OVG: Masken- und Testpflicht an Grundschulen waren während der Pandemie rechtens

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POTSDAM. In der Corona-Krise im Frühjahr 2021 durften Grundschulen nur mit Maske und negativem Test betreten werden. Das Oberverwaltungsgericht Brandenburg sieht diese Maßnahme als rechtmäßig an.

Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden. Foto: Shutterstock

Die Maßnahmen während der Corona-Pandemie beschäftigen nach wie vor die Gerichte. Nun hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) die im Frühjahr 2021 erlassene Verordnung für rechtmäßig erklärt, nach der Grundschulen in Brandenburg nur mit Maske und negativem Corona-Test betreten werden durften. Das Urteil im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens war bereits Ende Januar ergangen, wie das OVG mitteilte.

Zwar hätten die Regelungen tiefgreifende Grundrechtseingriffe ermöglicht, begründeten die Richterinnen und Richter die Entscheidung. Wer keine Maske trug oder keinen negativen Test vorwies, konnte etwa vom Unterricht ausgeschlossen werden. Jedoch habe es für Schülerinnen und Schüler Abmilderungen und Ausnahmen gegeben. So mussten sie draußen während der Pausen, im Sportunterricht sowie während des Lüftens der Klassenräume keine Maske tragen.

Auch die Tests hätten die Kinder nicht schwerwiegend beeinträchtigt. Diese hätten zu Hause in vertrauter Umgebung durchgeführt werden können, hieß es. Wer keinen Test machen wollte, habe digital am Unterricht teilnehmen können. Die Regelungen hätten dem Schutz des Lebens und der Gesundheit gedient, teilte das Gericht weiter mit. Dem verfassungsrechtlichen Bildungsanspruch sei damit genügt worden.

Gegen das Urteil hat das Gericht keine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Dagegen kann Beschwerde eingelegt werden. News4teachers / mit Material der dpa

Studie: Maskenpflicht und Luftfilter in Klassenräumen waren wirkungsvoll während der Pandemie

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2 Kommentare
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Besseranonym_2
1 Monat zuvor

” Die Regelungen hätten dem Schutz des Lebens und der Gesundheit gedient, teilte das Gericht weiter mit. Dem verfassungsrechtlichen Bildungsanspruch sei damit genügt worden.”

Knicks und Diener @ Gericht/Brandenburg !

Dirk Z
1 Monat zuvor
Antwortet  Besseranonym_2

Das Urteil stellt den Beurteilungsstand bzw. Rechtssituation aus Frühjahr 2021 dar und wurde vom OVB bestätigt, was mich auch erst mal nicht verwundert.
Ob nun ein paar Jahre später tatsächlich diese Massnahme effizient und hilfreich war, steht auf einem anderen Blatt. Und da kann ich mir vorstellen, dass das Gefährdungsrisiko mit diesen Massnahmenverpflichtungen in etwa identisch waren als mit ohne Massnahmen aufgrund der damals gelebten Praxis mit dem Umgang mit Schutzmassnahmen. Wäre es tatsächlich darauf angekommen um jeden Preis Infektionen zu vermeiden, wären nur Kontaktvermeidungen effizient gewesen. Bei der nächsten Pandemie muss man hier sehr genau darauf schauen, denn die erforderliche sehr strenge Sorgfalt im Umgang mit den damaligen Schutzmassnahmen wurde nur zu einem Bruchteil korrekt umgesetzt trotz Bemühens. Und da kann kein effizienter Schutz entstehen, der einen Präsensbetrieb erheblich absichert und das wird auch beim nächsten Mal nicht gelingen können da wir es zu einem mit Personen unterschiedlichen Charakteren zu tun haben und zum anderen eine erhebliche Ressourcenbereitstellung erfordert.