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Dank Unterstützung seiner Schule: 18-jähriger Joel wird doch nicht abgeschoben

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HAMBURG. Vor vier Jahren kam er aus Ghana nach Hamburg, lernte schnell Deutsch und bereitet sich aufs Abitur vor. Nun ist Joel 18 und sollte abgeschoben werden. Auch dank seiner Mitschülerinnen und -schüler ist das vom Tisch.

Unterstützt von seinen Mitschülern und mehr als 100.000 Menschen hat der 18 Jahre alte Joel aus Ghana eine drohende Abschiebung aus Hamburg abgewendet. Die Härtefallkommission habe seinem Ersuchen zugestimmt, sagte deren Vorsitzender, der SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Ekkehard Wysocki. «Wir fordern den Senat auf, einen Härtefall zu erteilen, damit daraus ein Aufenthaltstitel wird.»

Ein Sprecher der Ausländerbehörde sagte: «Nach der Entscheidung wird nun sehr kurzfristig die Erteilung eines Aufenthaltstitels erfolgen.» Schon in den nächsten Tagen sei damit zu rechnen.

Der Fall des 18-jährigen angehenden Abiturienten der Wilhelmsburger Nelson-Mandela-Stadtteilschule hatte durch eine von seiner Lehrerin und den Mitschülern organisierte Petition viel Aufmerksamkeit erfahren. Vor Beginn der Kommissionssitzung hatten sie Wysocki am Rathaus symbolisch eine Tafel mit der Forderung «1, 2, 3, 4 – Joel bleibt hier!» übergeben. Bis Donnerstagmorgen war die Petition im Internet schon von mehr als 104.000 Menschen unterzeichnet worden.

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Beschluss der Kommission fiel einstimmig

Der Beschluss der vierköpfigen Kommission, in der auch die Fraktionen von Grünen, CDU und Linken vertreten sind, sei einstimmig gefallen, sagte Wysocki. Die Kommission könne einen Härtefall empfehlen, wenn alle juristischen Prüfungen einer Abschiebeanordnung ans Ende gekommen seien.

«Die Ausländerbehörde kann nur nach dem geltenden Aufenthaltsrecht entscheiden», sagte ihr Sprecher. «Unabhängig von den sehr sorgfältig erfolgten fachlich-juristischen Prüfungen der Ausländerbehörde, hat die Härtefallkommission hier eine Entscheidung getroffen, die insbesondere die dringenden persönlichen Gründe des Betroffenen für einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland berücksichtigt.»

Joel kam vor vier Jahren nach Hamburg – will jetzt Abitur machen

Joel war nach eigenen Angaben vor vier Jahren als unbegleiteter Minderjähriger aus Ghana zu seinem Vater und seiner Schwester nach Hamburg gekommen. Weil er nun volljährig sei, solle er abgeschoben werden, sagte er der dpa.

Joel habe die deutsche Sprache ungewöhnlich schnell gelernt, sagte seine Klassenlehrerin Elif Basboga, die die Petition angestoßen hatte. Sie kenne Schüler, die in Deutschland geboren und hier aufgewachsen seien und die deutsche Sprache nicht so gut beherrschten wie er nach nur vier Jahren. «Joel ist super integriert, ein fleißiger Schüler und baldiger Abiturient. Es sollte mehr Menschen wie ihn in Deutschland geben.»

Als er ihr vor einem Monat den Brief seiner Anwältin mit der Abschiebeankündigung gezeigt habe, sei für sie und Joels Mitschüler klar gewesen, dass man etwas dagegen tun müsse, sagte die Lehrerin. Die Mitschüler hätten in ganz Hamburg Flyer verteilt und Menschen angesprochen, um ihnen von Joels Schicksal zu erzählen. Die Schulklasse habe das noch weiter zusammengeschweißt. «Die Schüler sehen, was es bedeutet, aktiv Demokratie zu leben und nicht nur zuzugucken und fremde Menschen gestalten zu lassen.»

Von der großen Zahl der Unterstützer der Petition zeigte sich Basboga überwältigt. «Ich habe anfänglich gehofft, vielleicht kommen 1.000 Stimmen zusammen, das wäre schon toll. Aber über 100.000 Stimmen – das ist eine andere Dimension.»

Durch Abschiebung hätte Joel Trennung von Freunden und Familie gedroht

Durch die Abschiebung wäre ihm nicht nur der Schulabschluss verwehrt worden, sagte Joel. Neben dem Verlust vieler Freunde hätte das für ihn auch die Trennung von seiner Familie bedeutet, da er ohne seinen Vater und seine Schwester nach Ghana zurückkehren sollte. Auch er zeigte sich von der großen Unterstützung tief bewegt: «Ich kann meine Gefühle gar nicht ausdrücken. Damit habe ich nicht gerechnet.» News4teachers / mit Material der dpa

„1, 2, 3, 4 – Joel bleibt hier!“ – Wie eine Schule gegen die Abschiebung ihres Schülers kämpft

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51 COMMENTS

  1. Meine Glückwünsche an die Familie. Dies müssen rastlose und nervenbrechende Zeiten gewesen sein. Ich hoffe, Sie müssen sich niemals wieder damit herumschlagen müssen!

    Also NIEMAND war dagegen? Warum machen wir dann diesen Zirkus?
    Wenn die Richtlinien im Zweifelsfall im Widerspruch zu ALLEN sind, sollte man doch bitte eine Überprüfung dieser andenken…

    Teile nicht die Meinung derer, die eine Obergrenze für machbar halten, aber sogar die stellen sich das garantiert nicht wie einen Beliebtheitswettbewerb vor…

  2. Zeigt m.M. nach auch sehr schön auf, das Deutschland doch nicht ganz so häßlich, fremdenfeindlich und rassistisch ist, wie hier oft behauptet wird.

    • Zeigt es das? Oder gibt es in Deutschland, je nach Milieu, schlicht beides: Offenherzigkeit und Fremdenfeindlichkeit?

      Herzliche Grüße
      Die Redaktion

        • Soziale Schichten, Lagen und Milieus in DeutschlandAnhand von bestimmten Parametern und Merkmalen lässt sich die Gesellschaft in verschiedene Bevölkerungsgruppen aufteilen. Ist eine Zuordnung geschehen spricht man je nach Analyseansatz unter anderem von sozialen Schichten, Lagen oder Milieus. Eine Analyse dieser schafft eine differenzierte Sicht auf die Sozialstruktur in Deutschland und kann dabei helfen, gesellschaftlichen Ungleichheiten erfolgreich entgegenzuwirken, indem sie beispielsweise Sachverhalte sozialer Konflikte sichtbar machen oder fundierte Planungen und Prognosen zu bevölkerungspolitischen Maßnahmen ermöglichen. Sie tragen damit einen erheblichen Teil zur Sozial- und Gesellschaftsforschung bei.

          Mehr anzeigen
          – Beschreibung

          Veröffentlicht von Statista Research Department, 26.03.2024

        • Bitte benutzen Sie unser Bestellformular für sozialwissenschaftliche Studien – und berücksichtigen Sie dabei unseren Stundensatz (Scherz).

          Ernster: Die Wahlergebnisse aus den Städten, Kreisen und Bundesländern geben zweifellos gute Anhaltspunkte.

          Herzliche Grüße
          Die Redaktion

  3. Allerdings sollte bei jemandem mit geringerem IQ und weniger (Sprach-) Talent die gleiche Zivilcourage zu Tage kommen. Es zählt nicht die Leistungsfähigkeit, sondern der Integrationswillen und das Sozialverhalten.

  4. Bin ich wirklich die einzige, die es rechtlich und auch moralisch bedenklich findet, dass die Frage nach Abschiebung nicht objektiv, sondern offenbar unter Eindruck einer großen Anzahl an „Sympatisanten“ getroffen wird.
    Also, und dann wird der abgeschoben, den seine Mitschüler jetzt nicht so sympathisch finden oder der das Pech hat, in einem nicht ganz so menschenrechtsaktivistischen Umfeld zur Schule gehen zu müssen?
    Wie heißt es so schön: Ohne Ansehen der Person, und eben auch ohne Ansehen von Unterstützern.
    Justitia sollte die Fakten sehen, ansonsten blind sein.

    Wobei ich finde, dass Integrstionsleistung auch ein sehr wichtiger Fakt ist. Aber das sollte eben generell mit berücksichtigt werden, nicht nur petitionsmäßig.

    • Ich sehe das anders. „integriert“ wird jemand, wenn viele ihn gern als Nachbarn und Gesellschaftsmitglied haben. In der Regel heißt das ja auch, dass er etwas Gutes in die Gesellschaft um ihn herum beiträgt. Das stimmt natürlich nur, wenn man ihn nicht nur aus „Aktivismus“ unterstützt.

  5. Passt jetzt nicht speziell zu diesem Artikel – hat aber mit dem Thema Migration zu tun:
    Vor etwa einer Woch erschien auf news4teachers ein Artikel über den Fall in Bad Oyenhausen.
    Im Kommentarbereich flammte dazu eine Debatte daüber auf, wieviele ausreisepflichtige Migranten sich in Deutschland aufhalten. Es wurde über Begriffe wie „illegal“, „ausreisepflichtig“, „Duldung“ „Aufenthaltsgestattung“ etc. diskutiert und Links von verschiedenen Statistiken gepostet, die unterschiedliche Zahlen zum Thema ausreisepflichtige Migranten veröffentlicht haben. (U.a von Statista und Destatis)
    Meine Frage lautete, warum die Zahlen so unterschiedlich sind, die Redaktion lieferte eine Erklärung, die ich nicht nachvollziehen konnte. Nach wiederholter Nachfrage erfolgte von der Redaktion die immer gleiche Erklärung, die ich trotzdem nicht nachvollziehen konnte, weshalb ich beim Statistischen Bundesamt nachfragte.
    Das ist die Antwort, die ich bekommen habe. Ich beschränke mich auf die Hauptaussage, die wie folgt lautet:

    „Die Zahl der Personen ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder Gestattung entspricht nicht der Zahl der Ausreisepflichtigen. Diese liegt uns für die Gesamtheit aller Ausländer*innen nicht vor.
    Anders ist der Fall bei den Schutzsuchenden gelagert. Hier gilt, dass generell alle Schutzsuchende mit abgelehntem Schutzstatus ausreisepflichtig sind.
    Die Zahl der abgelehnten Schutzsuchenden finden sie z.B. hier:
    https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/
    Tabellen/schutzsuchende-zeitreihe-schutzstatus.html

    …..Zu den Zahlen von Statista können wir keine Auskunft geben.“

    Es hängt halt alles irgendwie daran, welche Begriffe man verwendet und wie selbige definiert werden. Die ganze Thematik scheint mir ungeheur komplex zu sein und gar nicht so einfach in nackte Zahlen zu fassen zu sein.
    Dennoch wiederspreche ich der Aussage, ich würde mir mein Weltbild nach einer zufällig aufgeschnappten Zahl mal so eben zurechtzimmern, vehement.
    Zumindest in diesem Punkt irrt die Redaktion.

    Herzliche Grüße
    Das Einhorn

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