Berliner Lehrer – Volksverhetzung: Erst gekündigt, jetzt noch zu Geldstrafe verurteilt

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BERLIN. Immer wieder gerät der Berliner Lehrer wegen Äußerungen zur Corona-Politik in den Fokus. Seinen Job ist er deswegen los. Nun gibt es auch strafrechtliche Konsequenzen.

Das Gericht hat entschieden. Foto: Shutterstock

Ein Berliner Lehrer ist wegen Volksverhetzung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt worden. Der 62-Jährige, der damals an einer Berufsschule unterrichtete, habe den Holocaust verharmlost, befand das Amtsgericht Tiergarten am Donnerstag. Der Angeklagte hatte im Sommer 2021 über eine Online-Plattform ein Video veröffentlicht, in dem das Tor eines Konzentrationslagers gezeigt wurde. Dabei war durch Bildbearbeitung der Text «Impfen macht frei» eingefügt worden. Zudem habe er laut Anklage in einem weiteren Video die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung mit dem Holocaust verglichen (News4teachers berichtete).

Historisches Unrecht und die Corona-Maßnahmen gleichzusetzen, «ist ein Verharmlosen, eine andere Deutung ist fernliegend», zitierte die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung aus einer früheren Entscheidung des Berliner Kammergerichts. Sie gehe davon aus, dass auch der Fall des Lehrers bis vor das Kammergericht der Hauptstadt gehen werde, so die Richterin. Das Amtsgericht entschied auf eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 25 Euro (3000 Euro).

Das Land Berlin hatte dem Lehrer im August 2021 mit der Begründung gekündigt, er habe die Impfpolitik mit dem Naziregime gleichgesetzt, den Nationalsozialismus verharmlost und dessen Opfer missachtet. Dagegen zog der damalige Berufsschullehrer vor das Arbeitsgericht. In der zweiten Instanz wurde ihm eine Abfindung in Höhe von 72.000 Euro zugesprochen. Das Arbeitsverhältnis wurde allerdings auf Antrag des Landes aufgehoben. Eine Fortsetzung sei dem Land nicht mehr zumutbar, entschied das Landesarbeitsgericht.

Zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten war es gekommen, weil der Lehrer gegen einen zunächst erlassenen Strafbefehl in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 90 Euro (8100 Euro) Einspruch eingelegt hatte. Sein Verteidiger plädierte auf Freispruch. Sein Mandant habe von seiner Kunst- und Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht, so der Anwalt. Der Ankläger hatte eine Strafe von 120 Tagessätzen zu je 90 Euro (10.800 Euro) gefordert. Das Gericht entschied auf eine geringere Tagessatzhöhe, weil der Lehrer erklärt hatte, er habe derzeit keine Einkünfte. Er kündigte bereits Rechtsmittel an. News4teachers / mit Material der dpa

Wie weit geht die Meinungsfreiheit für Lehrkräfte? Rechtstreit um Corona-Kritik

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