Tausende Lehrkräfte wollen nicht verbeamtet werden – GEW sieht sie benachteiligt

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BERLIN. Berliner Lehrkräfte, die für eine Verbeamtung zu alt sind, erhalten mit ihrem September-Gehalt erstmals eine Kompensationszahlung. Sie beträgt je nach Gehaltsgruppe 250 bis 300 Euro brutto monatlich und wird rückwirkend zum Februar 2023 ausgezahlt, wie die Bildungsverwaltung mitteilte. Anschließend fließt das zusätzliche Geld dann dauerhaft jeden Monat. Die Kompensationszahlung soll Nachteile gegenüber verbeamteten Lehrkräften etwas ausgleichen. Die GEW sieht insbesondere Lehrkräfte, die aus persönlichen Gründen nicht verbeamtet werden wollen, allerdings im Nachteil – immerhin 6.500 gibt es nach Gewerkschaftsangaben davon.

Wer Beamter werden will, muss einen Amtseid leisten. Foto: Shutterstock

Anspruch auf das Geld haben den Angaben der Bildungsverwaltung zufolge auch Lehrer und Lehrerinnen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht verbeamtet werden können. Dieser Gruppe werde die Summe schnellstmöglich nach individueller Rücksprache ausgezahlt, hieß es. Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden wollen und den Nachteilsausgleich ebenfalls erhalten wollen, werde die Summe schnellstmöglich nach individueller Rücksprache ausgezahlt, hieß es. Sie müssen dazu vom 18. bis 30. September eine Erklärung abgeben. Liegen alle Voraussetzungen vor, soll das Geld im Laufe des ersten Halbjahres 2024 rückwirkend zum Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung fließen.

Im Kampf gegen den Fachkräftemangel hatte Berlin im vergangenen Schuljahr als letztes Bundesland die Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern wieder eingeführt. Der Weg dahin wurde nicht nur neu ausgebildeten Lehrkräften eröffnet, sondern auch rund 16.000 Pädagogen, die schon im Dienst sind. Die Altersgrenze für die Verbeamtung wurde für sie vorübergehend von 45 auf 52 Jahre erhöht. Rund 9.500 sogenannte Bestandslehrkräfte haben laut Bildungsverwaltung bisher von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und ihre Verbeamtung beantragt.

Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) ermunterte Lehrkräfte, die noch keinen Antrag auf Verbeamtung gestellt haben, dies zu überdenken und Beratungs- und Informationsangebote zu nutzen. «Ein bisschen Werbung für die Verbeamtung sei erlaubt: Der Beamtenstatus bedeutet zum Beispiel dauerhaft mehr netto vom Brutto als Tarifbeschäftigte, Ernennung auf Lebenszeit sowie Pension statt gesetzlicher Rente», erläuterte sie.

„6.500 Kolleg*innen haben sich gegen eine Verbeamtung entschieden. Sicherlich hat ihnen die Aussicht auf eine monatliche 300-Euro-Zulage die Entscheidung erleichtert“

Die GEW sieht die Regelung kritisch. Während für die Gruppe derer, die 52 Jahre und älter sind, die formulierten Regelungen im Grunde dem Nachteilsausgleichsgesetz von Rot-Grün-Rot aus Februar 2023 entsprächen, drohten den anderen Gruppen erhebliche Nachteile. Der Berliner GEW-Landeschef Tom Erdmann erklärt: „6.500 Kolleg*innen haben sich gegen eine Verbeamtung entschieden. Sicherlich hat ihnen die Aussicht auf eine monatliche 300-Euro-Zulage die Entscheidung erleichtert. Die GEW hatte zwar eine deutlich höhere Ausgleichzahlung gefordert, ohne den Druck der in der GEW organisierten Kolleg*innen hätte es sicher gar keine Kompensation gegeben. Nun verkündet die Senatorin, dass der Ausgleich nicht wie von Rot-Grün-Rot beschlossen ab Februar gezahlt wird, sondern erst ab dem Datum der Erklärung, was ab 18. September möglich sein soll.“

Sara Ziegler, Leiterin des Vorstandsbereich Beamten-, Angestellten- und Tarifpolitik der Berliner GEW sagt: „Wir bezweifeln, dass die Senatorin eine derartig weitgreifende Regelung per Schreiben an die Schulen treffen kann. Da ist das Gesetz vom Februar eindeutig. Die Kolleg*innen haben ab Februar 2023 Anrecht auf den Nachteilsausgleich – nicht erst ab September. Auch sieht der Tarifvertrag für die Lehrkräfte gar nicht vor, dass Zulagen beantragt, geschweige denn, zurückgezahlt werden müssen. Bei der Brennpunktzulage ist das ja auch nicht der Fall. Ein aufwändiges Erklärungsverfahren belastet die Personalstelle unnötig und zusätzlich.“

Anne Albers, Leiterin des Vorstandsbereich Beamten-, Angestellten- und Tarifpolitik der Berliner GEW erklärt: „Vor der Wiederholungswahl hatte Katharina Günther-Wünsch als Abgeordnete in der Opposition noch weitreichende Verbesserungen beim Nachteilsausgleich gefordert – als Bildungssenatorin tut sie nun das Gegenteil. Wir fordern Katharina Günther-Wünsch und Finanzsenator Stefan Evers auf, sich auch auf der Regierungsbank an ihre Wahlversprechen zu erinnern. Auch ist es skandalös, wie viele Lehrkräfte, die seit 20 Jahren unsere Schulen tragen, nach dem Motto‚ wem wir keine Verbeamtung anbieten, hat auch nix verpasst, außen vor bleiben: Pädagogische Unterrichtshilfen, Lehrkräfte für Fachpraxis, Freundschaftspionierleiter*innen, Horterzieher*innen, die als Lehrkräfte tätig sind. Berlin will ein attraktiver Arbeitgeber sein – diesen Kolleg*innen kommt ihr Ausschluss wie ein Hohn vor.“ News4teachers / mit Material der dpa

GEW rät Wahlsiegerin Giffey, auf Verbeamtung von Lehrern zu verzichten

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Meinetwegen
7 Monate zuvor

Haben sich wirklich rund 6500 Lehrer GEGEN eine Verbeamtung entschieden, obwohl sie verbeamtet werden könnten, oder sind das jetzt die, die nicht verbeamtet werden können oder einfach nur die, die noch keinen Antrag gestellt haben, dies ja aber noch tun können? Das ist mir gerade nicht klar genug geworden!

300 Euro Zulage ist ja nun wirlich kein großes Lockmittel, davon bleiben geschätzt 150 Euro netto (?), vielleicht aber, dass die Zulage bis zur Erfahrungsstufe 6, die man bis vor Kurzem ja in Berlin neueingestellt bekam, bei einer Verbeamtung wegfällt? Da muss jeder gut überlegen, was ihm was wert ist. Interessant, wie Frau Günther-Wünsch nun die Verbeamtung anpreist. Für die davon Ausgeschlossenen ist das wie ein gehässiges Nachtreten.

Es stimmt, dass wir alle noch auf die von der CDU versprochenen Nachbesserungen warten. Ich will optimistisch bleiben. Oder sagt die CDU jetzt, dass die SPD schuld sei, die verhindere die Nachbesserungen? Dann soll sie das laut und deutlich sagen!

Und es stimmt, ohne die Berufsverbände und die streikbereiten Gewerkschaftler hätte es sicherlich gar nichts gegeben. Ich danke euch!

Senkrechtstarter
7 Monate zuvor

„Vor der Wiederholungswahl hatte Katharina Günther-Wünsch als Abgeordnete in der Opposition noch weitreichende Verbesserungen beim Nachteilsausgleich gefordert…“

Erinnern wir Sie immer wieder daran!

Fragezeichen
7 Monate zuvor

Ich freue mich. Ein erster Schritt ist getan!

Riesenzwerg
7 Monate zuvor

Ich würdemich heute auch nicht mehr verbeamten lassen – der Weg nach draußen ist deutlich leichter.

Jaaaaa, es gibt weniger Geld.
Jaaaaa, die KV.
Jaaaaa, Lohnfortzahlung.

Gegen – die Freiheit zu kündigen..

Lisa
7 Monate zuvor
Antwortet  Riesenzwerg

Man kann doch auch das Beamtenverhältnis kündigen. Wurde mir zumindest nahe gelegt, als ich länger krank war.

Beruf: "Lehrer"
7 Monate zuvor

DIe GEW hat völlig Recht in Ihrer Analyse. Das Vorhaben, sollte es so umgesetzt werden, ist eine klare Benachteiligung all derjenigen Lehrer, die vielleicht noch nicht 53 sind und aus persönlichen Gründen trotzdem nicht verbeamtet werden wollen. Nicht nur werden Sie weiterhin gegenüber allen bereits verbeamteten Lehrer*innen benachteiligt, die fleißig weiterhin anrechnungsfähige Dienstzeiten für ihre im Schnitt viel höhere Pension ansammeln, während der angesagte und seit Februar 2023 fällige Nachteilsausgleich weiter auf sich warten lässt. Nein, die Bildungsverwaltung setzt jetzt noch eins drauf, indem sie diese Lehrer*innen auch noch gegenüber solchen Lehrkäften benachteiligt, die aus gesundheitlichen Gründen oder aus Altersgründen nicht verbeamtet werden können. Es stellt sich unweigerlich die Frage, wie die amtierende Bildungsverwaltung mit ganz persönlichen Lebensentscheidungen umzugehen gedenkt, die sich von Versorgungs- und Arbeitsmodellen distanzieren, die ihre Wurzeln in obigkeitsstaatlichen Denken und Handeln haben und faktisch eine Zweiklassengesellschaft zementieren. Außerdem, und das ist justiziabel, wie sie es mit der Handhabe des Gleichhaltsgrundsatzes hält: Es ist in keiner Weise zu rechtfertigen, dass diejenigen, die nicht verbeamtet werden wollen, gegenüber denjenigen, die nicht verbeamtet werden können, um eine Summe von mindestens 2400,- Euro benachteiligt werden sollen: Mir ist aus meinem Umfeld nicht bekannt, dass diese weniger arbeiten würden als kranke oder ältere Kolleg*innen. Auch dass diese nicht willens sind, sich langfristig an das Land zu binden, ist eine unbewiesene Unterstellung. Vielmehr dürften diese Lehrer*innen das Land Berlin auf Dauer Millionen von Euro an Ruhestandsbezügen und Beihilfekosten sparen, von Kinderzuschlägen für Beamtenkinder und einer staatlich gerantierten Vollversogung bei Dienstunfähigkeit will ich gar nicht reden hier. Das Ansinnen ist vor diesem Hintergrund schlichtweg UNVERSCHÄMT, sollte es so tatsächlich umgesetzt werden.

Wasserzeichen
7 Monate zuvor
Antwortet  Beruf: "Lehrer"

Manche sagen ja auch, das Land Berlin wirbt für die Verbeamtung, damit künftig kaum noch jemand in Berlin streiken kann. Dann haben die leichtes Spiel mit den Lehrern.

Die vorübergehend auf 52 Jahre angehobene Altersgrenze in Berlin ist im Vergleich zu anderen Bundesländern durchaus großzügig ausgefallen. In Sachsen lag sie bei der Wiederverbeamtung bei 42.

Torsten
7 Monate zuvor
Antwortet  Beruf: "Lehrer"

Vollkommen richtig, was Sie schreiben!
Meine Frau und ich haben GS- Studium in der ehemaligen DDR studiert, nach Hessen an ein Privatschule gegangen und dann nach 12 Jahren nach Niedersachsen gekommen. Unser Studium wurde in Hessen wenigstens anerkannt. Hier in Niedersachsen nicht- mit E9 angefangen.
Nach langer Beschwerdetour nun E11/3.
Konnten nie Beamte werden, machen aber an der GS die gleiche Arbeit.
Übrigens bin seit 44 Jahren, meine Frau seit 40 Jahren Lehrer- und das mit ganzer Kraft, ohne Jammern!
Die Ungerechtigkeit bleibt jedoch und der alter Spruch auch: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit.

Wasserzeichen
7 Monate zuvor
Antwortet  Torsten

Im bundesdeutschen Beamtenrecht entscheidet hauptsächlich die Art der Ausbildung und des Abschlusses über die Besoldung. In Ihrem Fälle wirkt sich das nachteilig aus, aber in vielen anderen Fällen ist das von Vorteil, denn A13 für alle gründet sich ja genau darauf.

Max
7 Monate zuvor
Antwortet  Torsten

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit? Wo gibt es denn sowas? In jedem Bundesland verdienen die Lehrer einer Schulart anders. Das sind einige hundert Euro Unterschied. Und je nach Dienstalter verdient man anders, das können viele hundert Euro Unterschied sein. Sogar je nach Kinderzahl und Familienstand verdient man anders. Wie verträgt sich denn das alles mit dem gleichen Lohn für gleiche Arbeit?

Lisa
7 Monate zuvor

Beamte sind im Falle einer Berufsunfähigkeit deutlich besser gestellt. Gesetzlich gibt es nur noch Erwerbsunfähigkeit, und die Renten sind lächerlich. Auch das sollten Einsteiger bedenken.

Senkrechtstarter
7 Monate zuvor
Antwortet  Lisa

Es gibt wie immer 2 Seiten: Sollte man als angestellter Lehrer arbeitslos werden, bekäme man immerhin ein gutes Arbeitslosengeld: 60 bzw. 67 Prozent vom Jahresbrutto, mit dem man sich in Ruhe einen neuen Job suchen kann..
Die Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich das Bruttoarbeitsentgelt, welches Sie in den 12 Monaten vor Eintritt der Arbeitslosigkeit erzielt haben.“

Der Beamte bekommt nichts bzw. sofort HartzIV (jetzt Bürgergeld???), je nach Einkommensverhältnissen des Ehe- bzw. Lebenspartners, denn er hat ja nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Wie es bei den Beamten ist, die früher mal angestellt waren, weiß ich gerade nicht genau. Wobei, man hat, glaube ich, nur Anspruch, wenn man innerhalb der letzten 3 Jahre wenigstens 1 Jahr versicherungspflichtig beschäftigt war. Spätestens nach 3 Jahren erlischt also dieser Anspruch der ehemals angestellten Beamten.

Klar, das betrifft nun nur die, die mal aus dem Beamtenstatus raus wollen (seltener müssen), aber die „gute Berufsunfähigkeitsrente“ betrifft ja nun auch nicht die Masse der Beamten.

Leo Lausemaus
7 Monate zuvor
Antwortet  Senkrechtstarter

Stimmt. Angestellte Lehrer haben im Falle einer Arbeitslosigkeit (bei Jobwechsel) nach 1 Jahr Anspruch auf Arbeitslosengeld. Verbeamtete Lehrer haben das nicht. Das ist auch ein Argument.

Andreas
7 Monate zuvor
Antwortet  Senkrechtstarter

Liebe alle, das stimmt so nicht. Als Angestellter bekommst du erst mal eine mehrwöchige Sperre ohne ALGI-Zahlung. So sieht es aus.

Wasserzeichen
7 Monate zuvor
Antwortet  Andreas

Lieber Andreas, das stimmt so auch nicht. Die Sperre kann man bekommen, wenn man selbst kündigt. Es hängt aber auch von den Gründen ab.

Andreas
7 Monate zuvor
Antwortet  Wasserzeichen

Liebes Wasserzeichen, eine Sperre bekommt der tariflich Angestellte auch bei einem Auflösungsvertrag (beidseitigen Einvernehmen zur Beendigung der Arbeit). Welches Schulamt kündigt denn schriftlich so, dass der ehemalig angestellte Lehrer ALG1 bekommt? Man sollte sich die Sperren mal genau ansehen, die sind öffentlich zugänglich. Z.B. bekommt man nur ALG1, falls man eine personenbedingte oder betriebsbedingte Kündigung befürchten muss, z.B. durch Krankheit. Das muss einem ein Arzt auch noch bestätigen. Ansonsten gibt es 12! Wochen kein Money.

Wasserzeichen
7 Monate zuvor
Antwortet  Andreas

Das weiß ich alles. Trotzdem sind es maximal 3 Monate und trotzdem spielen die Gründe eine Rolle. Betroffen ist davon jeder Angestellte. Ich bekam die Sperre erlassen

Und trotzdem ist es so, dass Beamte gar keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld erwerben, da sie ja nicht einzahlen. Darum ging es. Was daran ist falsch? Das stimmt genau so.

Oberkrämer
7 Monate zuvor
Antwortet  Andreas

@ Andreas, bitte die ganze Wahrheit erzählen, nicht nur die halbe:

„Die EigenkündigungKündigt der Arbeitnehmer selbst, ohne einen neuen Job in Aussicht zu haben, liegt sein Beitrag an der eigenen Arbeitslosigkeit auf der Hand. Hatte der Arbeitnehmer hingegen einen nachvollziehbaren Grund für die Kündigung, kann eine Sperrzeit entfallen (dazu s.u.).“
https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/so-vermeiden-sie-eine-sperrzeit-beim-arbeitslosengeld/

Vierblättriges Kleeblatt
7 Monate zuvor

Zunächst einmal können wir uns wirklich freuen, dass der bereits von der Vorgänger-Landesregierung beschlossene Nachteilsausgleich tatsächlich kommt und sogar grundsätzlich rückwirkend ab Februar. Dass man nicht beides „mitnehmen“ kann, Beamtenstatus und Nachteilsausgleich, ist auch verständlich. Da muss man sich entscheiden. Die „angedrohte“ Rückzahlung finde ich seltsam, wenn es denn so ist, dass man den Nachteilsausgleich bekommt, bis man nicht mehr angestellt ist und die Beamten-Vorzüge erst ab dem Zeitpunkt, ab dem man verbeamtet ist.

Da ja nun Frau Günther-Wünsch (CDU) selbst für die Vorzüge des Beamtentums wirbt und sogar politisch-offiziell damit wirbt, dass man dann mehr netto vom Brutto hat, kann das ja nun niemand mehr wegreden. Wieso sollen dann, Frau Günther-Wünsch, tausende andere Berliner Lehrer politisch-offiziell weniger netto vom Brutto bekommen auf Jahre hinaus, sprich für die gleiche Arbeit weniger entlohnt werden?!? Gleicher Lohn für gleiche Arbeit?

Bitte setzen Sie daher auch noch um, was Sie als CDU in der Opposition als Kompensation beantragten. Falls die CDU es bereits vergessen hat, ich helfe gerne aus:
https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen/vorgang/d19-0743.pdf

Maggi
7 Monate zuvor

Die Kolleginnen und Kollegen sollten von ihren Arbeitnehmerrechten viel mehr gebrauch machen. Streiken, den Arbeitsschutz und die Arbeitszeiterfassung einfordern, damit sie die Mehrarbeit auch entlohnt bekommen.
Auch können sie, da sie meines Wissens nicht dem Paragrafen „Flucht in die Öffentlichkeit“ unterliegen, sich direkt an die Medien wenden und die Missstände öffentlich machen. Die Gewerkschaften sollten sie hierbei unterstützen und die Fälle auch vor die Verwaltungsgerichte bringen.

Hornveilchen
7 Monate zuvor

Schön. Ich möchte danke sagen. Es ist aber erstmal nur das, was R2G beschlossen hatte. Das war nicht der Grund, warum ich CDU gewählt habe!

LesendeLehrkraft
7 Monate zuvor

Eben kam die Rückantwort von der Personalstelle per E-Mail auf meine Frage, ob eine Lehrkraft, die sich verbeamten lassen will [… und dann irgendwann in unbekannter Zukunft auch verbeamtet wird …] einen Nachteilsausgleich für die Zeit ohne Verbeamtung erhalten wird.

Antwort:
„Sehr geehrte/r […], alle Lehrkräfte, die verbeamtet werden, haben laut Gesetz keinen Anspruch auf den Nachteilsausgleich, unabhängig vom Zeitpunkt der Verbeamtung. Wer zum jetzigen Zeitpunkt die Erklärung abgibt, nicht verbeamtet werden zu wollen, muss im Online-Formular gleichzeitig zur Kenntnis nehmen, dass der gewährte Nachteilsausgleich bei einer späteren Verbeamtung zurückgefordert werden kann. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag […]“

Wie krass. Wie ungerecht. Theoretisch kann nun also bis Ende 2026 mit der Verbeamtung gewartet werden, während die Jahre als Angestellter bei der Rechnung in der Pension nicht mehr weiter anerkannt werden (Maximum von 5 Jahren seit 2022) und auch kein Nachteilsausgleich gezahlt wird.

Hornveilchen
7 Monate zuvor
Antwortet  LesendeLehrkraft

Man muss sich die Details anschauen. Wenn 5 Jahre als Angestellter bei der Pension mitberechnet werden, hätte man ja tatsächlich einen doppelten Vorteil, wenn man in diesen 5 Jahren auch noch den Nachteilsausgleich bekäme, denn bei der Pension bekommt man sehr vereinfacht ausgedrückt 71% und bei der Rente 48% als „Ruhestandsgehalt“. Wie gesagt sehr, sehr vereinfacht ausgedrückt. Sprich dann braucht man diesen Ausgleich nicht. Wofür denn?

Leo Lausemaus
7 Monate zuvor
Antwortet  Hornveilchen

Auch wieder wahr!

Dejott
7 Monate zuvor

Ich sag mal so: In den Bundesländern, in denen eine Regierungsbeteiligung der AFD droht, würde ich mich garantiert nicht auf Lebenszeit verbeamten lassen.

Hornveilchen
7 Monate zuvor
Antwortet  Dejott

Man kann jederzeit aussteigen.

Dejott
7 Monate zuvor
Antwortet  Hornveilchen

Um dann nochmal neu zum Einsteigergehalt irgendwo anzufangen?

Hornveilchen
7 Monate zuvor
Antwortet  Dejott

Sie schrieben, Sie wollen nicht verbeamtet werden, wo die AFD vielleicht regieren wird (was nirgendwo bevorsteht.) Nun wollen Sie die Vorzüge des Beamtenturms nicht aufgeben, wenn Sie kündigen. Was denn nun?

Dejott
7 Monate zuvor
Antwortet  Hornveilchen

Ich bin überhaupt nicht verbeamtet. Und eine Regierungsbeteiligung der AFD ist natürlich in Sachsen, Sachsen Anhalt und Thüringen zu befürchten. Als Berufsanfänger mit Aussicht auf Verbeamtung würde ich in keinem dieser Länder anfangen wollen. Da hat man andere Möglichkeiten. Und natürlich wird eine AFD Beteiligung in einer Regierung massiv Fachkräfte vergraulen. Zurecht.

Sven A.
7 Monate zuvor
Antwortet  Dejott

Dafür gibt es viele, die es genau andersherum sehen (moi) und wenn man sich einmal ehrlich macht, denken sogar insgeheim die so, die nach außen so reden wie Sie (denn Bock auf Neukölln und Marxloh haben die ja auch nicht).

Dejott
7 Monate zuvor
Antwortet  Sven A.

Es gibt hunderte von Alternativen… jenseits von Rechtsextremisten an der Regierung oder Problembezirken wie Neukölln.

Vierblättriges Kleeblatt
7 Monate zuvor
Antwortet  Dejott

Das sehe ich alles nicht so. Noch will keine der etablierten Parteien mit der AfD auf Landesebene koalieren. Dafür gibt es derzeit keinerlei Anzeichen. In den 1990-er hat man auch die PDS als regional oder kommunal stärkste Partei wiederholt „ausgebootet“, indem sich die anderen gegen sie verbündeten. Es reicht nicht, „stärkste Partei“ zu sein, wenn keiner mit der stärksten Partei zusammenarbeitet. Das sind Schreckgespenster.

Aber selbst wenn die AfD irgendwo auf Landesebene mit irgendwem zusammen eine Regierung stellt, dann müssen die sich auch erstmal auf eine gemeinsame Politik einigen. Im Wesentlichen bleibt dann meist alles, wie es war. Die Veränderungen sind marginal. Schauen Sie nach Thüringen mit einem LINKE-Ministerpräsidenten. Thüringen ist immer noch Thüringen und weist nirgendwo wesentliche Unterschiede zum restlichen Deutschland auf.

Nach der nächsten Landtagswahl wird der LINKE-Ministerpräsident schon Geschichte sein. Er wäre es längst, wenn man nicht aus Machtgeilheit eine frühere Neuwahl verhindert hätte.

Dejott
7 Monate zuvor

Warten wir mal ab. In der Ost-CDU gibt es genug Leute, die eine Zusammenarbeit mit der AFD unproblematisch finden…und genug Menschen.
Ich halte wenig von: Wird schon nicht passieren und alles bleibt, wie es war.
Zuguterletzt: Ein AFD-Dienstherr würde mich auch persönlich regelrecht anwidern. Das stimmt.
Alles in allem wird eine AFD Beteiligung an der Landesregierung natürlich den Lehrermangel verstärken.

Vierblättriges Kleeblatt
7 Monate zuvor
Antwortet  Dejott

Darin stimme ich Ihnen grundsätzlich zu. Allerdings glaube ich nicht, dass das irgendeine direkte Auswirkung auf den Lehrermangel hat. Ein paar Leute wandern deswegen ab, ein paar andere wandern deswegen ein. Die Masse bleibt, wo sie ist.

Vierblättriges Kleeblatt
7 Monate zuvor
Antwortet  Dejott

PS: Wer ein Haus hat, kann nicht so einfach umziehen. Ungefähr 50% meiner Kollegen haben ein Eigenheim. In ländlichen Bereichen sind es bestimmt noch mehr. Einen anderen Job suchen, aber im Land bleiben, bringt einem dann ja auch nichts. Man hätte dann ja immer noch die gleiche Landesregierung!

Silberfischchen
7 Monate zuvor

Dass Tausende Lehrkräfte nicht verbeamtet werden wollen, ist sachlich falsch, es haben nur Tausende Lehrkräfte noch keinen Antrag gestellt. Gerade die Jüngeren haben es damit nicht eilig und müssen sie ja auch nicht. Manch einer will, wie ich aus dem Kollegenkreis weiß, doch erstmal noch die Zulage bis Erfahrungsstufe 5 erhalten, bevor er „auf die Pension umsteigt“. Die fällt dann nämlich weg.

pezz
7 Monate zuvor
Antwortet  Silberfischchen

So geht es bspw. mir. Den Nachteilsausgleich werde ich vermutlich beantragen, auch wenn ich mich später verbeamten lassen möchte. Notfalls halt in Brandenburg, wenn ansonsten eine Rückzahlung droht.

Cecilia Fabelhaft
7 Monate zuvor

Es ist ein erster Schritt, der lange angekündigt und versprochen worden war. Er zeigt, dass das ernst war, auch wenn es dauerte. Das gibt mir die Hoffnung, dass die CDU auch ihre „eigene Handschrift“ in den Nachteilsausgleich noch einbringen wird. So wie sie es ankündigte.

Dejott
7 Monate zuvor

Als die Verbeamtung mit Alterslimit in Sachsen kam, war der Protest der GEW aus meiner Sicht so dermaßen lasch….dass ich danach ausgetreten bin.

Vierblättriges Kleeblatt
7 Monate zuvor
Antwortet  Dejott

Da möchte ich aber zurückfragen, wer ist denn die GEW in Sachsen? Sind Sie als GEW-Mitglied gegen die Verbeamtungsregeln in Sachsen aufgetreten, haben demonstriert und protestiert und die anderen GEW-Mitglieder haben nicht mitgemacht bzw. nur kaum?

Oder wer in Sachsen sollte für Ihre Rechte auf die Straße gehen, wenn Sie nicht alle selbst?

Und was ist nun die Alternative zur GEW? Wer tritt aktiver für Ihre Rechte ein?

Dejott
7 Monate zuvor

Es hat erst einer privaten Initiative bedurft, damit man sich mit dagegen weht. Vom SLV kam gleich gar nichts.
An eine öffentliche Versammlung in Dresden kann ich mich erinnern. Das war’s auch schon.
Man hätte streiken müssen bis der Arzt kommt. Stattdessen schreibt man Empörungsbriefe und singt Widerstandsliedchen. Nutzlos.
Umgekehrt habe ich auch gedacht: Wozu brauche ich eine Gewerkschaft, wenn sie sich nicht durchsetzen kann.
Und bei zunehmender Verbeamtung jetzt weiter an Bedeutung verliert.
Dafür waren mir die Beiträge nach fast 20 Jahren Mitgliedschaft einfach zu hoch.

Vierblättriges Kleeblatt
7 Monate zuvor
Antwortet  Dejott

Darin stimme ich Ihnen zumindest teilweise zu. Dass Aktivitäten der Gewerkschaft in Sachsen für bessere Bedingungen einer Verbeamtung nur auf eine private Initiative hin kamen, davon ist mir gar nichts bekannt. Wie es in Sachsen ablief (Altersgrenze 42, Ausgleichszahlung 180,- (?), Befristung des Ganzen auf vorerst 5 Jahre …), weiß ich ja auch nur aus den Medien.

Aber was mir immer wichtig ist, eine Gewerkschaft ist nur so stark, wie ihre Mitglieder sie machen! Wenn eine Gewerkschaft zum Streik für bessere Arbeitsbedingungen ruft wie in Berlin und nur 10% der angestellten Lehrer nehmen teil, wer ist dann schuld, dass es keine besseren Arbeitsbedingungen gibt?? Man hört und liest so oft: Die Gewerkschaft soll etwas „für mich“ tun, ich frage, was „tust du“ für die Gewerkschaft, damit sie etwas für dich tun kann?

Wenn eine Organisation sich als unfähig erweist und man in ihr immer gegen Windmühlen läuft, sollte man durchaus gehen, ja. Das ist folgerichtig. Aber bringt einen gar nichts tun weiter? Man schließe sich einer anderen Organisation an oder gründe eine neue und suche sich Mitstreiter. Neben der GEW gibt es noch den VBE, kaum kleiner, was die Mitgliedschaft anbelangt, aber ja, ebenso wenig/viel wahrnehmbar.

Als Beamter kann man streikende Gewerkschaftler durch seinen Mitgliedsbeitrag unterstützen, denn streikende Lehrer bekommen für die Streiktage kein Gehalt. Die erstreikten Gehaltserhöhungen u.a. werden aber in der Regel auf die verbeamteten Lehrer übertragen (und auf die angestellten Nicht-Gewerkschaftsmitglieder auch, denn Tarifabschlüsse gelten zunächst einmal nur für die Gewerkschaftsmitglieder!) Warum wohl werden sie doch auf alle anderen übertragen?

Dejott
7 Monate zuvor

Bei dem Streit in Sachsen ging es ja um eine andere Sache. Nun haben wir zwei Personengruppen mit gleicher Ausbildung und Arbeit-aber unterschiedlichem Verdienst. Und eben da hätte ich mir ein echtes Dazwischengrätschen gewünscht.

Cecilia Fabelhaft
7 Monate zuvor
Antwortet  Dejott

Mit Verlaub, diese (mindestens!) zwei Personengruppen mit gleicher Ausbildung und unterschiedlichem Verdienst gab und gibt es doch seit Jahrzehnten: angestellte und verbeamtete Lehrer. Nicht nur im Osten, wo jahrelang nicht verbeamtet wurde. Auch im Westen. Von NRW las ich hier, es gäbe dort rund 40 000 angestellte Lehrer.

Das alles gibt es seit Jahrzehnten. Die Gewerkschaften fordern immer oder schon lange einen finanziellen Ausgleich. Streiken können dafür aber nur die angestellten Lehrer, wie das Kleeblatt richtig schreibt und selbst da, wo sie zuletzt die Mehrheit der Lehrer stellen wie in Berlin, tun sie es aber nicht bzw. viel zu wenige. Auch das hat das Kleeblatt richtig dargestellt.

Worum ging es denn bei dem Streit in Sachsen, infolgedessen Sie aus der GEW austraten?

Dejott
7 Monate zuvor

Im Westen bilden die angestellten Kolleginnen und Kollegen eine Minderheit und sind häufig Quereinsteiger oder im zweiten Bildungsweg Lehrer geworden. Im Osten haben alle Kollegen, die die Altersgrenze gerissen haben, eine Verbeamtung verweigert bekommen. Gegen diese Ungleichbehandlung hätten sich die Gewerkschaften mit Händen und Füßen wehren müssen. Ist aus meiner Sicht zu wenig passiert. Und auch umgekehrt: Eine Gewerkschaft, die zu schwach ist sich durchzusetzen, braucht am Ende niemand.

Vierblättriges Kleeblatt
7 Monate zuvor
Antwortet  Dejott

Wie gesagt, eine Gewerkschaft ist nur so stark, wie ihre Mitglieder sie machen!

Wie bereits gefragt, was ist Ihre Alternative? Wer vertritt uns aktiver, engagierter, erfolgreicher?

Vierblättriges Kleeblatt
7 Monate zuvor
Antwortet  Dejott

PS: Und hat die Verbeamtung in Sachsen ab 2019 wirklich was gebracht? 4 Jahre sind seither vergangen!

„Dresden. Mehr Schülerinnen und Schüler, zu wenig Lehrkräfte: Die Situation an den sächsischen Schulen bleibt weiter äußerst angespannt. Grund dafür ist der Bildungsgewerkschaft GEW Sachsen zufolge ein anhaltend massiver Mangel an Lehrerinnen und Lehrern. Schon jetzt sei klar, dass es auch im neuen Schuljahr Unterrichtsausfall geben werde, sagte der Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Sachsen, Burkhard Naumann, am Mittwoch in Dresden. Schulbeginn nach den sächsischen Sommerferien ist am Montag.“
https://www.dnn.de/mitteldeutschland/neues-schuljahr-in-sachsen-beginnt-mit-massivem-lehrermangel-MT2YFK5QBRCLVATM5KCNW3G3GU.html