naturwissenschaftlichen Bereich. Virologie ist nicht mein Hauptthema, aber für ein bisschen Biochemie reicht es noch.

Stromdoktor
1 Jahr zuvor
Antwortet  Kätzchen

Ich hätte mich schon sehr gefreut, wenn Ihr uns inhaltlich zum selben Thema / zu meinem Kommentar ausgetauscht hätten.

GS SH sprach von „Schutzmaßnahmen, die in allen anderen Bereichen galten“.

Diesen Kommentar habe ich mit meinen Beobachtungen ergänzt und kritisch darauf hingewiesen, dass es nicht wenige Beschäftigte in anderen Branchen gibt / gab, für die insbesondere die Abstandsregelungen über einen Arbeitstag gesehen des Öfteren nicht umsetzbar sind / waren.

Abgeschlossen habe ich mit einer Einschätzung (und mit einer Quelle belegt), dass auch bei verschiedenen DAX-Unternehmen mit Büroarbeitsplätzen z.T. keine Infektionsschutzmaßnahmen mehr vorgeschrieben sind.

Ich wollte darauf hinweisen, dass auch Beschäftigte in anderen Branchen nicht durchgängig von Infektionsschutzmaßnahmen in der Vergangenheit profitierten bzw. diese heute z.T. auch gänzlich aufgehoben sind – mehr nicht.

Warum man in diesem Zusammenhang in eine Diskussion zu „Long-Covid“, „Biochemie“, „logischem Denken“, „Augen zu und durch“ oder sonst was für Schlagwörter verwickelt wird, erschließt sich mir nicht…

Kätzchen
1 Jahr zuvor
Antwortet  Stromdoktor

Weil die Erforschung von Viren an viele Teilgebiete geknüpft ist, wie z.B. Medizin, Biologie, Epidemiologie, Chemie und eben Biochemie. Wenn man in Biochemie etwas Ahnung hat, versteht man auch die Forschung besser. Ganz einfach.

Stromdoktor
1 Jahr zuvor
Antwortet  Kätzchen

….und Infektionsschutz ist auch an das Teilgebiet Arbeitsschutz (über die Arbeitsschutzverordnung) geknüpft.

https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2022/corona-arbeitsschutzverordnung-wird-nicht-verlaengert.html

Ich sprach über DIESES Teilgebiet und was die Unternehmen und Betriebe aktuell aus diesen Möglichkeiten machen.

Wie gesagt…zwei unterschiedliche Themen…

Kätzchen
1 Jahr zuvor
Antwortet  Stromdoktor

Firmen haben Hausrecht und richten sich nicht nach Aussagen von Buschmann oder sonstigen Freiheitsvertretern. Herr Buschmann hat ja lange gebraucht, um zu erkennen, dass Masken schützen. Sie machen es einfach. Nur leider können das Schulen eben nicht. Außerdem sollten auch Sie schon erkannt haben, dass Arbeitsschutz in Schulen nicht existiert. Die Lehrer und Schüler sind nämlich virusresistent. Politik hat schon lange kapituliert, vor dem Virus, dem Druck der Wirtschaft und ihren eigenen Fehlern, die jetzt auf uns alle zurückfallen.

Stromdoktor
1 Jahr zuvor
Antwortet  Kätzchen

„Firmen haben Hausrecht und richten sich nicht nach Aussagen von Buschmann oder sonstigen Freiheitsvertretern“

Und genau da liegt das Problem.

Sie suggerieren hier, dass Unternehmen Infektionsschutz (aus eigenem Interesse) höher gewichten als andere Parameter und die meisten Beschäftigten durch ihre Arbeitgeber aktiv vor Infektionen geschützt werden.

Ich möchte Ihnen entgegen, dass stets auch wirtschaftliche Erwägungen dahinter stecken und einige Unternehmen in der Vergangenheit über das Arbeitsschutzgesetz zu entsprechenden Maßnahmen „ermutigt“ werden mussten – vorsichtig ausgedrückt.

Jetzt, nachdem das Arbeitsschutzgesetz in der letzten Fassung auslief und u.a. keine HO-Pflicht mehr existiert, rufen die Unternehmen ihre Beschäftigten in Teilen zurück ins Büro. Oft auch ohne Test- und Maskenpflicht.

Gemäß Ihrer Aussage aber alles noch im Sinne des Schutzes der Arbeitnehmer…

Vielleicht sollte ICH lieber zukünftig Ihre Kommentare besser ignorieren und mich auf Leute konzentrieren, die die ganze Bandbreite der Herausforderungen auf dem Schirm haben…

Mir ist soviel Banalität nämlich auch zu blöd.

Last edited 1 Jahr zuvor by Stromdoktor
Kätzchen
1 Jahr zuvor
Antwortet  Stromdoktor

Sie verstehen es nicht. Und Ihre Beleidigungen können Sie stecken lassen. Lernen Sie erst mal Anstand und Benehmen. Dann sehen wir weiter. Keine Antwort erforderlich. Kann ich drauf verzichten.

Stromdoktor
1 Jahr zuvor
Antwortet  Kätzchen

Ihr Beitrag:

„@sissi Nicht aufregen. Ich werde Stromdr und ein paar andere ab sofort ignorieren. Das bringt nichts. Ich konzentriere mich auf Leute, die was interessantes und realitätsnahes zu sagen haben. Alles andere ist Zeitverschwendung und nur ein lalalala wert.“

Mein Beitrag:

„Vielleicht sollte ICH lieber zukünftig Ihre Kommentare besser ignorieren und mich auf Leute konzentrieren, die die ganze Bandbreite der Herausforderungen auf dem Schirm haben…
Mir ist soviel Banalität nämlich auch zu blöd.“

Vielleicht helfen Sie mir kurz, inwiefern sich unsere „Kommentare“ unterscheiden und Ihre „Empfehlung“ in meine Richtung zu „Anstand und Benehmen lernen“ rechtfertigt – ohne jegliche Form der Selbstkritik.

Last edited 1 Jahr zuvor by Stromdoktor
Kätzchen
1 Jahr zuvor
Antwortet  Stromdoktor

Und wer theoretischer Physik mit der Forschung an Viren gleichsetzen, sollte vielleicht erst einmal an seiner eigenen Logik arbeiten.

Stromdoktor
1 Jahr zuvor
Antwortet  Kätzchen

Ich habe gerade die Suche bemüht…der Begriff „theoretische Physik“ taucht auf dieser Seite in drei Beiträgen auf:

Erstmalig in Ihrem:

https://www.news4teachers.de/2022/08/verwaltungsgericht-mutter-darf-ihr-kind-aus-angst-vor-ansteckung-nicht-zu-hause-lassen-staat-kommt-seiner-schutzpflicht-hinreichend-nach/#comment-464922

Dann jetzt hier in dieser Antwort (siehe oben).

Und ganz unten bei den Stellenangeboten:
„Lehrkraft für Physik gesucht“

Was bezwecken Sie mit Ihrem Kommentar, ich würde „theoretische Physik“ mit „Forschung an Viren“ gleichsetzen, zu dem es überhaupt keine Anhaltspunkte gibt ??

Kätzchen
1 Jahr zuvor
Antwortet  Stromdoktor

Arbeits- und Infektionsschutz in Unternehmen und Schulen sind in keinster Weise miteinander zu vergleichen. Ganz egal, was der Gesetzgeber vorgibt, Unternehmen können das trotzdem anders regeln, z.B. auch Homeoffice. Das hat nicht nur etwas mit Corona zu tun, sondern auch mit der Arbeitszeitregelung generell. Arbeitszeit gehört in den Bereich der betrieblichen Mitbestimmung, ist also auch Sache des Betriebsrates. Arbeitszeitregelungen können in Betriebsvereinbarungen firmenspezifisch geregelt werden. In den größeren Betrieben gilt oft Vertrauensarbeitszeit und auch die Möglichkeit, Homeoffice zu machen. Dies können natürlich nicht alle Betriebe, aber es wird immer mehr angeboten, wo es möglich ist. Das gehört zum neuen Arbeitszeitkonzept, um Fachkräfte zu gewinnen. Und der Infektionsschutz wird durch das Arbeitsministerium geregelt. Das sind die Mindestanforderungen. Die meisten großen Unternehmen machen deutlich mehr, weil die nämlich schon lange verstanden haben, dass kranke Mitarbeiter eben nicht arbeiten können und dadurch Abläufe oder Produktion nicht mehr funktionieren und dadurch Aufträge nicht mehr erfüllt werden können. Wüsste nicht, dass das auch für Schulen gilt. Hier wird also mit zweierlei Maß gemessen, obwohl es sich um das gleiche Virus handelt. Schon seltsam.

Stromdoktor
1 Jahr zuvor
Antwortet  Kätzchen

Zunächst einmal vielen Dank, dass Sie viele wichtige inhaltliche Punkte angesprochen haben, die ich grundsätzlich teile.

Sie beschreiben gut das Umfeld, indem ich derzeit beschäftigt bin. Auch meine vergangene Zeit im öffentlichen Dienst ist hiermit vergleichbar. Insofern liegen wir diesbezüglich nicht weit auseinander.

Ja, Infektionsschutz wird insbesondere dann relevant und praktiziert, wenn prozessuale Abläufe, die Produktion oder allgemein ausgedrückt, die Wirtschaftlichkeit gefährdet ist.

Hierbei agieren einige Unternehmen umsichtig, weitsichtig und proaktiv und andere Unternehmen eher reaktiv.

Letztere auch aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus. Infektionsschutz kostet Geld. Viele große Konzerne stellen ihren Mitarbeitern kostenlos Masken und Tests zur Verfügung. Luftfilter hingegen stehen nicht zwingend in jedem Büro.

Soll heißen, dem Infektionsschutz und präventiven Maßnahmen werden (wirtschaftliche) Grenzen gesetzt. Auch in der Industrie und unter Mitwirkung der Mitbestimmung.

Zudem werden vermehrt weiche Faktoren wie der „erforderliche Austausch unter Kollegen“ instrumentalisiert, um die Angestellten an mehreren Tagen pro Woche ins Büro zu beordern. Der Glaube daran, dass „Führen auf Distanz“ auch dauerhaft funktionieren kann, hat sich noch nicht überall durchgesetzt. Einige Unternehmen drehen das Rad hier aktiv und nachhaltig zurück. Auch zu Lasten des Infektionsschutzes.

Infektionsschutz, Wirtschaftlichkeit und sonstige Präferenzen / Führungskultur spielen diesbezüglich eine zentrale Rolle – in jede Richtung.

Und jetzt komme ich zum „Nein“…

Wir diskutieren hier über einen sehr kleinen Teilbereich der Beschäftigten.

Die Erwerbsbeteiligung der Frauen und Männer sieht so aus:

Erwerbstätige und Arbeitnehmer nach Wirtschaftsbereichen (Inlandskonzept) 1 000 Personen – Statistisches Bundesamt (destatis.de)

Die Mehrheit arbeitet tatsächlich nicht aus dem HO heraus.
Hierbei wird das HO-Potenzial insgesamt auf 56 % geschätzt!

Die tatsächliche Quote nach nachfolgender Studie liegt allerdings nur bei 30 %:

„Mit um die 30 Prozent der Beschäftigten, die in den letzten sechs Monaten teilweise oder vollständig im Homeoffice tätig waren, wurde trotz der Einführung und Verschärfung der Homeoffice-Pflicht das Homeoffice-Potenzial von 56 Prozent bei weitem nicht ausgeschöpft“

infas-corona-datenplattform-homeoffice.pdf (bmwk.de)

Demnach sind zu Hochzeiten der HO-Pflicht gerade 30 % der Arbeitnehmer ganz oder teilweise im HO gewesen – trotz Pflicht.

Im Umkehrschluss heißt das, dass 70 % der Arbeitnehmer in voller Präsenz ihrem Beruf nachgehen. Darunter die Beschäftigten im Einzelhandel und der Gastronomie, Beschäftigte in Gesundheitswesen und Pflege, sonstige kritische Infrastruktur (Polizei, Feuerwehr), Handwerk, produzierendes Gewerbe…

Gehe ich den Infektionsschutz in den einzelnen Branchen durch, dann teile ich nicht überall Ihre positive Grundeinstellung der Arbeitgeber gegenüber ihren Angestellten – manchmal reicht es auch aus, die Augen im Supermarkt oder Restaurant aufzumachen.

Und das ist auch auf einen weiteren, von Ihnen aufgeführten Punkt, zurückzuführen.

In die Obhut einer betrieblichen Mitbestimmung kommt nicht jeder Arbeitsnehmer. Selbst wenn es formal ab 5 Vollzeitbeschäftigte eine Möglichkeit zur Bildung eines Betriebsrates gibt, so wird dieses z.T. aktiv von KMU verhindert.

In Summe sehe ich den Infektionsschutz bei den abhängig Beschäftigten deutlich weniger rosig, als Sie es tun. Auch in großen Konzernen, die es sich eigentlich leisten können, gibt es Tendenzen zurück zu einer Präsenzkultur.

Und nach wie vor ist der große Teil der Bevölkerung nicht privilegiert angestellt und „kämpft“ mit bisweilen „nicht ganz“ optimalen Arbeitsbedingungen – so meine Einschätzung.

Ich lasse mich aber gerne mit entsprechenden Nachweisen vom Gegenteil überzeugen…

Last edited 1 Jahr zuvor by Stromdoktor
Kätzchen
1 Jahr zuvor
Antwortet  Stromdoktor

Ergänzung und natürlich auch hitze- und kälteresistent.

Sissi
1 Jahr zuvor
Antwortet  Kätzchen

@ Kätzchen
Liebes Kätzchen, Erfahrungswerte: er hat ja nun bereits öfters versucht, so wie jetzt auch bei Dir, mir und anderen Kenntnis und Wissen abzusprechen. Funktionierts nicht, wird er subtil und beleidigend; die Bestätigungsdaumen liefern die inzwischen zahlreichen puppets und die selbst für einen im HO
office Arbeitenden unglaublich zahlreichen posts; ich ignorier sie sowieso.
Ich tu mir das nicht mehr an; sein aktueller threat ist richtig gemein und ganz weit weg von der Realität.
Deine Argumentation passt.

@ SD bloß keine Antwort, wird ignoriert, Ihre Vorgehensweise musste ich bereits mehrmals ertragen, wird immer abstoßender

Realo
1 Jahr zuvor
Antwortet  Sissi

Mich würde interessieren, was in dem Post „richtig gemein“ ist. Ich wäre gerne immer so sachlich und besonnen. Andere schaffen das auch nicht. Auch Sie nicht.

Stromdoktor
1 Jahr zuvor
Antwortet  Sissi
  1. Die „Beleidigung“ ging von Kätzchen aus und wurde mehrfach von Ihnen aufgegriffen.
  2. Eine „Meinung“ von Kätzchen und EIN Beispiel aus dem realen Leben stellt noch keine Kenntnis und Wissen dar.
  3. Richtig „gemein“ an diesem Thread ist lediglich nur, dass hier für pauschale Thesen „null“ Quellen oder Nachweise erbracht werden.
  4. Gelten die Argumente von Kätzchen nur für einen Teil der Wirtschaft (aktuell 30 % und hier reden wir nur von HO und nicht von Infektionsschutz) und repräsentieren mitnichten das Erwerbsgeschehen in Deutschland. So kann man auch mit der verbleibenden „Minderheit“ (70 %) umgehen.

Wenn ich durch die reale Welt da draußen stapfe, komme ich nicht zu solchen abstrusen Schlussfolgerungen.

Grüße aus dem Office…

…ohne Masken,- Test- und Vereinzelungspflicht – seit 05/2022!

Sternschnuppe
1 Jahr zuvor
Antwortet  Kätzchen

@kätzchen Ist der Stromdoktor nicht wert. Seine Argumente sind realitätsfremd und werden so zusammengestellt, dass es passt. Einfach ignorieren, fertig.

Stromdoktor
1 Jahr zuvor
Antwortet  Sternschnuppe

Ich finde es dagegen extrem realitätsfremd, wenn man die These verbreitet, dass Infektionsschutz in vielen / den meisten / allen Bereichen und Unternehmen (nur nicht in KiTa und Schule) aus reiner Fürsorge um die Beschäftigten betrieben und mit entsprechenden Regeln untersetzt wird.

Bisher wurde hier nicht eine Quelle zitiert, die diese pauschale Einschätzung (von Kätzchen und GS SH) stützt.

Die Personalausfallraten in weiten Teilen der Wirtschaft sprechen aus meiner Sicht zudem eine eindeutige Sprache.

Vielleicht stellen Sie ja ein paar Argumente zusammen, die Ihre Einschätzung (welche eigentlich) stützen?

Ale
1 Jahr zuvor

Sorry,
ich muss jetzt ernsthaft fragen, nach dem ich gelesen haben „nur immunisierte oder getestete Personen dürfen am Unterricht teilnehmen“. Liebe Kollgen mwd in welchem BuLa gibt es aktuell oder vor den Ferien verpflichtende Tests? In BW jedenfalls nicht.

GS in SH
1 Jahr zuvor
Antwortet  Ale

In SH wurde die Testpflicht nach den Osterferien ausgesetzt. Für das neue Schuljahr, das nächste Woche beginnt, gibt es eine Empfehlung an die Eltern, ihr Kind vor Schulbeginn zu testen. Dafür haben wir vor den Sommerferien Tests mitgegeben.
Diese Selbsttests haben bei B5 eine Verlässlichkeit von unter 40%….

Marie
1 Jahr zuvor
Antwortet  Ale

In NRW auch nicht. Die genannte „Maskenpflicht in Gebäuden“ gibt es seit April nicht mehr. Insofern sollte es gute Aussichten auf Revision geben.

Leseratte
1 Jahr zuvor
Antwortet  Ale

Genau da habe ich auch gestutzt!!! In Thüringen jedenfalls gibt es das auch nicht.

TaMu
1 Jahr zuvor

Also ich finde diesen Zwang zur Infektion und die gleichzeitige Verharmlosung sehr schlimm. Mein Freund schleppt sich seit einer Woche mit Corona und kann seit gestern kaum noch 5 Minuten aufstehen, ich kann nicht zu ihm und hoffe, er kommt irgendwie klar. In einer befreundeten Familie musste ein älteres Familienmitglied ins Krankenhaus, sie dürfen nicht besuchen und derjenige kann ihnen seit heute keine Nachrichten schicken wegen zu großer Schwäche. Sie befürchten, dass er stirbt. Wahrscheinlich dürfen sie erst hin, wenn er bewusstlos ist. Sie haben das bereits erlebt und wir auch. Das stresst gerade sehr, zumal ich selbst erkrankt bin, wenn auch nicht mit Corona. Vielleicht hat die betroffene Mutter Angst vor solchen Szenarien? Obwohl es so real ist und im dritten Jahr die Menschen in den Krankenhäusern noch immer unbegleitet sterben oder um ihr Leben kämpfen, meinen alle, die es gerade nicht betrifft, dass es jetzt „Zeit für Normalität“ ist? Und eine Mutter, die solche realen Dinge fürchtet, muss ihre Familie per Schulkind durchseuchen oder sie wird bestraft?
Und warum kommen die Lockerungen immer kurz VOR den Impfungen? Wir hätten so gerne erstmal die Omikron-Impfung genommen und danach erst die „Freiheit“ genossen.

Marie
1 Jahr zuvor
Antwortet  TaMu

Liebe TaMu, ich drücke die Daumen und wünsche schnelle Genesung!

TaMu
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marie

Ganz lieben Dank, Marie!

Thorsten Schröder
1 Jahr zuvor

Wo kämen wir hin, wenn jeder mit der Begründung „Angst vor…“ seinem Arbeitsplatz fernbleiben oder sein Kind vom Schulbesuch freistellen könnte?
Begründen kann man jede Angst, nicht nur die vor der Ansteckung mit Corona.

TaMu
1 Jahr zuvor

Normalerweise hat man die Möglichkeit, vor der Entscheidung für einen Arbeitsplatz Risiken abzuwägen, beispielsweise bei der Polizei, bei der Bundeswehr, als Dachdecker oder Maurer usw. Da einen niemand zwingt, diese Berufe zu ergreifen, muss man sich auch nicht für die Angst rechtfertigen, im Dienst körperlich angegangen oder getötet zu werden, aus großer Höhe abzustürzen oder sich die Bandscheiben zu ruinieren. Genauso wenig entscheidet sich jemand mit Flugangst für den Besuch einer Flugschule, um Segelfliegen zu lernen.
Lehrerinnen und Lehrer waren sich bestimmter Risiken bewusst, beispielsweise, dass in Schulen immer Krankheiten weiter gegeben werden und haben sich mit grippalen Infekten und MagenDarm arrangiert. Kinder und Jugendliche hingegen haben sich überhaupt nicht freiwillig für die Schule gemeldet, sie sind ganz einfach verpflichtet, diese zu besuchen.Weder SuS noch LuL haben aber damit gerechnet, bei einer neuartigen Pandemie, die in ihren gesundheitlichen Folgen nicht absehbar ist und vor wirksamen Impfungen, die auch vor Ansteckung und Spätfolgen schützt, in den Schulen der Durchseuchung ohne jeden wirksamen Schutz preisgegeben zu sein.
Das widerspricht dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit während einer Tätigkeit, die sie sich unter diesen neuen Bedingungen nicht ausgesucht hätten. Noch viel weniger darf man Minderjährige dazu zwangsverpflichten. Ich hoffe darauf, dass die Präsenzpflicht in eine Bildungspflicht umgewandelt wird und Eltern und Schattenfamilien ihre Kinder besser schützen können.

Daisy
1 Jahr zuvor

Sollte ich aus Angst um meine Gesundheit und vor der Ansteckung mit Corona nicht auch zu Hause bleiben dürfen? Und alle Werktätigen auch, die vermehrten Kontakt zu anderen Menschen haben und sich vom Arbeitgeber nicht gut genug geschützt fühlen?

Larissa Keks
1 Jahr zuvor

Andersherum durften Eltern ja auch Ihre Kinder nicht zuhause lassen, wenn sie nicht wollten, dass die Kinder Maske tragen.
Jeder hat seine Gründe und gleiches Recht für alle.