Vereinte Nationen rügen Deutschland wegen Stillstand bei der Inklusion – Land NRW streicht Mittel für Inklusion

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BERLIN. Ist die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN), die der Bundestag 2009 ratifiziert hat, für die schwarz-grüne Landesregierung von Nordrhein-Westfalen ein Papier ohne Wert? Nur wenige Tage, nachdem Deutschland von den UN in einem Prüfbericht scharf für fehlende Fortschritte bei der Inklusion im Schulsystem kritisiert wurde, wird bekannt, dass das Land keine Haushaltmittel mehr dafür einplant, sogenannte Inklusionshelfer an Schulen zu bezahlen.

Dieses Kind hat einen Anspruch auf einen Platz an einer Regelschule. (Symbolfoto) Foto: Shutterstock

Zu wenig Geld, kein Konzept, keine Fortschritte – der Bericht, den der für die Behindertenrechtkonvention zuständige Fachausschuss der Vereinten Nationen über die Inklusion in Deutschland herausgegeben hat, fällt vernichtend aus (News4teachers berichtete). „Der Ausschuss ist besorgt über die mangelnde vollständige Umsetzung inklusiver Bildung im gesamten Bildungssystem und die Verbreitung von Sonderschulen und -klassen“, so heißt es als Fazit der sogenannten Staatenprüfung.

Die Bundesregierung wird in dem Bericht dringend aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Bundesländer umfassende Aktionspläne vorlegen und umsetzen, um die Umwandlung der Sonderbeschulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in eine inklusive Beschulung zu beschleunigen.

„Das bedeutet nämlich, dass uns die Leute verloren gehen, ohne die das Ganze nicht funktioniert“

Das gilt auch für Nordrhein-Westfalen. In den 14 Jahren seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland wurde in dem Bundesland die sogenannte „Exklusionsquote“, also der Anteil der Kinder an Förderschulen, von 5,2 Prozent 2008 auf lediglich 4,8 Prozent 2021 reduziert, zuletzt ist der Anteil sogar wieder gestiegen (2018: 4,7 Prozent). Für die Kinder mit amtlich festgestelltem besonderen Förderbedarf, die trotzdem an Regelschulen gehen, hat das Land bislang 47 Millionen Euro im Jahr ausgegeben, um ihnen damit Menschen an die Seite stellen zu können, die ihnen die Eingliederung ermöglichen – sogenannte Inklusionsassistenten. Laut einem Bericht des WDR ist im kommenden Haushalt dieser Posten nicht mehr vorgesehen.

Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetags NRW, hält es laut WDR für falsch, diese Gelder zu streichen. „Das bedeutet nämlich, dass uns die Leute verloren gehen, ohne die das Ganze nicht funktioniert“, sagt er. Auch die Opposition äußert dem Bericht zufolge Kritik: Die Kürzungen bei der Inklusion im Haushaltsentwurf 2024 seien politisch nicht zu rechtfertigen, erklärt Silvia Gosewinkel, Inklusionsbeauftragte der SPD-Landtagsfraktion. Die Landesregierung betreibe nur Stückwerk und habe kein Gesamtkonzept für die Inklusion. Schulministerin Dorothee Feller (CDU) lässt auf Anfrage des Senders erkennen, dass die Entscheidung möglicherweise noch nicht final ist – sie will sie von einer Überprüfung der Maßnahme abhängig machen, die derzeit laufe.

„Wir wollen die Rahmenbedingungen für ganzheitliche Bildung, individuelle Förderung, gelingende Inklusion und Exzellenz in Schulen verbessern“

Dass in Nordrhein-Westfalen auch noch zusätzliche Förderschulen gebaut werden sollen – entsprechende Planungen liefen in Köln, Duisburg, dem Kreis Unna und auch im Landschaftsverband Rheinland –, passt für Eva-Maria Thoms von der Elterninitiative Mittendrin ins Bild. Denn aktuell gehe die Entwicklung klar in die falsche Richtung. „Dies sind eindeutige Verstöße gegen die UN-Behindertenrechtskonvention, die gerade angesichts der Ergebnisse der Staatenprüfung sofort gestoppt werden müssen“, sagt sie. Das Schulministerium müsse stattdessen endlich den sogar im Koalitionsvertrag angekündigten Aktionsplan für die inklusive Bildung erarbeiten – und die Führungsrolle für den Aufbau eines inklusiven Schulsystems in NRW übernehmen.

Tatsächlich findet sich im schwarz-grünen Koalitionsvertrag folgender Passus: „Wir wollen die Rahmenbedingungen für ganzheitliche Bildung, individuelle Förderung, gelingende Inklusion und Exzellenz in Schulen verbessern.“ News4teachers

Die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen ist mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz 2014 der Verpflichtung nachgekommen, die UN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen rechtlich umzusetzen. Seitdem gilt:

„Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sollen in das allgemeine Bildungssystem einbezogen und das gemeinsame zielgleiche und zieldifferente Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung in der allgemeinen Schule ermöglicht werden. Hierzu werden die inklusive Bildung und Erziehung in allgemeinen Schulen im nordrhein-westfälischen Schulgesetz als Regelfall verankert. Eltern können aber für ihr Kind alternativ weiterhin die Förderschule wählen.

Das 9. Schulrechtsänderungsgesetz tritt am 1. August 2014 in Kraft. Die Schulaufsichtsbehörde ist aber bereits jetzt verpflichtet, den Eltern der für die künftigen Eingangsklassen der Grundschulen und weiterführenden Schulen anzumeldenden Kinder und Jugendlichen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung mit Zustimmung des Schulträgers mindestens eine allgemeine Schule vorzuschlagen, an der ein Angebot des Gemeinsamen Lernens eingerichtet ist.

Auch das Angebot des Gemeinsamen Lernens in allgemeinen Schulen wird mit Zustimmung des Schulträgers eingerichtet. Um das Schulangebot schrittweise inklusiv auszubauen, kann der Schulträger allgemeine Schwerpunktschulen bestimmen, in denen Kinder und Jugendliche ohne Behinderungen und mit unterschiedlichen Behinderungen gemeinsam unterrichtet und erzogen werden. Schulträger können aber auch beschließen, ihre Förderschulen in den Bereichen Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache aufzulösen. In diesem Fall ist allein die allgemeine Schule Ort der sonderpädagogischen Förderung.“

Hier geht es zum vollständigen Gesetzestext.

Inklusion – gescheitert? „Zu wenige Lehrer, zu wenige Räume, zu wenige Schulbegleiter, viel Gegenwind“: Eine Mutter berichtet

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Adele Horn
7 Monate zuvor

Nun sind die UN allerdings nicht per se gegen separaten Unterricht in bedarfsorientierten Schulen/Gruppen/Klassen, sondern wollen in allererster Linie sicherstellen, dass Menschen mit Behinderung überhaupt Zugang zu Bildung haben. Und zwar gratis und verpflichtend, und _wenn möglich_ inklusiv.

Aber:

„It is necessary to consider the special educational needs of disabled persons and the socio-political realities of each country. (…) Integrated education can include special education if that education is given in special classes in regular schools.“

„Not all disabled persons can follow education in mainstream schools, and need, therefore, a special form of education. This special education can be provided for in boarding special schools or day special schools and divided in different categories according to the specific needs of disabled persons with different impairments. Special education should receive at least the same level of educational resources as education for students without disabilities, and a common administrative structure should be organised.“

Quelle: United Nations, The Compilation : Part IV. Rights Based Perspective, 4/12 (un.org)

Wenn man sich nun allerdings anschaut, woran es an NRWs Schulen sonst noch so alles mangelt und krankt, sind fehlende Inklusionshelfer vielleicht noch das geringste aller Probleme und der Ausbau von Förderschulen wegen ihrer Bündelung der Ressourcen gar keine so schlechte Idee. Was die UN insgesamt alles für behinderte Kinder fordert, stellen unsere Regelschulen aktuell ja nicht mal mehr für den Rest der Schülerschaft zur Verfügung.

Sepp
7 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

„Integrierte Bildung bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen das Recht haben, in denselben Schulen unterrichtet zu werden und denselbem Lehrplan zu folgen wie nichtbehinderte Schüler.“
„Die Möglichkeit zur Teilhabe ist bei praktisch jedem Menschen gegeben.“

@ Redaktion:
Wir haben eine Schülerin in der Klasse mit einem ganzen Satz verschiedener Diagnosen. Offiziell Förderschwerpunkt Lernen, wirkt aber eher wie Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung.

Dieses Mädchen wird nie mit den anderen SuS bspw. Atombau, Säure-Base-Theorie oder Elektrochemie lernen. Eine Teilhabe an den Unterrichtsthemen ist ihr faktisch nicht möglich und es würde sie auch nur frustrieren.

Warum sollte sie dem regulären Lernplan folgen, wenn das nicht klappt?

Der Miesmacher
7 Monate zuvor
Antwortet  Sepp

Die fordern eben, dass die Lehrpläne für solche Schüler angepasst werden und Leistungsüberprüfungen flexibel sind bzw. gleich abgeschafft werden.

Dann bekommt das behinderte Kind eben auch Abitur. Hurra!

Nick
7 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

Teilhabe oder Anwesenheit?

Ein Zweifelnder
7 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

„[…]and follow the same curriculum as non-disabled students.“
Jetzt muss mir nur noch Jemand erklären, wie ich einem Jugendlichen mit komplexen Beeinträchtigungen inklusive geistiger Behinderung Thermodynamik, Kurvendiskussionen oder die Interpretation eines lyrischen Textes aus dem Spätmittelalter beibringe – immerhin alles Bestandteil des Curriculums.

Mo3
7 Monate zuvor
Antwortet  Ein Zweifelnder

Vor ca. 20 Jahren hörte ich von einem Schüler, leicht autistisch und hörbehindert (aber nicht gehörlos). Aufgrund der Behinderungen sollte er auf eine Förderschule, auf der er dann max. einen Hauptschulabschluss hätte machen können. Die Eltern mussten sich auf die Hinterbeine stellen, damit er mit seinem Bruder auf das Gymnasium gehen durfte (er hat das Abi geschafft). Dort war er aber mehr oder weniger auf sich allein gestellt, weil Lehrer nicht einmal bereit waren, seine teuren Hilfsmittel am Ende des Schultages für den Jungen wegzuschließen, damit er den Bus nach Hause bekommen konnte. Auf dem Land bedeutet ein späterer Bus eine Stunde Wartezeit … Das ist heute hoffentlich nicht mehr so.

Adele Horn
7 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

Diesen Artikel hier kennen Sie?
https://www.hanen.org/Helpful-Info/Articles/Just-being-in-the-Same-Classroom-Is-Not-Enough.aspx?twclid=25ccpjv9xgftvs9tqgmpfxi2h8
Ohne permanentes Nudging bleiben auch bei Kindern Gleiche lieber unter Gleichen.
Und wenn es dann in der Schule um bewertete Leistungen des Einzelnen geht, wird niemand Lust haben, sich ausbremsen zu lassen. Da nützt dann auch Nudging nicht mehr viel.

Marie
7 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

„…denselbem Lehrplan zu folgen wie nichtbehinderte Schüler.“ Wie genau soll das denn bei einem lernbehinderten Kind gehen? Die haben gei uns alle einen ganz individuellen Lehrplan.

ysnp
7 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

„Zieldifferente Beschulung“ bedeutet bei uns (Bayern), dass die Schüler nach ihren eigenen, individuellen Zielen in ihrem Tempo arbeiten und das allgemeine lehrplangemäße Klassenziel in der Regel nicht erreichen. Sie werden aber dennoch versetzt, obwohl das Klassenziel nicht erreicht ist. Das ist ja der Vorteil der zieldifferenten Beschulung, dass das Klassenziel nicht erreicht werden muss um versetzt zu werden und in der altersgemäßen Klassengemeinschaft bleiben können. Außerdem kann man die Benotung auf Antrag aussetzen. Ist das in anderen Bundesländern anders?

Sepp
7 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

Liebe Redaktion,
Bitte entschuldigt das Nachhaken:

Bei zieldifferent unterrichteten SuS haben wir individuell erstellte Ziele, besondere Materialien und im Endeffekt auch ein anderes (angepasstes) Curriculum.

Wir können nicht die Inhalte und Kompetenzen aus dem regulären Curriculum als individuelle Ziele setzen (z.B. bestimmte mathematische Verfahren, Teilchenvorstellungen aus der Chemie…), wenn ein bestimmter Förderschüler diese nie erreichen kann. Das betrifft teilweise ganze Unterrichtseinheiten.

Im Endeffekt schließt sich zieldifferent und „nach dem regulären Curriculum“ in vielen Fällen aus.

Persönlich finde ich es auch nicht schlimm, wenn ein Förderschülee z.B. bei einem Thema wie „Verbrennungsreaktionen“ statt Teilchenvorstellungen eher lebenspraktische Dinge wie Umgang mit Feuer und Brandschutz lernt. Das ist für das Kind u.U. viel wichtiger, entspricht dann aber nicht dem regulären Curriculum.

Mo3
7 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

Wenn das alles in einem Klassenraum stattfinden soll, muss man sich bei den Methoden aber wahrscheinlich auch einschränken, weil ja die Lerninhalte je nach Fach durchaus sehr unterschiedlich sein können? Das ist auf jeden Fall eine große Herausforderung.

Adele Horn
7 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

Den habe ich weg gelassen, weil sein Inhalt sowieso Diskussions- und Textgrundlage ist.

Dummerweise wird aber oft auch vergessen zu erwähnen, dass Existenz und Ausbau von Förderschulen keinen Verstoß gegen dieses Recht darstellen. Im Gegenteil. Manche sind davon aber leider felsenfest überzeugt.

Klar dürfen letztlich die Familien immer noch selbst entscheiden. Dabei müssen sie halt akzeptieren, dass das eben zu den real herrschenden Bedingungen umgesetzt wird. Welche wie gesagt selbst den Regelschülern nicht mal mehr ansatzweise gerecht werden.

Elma283
7 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

Wo haben denn Eltern keine Wahl? Habe noch nie erlebt, dass gegen den Elternwunsch ein Kind in die Förderschule muss.

Adele Horn
7 Monate zuvor
Antwortet  Elma283

Dito. Es wird zwar nicht immer unbedingt die konkrete Wunsch-Schule, aber das ist bei Regelkindern ja auch nicht gegeben oder gar verbrieftes Recht. Siehe Köln oder Berlin.
Und auch Unterricht in Besenkammern dürfte gelinde gesagt absoluten Seltenheitswert haben. ^^

Heidrun Kannenberg
7 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

Es gibt auch viele Eltern, die froh sind, dass ihr Kind auf eine Förderschule gehen darf, weil eine Regelschule vieles nicht leisten kann. Warum fragt man diese Eltern nicht, was sie wollen?

Der Miesmacher
7 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

Sagen Sie mal, sind Sie die Reaktion oder verteidigen Sie hier politische Thesen? Moderation sollte meines Erachtens nach eher neutral sein.

Chris
7 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

Aber selbst die „normalen“ Schüler werden doch nicht nach dem selben Lehrplan unterrichtet. Würden wir dies tun, müßten wir allen Schülern am Ende das Abitur ausstellen, was wir ja nicht tun.
Mit welchem Recht werden da solche Sonderbehandlungen für Behinderte gefordert?

Adele Horn
7 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

Zieldifferent für Regelkinder heißt aber auch für sie „andere Schulform“. Wäre dann logischerweise auch nicht OK.
Die Problematik kam in diversen Kommentaren zu diversen Artikeln schon mehrfach auf.

Ein Zweifelnder
7 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

Dann aber bitte auch klarstellen, dass am Ende dieser zieldifferenten Beschulung ein anderer Abschluss steht.

Ich_bin_neu_hier
7 Monate zuvor

Also, ich muss doch sagen: CHAPEAU! – Gerade wenn ich denke, da kann mich nichts mehr überraschen, schafft es das deutsche Bildungssystem doch immer wieder, mich völlig zu verblüffen…

Riesenzwerg
7 Monate zuvor

Na, das ist ja mal konsequent.

AvL
7 Monate zuvor

Es sind immer wieder die selben deutschen Vertreter in der WHO, die sich einseitig für eine einseitig bevorzugte Beschulung von lernbeeinträchtigten Schülern in höhergradig schwieriger zu beschulenden und allgemeinbildenden Schulen wie Gymnasien, den verbliebenen Real- und Hauptschulen sowie neu geschaffenen Gemeinschaftsschulen einsetzen.
Warum überlassen es diese Protagonisten nicht einfach dem demokratischen Entscheidungswillen der Eltern und Schüler, wo und wie diese Schüler mit Lernbeeinträchtigungen beschult werden ?

Lessi
7 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

Liebe Redaktion,

zu Ihrem Kommentar speziell:
,,Sonderschulen als zusätzliches Angebot bereitzuhalten, steht dem Recht auf Teilhabe nicht entgegen. Ein solches Angebot aber setzt eine echte Wahlfreiheit voraus – und die gibt es in Deutschland und auch in Nordrhein-Westfalen bislang nicht, weil Regelschulen nicht oder kaum auf Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen eingestellt sind.“
Wer muss Ihrer Meinung nach die Rahmenbedingungen dafür schaffen?
(ernst gemeinte Frage)

Rüdiger Vehrenkamp
7 Monate zuvor

Dass generell gespart wird, wenn es um Bildung geht, ist leider nichts Neues… Einige Bundesländer betreiben Investitions- und Arbeitsverweigerung beim Thema Schule (und Inklusion).

Fräulein Rottenmeier
7 Monate zuvor

Dass Integrationshelfer und Schulbegleiter seit Jahren nur noch nach langem und zähen Ringen für Kinder ohne festgestelltem Förderbedarf vom Jugendamt genehmigt werden, ist ja leidlich bekannt, aber dass Schulbegleiter nun auch für Kinder mit festgestelltem Förderbedarf aus finanziellen Gründen verweigert werden, ist schon ein starkes Stück. Ich stelle mit gerade ein Kind mit körperlichen Einschränkungen vor, welches beständig Hilfe benötigt…..tja, und nun?

ysnp
7 Monate zuvor

Richtig.
Entweder man inkludiert und stellt die erforderlichen Rahmenbedingungen sicher oder man lässt es sein. Inklusion ohne Hilfe auf dem Rücken der Regelschullehrkräfte zu verwirklichen ist eine Verletzung der Fürsorgepflicht sowohl den Lehrkräften als auch den betroffenen Schülern gegenüber.
Über die Maßen große, heterogene Klassen, chaotische Zustände: Bei diesen Bedingungen will doch kaum einer mehr Lehrer werden. In der heutigen Gesellschaft mangelt es so oder so weitgehend an dem Willen im weiten Sinn Sozialberufe zu ergreifen. Das war vor Jahrzehnten anders, in den 70igern/80igern gab es einen richtigen Run auf Sozialberufe und auch auf den Beruf des Lehrers.

Lessi
7 Monate zuvor
Antwortet  ysnp

Ganz genau! Vor allem eine riesige Schw… rei, wenn die Lehrkraft selbst behindert ist und mit der Inklusion mehrerer Kinder allein gelassen bleibt!

Cuibono
7 Monate zuvor

Das werden Sie ja wohl noch wuppen – Sie müssen nur an Ihrer inneren Haltung arbeiten.
Außerdem sollen die Klassenkameraden doch sozial profitieren – also bitte die neurotypischen Kinder mit einbeziehen.
Die Welt könnte so schön sein, wenn man nicht immer alles so negativ sähe.

Ironie off

Lessi
7 Monate zuvor
Antwortet  Cuibono

Ja, genau … hab ich oft gehört bzw. gelesen. 😉

Sonderpädagogin in der GS
7 Monate zuvor

Schon jetzt ist es ja leider in NRW so, dass die Bewilligung von Inklusionshelfer ganz stark abhängig ist von der Entscheidung der Jugend- und Sozialämter vor Ort.
In unserem Kreis.bzw Jugendamt im Kreis wird kaum.was bewilligt, da beißt man auf Stein. Ein paar Kilometer weiter ist’s nach der Kreisgrenze einfacher.
Das ist doch eh schon absolut willkürlich.
Wenn jetzt die Gelder gestrichen werden, werden sogar bestehende Verträge nicht verlängert.

Ich verstehe auch nicht, warum das nicht Sache des Schulamts ist, Inklusionshelfer zu finanzieren. Warum muss es immer noch zig Anträge und Formulare und Sachbearbeiter mehr geben?

Ein Jammer für alle Kinder mit besonderen Bedürfnissen und letztlich für alle, denn so scheitert Inklusion.

Lessi
7 Monate zuvor

Es ist eine Kostenfrage! Bildung soll nichts kosten. Die Fülle der Anträge, so denke ich manchmal, sollen uns LuL mürbe machen, damit wir auf halben Wege aufgeben.

Bla
7 Monate zuvor

Schulpflicht -> Präsenzpflicht -> Deutschland
Bildungspflicht -> Andere Länder
Wie wird das dort gehandhabt? Wie rügt die UN das?

Mary-Ellen
7 Monate zuvor
Antwortet  Bla

https://praxistipps.focus.de/laender-ohne-schulpflicht-ein-ueberblick_143179

Hier zumindest schon mal, was die Handhabung in anderen Ländern betrifft.

Herr Hirsch
7 Monate zuvor

An meiner Schule gibt es nun Inklusionsklassen. In denen sind nur SuS mit Förderbedarf. Das wurde auch für höhere Klassen eingeführt. Die Leistungen der „Förderschüler“ haben sich seit Einführung extrem gesteigert. SuS die sich früher nie meldeten und komplett demontiert waren sind nun dabei, melden sich, wissen Antworten, verstehen und sind glücklich.
Und sind wir einmal ehrlich. Wer möchte den ganzen Tag in einem Raum sitzen und wissen das er der mit Abstand dümmste ist? Und ja das wissen die SuS. Auch bei Differenzierung und angepasstem Arbeitsmaterial.

Lessi
7 Monate zuvor
Antwortet  Herr Hirsch

Das verstehe ich nicht ganz. Sind jetzt diese Inklusionskinder unter sich an einer Regelschule?

Adele Horn
7 Monate zuvor
Antwortet  Lessi

Ja, und das ist absolut und explizit im Rahmen der UN-Konvention.

Toni
7 Monate zuvor
Antwortet  Adele Horn

Wobei der UN-Fachausschuss im Bericht über die aktuelle Staatenprüfung Deutschlands nicht nur seine Besorgnis über den hohen Anteil von Schülern in Förderschulen, sondern auch in Sonderklassen äußert.

Uwe
7 Monate zuvor
Antwortet  Herr Hirsch

Und sind wir einmal ehrlich. Wer möchte den ganzen Tag in einem Raum sitzen und wissen das er der mit Abstand dümmste ist? Und ja das wissen die SuS. Auch bei Differenzierung und angepasstem Arbeitsmaterial.“

Das wissen die Schüler*innen nicht: das wird ihnen von komplett unfähigen (und latent menschenfeindlichen) Kolleg*innen wie Ihnen vermittelt.

Übrigens : ich habe null Probleme in meinem Fitnessstudio neben den ganzen Eisenbeissern zu trainieren, einfach weil ich gut damit leben kann das es unterschiedlich trainierte/dicke/dünne/große/kleine/intelligente Menschen gibt ohne das ich daraus irgendwelche Schlussfolgerungen über meinen Wert als Mensch oder mein Selbswertgefühl ableiten muss. Sollten sie auch mal ausprobieren. Sie werden auch älter (und damit immer dümmer wenn sie Pech haben (Demenz) sogar dümmer als ihre GL Schüler*innen.

Indra Rupp
7 Monate zuvor
Antwortet  Uwe

Genau! Schafft meine 13jährige Tochter mit ihren einfachen Aufgaben eine „1“,weil alles richtig, wertet sie das gleich mit der 1 anderer Kinder, die schwierigere Aufgaben haben. Ihre Begabung in Kunst wertet sie auch gleich mit den guten Mathe – oder Englichkenntnissen ihres Freundes. Genauso erlebe ich das bei Kindern eigentlich Grundsätzlich. Wenn bei unserer Waldbühne den kleinen Feen gesagt wird, dass sie das ganz toll gemacht haben, werten die das gleich mit dem Lob, das dem Hauptdarsteller des Peter Pan gebührt und wenn der Hauptdarsteller vom Regisseur Kritik bekommt, die kleinen Feen aber nicht, dann denken die, sie haben es halt besser gemacht, was auch stimmt nur halt mit sehr viel geringerem Anspruch an sie.
Das Kinder sich bei Differenzierung für schlechter als andere halten, müsste man denen tatsächlich erst einmal erklären.

Lisa
7 Monate zuvor
Antwortet  Uwe

Ich kenne das auch, aber nicht von Lehrern sondern von Mitschülern die das ihren Mitschülern aufs Brot schmieren. Das geht dann bis zur Forderung: Ich will auch leichte Aufgaben! Die Gerechtigkeitsfrage wird gestellt, gerade jüngere Kinder legen Wert darauf, dass jeder das Gleiche bekommt.

Uwe
7 Monate zuvor
Antwortet  Lisa

Ja dann sollten Sie vielleicht mal ihre Vorbildfunktion als Lehrerin reflektieren und sich daran erinnern: es ist ihre Aufgabe für eine Lernatmosphäre zu sorgen in der alle zufrieden sind.

Herr Hirsch
7 Monate zuvor
Antwortet  Uwe

Vielen Dank für das Kompliment. Es lässt tief blicken. Ich wünsche Ihnen auch weiterhin alles Gute auf ihrem Weg.

DerechteNorden
7 Monate zuvor
Antwortet  DerechteNorden

Hier kämpfen junge Menschen darum, dass ein Förderzentrum erhalten bleibt.

TaMu
7 Monate zuvor
Antwortet  DerechteNorden

Danke. Wie schade, dass die Stimmen dieser Kinder und Jugendlichen nicht gehört werden.

Anne
7 Monate zuvor
Antwortet  DerechteNorden

Danke fürden interessanten Link!
Der Regeschulbesuch bedeutet für diese Kinder eine einzige Katastrophe. Dass er sogar ein Menschenrecht sein soll, klingt wie Hohn aus dem Olymp der UN.

Marie
7 Monate zuvor
Antwortet  Anne

Viele verwechseln leider Menschenrecht mit Menschenpflicht.

juri
6 Monate zuvor
Antwortet  Anne

Betrifft das so hoch gehaltene UN-Menschenrecht.
Nun mal etwas extrem formuliert. Es gibt auch das Menschenrecht nicht gefoltert zu werden. Unterbesetzte Regelschule oder Förderschule. Meiner Meinung nach empfinden viele Schüler den Besuch der Regelschule als psychische Folter. Tag für Tag.
Bitte mal Rückmeldungen aus der Praxis.

Sepp
7 Monate zuvor

Meines Erachtens wird Inklusion und die Abschaffung der Förderschulen hauptsächlich vorangetrieben, weil man damit Geld sparen kann.

Wenn man das eigentliche Ziel der Integration und gleichzeitige individuelle Förderung aller Kinder erreichen wollte, müsste man deutlich kleinere Klassen haben (maximal 15 SuS), entsprechend mehr Lehrkräfte ausbilden und anstellen, deutlich größere Schulen mit mehr kleineren Räumen haben und weitere Lehrkräfte, Förderpädagogen, Schulbegleiter, Inklusionshelfer, Schulsozialarbeiter usw. einstellen.

Während des Wechselunterrichtes in der Corona-Pandemie hat man gemerkt, wie effizient und angenehm man mit Halbklassen arbeiten kann.

Grob geschätzt müsste man dafür sicher das Doppelte bis Dreifache an Geld für Bildung ausgeben…

Fresh L
7 Monate zuvor

Was sagt die UN eigentlich zu den immer noch separat bestehenden „akademischen Sonderschulen“, den Gymnasien?

Gibt es Zahlen zur unterschiedlichen Durchsetzung von Inklusion in Gymnasien im Vergleich zu anderen Schulformen?