„Eine Baustelle“: Mobile Endgeräte ohne Jugendschutz – an Schulen keine Seltenheit

18

DÜSSELDORF. Schülerinnen und Schüler sitzen am Laptop, machen ihre Hausaufgaben, recherchieren im Internet für ein Referat. So die Vorstellung. Aber war ist, wenn sie im Internet zu YouPorn abgebogen oder auf eine Webseite für Online-Spiele gelandet sind? Eine Angst, die nicht unbegründet ist. Denn zwar wurden in den vergangenen Jahren zum Glück immer mehr Endgeräte für Schülerinnen und Schüler angeschafft, damit digitales Lernen möglich wird, doch leider hapert es in vielen Bundesländern noch immer am sogenannten Mobile Device Management (MDM) – und damit beispielsweise an den Einstellungen zum Jugendschutz.

In Deutschland haben offenbar Schülerinnen und Schüler ein Tablet von der Schule ausgehändigt bekommen, das über keine Jugendschutz-Einstellungen verfügt (Symbolfoto). Foto: Shutterstock

„Meine Tochter erhielt im Januar 2021 von ihrer Schule ein neues iPad. Damals besuchte sie die fünfte Klasse“, berichtet uns eine Mutter aus Kaarst in Nordrhein-Westfalen. Dass es auf dem neuen Gerät keinerlei Voreinstellungen gab, sei ihnen erst später aufgefallen, da die Tochter das iPad tatsächlich ausschließlich für Hausaufgaben und den Einsatz im Unterricht nutzte. Spannend wurde es dann, als der Sohn auf die weiterführende Schule kam und im Januar 2023 ebenfalls ein iPad zur schulischen und heimischen Nutzung erhielt. Dieses Gerät war, wie die Eltern rasch feststellten, bereits gebraucht und es waren schon einige Voreinstellungen getätigt worden. Der Sohn konnte beispielsweise eine für den Unterricht benötigte App nicht herunterladen, da dies die getätigten Voreinstellungen verhinderten.

Das MDM von AixConcept – alles unter einem Hut

Um die Software auf allen von der Schule zur Verfügung gestellten Geräten auf dem aktuellen Stand zu halten und wichtige Einstellungen wie beispielsweise im Bereich Jugendschutz zu tätigen, braucht es ein Mobile Device Management (MDM), das leicht administrierbar ist.

In vielen Kommunen wurden zwar in der Corona-Zeit und im Zuge des Digitalpakts viele mobile Endgeräte an die Schulen ausgeliefert, sodass Homeschooling ermöglicht werden konnte, aber am MDM hapert es oftmals bis heute. Die Lösung: das MNSpro Cloud MDM von AixConcept. Es bietet Schulträgern die Möglichkeit, Endgeräte von Schülerinnen und Schülern effizient und leicht zu administrieren. Informieren Sie sich – hier!

Aber Jugendschutz-Einstellungen hatte das iPad deshalb noch lange nicht. „Wir wunderten uns, dass unser Sohn für Stunden in seinem Zimmer verschwand, um etwas für die Schule zu tun“, erzählt die Mutter. „Wir fanden schnell heraus, dass jegliche Einstellungen zum Jugendschutz auf dem Gerät fehlten. Die bereits vorhandenen Voreinstellungen konnten zudem leicht vom Kind selbst deaktiviert werden. Das hat uns als Eltern ziemlich geschockt.“ Besonders überrascht seien sie darüber gewesen, da im mit der Schule geschlossenen Vertrag festgehalten worden sei, dass die Geräte über ein Mobile Device Management (MDM) verfügen, das zentral verwaltet wird und alle wichtigen Einstellungen über dieses System geregelt werden. „Das war eindeutig nicht der Fall. Wir sahen uns gezwungen, selbst zu handeln und haben uns informiert, welche Einstellungen wir vornehmen müssen. Diese Recherche war ziemlich kompliziert und wäre ohne unser technisches Verständnis noch aufwändiger gewesen“, erzählt die Mutter weiter.

Auf sich allein gestellt

Mit diesen Problemen waren sie und ihr Mann nicht allein. Viele Eltern in Kaarst waren genervt und ratlos. Man hätte sich zumindest eine Anleitung gewünscht, welche Einstellungen auf den mobilen Endgeräten der Schule getätigt werden müssen und wo man diese im Gerätemenü finden kann. Zumal es mit einer einmaligen Einstellung nicht getan war: „Nachdem wir alles mühsam auf den Geräten unserer Kinder eingestellt hatten und nun beruhigter waren, merkten wir sehr schnell, dass beispielsweise die Zeitlimits für YouTube und Spiele von den Kindern deaktiviert werden konnten, sodass wir alles wieder neu einstellen mussten.“ Sie mussten feststellen, dass das Betriebssystem des IPads immer auf dem aktuellen Stand gebracht werden muss, damit alle Einstellungen aktiv bleiben und synchronisiert werden.

Die genervten Eltern wandten sich an die Schule, um das Problem in den Griff zu bekommen. Diese verwies an die Stadt Kaarst, da das Aufsetzen eines MDM in ihre Zuständigkeit als Schulträger falle. Und das übliche Schwarze-Peter-Spiel im Bildungsbereich begann.

In der Pandemie musste es schnell gehen

In Kaarst waren bereits 2019 die ersten mobilen Endgeräte an Grundschulen verteilt worden. Damals mit einem Schlüssel von 1:2. Ende 2020 wurde mit der Verteilung von mobilen Endgeräten an den weiterführenden Schulen begonnen. Diesmal mit einem Schlüssel von 1:1. Auf Anfrage von News4teachers antwortet die Stadt Kaarst Folgendes: „Als im Jahr 2019 Gelder für die Beschaffung digitaler Endgeräte durch die Politik zur Verfügung gestellt wurden, ging es zunächst um eine zügige Lösung für den Nutzungsbedarf in Schule und zu Hause (Homeschooling). Die Akzeptanz für den Einsatz der Geräte sollte auch dadurch erhöht werden, dass diese iPads zu Beginn der Corona-Pandemie wie ein eigenes Gerät verwendet werden können.“

Weiter hieß es in dem Statement, dass der Ausbau der Drahtlosnetzwerke in den Schulen und die gesammelten Erfahrungen mit den Geräten im Unterricht gezeigt hätten, dass nachjustiert werden muss. Sprich: Ein MDM ist inzwischen eingeführt worden und die Ipads der Schulen werden nach und nach eingebunden. „Die Administration der Geräte erfolgt in Abstimmung zwischen dem Schulamt und unserem IT-Dienstleister“, erklärt die Stadt Kaarst. „Die Geräte werden aktuell in ein MDM eingebunden und erhalten ihre Konfiguration automatisch, sobald sie mit einem Wlan verbunden werden. Aktuell befinden wir uns in der Umsetzung eines neuen iPad-Konzepts.“ Durch solle ermöglich werden, dass die Geräte auch zu Hause ausschließlich zu schulischen Zwecken verwendet werden können.

Jedoch gibt es weiterhin Geräte, die bereits 2019 ausgegeben wurden, die noch nicht vom neuen MDM erreicht werden können und somit zunächst weiterhin von den Eltern verwaltet werden müssen. Allerdings betont die Stadt auch: „Die Kaarster Schüler haben zu keinem Zeitpunkt unvorbereitet ein iPad erhalten. Vielmehr wird die Medienkompetenz an den Schulen seit Jahren durch spezielle Projekte gestärkt, beispielsweise durch den Einsatz von Medienscouts.“

Zuständigkeit liegt beim Schulträger

Aus dem nordrhein-westfälischen Schulministerium heißt es, dass es eine gesetzliche Verpflichtung zur zentralen Geräteverwaltung durch ein Mobile Device Management System für schulische Endgeräte gibt. Die Verpflichtung zur Einrichtung des MDM liege beim jeweiligen Schulträger als Geräteeigentümer. Das Schulministerium führt dazu aus: „Die Ausstattung der Schulen fällt in Nordrhein-Westfalen in den Aufgabenbereich der Schulträger. […] Als Eigentümer der Geräte liegt auch die Verantwortung für den (präventiven) Jugendschutz bei den Schulträgern. Dazu müssen sie die mobilen Endgeräte in eine zentrale Geräteverwaltung, ein sogenanntes Mobile Device Management (MDM), einbinden.“

Laut Schulministerium stelle die Einrichtung eines MDM eine zwingende Zuwendungsvoraussetzung dar, festgehalten in den Förderrichtlinien für die Ausstattungsoffensive NRW sowie für die Mittel aus dem REACT-EU-Programm. Das Land habe zudem klare Kriterien festgelegt, um die Schulträger bestmöglich dabei zu unterstützen, eine zentrale Geräteverwaltung einzurichten. Damit könne geregelt werden, welche Apps und Webseiten zum Lernen freigeschaltet sind und genutzt werden können und welche Inhalte nicht aufrufbar beziehungsweise nicht downloadbar sind. „Die vom Land Nordrhein-Westfalen in der Förderrichtlinie verbindlich vorgegebene Nutzung eines MDM führt dazu, dass die Schulträger als Eigentümer der mobilen Endgeräte ihren Verpflichtungen zum Jugendschutz nachkommen können“, so das NRW-Schulministerium. Ob es auch immer klappt, dazu gibt es keine Angaben.

Blick ins Saarland

Nordrhein-Westfalen ist hier leider kein Einzelfall. Im Saarland gibt es ähnliche Probleme mit einem fehlenden Mobile Device Management auf Schultablets. Auch hier gibt es Sicherheitsmängel wegen fehlendem Jugendschutz, wie die Saarbrücker Zeitung berichtet. Die Verantwortung für Sicherheitsmängel etc. liege nicht ausschließlich bei den Erziehungsberechtigten oder dem Schulträger, sondern vor allem beim Staat, heißt es in einer Pressemitteilung des Netzwerks der Landeselternvertretung der Gymnasien im Saarland. Die Vorsitzende Katja Oltmanns erläutert: „Wenn der Staat Bildungsmedien zur Verfügung stellt, dann muss er auch dafür Sorge tragen, dass diese keine Gefährdung des Wohles der Kinder darstellen. Dabei ist es völlig egal, ob es sich um ein gedrucktes Buch oder eben ein Tablet handelt.“

Die Eltern und Erziehungsberechtigten müssten zwar weiterhin kontrollieren, was die Kinder und Jugendlichen mit digitalen Endgeräten tun, aber viele Erziehungsberechtigte würden in solchen Fällen an ihre inhaltlichen Grenzen stoßen. Die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen im Netz dürfe aber nicht von den Fähigkeiten der Eltern abhängen, sondern sei eine staatliche Aufgabe, sofern es sich um schulische Endgeräte handelt, so Katja Oltmanns weiter.

Kein Jugendschutz auf Tablets in Berlin

In Berlin gleiche Spiel: Die Journalistin Annemarie Hoffmann berichtet im Artikel Gefahr durch Schul-Tablets: Freier Zugang ins Internet – und zu Pornos von ihren Erfahrungen mit dem Umgang von Berliner Schulen mit dem Thema Jugendschutz: „Noch besucht mein Kind eine Berliner Grundschule. Seit etwa einem Jahr gibt es dort – Corona und der Tatsache, dass es sich um eine Privatschule handelt, sei Dank – Klassen-Tablets. Die werden nur vor Ort in der Schule genutzt. Damit ist die digitale Realität endlich auch ins schulische Leben meines Kindes eingezogen. Ein recht versierter Vater hat die Schul-Tablets eingerichtet, bestimmte Apps aufgespielt, andere verboten. Frei zugänglich, bis auf jugendgefährdende Inhalte, ist aber der Browser. Klar, die Kids sollen ja auch recherchieren können.“ Dadurch jedoch seien natürlich Tür und Tor für jugendgefährdende Inhalte geöffnet. Da die Grundschüler*innen das Wlanpasswort der Schule kennen, recherchieren sie nicht nur im Internet, sondern können beispielsweise auch Webseiten mit Onlinespielen besuchen.

An den Berliner Sekundarschulen geht es nicht anders zu als an den Grundschulen, berichtet Annemarie Hoffmann. Im kommenden Schuljahr sollen an Berlins Siebtklässler Tablets ausgegeben werden. Sie befürchtet, dass auch hier der Jugendschutz und ein zeitgemäßes Mobile Device Management fehlen werden.

„Der Datenschutz und die Datensicherheit müssen gewährleistet sein. Der Jugendschutz gehört mit dazu“, so heißt es beim Städte- und Gemeindebund mit Blick auf Endgeräte für Schülerinnen und Schüler. Allerdings räumt der kommunale Spitzenverband ein, dass es sich dabei um eine „Baustelle“ handele, die in den Ländern und den Kommunen unterschiedlich weit vorangeschritten sei. Probleme: Die Finanzierung sei ungeklärt und das Personal fehle – der Fachkräftemangel in der IT mache sich hier bemerkbar. Vielerorts seien vakante Stellen bei Schulträgern unbesetzt. News4teachers

BKA: Bilder von Kindesmissbrauch werden rasant verbreitet – über Schülerhandys

 

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

18 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
Lieber spät als nie
4 Monate zuvor

Wir mussten das Gerät für unseren Sohn von der Schule kaufen und haben es mit allen Einstellungen etc. erhalten. Ein Jugendschutz war hier auch nicht installiert, das ist uns aber erst viel später aufgefallen, da wir auf die Schule vertraut haben.
Die Geräte bei mir in der Grundschule sind dagegen mit einem Jugendschutz versehen. Da kann ich die Kinder so gut wie unbesorgt mit arbeiten lassen (wenn ich sie nicht gerade dabei erwische nach irgendwelchen Fußballern zu googeln).

Realist
4 Monate zuvor

„Die genervten Eltern wandten sich an die Schule, um das Problem in den Griff zu bekommen. Diese verwies an die Stadt Kaarst, da das Aufsetzen eines MDM in ihre Zuständigkeit als Schulträger falle. Und das übliche Schwarze-Peter-Spiel im Bildungsbereich begann.“

Nein, das sind die gesetzlich geregelten Zuständigkeiten. Es gibt prinzipiell zwei Szenarien zum Einsatz der Geräte in der Schule:

  • Sie werden vom Schulträger beschafft und den Schülern zur Verfügung gestellt. Dann sind es Geräte des Schulträgers und dieser ist für das MDM verantwortlich
  • Sie werden von den Eltern beschafft (Bring your own device). Dann sind die Eltern für das Gerät und die Einstellungen verantwortlich.

Eine Schule hat gar nicht die personellen Kapazitäten (und in der Regel auch nicht das Know-How) die Geräte sicher zu verwalten. Und im Fall von „Bring your own device) auch gar nicht das Recht, in die Geräte einzugrefen.

Eine Schule, die sich dabei den „Schwarzen Peter“ zuschieben lässt, ist selber schuld…

447
4 Monate zuvor
Antwortet  Realist

Sie haben meinen Beitrag vorweggenommen, +1

Hans Malz
4 Monate zuvor
Antwortet  Realist

So sieht es aus. Dazu kommt bei den von den Eltern beschafften Geräten, dass ich da gar nicht so tiel eingreifen darf. Zumindest nicht ohne Einverständnis. Und das bekomme ich meistens nicht, da die Geräte ja auch noch privat genutz werden sollen.

Realist
4 Monate zuvor
Antwortet  Hans Malz

Genau. Machen wir einmal folgendes Gedankenexperiment:

Die Politik kommt auf die Idee, dass Lehrkräfte mit ihren Schülern einmal pro Woche eine verbindliche Radtour machen müssen (aus Gründen der Verkehrserziehung, aus Gründen der Gesundheit, Fitness, …). Jetzt werden die Fahrräder entweder vom Schulträger angeschafft und den Schülern für die Touren leihweise zur Verfügung gestellt oder die Eltern kaufen diese und die Schüler benutzen diese auch privat in der Freizeit („Bring your own device“). Sind Lehrkräfte dann auch verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sich die Fahrräder jederzeit in einem verkehrssichern Zustand befinden und auch immer gepflegt, gereinigt usw. werden? Stellen Sie sich dann nach Unterrichtsschluss hin und bieten einen kostenlosen Reparatur- und Pflegeservice für die Fahrräder des Schulträgers oder für die privaten Fahrräder der Schüler an???

Dil Uhlenspiegel
4 Monate zuvor
Antwortet  Realist

Naja, also hier heißt es für Klassenradtouren:

Fahrradkontrolle bereits einige Tage vor der Tour durch-
führen (evtl. Unterstützung durch Polizei, Fahrradclub
o. ä. erbitten!):
– Entspricht das Fahrrad den Anforderungen nach
der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung)
( Beleuchtung vorne und hinten, zwei Bremsen,
Klingel, Reflektoren vorne und hinten, an den Pedalen
und Speichen)?
– Wie ist der allgemeine Zustand des Fahrrades
( Stabilität, Bereifung usw.)?
– Sind Lenker- und Sattelhöhe der Körpergröße
angepasst?
– Wo und wie wird das Gepäck transportiert?
[…]
Unmittelbar vor der Abfahrt die Fahrräder nochmals
überprüfen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die nicht
über die für ein verkehrssicheres Fahrrad vorgeschriebe-
ne Ausstattung verfügen, dürfen auf der Radwanderung
nicht mitfahren.
• Die Kleidung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer über-
prüfen.
• Das Werkzeug und Flickzeug überprüfen.
• Helme der Teilnehmerinnen und Teilnehmer überprüfen.

[…] und noch viel mehr!

https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/1409

Süß, oder? Und alles unentgeltlich, aber dafür auf volle Verantwortung der Lehrkraft. Wirklich ein Erlebnis. :o)

PS: Neue gesucht.

Realist
4 Monate zuvor
Antwortet  Dil Uhlenspiegel

Cool. Der kostenlose Vollcheck durch einen „faulen S…“, der auch sonst nur unterbeschäftigt im Schulgebäude herumlungert. Darf der dann auch so eine Art TÜV-Zertifkakt im Anschluss ausstellen? Und warum gilt das eigentlich nur für Fahrräder und nicht auch für Mofas, Mopeds und die Autos der volljährigen Schüler?

Langsam verstehe ich auch, warum die Erziehungsberechtigten davon faseln. dass die „lieben Kleinen“ gerne mal wieder auf „Radtour“ wollen…

447
4 Monate zuvor
Antwortet  Dil Uhlenspiegel

…weswegen es Fahrradtouren auch (praktisch) nicht gibt. So einfach ist nämlich der Lehrerkonter gegen diesen Blödsinn.

Der Zauberlehrling
4 Monate zuvor

BYOD und die Eltern sind verantwortlich, nicht der Lehrer.

Wenn die Geräte von der Schule im Leihverfahren ausgegeben werden ist der Schulleiter verantwortlich – so mein Gedanke. Vielleicht auch der Schulträger.

Bei mir haben mal zwei Jungs hinten im DV-Raum einen Porno geschaut. Ich hab’s dann auf der Konsole (mit richtigen Knöpfen) nach vorne auf den Beamer geschaltet und alle haben gelacht. Nur die beiden hinten haben es nicht gemerkt. Da war im gesamten Netz kein Jugenschutz, es sind nur alle aufgerufenen URLs protokolliert worden. Ist aber schon gefühlte 16 Jahre her. Die Jungs sind jetzt Mitte 30.

Lisa
4 Monate zuvor

Ich sehe jetzt schon: Der Jugendschutz wird nicht lückenlos sein können.

Ça me fatigue
4 Monate zuvor
Antwortet  Lisa

Dieser Schutz ist sicher nie lückenlos.
Ich finde es allerdings merkwürdig, dass Schülergeräte ohne jeglichen Schutz an SuS ausgegeben werden (es wird also nicht einmal versucht, ewas zu blockieren), das schulinterne Wlan für die digitalen Tafeln jedoch mit Filtern ausgestattet wird, die nicht mal die Mediatheken der öffentlich rechtlichen Sender (Schulfernsehen) zulassen. Auch über YouTube gibt es viele Lehrvideos zu finden. All das einfach komplett zu verbieten (wohlgemerkt für die alleinige Nutzung durch LuL für Unterrichtszwecke), verträgt sich nicht mit dem lauten Ruf nach Digitalisierung in den Schulen.
Vielleicht sollte man solche Filtereinstellungen vorher mit den Nutzern absprechen??

Einer
4 Monate zuvor

MDM ist bei BYOD nicht möglich – ok. Kein MDM bei schuleigenen Geräten zeigt die Unfähigkeit der schulischen Admins. Und das kommt daher, dass dies häufig Kollegen keine Ahnung von IT haben. Sie können vielleicht ein Gerät bedienen, aber von der Administration, Usermanagement, Zugriffsrechten, Datenschutz und IT-Grundschutz nach BSI haben sie keine Ahnung. Das kann man diesen Kollegen nicht anlasten. Das Land stellt keine bzw. viel zu wenig IT-Fachpersonal ein. Oder die Schulträger schließen Verträge mit IT-Unternehmen ab die billig und/aber unfähig sind. Also wird der Deutschkollege, weil er der Jüngste ist, dazu verdonnert such um die EDV zu kümmern.

447
4 Monate zuvor
Antwortet  Einer

Und wenn er das nicht will – davon auch ganz schnell wieder entpflichtet…sie glauben ja garnicht, was einem da für „Uppsis“ oder „Hoppla!s“ unterlaufen können…

mama51
4 Monate zuvor
Antwortet  Einer

Kein MDM bei schuleigenen Geräten zeigt die Unfähigkeit der schulischen Admins. Und das kommt daher, dass dies häufig Kollegen keine Ahnung von IT haben. Sie können vielleicht ein Gerät bedienen…

Zunächst hoffe ich mal, dass Sie nicht der o.g. Deutschkollege sind…

„Das kann man diesen Kollegen nicht anlasten.“
Wenn man Ihren Beitrag liest klingt es doch irgendwie schon soooo…

Den „dazu“ verdonnerten KuK am Anfang Ihres Beitrages hier den Vorwurf der Unfähigkeit vor die Füße zu werfen, finde ich schon ziemlich dreist! Die geben, obwohl „gezwungen“, ihr Bestes. Dass das mitunter nicht genug ist, wissen wir alle. Ich jedenfalls ziehe den Hut vor jedem, der sich mit dem „Dreck“ abmüht, den der Schuträger veranlasst hat und bin der Meinung, dass dies andere KuK und auch die Eltern entsprechend wertschätzen sollten. Den Eltern kann man durchaus die Situation kommunizieren. Bei uns an der Schule gab es dann sogar durch Elternteile Unterstützung.

Dass sich die Lage insgesamt mehr als bescheiden darstellt, sei jetzt mal dahingestellt.
Entscheidend ist, wie man damit umgeht, damit sich Verbesserungen einstellen können/müssen! Eltern könnten, durch entsprechende Proteste, auch hilfreich mitwirken.

Einer
4 Monate zuvor
Antwortet  mama51

Die Aufgaben der schulischen Teilzeit-Admins achte ich sehr. Ich schreibe Teilzeit, weil mein Unterricht meine Berufung ist für die ich eingestellt wurde. Die Admins haben eine sche… Aufgabe und geben wirklich ihr bestes. Aber in einem komplexen IT-System, dass sich rasend schnell ändert fachlich auf der Höhe zu bleiben ist ein Vollzeitjob.
Jedes Unternehmen mit einer ähnlichen IT-Ausstattung wie ein übliches Berufskolleg hat mehrere Vollzeitadmins mit entsprechender Ausbildung bzw Studium. Aber von uns Lehrern wird das nebenbei gefordert und noch nichtmal anständig entlohnt geschweige denn dafür fortgebildet. Admin ist keine Lehreraufgabe. Wenn das Land IT in den Schulen haben will soll das Land auch für entsprechenden Support sorgen.

Hans Malz
4 Monate zuvor
Antwortet  Einer

Nein, selbst der fähigste Admin muss eine Plattform zur Verfügung haben. Wenn nicht, soll er diese dann selber bezahlen? Alle Administrativen Dinge sind (eigentlich) Sache des Schulträgers. Deshalb verweise ich auch immer bei Problemen darauf, wer Verantwortlich ist.

Sepp
4 Monate zuvor

Bei uns wurden die iPads von den Eltern beschafft und sollten in der Schule durch das MDM so eingestellt sein, dass bestimmte Apps und Seiten im WLAN der Schule blockiert sind (wobei sich gerade herausgestellt hat, dass das nicht so gut klappt).
Ansonsten sind es die Geräte der Kinder und Jugendlichen.

Die Argumentation des Artikels ist mir dennoch unklar:
Wenn mein Kind zu Hause (!) lange im Zimmer verschwindet, Sicherheitseinstellungen verändert, um sich am iPad mit Ballerspielen oder Pornos zu beschäftigen, dann ist es meine Aufgabe als Elternteil, mit ihm darüber zu sprechen und Konsequenzen auszusprechen.

Dil Uhlenspiegel
4 Monate zuvor

Ja freilich. Muss man nun überrascht sein … oder tun?