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OVG: Wer Tätigkeit für rechtsextremes Medium verschweigt, kann nicht Lehrkraft werden

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COTTBUS. Wegen enger Verbindungen in rechtsextreme Kreise ist eine angehende Lehrerin aus dem Beamtenverhältnis entlassen worden. Dagegen wollte sie vorgehen, scheiterte aber erneut vor Gericht.

Das Gericht hat entschieden. Illustration: Shutterstock

Eine Lehramtsreferendarin in Brandenburg, die wegen ihrer engen Verbindungen in rechtsextreme Kreise aus dem Beamtenverhältnis entlassen wurde, ist auch mit einer Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gescheitert.

Wenn die Lehramtsreferendarin vor ihrer Einstellung bedeutsame Umstände des beruflichen Werdegangs verschwiegen habe, dürfe das Land Brandenburg die Ernennung wegen arglistiger Täuschung zurücknehmen, teilte das Oberverwaltungsgericht mit. Der Beschluss ist unanfechtbar. Die Frau war zuvor mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) gescheitert.

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Die angehende Lehrerin hatte laut Oberverwaltungsgericht zwar über ihre Vortätigkeiten informiert, jedoch nicht darüber, als Moderatorin für Compact TV tätig gewesen zu sein, den Nachrichtenkanal des «Compact»-Magazins. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft dieses Magazin seit 2021 als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung ein.

Das Verwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) hatte den Antrag mit der Begründung abgelehnt, die Frau biete nicht «die für die Berufung in das Beamtenverhältnis erforderliche Gewähr der Verfassungstreue». Dem Oberverwaltungsgericht zufolge ist die Rücknahme rechtmäßig, selbst wenn es möglich erscheine, dass nach Abwägung aller nunmehr bekannten Umstände einer Beamtenernennung an sich nichts im Wege stünde. News4teachers / mit Material der dpa

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