ERFURT. Besonders im ehrenamtlichen Bereich der Kinder und Jugendarbeit fehlen aus Sicht des Kinderschutzbundes Schutzkonzepte gegen Übergriffe – und in Kitas und Schulen, wo es sie gibt, werden sie nicht immer beachtet. Ein Schlupfloch für Menschen mit pädophilen Neigungen?
In etlichen Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit fehlen aus Sicht des Kinderschutzbundes Thüringen noch wirksame Konzepte zum Schutz vor Übergriffen. Vor allem bei ehrenamtlichen Angeboten gebe es oft keine Schutzkonzepte, sagte Geschäftsführer Carsten Nöthling vor dem Welttag der Kinderrechte am 20. November. «Das sind Bereiche, in denen Menschen mit pädophilen Neigungen nach Zugängen suchen. Da müssen wir hingucken.»
Auch wenn ein solches Konzept vielleicht nicht verpflichtend sei, wünsche er sich, «dass die pädagogische Einsicht kommt, dass wir Schutzkonzepte brauchen» – und zwar nicht nur in der Aktenablage. Im Kernbereich der Kinder- und Jugendhilfe, in Wohngruppen, Kitas oder Schulen seien Schutzkonzepte zwar verpflichtend, sagte er weiter. Teils würden sie aber nicht umgesetzt oder mit Leben gefüllt. «Kinder brauchen Beschwerdesysteme, die funktionieren. Das muss aber geübt werden.»
Generell sei der Kinderschutz inzwischen ziemlich gut ausgebaut worden, sagte Nöthling weiter. Dass etwa zuletzt auch in Thüringen deutlich mehr Kindeswohlgefährdungen gemeldet worden waren, liege auch daran, dass es inzwischen ein hohes Maß an Sensibilisierung in der Bevölkerung gebe. Auch politisch seien neue Rahmenbedingungen geschaffen worden. «Mitarbeitende werden aufgefordert, mit Verdachtsfällen ganz anders umzugehen als früher.» Im Jahr 2022 hatte das Statistische Landesamt 667 Gefährdungen von Kindeswohl verzeichnet und damit 17 Prozent mehr als im Jahr zuvor.
Auch bei den Beteiligungsrechten von Kindern sei Thüringen weit gekommen, sagte Nöthling. «Das liegt auch daran, dass es in Thüringen ein politisches Bekenntnis dazu gibt.» So hätten Kommunen den Auftrag, Kinder und Jugendliche bei Planungen über Stadtteilentwicklung oder neue Straßen einzubeziehen. «Das muss aber auch praktiziert werden – da sind wir noch nicht.»
Es brauche mehr Brücken zwischen der als trocken empfundenen Verwaltung hinein in die Jugendhilfe, forderte er. In Erfurt etwa seien zwei Menschen beim Stadtjugendring dafür verantwortlich, mit Jugendlichen an politischen Entscheidungen zu arbeiten. «Das wäre ein Vorbild.» News4teachers / mit Material der dpa
Schulen sind künftig verpflichtet, Schutzkonzepte gegen Gewalt und Missbrauch zu entwickeln
Ich bin ein großer Fan vom KSB. Ich frage mich aber, ob es in den Einrichtungen selbst auch Schutzkonzepte gegen Übergriffe gibt, zumal der KSB quasi vom Ehrenamt getragen wird. Wenn ein Schutzkonzept beim KSB vorliegt, dann könnte dieses doch an alle in Frage kommenden Einrichtungen weitergeleitet bzw. multipliziert werden.
Der KSB könnte vielleicht einen größeren Beitrag zum Schutz der Kinder vor Gewalt leisten, wenn er darauf hinweisen würde, dass die Arbeit mit Kindern in Institutionen immer zu entlohnen sein sollte.
Alle Einrichtungen sind verpflichtet ein Schutzkonzept zu entwickeln bzw vorzuhalten….