Bisher kaum Sanktionen bei Verstößen gegen Masernimpflicht – noch…

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Seit einem dreiviertel Jahr dürfen die Gesundheitsämter in Deutschland Sanktionen verhängen, wenn Eltern ihre Kindern nicht gegen Masern impfen lassen. Auch Beschäftigte in Kitas und Schulen unterliegen der Impfpflicht. Eine Stichprobe zeigt, dass Kommunen sehr unterschiedlich mit Verstößen umgehen. Sanktionen scheinen selten zu sein – noch. 

Masern sind nicht so harmlos, wie manche Menschen immer noch meinen. Foto: Shutterstock

„Eltern, die ihre in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder nicht impfen lassen, werden künftig eine Ordnungswidrigkeit begehen und müssen mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 2.500 Euro rechnen“, so heißt es auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums. „Die Geldbuße kann auch gegen die Leitungen von Kindertagesstätten verhängt werden, die nicht geimpfte Kinder zulassen. Ein Bußgeld kommt auch in Betracht gegen nicht geimpftes Personal in Gemeinschaftseinrichtungen, Gesundheitseinrichtungen und Asylbewerberunterkünften und gegen nicht geimpfte Bewohner solcher Unterkünft.“

Die Information ist nicht taufrisch. Seit 1. März 2020 gilt bundesweit das Masernschutzgesetz. Eltern von Kita- und Schulkindern müssen seitdem nachweisen, dass ihre Kinder geimpft oder immun sind. Die Regelung gilt auch für Beschäftigte. Fehlt der Nachweis, kann das Gesundheitsamt ein Betretungsverbot verhängen oder ein Bußgeld verlangen. Bis Mitte 2022 galt eine Übergangsfrist. Seitdem drohen die Sanktionen. In der Praxis wurden zwar offenbar bislang nur wenige verhängt – aber etliche Verfahren laufen bereits. Das zeigt eine Stichprobe der Deutschen Presseagentur in Hessen.

Die Gesundheitsämter in Kassel und Frankfurt beispielsweise haben im Zusammenhang mit dem Masernschutzgesetz bislang noch keine Sanktionen verhängt. Die Kolleginnen und Kollegen in Wiesbaden haben hingegen schon 20 Bußgeldbescheide versandt, bei mehr als 600 weiteren wird das derzeit vorbereitet. Ebenso heterogen scheint die Situation in Hessens Landkreisen: Im Landkreis Gießen beispielsweise gab es bisher keine Konsequenzen. Im Main-Kinzig-Kreis dagegen wurden 180 Verfahren eingeleitet und in 42 Fällen Bußgeldbescheide erlassen. News4teachers / mit Material der dpa

Hintergrund: Warum es die Masern-Impfpflicht für Kinder (und Erzieher/Lehrer) gibt

 

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1 Kommentar
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Roxanne
11 Monate zuvor

Ja natürlich, impfen bleibt am wichtigsten!!! Auch wenn früher anaphylaktischen Schock als Nebenwirkung gab!!!Einfach empörend in was für Medizin Diktatur wir erleben müssen!!!