Lehrerin erstochen: Richter schickt 17-jährigen Schüler wegen des Verdachts auf Totschlag in Untersuchungshaft

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IBBENBÜREN. Nach der Bluttat an einem Berufskolleg in Ibbenbüren, bei der eine Lehrerin erstochen wurde, hat ein Richter den verdächtigen Schüler in Untersuchungshaft geschickt. Die Obduktion ergab, dass zahlreiche Stiche zum Tod durch Verbluten führten. Der VBE betonte, dass es sich um einen besonderen Einzelfall handelt.

Nach der Tötung einer Lehrerin in Ibbenbüren nördlich von Münster ist gegen den verdächtigen 17-jährigen Schüler Haftbefehl erlassen worden. Ein Richter habe ihn wegen des Verdachts des Totschlags in Untersuchungshaft geschickt, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit.

Die Obduktion der Leiche habe ergeben, dass die 55 Jahre alte Lehrerin zahlreiche Stichverletzungen erlitt und dadurch verblutet sei. Die Ermittlungen zu den Hintergründen der Tat dauern den Angaben zufolge an. Der 17 Jahre alte Beschuldigte habe sich bisher nicht zu dem Geschehen geäußert.

Wie die Ermittlungen ergeben hätten, war gegen den Schüler wegen Konflikten mit seinen Lehrern wenige Stunden vor der Bluttat ein eintägiger Schulverweis verhängt worden.

Dennoch soll er am Dienstagnachmittag seine Klassenlehrerin, die zu dem Zeitpunkt allein im Klassenzimmer war, mit einem Messer angegriffen und getötet haben. Danach habe er selbst den Notruf gewählt und sich dann widerstandslos festnehmen lassen.

«Es ist eine Frage der Haltung, dass in diesem schweren Fall erst die Fakten zusammengetragen werden müssen, bevor man sich weitergehend äußert»

Die Berufskollegs im Kreis Steinfurt hielten am Donnerstag um 11.00 Uhr eine Schweigeminute ab. Ihnen sei es dabei auch um ein Zeichen der Solidarität mit dem betroffenen Berufskolleg gegangen, der Kaufmännischen Schule in Ibbenbüren, sagte ein Sprecher der Bezirksregierung in Münster. Dort soll der Unterricht von Montag an schrittweise wieder aufgenommen werden.

«Als Kreis Steinfurt werden wir alles Mögliche tun, um die Lehrerinnen und Lehrer und die Schülerinnen und Schüler zu unterstützen und einen Weg zu finden, mit den schrecklichen Geschehnissen umgehen zu können», kündigte Steinfurts Landrat Martin Sommer an. Er sei am Dienstagnachmittag direkt nach Ibbenbüren gefahren. «Dort haben wir viel Leid und Betroffenheit gesehen. Die Situation an der Schule hat uns zutiefst erschüttert.»

Der Lehrerverband Bildung und Erziehung verwies am Donnerstag auf seine Studien zum Thema «Gewalt gegen Lehrkräfte» (News4teachers berichtete). Der Fall in Ibbenbüren falle aber völlig aus dem Rahmen und sei mit den genannten Fällen meist verbaler Gewalt an den Schulen nicht zu vergleichen. «Der Fall aus Ibbenbüren ist nicht beispielhaft. Er ist von einer Härte und Brutalität geprägt, die nicht in der Reihe der Vorfälle zu sehen sind, die wir in unseren Studien ermittelt haben», erklärte der VBE-Bundesvorsitzende Gerhard Brand.

Er wandte sich an die Hinterbliebenen: «Wir trauern um eine Kollegin. Der Familie und ihren Freunden gilt unsere Anteilnahme. Einen Menschen anzugreifen und zu töten ist ein feiger Akt und zeugt von blindem Hass und tiefer Respektlosigkeit.» Er bittet darum, die weiteren Ermittlungen abzuwarten: «Es ist eine Frage der Haltung, dass in diesem schweren Fall erst die Fakten zusammengetragen werden müssen, bevor man sich weitergehend äußert. Effekthascherische und populistische Äußerungen sind hier vollkommen fehl am Platz.» News4teachers / mit Material der dpa

In eigener Sache: Der mutmaßliche Täter heißt angeblich Sinan (und nun?)

 

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57 Kommentare
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Realist
1 Jahr zuvor

Bei Totschlag ist der Affekt ein wesentliches Tatbestandsmerkmal, beim Mord dagegen die Planung der Tat. Der Schüler hatte ein Messer dabei… Vielleicht wird es mittlerweile als „normal“ angesehen, dass in Schulen Messer mitgeführt werden, die dann im Affekt gezogen werden. Anders kann ich mir das mit dem „Verdacht auf Totschlag“ nicht erklären…

447
1 Jahr zuvor
Antwortet  Realist

Ich kann mir das schon erklären und bin keineswegs überrascht, da es ein durchgehendes Muster gibt:
– aus offensichtlicher Mord-/Gewaltlust wird „Spontanität“ gedrechselt – schon sind wir schonmal weg vom „Mord“, puh, knappe Sache, war ja „ungeplant“, quasi ***fast*** schon ein unerwartetes Unglück!
– dann haben wir das „Jugendstrafrecht“ in petto, gerne auch bis 21 oder sonstwann…“entwicklungsverzögert“,“mangelnde Steuerungsfähigkeit“, so kommen wir glücklicherweise noch weiter vom offensichtlichen Ding weg.
– die Psychologie springt helfend zur Seite – es war eine psychische Ausnahmesituation, Krise, Krankheit…die Kollegen wollen auch gute Jobs und was zu essen auf dem Tisch, da kann das manchmal schon Stunden nach der Tat fest stehen.
– jetzt schlägt auch die Stunde des belehrenden Journalisten: Das Ding muss weg…wie geht das…Aha…“Fake News, das war kein Mord sondern Totschlag“ gleitet hinüber in „Hetzkampagne gegen psychisch Kranke“ usw. usf. und mutiert letztlich zu „Wie könnte die Gesellschaft den armen Bub so alleine lassen…“ ,“Es braucht mehr runde Tische/Hilfe/Verständnis“.

Viele Grüße von jemanden, der schon aus ureigenen Selbsterhaltungstrieb an einem Rechtsruck kein Interesse hat (da Zuwanderungshintergrund)

unverzagte
1 Jahr zuvor
Antwortet  447

Ihre fragwürdige Erklärung beinhaltet folgende Vorurteile:

Unsere Justiz sollte Ihrer Ansicht nach also ein Interesse daran haben, einen Mord zum Totschlag zu konstruieren. Das ist ein absolut unbelegter Faustschlag für alle, die unmittelbar beteiligt sind.

Ihr provozierendes Verständnis vom Jugendstrafrecht stellt die Frage nach dem Sinn eines solchen. Ist hoffentlich nicht Ihr Ernst.

Selbst PsychologInnen unterstellen Sie primär selbstbezogenes und damit oberflächliches Interesse an Diagnosen.

Schließlich zeichen Sie auch von Journalist*innen im konsequent zynischen Stil ein Bild, welches lediglich verallgemeinert und verunglimpft.

Warum in aller Welt sollte es wen interessieren, wo Sie herkommen?

Schattenläufer
1 Jahr zuvor
Antwortet  unverzagte

Ein fast Erwachsener hat eine Person getötet, weil etwas nicht nach seiner Vorstellung gelaufen ist.

Die Probleme unserer Gesellschaft liegt aus meiner Sicht nicht bei Personen die das daraufhin folgende Strafverfahren kritisch hinterfragen sondern bei Personen wie Ihnen.

Wir haben heute Verständnis für wirklich ALLES. Das Verständnis dringt uns praktisch aus jeder Pore.

Leute sollen am Besten mit 16 wählen dürfen. Sie sind aber bis 21 nicht voll für ihre Handlungen verantwortlich. Das ist aus meiner Sicht äußerst bedenklich.

Mord erfordert Vorsatz. Der junge Mann hatte ein Messer bei sich.
Ist das eine Art von Vorsatz? Natürlich nicht. Eventuell könnte er ja auch die Absicht gehabt haben, mit der Lehrerin ein Stück Kuchen zur Versöhnung zu essen und hatte das Messer dabei um den Kuchen zu schneiden. Die arme Frau ist dann gestolpert und mehrfach in das Messer gefallen.

Heute bringt man besser jemand um als die Steuer zu betrügen. Praktisch jeder Mörder hatte eine schwere Kindheit, ein Trauma oder akuten Stress. Klarer Fall, nicht oder nur vermindert schuldfähig.

Dieses Weltbild ist klar von der politischen Linken gewünscht.

Eigentlich ist die wahre Schuldige wahrscheinlich die tote Lehrerin. Durch ihr fehlendes Verständnis für die tiefgreifenden Probleme des armen Jugendlichen hat sie diesen wahrscheinlich zu dieser Kurzschlusshandlung provoziert und so sein Leben zerstört.
Schade dass die gute Frau jetzt tot ist, sonst könnte man noch dienstrechtliche Schritte gegen sie einleiten.

All diese Beschönigungen finde ich zum k….
Dieses überbordende Verständnis der Gutmenschen.

Die Frau ist tot. Einen nachvollziehbaren Grund gab es nicht!
Jeder der jetzt nach Entschuldigungen für den Täter sucht sollte sich einfach schämen und genug Anstand besitzen um den Mund zu halten

Selbstgerechtigkeit ist aber eben der Heiligenschein der Scheinheiligen.

mama51
1 Jahr zuvor
Antwortet  Schattenläufer

All diese Beschönigungen finde ich zum k….
Dieses überbordende Verständnis der Gutmenschen.

Die Frau ist tot. Einen nachvollziehbaren Grund gab es nicht!
Jeder der jetzt nach Entschuldigungen für den Täter sucht sollte sich einfach schämen und genug Anstand besitzen um den Mund zu halten

Selbstgerechtigkeit ist aber eben der Heiligenschein der Scheinheiligen.

Volle Zustimmung!
Ja, das „Sozial- Lies´chentum“ treibt Blüten.
Mir fehlen echt die Worte.
So lange für alles, jedes und für Jeden Entschuldigungen gesucht und gefunden werden, wird sich NICHTS ändern. Schade! Es wird weitere Tote geben, nicht nur in Schulen.

unverzagte
1 Jahr zuvor
Antwortet  Schattenläufer

Es ging in meinem Beitrag in keinster Weise um die Suche nach einer „Entschuldigung“, da assoziierten Sie offensichtlich sehr frei.

Ich muss noch weniger und garantiert nicht alles verstehen, abgesehen davon wäre das mehr als anmaßend, es zu können . Ergo : Sie übertreiben maßlos, verallgemeinern und argumentieren auf rein persönlicher Ebene.

Irrationale Rundumschläge, wie oben von 447 mögen zwar unterhaltsam sei, wirken letztlich aber nur destruktiv und undurchdacht.

„Die Probleme unserer Gesellschaft“…wie wäre es zunächst mit einer differenzierten Sichtweise hinsichtlich möglicher Ursachenerforschung auf ein hiesig AUCH aktuelles Problem der Vorverurteilung auf allgemein gesellschaftlicher insbesondere pädagogischer Ebene? Und bitte langweilen Sie mich nicht mir einseitigen Schuldzuweisungen, dafür sollten auch Sie sich zu schade sein.

Abschließend stellt sich mir die Frage, ob Sie Ihre Art der Argumentation tatsächlich fern von jeglicher Selbstgerechtigkeit wähnen, aber hier beinhaltet die Frage eine zu erahnende Antwort.

Teacher Andi
1 Jahr zuvor
Antwortet  unverzagte

Die Ursachenforschung wird in einer ganz bestimmten Richtung gerne und oft unterbunden. Und im Übrigen bin ich der Meinung, dass Mord in keiner Weise zu rechtfertigen, relativieren, beschönigen ist, und wären die Voraussetzungen noch so schlimm für den Täter. Und hier von Selbstgerechtigkeit zu sprechen, wenn man einen Mord verurteilt …… denken Sie nochmal genau darüber nach.

Unverzagte
1 Jahr zuvor
Antwortet  Teacher Andi

… Und Sie mögen bitte erst den Beitrag zur Kenntnis nehmen, auf den ich mich bezog, dann erübrigt sich Einiges.

Schattenläufer
1 Jahr zuvor
Antwortet  unverzagte

Unverzagte ist ein Interessanter Name.

Gewählt weil Sie unverzagt ein Weltbild und ein Menschenbild propagieren, dass in keinster Weise der Realität entspricht?

Ich mache mir ein Bild von der Welt und sorge dafür, dass es passt!
Das Bild zur Welt?
Nein die Welt zum Bild!

Unverzagte
1 Jahr zuvor
Antwortet  Schattenläufer

Schattenläufer ist in der Tat ebenfalls eine erstaunliche Wortkreation… können Sie so gar keine Sonne sehen in Ihrer Art sich zu bewegen?

Tut leid, dass eine Ihrer bevorzugten Kontaktaufnahme erneut die Diskreditierung der jeweils Andersdenkenden ist.

Müssen Sie tatsächlich hier meine Kerze auspusten, nur damit Ihre heller scheinen könnte?

Seufz.

vhh
1 Jahr zuvor
Antwortet  447

Der Richter erlässt den Haftbefehl, die Staatsanwaltschaft untersucht Tat und Hintergründe und entscheidet danach, ob eines der im Gesetz genannten Mordmerkmale sich im Verfahren nachweisen lässt-> Anklage Mord, sonst Totschlag. Hier gibt es bisher kaum Ermittlungen, der Haftbefehl beruht auf der alleinigen Entscheidung des Richters, wie schlau wäre es, wenn dort jetzt schon Mord steht, über den dann ein Kollege entscheiden soll?
-Gewaltaffinität ist nicht das gleiche wie das Merkmal „Mordlust“
-Jugendstrafrecht bedeutet nicht, dass der Tatbestand Mord nicht mehr existiert
-Die Ausnahmesituation war vielleicht da, inwieweit das berücksichtigt wird, entscheidet das Gericht, nach Anhörung beider Seiten
-Bisher bemühen sich Journalisten eher, diese Tat als das zu zeigen was sie ist, ein (zum Glück) extremer Einzelfall, nicht auf alle Sinans (oder Mehmet oder Ayse oder…) zu verallgemeinern.
Es kann tatsächlich sein, dass im Urteil Totschlag und Jugendstrafe steht, aber der „Nachteil“ eines Rechtsstaats ist, dass nicht „Volksempfinden“ und „Gerechtigkeitsgefühl“ die Urteilsbegründungen sind. Wertet ruhig Daumen nach unten, aber überlegt dabei, ob das der Wunsch nach angemessener Strafe/Gerechtigkeit oder eher der nach Rache ist.
Meine Vorstellung wäre, dass der junge Mann als voll verantwortlich gesehen wird und in seiner Haft endlich etwas über sich selbst und die Welt lernt.Gerade im Jugendstrafrecht ist das Grundprinzip der Gedanke an eine mögliche Rehabilitation, das fällt mir hier auch schwer. Man kann das Rechtssystem mit diesem Grundgedanken akzeptieren oder den amerikanischen Rachegedanken in den Vordergrund stellen, meine Präferenzen sind klar.

AvL
1 Jahr zuvor
Antwortet  vhh

Ein guter Kommentar, der alle Gesichtspunkte berücksichtigt.

Wir hatten hier einen ähnlich gelagerten Fall außerhalb der Schule.
Mitgeführt wurde ein Schrabenzieher, der dem Kontrahenten gezielt durch eine Lederjacke hindurch in die Brustwand gerammt wurde, wodurch es zu einer tötlichen Stichverletzung des Perikards und des Herzmuskels kam.
Das Motiv war die Wiederherstellung der vermeintlich gekränkten Ehre des Freundes, da das Opfer mit der ehemaliger Freundin des Freundes angetroffen wurde. Es kam beim Zusammentraffen zu einer verbalen Auseinandersetzung , in deren Gefolge der Täter den mitgeführten Schraubenzieher herausholte und gezielt auf das Opfer einstach.
Die Moranklage wurde vom Staatsanwalt gestellt. Der Richter ging auf die Argumentation der Staatsanwaltschaft ein und erhöhte sogar noch das geforderte Strafmaß.

AvL
1 Jahr zuvor
Antwortet  vhh

P.s. Übrigens hatte das Opfer einen südeuropäischen Migrationshintergrund, der Täter hatte keinen Migrationshintergrund.

AvL
1 Jahr zuvor
Antwortet  AvL

Wofür sind die roten Daumen ?
Weil die Wahrheit nicht gefällt ?
Der deutschstämmige Schraubenzieher-Täter sitzt jetzt wegen Mord im Jugendstrafvollzug.
Seine deutsche Familie hat den Kontakt vollständig abgebrochen.

unverzagte
1 Jahr zuvor
Antwortet  vhh

Danke Ihnen für Ihre rein sachlich orientierte, differenzierte Darstellung, sie erleichtert mich regelrecht.

447
1 Jahr zuvor
Antwortet  vhh

Ihre Meinung akzeptiere ich natürlich – was ich allerdings wirklich interessant finde: Durch die Argumentation oberhalb ihres Wunsches konterkarieren Sie selbigen.

Offene Frage: Wie passt das für Sie zusammen?

Persönlich sehe ich die Forderung, einen heimtückischen Mord (als trainierter Kampfsportler mit Messer eine Lehrerin unerwartet niederstechen bis zum Eintritt des Todes dürfte das wohl erfüllen…außer man WILL es nicht erfüllt sehen) als solchen mit der ursprünglichen einmal vorgesehenen Rechtsfolge zu quittieren (lebenslange Haft) nicht als „Rache“.

vhh
1 Jahr zuvor
Antwortet  447

Ich argumentiere nicht, ich stelle die Regeln dar, nach denen geurteilt wird. Für mich gibt es keinen Widerspruch zwischen dem, was ich gefühlsmäßig als wünschenswert ansehe und dem gleichzeitigen Wunsch, ein Urteil unter Anwendung dieser Regeln zu finden. Die eigene Vorstellung zum Urteil sollte nicht dazu führen, dass „jeder sofort sieht, dass es Mord ist“ und man deshalb möglichst ein Schnellgericht aufstellt.

PaPo
1 Jahr zuvor
Antwortet  vhh

Ich präferiere infolge von strafechtlichen Konsequenzen für Täter von „Kapitalverbrechen“ den (exemplatorischen und individuellen) Strafgedanken und negiere den Gedanken der Rehabilitation bei bestimmten Delikten tatsächlich auch komplett. Und ich dürfte keine Ausnahme sein.

Kleiner Disclaimer (bitte den Absatz überspringen, falls man Probleme mit meinem allg. Duktus hat):

Ich meine auch, dass das Ideal der Rehabilitation in der Strafjustiz eines ist, das im Laufe des 20. Jahrhunderts im juristischen Elfenbeinturm ersonnen wurde, aber nicht unbedingt von der Mehrheit der Bevölkerung geteilt wird, aber geteilt werden müsste, insofern auch die Rechtsprechung in Deutschland gem. Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG auf dem Prinzip der Volkssouveränität basiert („Im Namen des Volkes“).
D.h. dass man öffentliche Diskussionen/Debatten über bspw. die generelle Ausrichtung der Strafjustiz, ob diese bspw. pimär punitiv oder rehabilitativ sein solle, über die Angemessenheit von Strafmaßen (z.B. Länge des evtl. Freiheitsentzugs), ja über die Pönalisierung von Verhalten selbst etc. nicht einfach mit dem Verweis negiert (ja oftmals ridikülierst) werden können, dass sie nicht von Juristen und anderen Strafrechtsexperten geführt werden. Das (schwerlich eruierbare, oftmals ephemere und in einer pluralistischen Gesellschaft natürlich auch diverse) Bevölkerungsempfinden muss in diesen Fragen natürlich eine gewichtige Rolle spielen, eine Strafjustiz, die sich diesbzgl. zu sehr entkoppelt, hätte ja ihrerseits u.U. anomisches Potenzial. Dergleichen gilt auch für das jugendstrafrecht, etwa bei Fragen der Strafbarkeitsschwelle, Erwägungsgründen u.ä.
D.h. aber natürlich nicht, dass (a) solche öffentlichen Diskussionen/Debatten ohne profundes Sach- und Faktenwissen (bspw. über die tatsächliche Ausgestaltung der Strafjustiz, faktische – rechtsphilosophische, pragmatische etc. – Erwägungsgründe für diese Ausgestaltung usw.) der Beteiligten vonstattengehen, reiner Gefühligkeit, Ideologie u.ä. unterliegen dürfen. Das wäre auch nciht demo-, sondern ochlokratisch. Ungenommen, dass bspw. die Ermittlung von Strafen keine exakte Wissenschaft ist. Und es bedeutet nicht, dass die Rolle von Juristen und sonstigen Strafrechtsexperten, wie z.B. Kriminologen, hier (b) zu diminuieren wäre, denn es sind ja gerade auch diese, die hier bspw. entsprechendes Faktenwissen, relevante Daten u.ä. einbringen können (z.B. zu Rückfallquoten, Tatursachen und -auslösern etc.), die für einen diskursiven Austausch relevant sind.

Demggü. beobachten wir aber leider Folgendes:

Nicht bezogen auf die Diskussion hier bei N4T, sondern allgemeiner:
Nach spektakulären Straftaten u./o. Urteilsverkündungen in diesen Fällen brodelt es in den soz. Netzwerken immer extrem. Dort findet sich eine Menge an Lynchmobfantasien, aber auch generelle Frustration über und Kritik an als zu lasch empfunden Strafmaßen, am Primat des Rehabilitationsgedankens als ultima ratio selbst bei schwersten Verbrechen.

Diesbzgl. findet sich dann auch immer ein besonderer Typus relativierender Personen, manchmal tatsächlich juristisch gebildet, der sämtliche Unmutsbekundungen (also auch die, die bspw. moderat höhere Straßfmaße fordern o.ä.) pauschal als Lynchmobfantasie abcancelt und das Prinzip einer unabhängigen Judikative lobpreist. Letzteres, as Prinzip einer unabhängigen Judikative, gilt es natürlich zu unterstützen und ist zweifellos eine zivilisatorische Errungenschaft, die niemand bei Verstand missen wollen kann.
Ersteres, das Abcanceln, ist aber natürlich Unfug: Die Frustration über zu geringe Strafmaße ist ja mitnichten ein Aufruf zur Lynchjustiz o.ä., sondern Ausdruck eines evtl. fehlenden Rückhalts der Praxis aus dem juristischen Elfenbeintrum heraus. Wenn entsprechende Urteile, basierend auf entsprechend normierten Strafmaßen, keinen hinreichenden Rückhalt mehr bei der Bevölkerung haben, Urteile aber ‚im Namen des Volkes‘ verkündet werden, wäre es ggf. an der Zeit, sich aus seiner komfortzone herauszubegeben und dort nachzubessern.

Stattdessen kommen diese Belehrungen von oben herab, i.d.R. getrieben von (einem auch so artikulierten) Glauben an eine moralisch(!) normative Kraft des Faktischen: ‚Das Gesetz schreibt dieses Straßfmaß so und so vor, also ist es auch das sozio-politisch/-kulturell, ja moralisch angemessene Strafmaß, weil es ja so vorgeschrieben ist.‘ Ein Zirkelschluss.

Ich würde ja behaupten, dass ein nicht lebenslanges Höchststrafmaß auf wenig Verständnis bei der überwiegenden Mehrzahl der Bevölkerung trifft, wenn ein solches Strafmaß offiziell als lebenslange Freiheitsstrafe bezeichnet wird – dies irritiert nicht nur, sondern erzürnt auch (weil man nicht nur davon ausgeht, dass ein faktisches Lebenslang tatsächlich angemessen wäre, sondern sich zudem auch schlichtweg durch die Nomenklatur verarscht vorkommt).

Kümmert diverse Relativierer, die daraus ja oft genug einen ‚Kulturkampf‘ von Links gegen Rechts und andersrum herbeifantasieren wollen, natürlich nicht. Da bemüht man sich nichtmal, den pro forma gepriesenen Status quo irgendwie (kriminologisch, rechtsphilosophisch etc.) zu begründen, vermutlich auch, weil man es gar nicht (hinreichend intersubjektivierbar) kann. Das könnte man mit etwas weniger Schaum vor dem Mund und tatsächlicher demokratischer Aufgeklärtheit (statt unkritischer Affirmativität) ja als Anstoß für gesellschaftspolitische/-kulturelle Diskussionen, für Reformen nehmen…. aber nein.

Fängt ja schon beim Primat der Rehabilitation an. Hat irgendwann hierzulande im entsprechenden Fachdiskurs (nicht im öffentlichen Gesellschaftsdiskurs) ’nen Schwung vom Straf- zum Rehabiliationsgedanken gemacht, ausklamüsert im Elfenbeinturm, und in seiner Dominanz ggü. dem Strafgedanken sicherlich auch nicht i.S.d. Gros der Bevölkerung.

Hmmm… jetzt habe ich mich etwas wiederholt. Egal.

Aber… wer einen kaltblütigen Mörder ohne jede Perspektive auf Haftentlassung bis an sein Lebensende hinter Gittern wissen will, der sei ja schon fast selbst ein Lynchmörder, ein Schwurbler, ein rechter Spinner (selbst, wenn es gg. einen rechten Täter geht), gilt als Menschenfeind (ein Vorwurf, der einer kaum nachvollziehbaren Argumentation folgt, nach der eine tatsächlich lebenslange Strafe ja nicht mit Art. 1 GG vereinbar wäre… es müsse für einen Straftäter immer eine Perspektive auf evt. Freiheit geben; s. BVerfGE 187, 253 ff.) und habe ja vom Strafgesetz u.ä. keine Ahnung (statt dass man gerade infolge des Wissens um dasselbe seine Kritik äußert).

Ich beteilige mich an solchen Diskussionen traditionell nicht, da ist kein Grund und Boden zu gewinnen, zumal sowas dann ohnehin eher bei FB, Twitter und Co. läuft. Diskussionen zu solchen sozio-politischen/-kulturellen Themen sind regelmäßig zu kontaminiert, nur noch toxisch… in den ad hominem-Sumpf möchte ich gar nicht.

Carsten60
1 Jahr zuvor
Antwortet  447

Die Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag ist künstlich und auch irgendwie antiquiert. Sie wird daher auch oft kritisiert, gerade weil klare Kriterien nicht existieren. Meist sind es irgendwie Grenzfälle. Immerhin wurden schon Leute wegen illegaler Autorennen mit Todesfolge wegen Mord verurteilt, weil sie den Tod billigend in Kauf genommen haben. Das könnte man theoretisch jedem unterstellen, der mit einer Waffe unterwegs ist, egal ob illegale Schusswaffe, Messer oder irgendein Gift. Für einen 17-Jährigen sind größere Messer (8 cm Klingenlänge) außerhalb der eigenen Wohnung verboten.
Seltsam ist übrigens, dass der genaue Typ des Messers bei solchen Mord-Meldungen nie genannt wird. Das Gesetz unterscheidet sehr wohl zahlreiche Typen von Messern. Das Mitführen mancher Messer ist grundsätzlich illegal.

Unfassbar
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Carsten60 ist der typische PLURV Kandidat hier. Es nervt einfach nur noch. Ich komme wegen diesen Leuten seltener hier vorbei, weil ich das einfach nicht mehr Erträge.

Nick
1 Jahr zuvor
Antwortet  Unfassbar

Carsten60 hat im Leben einfach nichts anderes als n4t.

Last edited 1 Jahr zuvor by Nick
Unverzagte
1 Jahr zuvor
Antwortet  Unfassbar

Ignorieren Sie bitte die Ihnen unerträglichen Beiträge.

Georg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Sie werden das bei dem Thema und der von Ihnen übernommenen aktuell in der Presse üblichen Wahl der Berichterstattung doch wohl erwartet haben, oder nicht? Sie haben doch sicherlich die Möglichkeit, bei solchen Themen die Kommentarsektion zu deaktivieren. Das ist zwar auch undemokratisch, schon aber Nerven.

BeWa
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Schreiben Sie doch grundsätzlich nur:

1. Ermittlungen sind nicht abgeschlossen.
2. Unschuldsvermutung.
3. Pressekodex.

Wer dann noch „spekuliert“, hat offensichtlich eine politische Agenda oder eine gestörte Impulskontrolle.

Zudem würde ich raten, immer dann die Kommentarfunktion zu schließen, wenn sich ausschließlich „die von den Rändern“ gegenseitig beleidigen. Äußern sich nur noch die, wurde alles Relevante gesagt – allerdings nicht von denen.

Nick
1 Jahr zuvor
Antwortet  Carsten60

Jura studiert?

vhh
1 Jahr zuvor
Antwortet  Carsten60

Dann wird es sie ja freuen, dass eine Reform des antiquierten, im wesentlich nationalsozialistisch geprägten Strafrechts zu Tötungsdelikten seit Jahrzehnten immer dringender gefordert wird. Dabei geht es allerdings eher um die Merkmale „Heimtücke“ und „Arglosigkeit“, die hier wohl auch in erster Linie (neben den niedrigen Beweggründen) geprüft werden dürften. Es ist auch Juristen schon aufgefallen, dass hier jede Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag schwierig ist, nur sieht deren Lösungsansatz nicht ganz so aus wie sie das vermutlich gerne hätten, alles Weicheier.
Der bedingte Vorsatz, den sie hier „theoretisch unterstellen“, ist überhaupt nicht nötig, denn der Unterschied zwischen Mord und Totschlag ist nicht der vorhandene oder fehlende Vorsatz, dann wäre die fahrlässige Tötung ziemlich unnötig.. Bei den Autorasern ging es um Vorsatz oder Fahrlässigkeit, ganz andere Baustelle. Eine länger dauernde Affekttat mit Tempo 150 ist etwas schwierig zu erklären, also blieb bei einem Ja zum Vorsatz nur der Mord.
Wäre übrigens sehr interessant, wenn jemand ein Messer mitführt, um sich bei Straftaten verteidigen zu können. Wenn das Mitführen bedingter Vorsatz ist, hatte er dann den Vorsatz, einen eventuellen Räuber zu töten? Viel Spass bei der Beurteilung der Notwehr…
Das Leben ist nie so einfach wie die eigene kleine Welt.
Nein, ich bin kein Jurist, nur informierter Laie und wenn hier Begriffe nicht ganz passen, bleibt der Sinn hoffentlich verständlich.

Last edited 1 Jahr zuvor by vhh
GS in SH
1 Jahr zuvor
Antwortet  vhh

Das Mitführen einer Waffe, auch eines Messers, zur Selbstverteidung ist in D kein valider Grund.
Im Gegensatz zu den USA ist das hier verboten.

Andre Hog
1 Jahr zuvor
Antwortet  Realist

Ja, eine juristische Einschätzumg und Festlegung in diese Richtung könnte ggf das Mitführen von Hieb- und Stichwaffen vorverdächtig erscheinen lassen – was – wenn wir Glück haben und die entsprechende Klientel es auch tatsächlich so versteht – das Mitführen einer solchen Waffe zur Ausnahme werden lässt.

Aber dafür braucht es wieder „Arsch in der Hose“ und Unterstützung aus Entscheidungsebenen…und ich befürchte, dass es genau da wieder scheitern wird.

Pit2020
1 Jahr zuvor
Antwortet  Andre Hog

@Andre Hog

„Aber dafür braucht es wieder „Arsch in der Hose“ und Unterstützung aus Entscheidungsebenen…und ich befürchte, dass es genau da wieder scheitern wird.“

Vermutlich, die Vergangenheit – seit 2002 (!) – lässt nichts anderes erwarten …
Die Tatwaffe ist aktuelle zwar offensichtlich eine andere als 2002, aber die abgestanden-lauwarmen Äußerungen des Mitgefühls „von oben“ scheinen nach DIN genormt … Zumindest DA gibt es wohl einen „Notfall-Ordner“ … mit wahrscheinlich genau 1 laminierten Seite „Content“. 🙁

Zitat aus dem ersten Link: „Und es waren ja vor allem Lehrer, die der Amokläufer erschossen hat.“
Weiterhin sagte die SL (2012!) im Interview: „Wir haben keine Unterstützungsinstrumente in Form von Freizeitpädagogen, Schulpsychologen oder Sozialarbeitern, das ist das, was ich jeder Schule in Deutschland eigentlich seit diesen zehn Jahren wünschen würde …“
Und: „Das Zweite ist – und da müssen wir, denke ich, nachlegen –, dass, wenn Schule die Defizite ausgleichen soll, die in der Gesellschaft auftreten, dann muss Schule anders ausgestattet sein als heute, und dann meine ich eben nicht sächlich, da meine ich halt die personellen Ressourcen.“
Dieser Artikel hier ist aus dem Jahr 2012 !!!
10 Jahre NACH dem ersten „großen“ Schul-Amokfall in der BRD.
https://www.deutschlandfunkkultur.de/zehn-jahre-nach-erfurt-amoklauf-keine-psychologen-keine-100.html
Seitdem sind WIEDER 10 Jahre verstrichen!
Falls es SEIT 2012 gravierende Veränderungen zum Positiven – mit entsprechenden Ergebnissen – gegeben hat, müssen die wohl ganz viele Leute übersehen haben?!

Ebenfalls interessant:
https://www.deutschlandfunkkultur.de/leitfaden-fuer-lehrer-und-sozialarbeiter-woran-erkennt-man-100.html

Dil Uhlenspiegel
1 Jahr zuvor
Antwortet  Pit2020

Interessanter Fund, Pit! Ein ewiger Kreis, der mehr und mehr eiert.

SekII-Lehrer
1 Jahr zuvor
Antwortet  Realist

„Bei Totschlag ist der Affekt ein wesentliches Tatbestandsmerkmal, beim Mord dagegen die Planung der Tat.“

Das ist falsch. Nicht der Vorsatz ist entscheidend, sondern die Beweggründe. Offenbar sieht die Staatsanwaltschaft derzeit kein Mordmerkmal als erfüllt an.

Bla
1 Jahr zuvor
Antwortet  SekII-Lehrer

Seit wann das?
Mord:
Tötung eines Menschen – hier der Fall
Geplant (und zielgerichtet) – da eine Waffe mitgeführt (und ein Ziel) – hier der Fall
Egoistische Gründe – Noten/Probleme – hier der Fall
Das sind alles mitunter Mordmerkmale und auch betreffend der Justiz wohl die/eine Definition von „Mord“ …

vhh
1 Jahr zuvor
Antwortet  Bla

Es sprach Volkes Stimme.
Mörder ist, wer

  • aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
  • heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
  • um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.
Mordlust – nein, Geschlechtstrieb – nein, Habgier – nein, niedrige Beweggründe – vielleicht, aber wäre die Kündigung durch einen AG auch so klar ein niedriger Beweggrund, oder würde man da über Verzweiflung usw reden? Nicht mehr ganz so klar? hm…
heimtückisch – bedeutet meistens Arglosigkeit des Opfers, Mordplan, könnte sein, aber schwierig nachzuweisen, bei einem brauchbaren Anwalt kaum möglich.
grausam – ??? welcher Mord ist nicht grausam, dieses Merkmal ist mehr als unbestimmt
gemeingefährliche Mittel- wohl kaum
andere Straftat – nein
SekII-Lehrer hat recht, der Unterschied zwischen Mord und Totschlag sind juristisch die subjektiven Gründe des Täters, bei allen (!) anderen §§ entscheidet der objektive Sachverhalt.

Einer
1 Jahr zuvor
Antwortet  Realist

An Berufskollegs ist es vielleicht nicht normal, aber definitiv nicht außergewöhnlich, dass Schüler und Schülerinnen einen Waffe (Messer, Schreckschuß, Totschläger, … ) dabei haben. In nahezu jeder Klasse wird man solche Dinge finden. Und zwar egal welche Ethnie in den Klassen vertreten ist.
Noch häufiger sind Drogen zu finden.

unverzagte
1 Jahr zuvor
Antwortet  Einer

Erinnert mich an den Unterrichtsbeginn in einer 7. Klasse: Erstaunt traf ich Konrektor nebst Kollegin vor Ort an und erfuhr, dass Schüler X eine Waffe in der vorhergehenden Stunde demonstriert hatte…es folgte eine ruhige, sehr eindrucksvolle Ansprache des Konrex, die alle Konsequenzen aufzeigte bei eventueller Wiederholung.
War die erste und letzte scharfe Waffe, die ich aus nächster Nähe gesehen habe.
Schüler x wurde später aufgrund zu fetter Akte nicht nur der Schule verwiesen, sondern es war ihm ausdrücklich vom entsprechenden Stadtstaat untersagt, diesen erneut zu betreten….weitere erinnere ich mich, dass mir im „Darstellenden Spiel“ von eben diesem Jugendlichen überzeugend gezeigt wurde, wie man zu zweit effektiv Passanten per Messer überfällt, um diese auszurauben.
Ausweisen mag eine zunächst effektive Entscheidung sein, allerdings bezweifel ich, dass sie auf lange Sicht ausreichend wäre. Ebenso erzeugt die mehr als nachvollziehbare Forderung „Nazis raus“ bei mir stets auch Unbehagen – können wir nicht noch mehr als einfach nur verbannen?

Streamer01
1 Jahr zuvor
Antwortet  unverzagte

Erinnert mich an den Unterrichtsbeginn in einer 7. Klasse: Erstaunt traf ich Konrektor nebst Kollegin vor Ort an und erfuhr, dass Schüler X eine Waffe in der vorhergehenden Stunde demonstriert hatte…es folgte eine ruhige, sehr eindrucksvolle Ansprache des Konrex, die alle Konsequenzen aufzeigte bei eventueller Wiederholung.
War die erste und letzte scharfe Waffe, die ich aus nächster Nähe gesehen habe“

Diese Geschichte glaube ich niemals.

1. Weil ich mir absolut nicht vorstellen kann, dass Lehrkräfte derart inkompetent sind.

2. Weil ich nicht glaube, dass Lehrkräfte die Straftaten von Schülern decken.

3. Weil ich nicht glaube, dass so ein großer Kreis Lehrkräfte, dazu Schulleitungspersonal, so einfach Straftaten begehen.

Hefte ich ab als Geschichten aus dem Paulanergarten.

Unverzagte
1 Jahr zuvor
Antwortet  Streamer01

Ihr Glaube mag ja Berge versetzen, wohin ist vollkommen irrelevant.
Sie brauchen es auch gar nicht wissen müssen.

Was bitte erscheint Ihnen denn soo inkompetent?

Möglicherweise herrscht in einer Weltstadt ein etwas oder auch ganz anderes Verständnis von sinnvoller Pädagogik…

GS in SH
1 Jahr zuvor
Antwortet  Streamer01

Wahrscheinlich hat die Schule diese Straftat angezeigt, weil sich die Kollegen sonst ja selbst strafbar gemacht hätten.
Unverzagte hat das nur nicht explizit erwähnt!
Hoffe ich jedenfalls!!

AvL
1 Jahr zuvor

Eine Affekthandlung schließt sich in diesem Fall in dem Moment aus, da beim Aufsuchen der Lehrerin eine Waffe in die Schule mitgeführt wurde, die vorsätzlich nur in der Absicht mitgeführt wurde, um diese möglicherweise einzusetzen.
Somit handelt es sich um einen vorsätzlichen Mord.

GS in SH
1 Jahr zuvor
Antwortet  AvL

Das hängt von der mitgeführten Waffe ab. Ein 17-jähriger darf ein sog. Taschenmesser (Klingenlänge bis 8,5cm, seitlich herausziebar, nur einseitig geschliffen) mitführen.
Das darf jeder in jedem Alter. Daraus kann keine Mordabsicht hergeleitet werden.

Bei anderen Messern wird es schwierig. Handelt es sich z.B. um ein Küchenmesser, dass er gerade gekauft hat, darf er es natürlich in einem geschlossenen Behälter, z.B. einem Rucksack, nach Hause transportieren. Lag die Schule auf dem Nachhauseweg vom Geschäft und er hat sie spontan aufgesucht, wird es schon schwieriger, ihm eine eindeutige Mordabsicht nachzuweisen.

Allerdings weiß ich nicht, ob ein 17-jähriger ein Küchenmesser kaufen und transportieren darf. Muss man an der Kasse den Perso vorlegen, wenn man ein Küchenmesser kauft? Habe ich so noch nirgends gesehen oder gelesen.

Last edited 1 Jahr zuvor by GS in SH
AvL
1 Jahr zuvor
Antwortet  GS in SH

Ich habe weiter oben den stattgefundenen und so gerichtlich geurteilten Mordfall mit einem Schraubenzieher beschrieben.
Das Mitführen dieses Werkzeug wurde dem Täter als vorsätzliches Mitführen eines zur gezielten schweren körperlichen Verletzung mit einer möglichen Todesfolge ausgelegt. Da fällt das Mitführen eines Küchenmesser in eine schwerere Kategorie, vor allem dann, wenn die ahnungslose Lehrerin zu einem Gespräch in der Schule aufgesucht wird. Da wird es schwierig für die Verteidigung sich auf eine Affekttat zu berufen.

Riesenzwerg
1 Jahr zuvor
Antwortet  GS in SH

Aber nicht in die S C H U L E!

Mona
1 Jahr zuvor

Dieser Quatsch, dass eine „geplante Tötung“ in Deutschland zum Straftatbestand des „Mordes“ führen müsse, ist offenbar nicht auszurotten.

Diese Unterscheidung kommt in Wahrheit aus dem angelsächsischen Recht und ist in den USA die Unterscheidung zwischen „1st degree“ und „2nd degree murder“. https://www.findlaw.com/legalblogs/criminal-defense/difference-between-first-second-degree-murder/

Die hier zuweilen vertretenen Meinungen dazu entstammen also offenbar bester TV- und Roman-Bildung, haben aber rein gar nichts mit deutschem Recht zu tun.

Bevor sie hier Unsinn kommentieren und sich als Lehrer disqualifizieren, lesen und verstehen die betreffenden Foristen deshalb vielleicht lieber hier erst einmal das passende deutsche Gesetz:
– § 212 StGB, Totschlag als Grundtatbestand,
– § 213 StGB, als mögliche Privilegierung u.a. bei Affekt und
– § 211 StGB, Mord als Qualifikation bzw. als besonderer Tötungstatbestand bei Verwirklichung eines oder mehrerer Mordmerkmale.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html

Dann sollte recht schnell klar werden, dass die „Planung“ der Tat nicht viel mit den Mordmerkmalen aus § 211 StGB zu tun haben muss. Eigentlich bleiben – soweit bekannt – im vorliegenden Fall allenfalls die „niedrigen Beweggründe“ als mögliches Mordmerkmal. Die kann man auch unter Wirkung eines asthenischen Affekts haben, der sich dann aber auf den Vorsatzschuldvorwurf auswirken kann.

Realist
1 Jahr zuvor
Antwortet  Mona

„Niedere Beweggründe“ (Rache, Zorn) und „Heimtücke“ (muss eine Lehrkraft im Klassenzimmer etwa jederzeit damit rechnen, dass ein Schüler ein Messer zieht und auf einen einsticht?): Das sind Tatebestandsmerkmale eines Mordes. Kann natürlich sein, dass ein Richter das anders sieht. Aber so jemand sitzt ja auch im Gerichtsgebäude, mit Wachschutz und Eingangskontrolle…

447
1 Jahr zuvor
Antwortet  Mona

Sie demonstrieren wunderbar, was ich oben meinte.
Wenn man Leute wie Sie nur lange genug „machen“ lässt ist auch ein Mord kein Mord mehr.

Wohlgemerkt: Ich habe keinerlei Zweifel an der rein sachlichen Richtigkeit Ihrer Ausführungen.

Ich kann mir sogar gut vorstellen, dass ihr Beitrag, die dahinter stehende Arbeitsweise und vor allem ihr Arbeits*paradigma* (also der geistige Winkel von dem aus Sie ihr Sachwissen einsetzen oder an einer Situation „ansetzen“ um sie zu „lösen) sehr weit verbreitet und akzeptiert ist.

Bla
1 Jahr zuvor
Antwortet  Mona

Und da sind wir wieder dabei …
Tötung eines Menschen
-> Niedrige Beweggründe: Egoistisches Handeln, Noten, Probleme mit der Person
-> Heimtücke: Auflauern, Alleine sein der Person ausnutzen, Waffe schon dabei -> Geplant und zielgerichtet

AvL
1 Jahr zuvor
Antwortet  Mona

Das deutsche Justizwesen hat nichts aus dem angelsächsischen Justizwesen übernommen.
Es gelten allerdings zum Teil noch sehr alte Gesetze und man nimmt Bezug auf ältere Fälle.
In der Rechtsmedizin gehören derartige Tötungsdelikte zum Berufsalltag.
Da wird bei einem Giftmord die besondere Heimtücke beim Strafmaß berücksichtigt.
Der Tathergang im Affekt wird entsprechend weniger schwer beurteilt als ein geplanter Mord, bei dem die Mordwerkzeuge bewusst mitgeführt werden, um gezielt einzusetzen oder diese gegebenenfalls zu benutzen.
Dieser Täter hat sein Mordwerkzeug bewusst mitgeführt, um es möglicherweise einzusetzen. Und die selbe Situation hätte sich auch beim Mitführen eines Schraubenziehers ergeben. Außerdem kommt noch die Heimtücke ins Spiel, und weil er als Mann mit seiner körperlichen Überlegenheit in Verbindung mit dem Messer sein ahnungsloses Opfer in der Schule aufgesucht hat. Sie hatte keine Chance gegen diesen Täter zu überleben.

vhh
1 Jahr zuvor
Antwortet  Mona

Danke, aber ich befürchte das nützt wenig. Hier wollen viele nicht wissen, was so nicht sein soll. Ich gebe es jetzt auf, Mord im Affekt=Totschlag ist offensichtlich allgemein akzeptierte Pseudotatsache. Sehr ärgerlich, dass dann bei einem „falschen“ Urteil wieder die bösen Juristen schuld sind und der Täter „zu billig davonkommt“.

Realist
1 Jahr zuvor

Kleine anekdotische Suche bei den „Leitmedien“ nach dem Stichwort „Lehrerin“:

Bei welt.de und zeit.de nichts zur Tat gefunden, wohl aber berichten beide über den Fall, dass ein 6-jähriger in den USA auf seine Lehrerin geschossen hat („keine überregionale Relevanz“ scheint nicht das Kriterium dafür zu sein, über was berichtet wird und was nicht).

Bei faz.net, bild.de und focus.de lassen sich Berichte finden.

Nur eine Momentaufnahme. Muss jeder seine eigenen Schlussfolgerungen daraus ziehen…

Streamer01
1 Jahr zuvor
Antwortet  Realist

Bei welt.de lassen sich jede Menge Artikel dazu finden, allerdings muss man dazu eine Suchmaschine im Internet benutzen. Das, was die für die Suche benutzen, scheint nicht richtig zu funktionieren. Die Welt ist aber eh keine gute Zeitung.

Realist
1 Jahr zuvor
Antwortet  Streamer01

Ich habe die Suchmaschine benutzt, die in welt.de selbst integriert ist (oben auf der Seite: „Suchen mit Quant“…)

Also die „eigene“ Suchmaschine von welt.de findet nichts? Noch seltsamer…

Teacher Andi
1 Jahr zuvor

Wird man jetzt die Sicherheitsbestimmungen an Schulen auch verschärfen oder wird das wieder mal als Einzelfall behandelt? Könnte Schule machen.

GS in SH
1 Jahr zuvor
Antwortet  Teacher Andi

Und was sollte man Ihrer Meinung nach machen?
Metalldetektoren an jedem Eingang mit entsprechender Ranzenkontrolle, wenn Alarm ausgelöst wird? (Was ist dann mit Keramikmessern?)
Sicherheitspersonal auf allen Gängen, solange noch eine Person in der Schule ist?
Schultüren stets verschließen, jeder der hineinwill muss klingeln?
Lehrer bewaffnen, wie in den USA immer wieder gefordert? (Würde es dem Täter zumindest ersparen, selbst eine Waffe mitzubringen….)