„A13 für alle“ ab August 2024! Lehrerverband: Besser spät als nie

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Die Einstiegsgehälter vieler Lehrerinnen und Lehrer in Niedersachsen sollen zum 1. August kommenden Jahres steigen. Für Lehrkräfte in Grund-, Haupt- und Realschulen sollen die Gehälter vollständig auf die Besoldungsstufe A13 angehoben werden, wie die Landesregierung am Montag nach ihrer Haushaltsklausur mitteilte.

Gern geschehen. Foto: Shutterstock

SPD und Grüne hatten die Anhebung im Koalitionsvertrag festgehalten. Sie soll den Angaben zufolge 69 Millionen Euro im kommenden Jahr kosten, danach bis zu 176 Millionen Euro im Jahr. „Auch wenn wir die heutige Entscheidung der Landesregierung, die vollständige Anhebung der Einstiegsgehälter für Lehrkräfte mit den Lehrämtern Grund-, Haupt- und Realschule auf A13 zum 1. August 2024, ausdrücklich begrüßen, sie hätte angesichts des seit langem existierenden enormen Lehrkräftemangel schon früher kommen müssen“, erklärte Torsten Neumann, Vorsitzender des Verbandes Niedersächsischer Lehrkräfte VNL.

Weiter sagte er: „Damit wird der Lehrkräfteberuf auch in Niedersachsen an den nicht-gymnasialen Schulformen endlich attraktiver. Niedersachsen ist eines der letzten Bundesländer, die ihre Lehrkräfte an den Ober-, Real-, Haupt- und Grundschulen schlechter als die übrigen besoldet. Jetzt wird 2024 dieser Nachteil endlich aufgehoben und eine VNL-Forderung umgesetzt werden, besser spät als nie! Zudem bedeutet die zügige Umsetzung einer gerechteren Besoldung für alle im Dienst stehenden Lehrkräfte ein Zeichen der Wertschätzung.“ News4teachers / mit Material der dpa

A13 für alle Lehrkräfte! GEW mahnt die letzten vier Bundesländer: „Bewegt euch!“ (Es geht dabei auch um Frauenrechte)

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Tina H.
1 Jahr zuvor

und was passiert am Gymnasium? Gibt es dort bald einen Abiturbonus?
Oder kein Abitur mehr?

Gab es schon einen Inflationsausgleich? Wurden über die 11-20% Inflationsverluste gesprochen.

offene Fragen……

Oliver Schulz
1 Jahr zuvor
Antwortet  Tina H.

Abiturbonus? Wofür den denn? Nur mal zur Info, das Stundendeputat an Grundschulen beträgt 28 Std. !!! An Gymnasien werden nur 23,5 Stunden pro Woche unterrichtet. Ich denke, damit ist alles gesagt!!!

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Oliver Schulz

Hinzu kommt die Ratszulage für Lehrkräfte der SekI+II.

Bei der Eingruppierung der Grund-, Haupt- und Realschullehrkräfte in A13 im Eingangsamt werden die ja auch weiterhin zu Lehrern ernannt und nicht zu Studienräten.

Mika
1 Jahr zuvor
Antwortet  dickebank

In Brandenburg 27h Grundschule, 25h ab SEK 1. A13 bzw. E13 für alle, Ratszulage wäre mir unbekannt, für Angestellte gibts sowas nicht. Ich habe ab Klasse 5 bis hoch zum Abitur unterrichtet: der Zeitaufwand wächst exponentiell nach oben.

Tim Bullerbü
1 Jahr zuvor
Antwortet  Oliver Schulz

Arbeit ist unterschiedlich, der Blick nur auf das Deputat ist daher als Vergleichsparameter nicht geeignet.

Alexi
1 Jahr zuvor
Antwortet  Tim Bullerbü

Eben. Die Arbeit mit 1/3 Flüchtlingen , 1/3 Förderschülern und 1/3 schwache Realschüler ist sogar anspruchsvoller. Wäre erst zufrieden, wenn Sek1 mehr verdient und Grundschule als Gymnasiallehrer

Mika
1 Jahr zuvor
Antwortet  Alexi

Am Gym gibts inzwischen 1/3 Gymnasialschüler, 1/3 Realschüler und 1/3 Hauptschüler, Inklusions- und Flüchtlingskinder gibts hier genauso. Wir müssen allerdings deutlich mehr Stoff an Kinder vermitteln, die dafür nicht geeignet sind, und das ist enorm anstrengend und belastend für beide Seiten.

Alexi
1 Jahr zuvor
Antwortet  Mika

Na dann wäre ja evtl noch die gleiche Besoldung für Gymnasiallehrer gerechtfertigt, mehr aber keinesfalls als der Rest.

Moira
11 Monate zuvor
Antwortet  Mika

Interessant wie du den Begriff Inklusion verwendest. Inklusionskinder sind ALLE Schüler*innen, also unnötig, sie dann nochmal zu differenzieren in Gym…usw

Björn
1 Jahr zuvor
Antwortet  Oliver Schulz

Absolut und längst nicht jede/r ist an Abschlussarbeiten beteiligt. Die müssen ja immer herhalten ….

Alexi
1 Jahr zuvor
Antwortet  Tina H.

Was hat das alles mit der Anhebung zu tun? Die Inflation ist auch bei Sek1 Lehrkräften da. Gibt es vlt einen Mehrarbeitsbonus? Da Sek 1 mehr Stunden macht.

Die Erhöhung der Besoldung wird übrigens im Rahmen des TV-L Ende des Jahres geregelt, zumindest mittelbar…

Emil
1 Jahr zuvor
Antwortet  Alexi

Wieder mal jemand, der den Unterschied zwischen Lohnerhöhung und A13 für alle nicht kapiert. Strafe für Dummheit: A10 für immer!

Realist
1 Jahr zuvor
Antwortet  Tina H.

Es wird im Mittel 6% geben für die Beschäftigten der Länder, für die unteren Lohngruppen etwas mehr („soziale Gerechtigkeit“), für die oberen etwas weniger („Reichensoli“). Das wird dann in etwa der Inflationsrate in der 2. Jahreshälfte entsprechen. Es bleibt also ein realer Einkommensverlust von ca. 10%. A13 ist dann das neue A12, deshalb die „Großzügigkeit“ der niedersächsischen Landesregierung, die können nämlich auch rechnen…

Effektiv ändert sich für die Grundschullehrer also nichts, für das „A13“ statt „A12“ werden sie sich nicht mehr kaufen können.

Und für die Gymnasiallehrer? Wer das Potenzial zu einem Gymnasiallehrerstudium in Mangelfächern hat, der wird in Zukunft eines nicht mehr tun: Auf Lehramt studieren… nur blöd für die, die schon im System „gefangen“ sind. Wer jung genug ist, sollte den Exit suchen, bevor es zu spät ist, es sei denn er ist chronisch krank und / oder hat viele Kinder (so ab ca. 3, dann lohnt sich das Ganze vielleicht noch).

Emil
1 Jahr zuvor
Antwortet  Realist

Die armen Gymmis…. Jammern ist ihnen in die Wiege gelegt…..

Friedrich
1 Jahr zuvor
Antwortet  Emil

Andere frönen auf Kosten ihrer Mitmenschen dem Zynismus – besser?

gehtsnoch
1 Jahr zuvor
Antwortet  Realist

Ist es nicht die geänderte Eingruppierung, dann Einmalzahlung(en) wie IAP und dann noch die erwartete tabellenwirksame Gehaltserhöhung die insgesamt zu einem dauerhaft höheren Einkommen führt?
Mir würde da die nach Ampel-Koalitionsvertrag beabsichtigte Reform der Lohnsteuer mit Wegfall der Steuerklassen III und V (Ehegattensplitting) deutlich mehr Sorge bereiten.

RS-Lehrer
1 Jahr zuvor
Antwortet  gehtsnoch

Ehegattensplitting hat nichts, aber auch gar nichts mit den Steuerklassen zu tun. Ob Steuerklasse 4/4 oder 3/5 ändert nichts am verfügbaren jährlichen Einkommen.

Mariechen
1 Jahr zuvor
Antwortet  Realist

Stimmt! Wir sind echt blöd A13 zu fordern.

Ken Haddorf
1 Jahr zuvor
Antwortet  Tina H.

Was hat das Gymnasium damit zu tun?
Unnötiger Whataboutism.

Emil
1 Jahr zuvor
Antwortet  Tina H.

Das Gymnasium ist seit Jahrzehnten überbewertet. Zeit für Bescheidenheit!!!!!!!

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Emil

Nun, immerhin haben die GY sich weiterentwickelt seit ihrer Hochzeit im alten Griechenland, die Schüler dürfen mittlerweile sogar weiblich sein und müssen auch nicht mehr nackt herumlaufen:)
Wenn das mal kein Fortschritt ist.

Mika
1 Jahr zuvor
Antwortet  Emil

Sie haben wohl keins besucht seinerzeit?

Mariechen
1 Jahr zuvor
Antwortet  Tina H.

Können Sie bitte mal den Zusammenhang zwischen der Eingruppierung nach A13 und einem Abiturbonus erklären?

RS-Lehrer
1 Jahr zuvor

Zum einen bekommen Gymnasiallehrer eine Zulage (also A13Z) und zum anderen ist die Erhöhung längst überfällig. Ich unterrichte als SEK-I-Lehrer seit 4 Jahren aufgrund des Lehrermangels in der Oberstufe und freue mich jedesmal auf diese Stunden, weil man sich nicht ständig um die Kindergartenscheiße kümmern muss. Oberstufe ist tausendmal entspannter

Mika
1 Jahr zuvor
Antwortet  RS-Lehrer

Ich wäre dagegen dankbar, wenn ich mal wieder wenigstens 2Klassen / Kurse in der SEK 1 unterrichten dürfte. Mathe-Grundkurse mit 28+ SuS bedeuten einen irren Korrekturaufwand, und der Kindergarten ist längst in der Sek2 angekommen. Zulagen gibts für mich als angestellte Lehrkraft nicht,

Torsten
1 Jahr zuvor

Ach ja, habe ich richtig gelesen?
Erhöhung auf A13. Nur für Beamte? Was ist mit den E- Kräften, was mit uns Angestellten?
Soll die Schere noch größer werden?
Vom Niedersächsischen Kultusministerium habe ich die Zusage, uns nicht zu vergessen!
Wir haben die gleiche verantwortliche Arbeit an der Grundschule und leisten diese gern und leidenschaftlich- bei E11.
Gleiche Lohn ( Erhöhung) für gleiche Arbeit!

Torsten Spantig
Grundschullehrer im Angestelltenverhältnis,
jedoch zur falschen Zeit am falschen Ort geboren- 1958 in der ehemaligen DDR und dort studiert.

darkpower
1 Jahr zuvor

Und was ist mit den Grundschulleitungen, die aktuell ebenfalls A13 bekommen?

Emil
1 Jahr zuvor
Antwortet  darkpower

Was soll damit sein! Seien Sie froh, dass Sie immer schon A13 bekommen!

Fräulein Rottenmeier
1 Jahr zuvor
Antwortet  Emil

Das soll wohl ein Witz sein….nicht!

Fräulein Rottenmeier
1 Jahr zuvor
Antwortet  Emil

Hab mich wieder abgeregt….
Sie haben recht, die Aufgaben von SL sind so pillepalle, dass die mal froh sein sollen, überhaupt in den vergangenen Jahren ein paar Euro mehr verdient zu haben. Das bisschen Stundenplan und Statistik kann auch ein ein Kollege machen….die paar Mails in der Woche sind auch pfffft…..die anderen Aufgaben laut ADO und BASS sind eh nicht ernstzunehmen…..Schulentwicklung und Unterrichtsentwicklung braucht kein Mensch….ist nur lästig und macht Arbeit…..irgendwas unterschreiben und dafür den Kopf hinhalten kann auch der Dienstälteste…..auf Qualitätssicherung kann man eh schei…..

Jetzt habe ich mich doch wieder aufgeregt…..nicht gut für meinen Blutdruck…..

Carabas
1 Jahr zuvor

Die Funktionsstellen sollen ebenfalls angehoben / mit passenden Zulagen versehen werden.

Fräulein Rottenmeier
1 Jahr zuvor
Antwortet  Carabas

In NRW ist davon aber nicht die Rede…..da bleibt das sehr nebulös…..

Laserlich
1 Jahr zuvor

Vieleicht erstmal auf der Seite des Kultusministeriums nachlesen, steht doch alles schwarz auf weiß.

Fräulein Rottenmeier
1 Jahr zuvor
Antwortet  Laserlich

Entweder bin ich blind, oder es steht da nicht….evt. beim Finanzministerium….

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  darkpower

Nicht nur die Funktionsstellen auch die sonstigen Beförderungsämter in der SekI, deren Inhaber derzeit bereits A13/E13 haben, werden nicht mehr bekommen.

Misterx
1 Jahr zuvor
Antwortet  dickebank

Natürlich bekommen die auch mehr. Einfach mal die Presseerklärung lesen.

Carabas
1 Jahr zuvor
Antwortet  Misterx

Das zeigt wieder das Kommunikationsdilemma auf. Der Dienstherr kommuniziert einseitig über Presseerklärungen.

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Carabas

Ich habe überhaupt keinen Dienstherren, ich habe nur einen Arbeitgeber und eine Eingruppierung in den TV-L.

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Misterx

In NRW gibt es dazu weder etwas vom MSB oder der Bez.-Reg. als personalführender Stelle noch vom LBV. Eine Höhergruppierung oder aber auch Zulagen für die Inhaber von Beförderungs- oder Funktionsstellen ist nicht vorgesehen.
Aber vielleicht gelingt es Ihnen ja die besagte Pressemeldung zu verlinken.

Misterx
1 Jahr zuvor
Antwortet  dickebank

In dem Artikel geht es um Niedersachsen und da werden die Funktionsstellen ebenfalls angehoben.

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Misterx

Und in meinem ersten Post schrieb ich von Beförderungsstellen.
Beförderungsstellen sind keine Funktions-/Leitungsstellen.
Beförderungsstellen gibt es in NRW lediglich für die Übernahme von Aufgaben, und auch nur dann, wenn den Schulen Beförderungsstellen zzugewiesen werden, um den Stellenkegel auf Bezirksebene aufrecht zu erhalten.

Fräulein Rottenmeier
1 Jahr zuvor
Antwortet  darkpower

Die lassen sich entpflichten……sollte man tatsächlich ernsthaft drüber nachdenken……ich tue das (NRW) schon eine kleine Weile. Spätestens 2026, wenn die Gehälter vollends angehoben sind, lohnt sich SL zumindest finanziell nicht mehr und für leuchtende Kolleginnenaugen arbeite ich nicht pro Bono…..

dickebank
1 Jahr zuvor

Entpflichtung gegen Streichung der Zulage, das ist ausnahmsweise mal ein gutes Geschäft. Würde mich interessieren, was das nach Abzug der Steuern unterm Strich de facto ausmacht.

Fräulein Rottenmeier
1 Jahr zuvor
Antwortet  dickebank

Bei entsprechender Lohnsteuerklasse (3) sind das nicht mehr als 100 Euro….ansonsten weniger…..

Alex
1 Jahr zuvor

Unsere SL sorgt schon lange nicht mehr für leuchtende Kollegenaugen (es sei denn, Sie zählen wütendes Funkeln dazu).

Ken Haddorf
1 Jahr zuvor

Ich freue mich für alle Grund-, Haupt- und Realschullehrkräfte, das lange zähe Ringen wird nun endlich von Erfolg gekrönt!

Blau
1 Jahr zuvor

Wow, NRW einfach mal eben überholt

Jules
1 Jahr zuvor

Und wir in RLP warten noch immer darauf.

Johannes
1 Jahr zuvor
Antwortet  Jules

Und das noch länger. Ist kein Thema. Hat die Steffi letzte Woche glasklar gesagt.

Julia
1 Jahr zuvor

Es sei allen A13 gegönnt- doch muss es ein Abstandsgebot zu Gymnasial- und BBS- Lehrkräften geben! Also dann auch dort entsprechend erhöhen.

Lanayah
1 Jahr zuvor
Antwortet  Julia

Warum?

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Lanayah

Weil sich für etwas Besseres halten und nicht besser sein das Wunschdenken bestimmen. – Also mehr Schein als sein!

Julia
1 Jahr zuvor
Antwortet  dickebank

Vielleicht, weil wir einen geraden und korrekten Satz formulieren können, der kommuniziert, was wir intendieren?

Die Begründungen können Sie außerdem nachlesen.

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Julia

Wieso sollte es ein Lohnabstandsgebot bei gleicher formaler Qualifikation geben? Der Vergütungsunterschied zwischen Lehren und Studienräten bleibt doch aufgrund der unterschiedlichen Wochenstundendeputate und der ratszulage erhalten.

Julia
1 Jahr zuvor
Antwortet  dickebank

Gleiche Qualifikation. Aha.

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Julia

Ja, Absolventen mit Master-Degree von Hochschulen für angewandte Wissenschaften werden im ÖD genauso eingruppiert wie die mit Master-Degree einer Universität. Voraussetzung für die Eingruppierung im Eingangsamt der Laufbahngruppe I ist ein abgeschlossenes Bachelor-Studium und die bestandene Anwärterprüfung.

Btw der Master-Abschluss ist nicht einmal das entscheidende Kriterium, wie man an den Seiteneinsteigern sehen kann. Es gibt sowohl FH-Absolventen, die eine Zulassung zum Referendariat (Vorebereitungsdienst des höheren Dienstes) erhalten haben, als auch Uni-Absolventen, die eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst als Anwärter (gehobener Dienst) erhalten haben. Entscheidend ist also, ob die Laufbahnprüfung am Ende des Vorbereitungsdienstes als Anwärter oder als Referendar abgelegt wird.

Alexi
1 Jahr zuvor
Antwortet  Julia

Wenn man das selbst nicht erkennt, ist man vermutlich zu wenig qualifiziert für A13. Da sollte mal die BezReg bei dir ansetzen.
Im Beamtentun zählt vor allem die Ausbildungsdauer, die ist gleich. Dazu weiss man aus der Praxis, dass 90% der Inhalte von einem Sek 1 Studium identisch sind mit einem Sek 2 Studium. Also nur kein Neid.

Ich überlege zu klagen, weil Sek 2 durch das Z weiterhin 80 Euro mehr erhält für nix!

Julia
1 Jahr zuvor
Antwortet  Alexi

Das unangemessene Nutzen von Anredepronomen sollten Sie ebenfalls überlegen.
Eine Bezirksregierung gibt’s auch nicht, die für mich zuständig wäre- ‚mein‘ Ministerium besoldet mich nach A15.

Marc
1 Jahr zuvor
Antwortet  Julia

Wieso sollte es das? Sind Sie was besseres?

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Julia

Ratszulage und geringere Wochenstundenverpflichtung oder – typische Fleischfachverkäuferinnenfrage – darf’s ein bischen mehr sein.

Julia
1 Jahr zuvor
Antwortet  dickebank

🙂

Alexi
1 Jahr zuvor
Antwortet  Julia

Nix gibts. Eine Frechheit, dass trotz gleicher Ausbildungslänge bzw Studium nicht rückwirkend die Differenz zu A13 für alle betroffenen gezahlt wird! Schäm dich, Landesregierung

Marianne Schmidt Hohenhameln
1 Jahr zuvor

Kann mir mal einer diese Diskussion erklären?

Alle Lehrer in Niedersachsen bekommen A13 ok.
Müssen nicht Uunterrichtsstunden auf dem Gym mehr vorbereitet werden, Leistungskurse ec. Ist nicht eine 12. Klausur schwieriger als eine in der 3. Klasse? Ist eine Abiturkorrektur wie ein Diktat 2. Klasse?
24 Std. vllt mit vielen Freistunden durchsetzt und dann das gleiche Gehalt wie an einer Realschule? Momentan fehlen doch Lehrkräften am Gymnasium 10-20 % durch Inflation. Einen Bonus haben die doch auch nie gesehen (3000 Euro oder so).

Wer geht dann noch ans Gymnasium?

Realist
1 Jahr zuvor

Masochisten, Idealisten, Missionare, in der „freien“ Wirtschaft gescheiterte Existenzen, Post-Docs ohne Vertragsverlängerung,… aber der Pool wird stetig kleiner

Lanayah
1 Jahr zuvor

Eben nicht 24 Stunden, 28 Stunden!

Mariechen
1 Jahr zuvor

Dann schauen Sie doch mal wer noch an die Grundschule geht. Wir stemmen nebenbei die Inklusion, ersetzen also quasi den Förderlehrer, der A13 verdient. Altes Vorurteil: kleine Kinder, wenig Arbeit, anspruchsloser Unterricht…

Katzenmaus
1 Jahr zuvor

denke auch, denn am Gym ist genauso Förderbedarf und Inklusion Thema.
An einer Abitursrbeit sitzen Sie mindestens 7 Stunden.
Gymasien haben das Nachsehen; dann aber auch Bildugn und Leistung.
Wo macht man schließlich Abi? an Real, an GS, an Hauptsch. ?

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Katzenmaus

Abitur kann man nur ablegen, erhalten kann man lediglich die Hochschulreife – entweder als Fachhochschulreife oder als allgemeine Hochschulreife. Um das zu erreichen muss man aber nicht unbedingt die gymnasiale Oebrstufe eines GY abschließen. Die gleichen Abschlüsse können ebenfalls von Gesamtschulen und Berufkollegs vergeben werden.

Egvina
1 Jahr zuvor
Antwortet  Katzenmaus

Wer legt die Grundlagen dafür, dass überhaupt jemand Abitur machen kann? Das Abitur am Gymnasium ist das allerwichtigste und deshalb müssen Lehrer am Gymnasium besser bezahlt werden als an allen anderen Schulformen? Von Lehrern an Gesamtschulen und Berufskollegs sprechen Sie interessanterweise nicht.
Man könnte den Spieß auch umdrehen und sagen, die Basics sind am wichtigsten überhaupt und deshalb müssen die GS-Lehrer am besten bezahlt werden…

Ich kann diese Empörung einiger Gymnasialkollegen bei jedem Bundesland, dass die Eingangsbesoldung anpasst wirklich nicht nachvollziehen. Für die ändert sich ja nichts.

Kleiner Tipp: der Lehrermangel an Grundschulen ist am größten. Einfach mal bei der Schulaufsicht nachfragen, ob eine Versetzung vom Gymnasium an die GS oder eine reine Sek1 Schulform möglich ist. Gehalt demnächst A13, kein Abitur, die paar Stündchen mehr fallen nicht ins Gewicht, weil da alles simpel ist und keine Arbeit macht.

Alexi
1 Jahr zuvor
Antwortet  Egvina

Genau das. Und dann kullern aber die Tränen bei den betroffenen Kollegen

Käsekuchen
1 Jahr zuvor

Also mein ehemaliger Kollege kam 3 Jahrezu uns an die Grundschule weil es keine Stelle für ihn am Gym gab. Der ist sang und klanglos untergangen und war nach 3 Jahren sehr froh and Gym zurück zu können, da es da sehr viel einfacher wäre…

Wie viel Erfahrung haben Sie in der Grundschule, damit Sie das Gegenteil behaupten können?

Oder waren Sie selbst mal in der Grundschule? Also ich war ja auch mal auf dem Gymnasium und meine Lehrer haben sie viel gearbeitet, also hat bestimmt kein Lehrer da Stress.

dickebank
1 Jahr zuvor

Stopp – die A13 im Eingangsamt ist Folge der angegelichenen Regelstudienzeiten. Dadurch ist die rechtliche Ausgangslage für die zukünftige Eingruppierung von Lehrkräften mit der Lehrbefähigung für Grundschule, Hauptschule und Realschule sowie andere Schulformen der SekI geschaffen worden.

In anderen Bereichen des ÖD ist die dienstliche Verwendung ja auch nur abhängig von der Eingruppierung infolge der Qualifikation (Eignung und Befähigung) und nicht davon, ob man bei einer unteren Behörde, einer Oberbehörde oder Mittelbehörde oder im Ministerium eingesetzt wird.

Insofern ist die Schulform für die Eingruppierung nicht maßgeblich. Besondere dienstliche Belastungen können allenfalls durch Zulagen kompensiert werden.

Interessant wird ja werden, welche Amtsbezeichnung Grundschullehrkräfte zukünftig tragen werden. Dass sie mit der Eingruppierung in A13 zu Studienrätinnen werden, kann ich mir nämlich nicht vorstellen.

gehtsnoch
1 Jahr zuvor
Antwortet  dickebank

Ist A 13 höherer Dienst?
Die Besoldungsgruppe A9 markiert bekanntlich bis einschließlich A12 den gehobenen Dienst.
Die Besoldungsgruppe A13 ist der Einstieg in den höheren Dienst.

Die höchste Laufbahn im Öffentlichen Dienst ist der sogenannte Höhere Dienst. Man studiert zunächst an einer Fachhochschule oder Uni, schließt mit einem Master oder einem 1. Staatsexamen ab.

Sollte ich falsch liegen, gerne erklärend berichtigen, denn zumindest trifft deutsche Bürokratie und Verwaltungsrecht auf „A13 für alle“-Versprechen.

Alexi
1 Jahr zuvor
Antwortet  gehtsnoch

In NRW verbleiben wir mit A13 im gehobenen Dienst, so wie die Sonderpädagogen als Endstufe des gehobenen Dienstes

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Alexi

Endstufe des gehobenen Dienstes ist die A12, die A13 sind als Besoldung für das Übergangsamt vorgesehen – also die Sphäre zwischen den Welten:)
Die Amtsbezeichnung für Lehrkräfte mit Lehrbefähigungen für GS, HS und RS bzw. HRGe wird auch weiterhin Lehrer und nicht Studienrat sein, womit die Zuordnung zum gehobenen Dienst – im NRW-Sprech der Laufbahngruppe II, erstes Einstiegsamt – bestehen bleibt.

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  gehtsnoch

A13 ist nicht zwangsläufig Höherer Dienst bzw. Laufbahngruppe II, zweites Einstiegsamt. In allen Bereichen des ÖD gibt es zwischen den einzelnen Laufbahngruppen (einfacher, mittlerer, gehobener, höherer Dienst) ein Übergangsamt. Der Oberamtsrat bzw. der erste Polizeihauptkommissar sind die typischen Vertreter für das Übergangsamt zwischen gehobenem und höherem Dienst. Die Besoldung in diesem Übergangsamt ist A13. Bei den Lehrkräften war das der „Oberlehrer“. Diese Amtsbezeichnung wurde aber abgeschafft, da negativ konotiert.

Alexi
1 Jahr zuvor

Im Gegenteil, das reine Unterrichten ist an Grundschulen und Schulen mit Standorttyp 4-5 (also fast alles, was sich nicht Gymnasium nennt) anspruchsvoller. Hätte oft lieber nen Lk Geschichte mit 10 Leuten statt 7. Klasse Hauptschule, 30 Leute.

Es fehlen dazu weit, weit, weit mehr Lehrkräfte in allen Schulen im Vergleich zum Gymnasium. Jetzt ist die Frage, wieso? Bis hierhin war es die Kombi aus Geld und ruhigerem Unterricht. Nun zum Glück nur noch letzteres

Lieber spät als nie
1 Jahr zuvor

Ich glaube, dass die Arbeit an Grundschulen von vielen Gymnasiallehrkräften unterschätzt wird. Bei den Kleinen fehlen noch sämtliche Grundlagen. Das bedeutet, dass ich ALLES korrigieren muss (jeden Hefteintrag, jede Freiarbeit, …) und nicht nur Tests und Arbeiten, da sich ansonsten Fehler einschleichen, die für immer bleiben.
Es ist einfach eine andere Art Arbeit.

Käsekuchen
1 Jahr zuvor

Ich finde die Diskussion und dieser Neid oder dieser elitäre Gedanke hier immer sehr spannend.
Warum sollte plötzlich keiner mehr ans Gym gehen? Sind da alle Lehrer nur wegen des Geldes oder warum hat man da so große Angst vor?
Umgedreht, wie viele Leute waren denn lieber in der Grundschule und sind aber wegen des Geldes ans Gym?
Ich denke, dass ist einfach Typsache und das wird sich auch nicht so schnell ändern.

Und btw gibt es Lehrer, die kein Abitur schreiben, die keine korrekturintensive Fächer haben, denen gehört dann aber auch kein A13 gezahlt, oder wie? Wo liegt denn da der Unterschied?

Matthias Hofmann
1 Jahr zuvor

Ich unterrichte als Fachlehrer A10 27h in einer bayerischen Berufsschule in der Metropolregion Nürnberg, tendenziell jedoch deutlich mehr. Durch Mangel an studierten Lehrkärften aus dem höheren Dienst werden immer mehr Aufgaben von Fachlehrern übernommen, die sonst durch Kollegen aus dem höheren Dienst gemacht worden sind. Also Erteilung von Theorieunterricht, Klassenführungen und Abnahme der Gesellenprüfungen.

Ich könnte mir gut vorstellen, dass es auch bei uns Fachlehrern irgendwann eine Anpassung geben könnte, auch wenn ich sonst sehr zufrieden bin. Gerade das zunehmend veränderte Schulerklientel macht den Lehrerberuf nicht unbedingt attraktiver

Timo
1 Jahr zuvor

also Inflationsausgleich an GS und RS / Sek 1 dadurch geschafft.
Nur alle anderen? Auch an der IGS gibt es Abi und Oberstufe.

Was bleibt dann am Gym attraktiv? Wer Mathe und Physik hat, sollte dann eher Ingenieur werden, oder?
A13 gibt derzeit auf Länderebene herbe Verluste durch die Inflation her.
Woanders gab es längst Zuschläge und Ausgleich zwischen 10-25 Prozent.

Und das bei Akademikern, die Jahre dafür studiert haben.

Alexi
1 Jahr zuvor
Antwortet  Timo

Okay also dadurch, dass andere rechtmässig ihr A13
Erhalten, ist die Inflation damit ausgeglichen? Und du hast also Verluste?

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Timo

Herr lass Hirn regnen!
Die Höhergruppierung ist doch kein tariflicher Inflationsausgleich. Die Eingruppierung zu A13 im Eingangsamt für Grund-, Haupt- und Realschullehrkräfte ist Folge der geänderten Studienbedingungen durch die Angleichung der Regelstudienzeiten.

Die um ein Semester kürzere Regelstudienzeit war nämlich in der Vergangenheit die Begründung für die Eingruppierung in den gehobenen Dienst zu A12.

Das gesuchte Zauberwort heißt IAP (Inflationsausgleichprämie bis zu 3000 EUR), die aber die Länder für ihre Bediensteten nicht bereit sind zu zahlen.

Last edited 1 Jahr zuvor by dickebank
Realist
1 Jahr zuvor
Antwortet  dickebank

Die „Inflationsausgleichsprämie“ gleicht gar nichts aus, da diese einmalig ist während die Inflation dauerhaft wirkt.

Timo hat schon Recht: Mathematiker und Physiker durchschauen das und werden das Lehramt wie die Pest meiden…

Alexi
1 Jahr zuvor
Antwortet  Realist

Aber was hat das mit der rechtmässigen Anhebung zu A13 zu tun? Das Geld fehlte im Prinzip diesen Lehrern schon seit Jahren. Eine Erhöhung der Besoldung im Rahmen der Tarifverhandlungen steht allen zu

Realist
1 Jahr zuvor
Antwortet  Alexi

Das ist schon richtig, aber letztendlich haben die ehemaligen A12er durch die Inflation real genauso viel wie vorher. Also effektiv kein Gewinn. Für alle anderen ein realer Verlust. Mehr als 6% Besoldungserhöhung werden nicht drin sein.

Zusammengefasst: Die Ex-A12er stehen nach der Anhebung auf A13 real dort, wo sie vor 2 Jahren standen. Aller anderen stehen real eine Stufe tiefer.

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Realist

Boah ey, dann müssten ja die nicht-grundständigen Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis, die E11 erhalten, demnächst einen LKW anmieten, um die viele Knete, die sie erhalten, abzuholen.

„Zusammengefasst: Die Ex-A12er stehen nach der Anhebung auf A13 real dort, wo sie vor 2 Jahren standen. Aller anderen stehen real eine Stufe tiefer.“ – Na das ist doch einmal ausgleichende Gerechtigkeit und ein echter Nachteilsausgleich für jahrelangen Beschiss seitens des Dienstherren/Arbeitgebers.