Das Thüringer Bildungsministerium will Kommunen bei der Suche nach geeigneten Unterkünften für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge unterstützen. Insgesamt 43 Internate, die nicht der Schulaufsicht unterliegen, seien nach freien Kapazitäten angefragt worden, teilte eine Sprecherin des Ministeriums auf Anfrage mit. Zuständig sollen aber weiterhin die Kommunen bleiben. Bislang gehe man davon aus, etwa 50 Plätze bei den Internaten erschließen zu können, sagte die Sprecherin. Außerdem laufe noch eine Anfrage beim Deutschen Jugendherbergswerk.
Hintergrund ist eine steigende Zahl minderjähriger Geflüchteter, die ohne Eltern nach Deutschland und Thüringen kommen. Das Ministerium spricht von einer sich zuspitzenden Situation, Jugendämter und Träger stünden vielerorts vor «erheblichen Unterbringungsschwierigkeiten».
Passende Unterkünfte für die Minderjährigen zu finden, ist eigentlich eine Aufgabe der Kommunen. Das auch für Jugend zuständige Bildungsministerium verschickte bereits im September ein Schreiben, in dem «pragmatische Freiräume bei der ad-hoc-Bewältigung der Situation» eröffnet werden sollten, wie die Sprecherin sagte. Auch Fragen zur Kostenerstattung sollten geklärt werden.
Den Jugendämtern sei erläutert worden, wie vorübergehend Ausnahmen und Betreuung in sogenannten Übergangs- beziehungsweise Notlösungen realisiert werden könnten. So könne etwa vom Standard abgewichen werden, dass die Minderjährigen normalerweise in betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen untergebracht werden.
Auch könnten Erziehungskräfte eingesetzt werden, die «nicht Fachkräfte sind, aber gegebenenfalls über besondere Sprachkenntnisse verfügen oder bereits mehrjährige Ehrenamtserfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen haben». Demnach erstattet das Land die Kosten auch bei Übergangs- und Notlösungen, wenn sie den jeweiligen Standards entsprechen.
Nach Angaben des Bildungsministeriums gab es mit Stand von Mitte Oktober 669 unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer in Thüringen, für die die Jugendämter zuständig waren. Im Vergleich zum Herbst 2022 hat sich die Zahl ungefähr verdoppelt. Allerdings hatte es in den Jahren 2015 bis 2019 deutlich mehr unbegleitete minderjährige Geflüchtete im Freistaat gegeben.
Am Freitag hatte der Bundesrat grünes Licht für zusätzliche rund vier Milliarden Euro zur Bewältigung der Flüchtlingskosten in den Kommunen gegeben. Die Aufstockung war bereits vor fast einem Jahr von Bund und Ländern ausgehandelt worden. Ein Teil davon fließt in eine allgemeine, flüchtlingsbezogene Pauschale, die die niedrigere Pauschale für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ablöst.
Das Geld vom Bund soll noch in diesem Jahr fließen und über eine geänderte Verteilung der Umsatzsteuereinnahmen ausgezahlt werden. News4teachers / mit Material der dpa