BAD MÜNSTEREIFEL. Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. (BVL) fordert die Anerkennung behinderungsbedingter Leistungsdefizite von Schülerinnen und Schülern mit Legasthenie und Dyskalkulie durch die Bildungspolitik – und zwar bundeseinheitlich.

Die Situation für Schülerinnen und Schüler mit Legasthenie und Dyskalkulie in Deutschland ist alarmierend. Trotz der Anerkennung dieser Lernstörungen als Behinderungen im Sinne des Sozialgesetzbuches und der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-10), sind die bestehenden schulrechtlichen Regelungen in den Bundesländern unzureichend und diskriminierend – meinen jedenfalls der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V. (BVL) und seine Landesverbände (LVL).
Sie fordern deshalb eine umfassende Reform der schulrechtlichen Rahmenbedingungen, um die Bildungsperspektiven für betroffene Schüler bundesweit zu verbessern. „Zwischen 10 und 15 Prozent aller Schülerinnen und Schüler sind von einer Legasthenie oder Dyskalkulie betroffen und kämpfen sich, trotz guter Begabung, mühevoll durch unser Schulsystem mit deutlich schlechteren Bildungschancen“, so heißt es.
„Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 22. November 2023 unmissverständlich festgestellt, dass Legasthenie eine Behinderung darstellt und die ‘Pflicht zur Inklusion’ auch für Schulabschlussprüfungen gilt. Diese Diskriminierung trifft auch Schülerinnen und Schüler mit Dyskalkulie, deren spezifische Bedürfnisse im Bildungssystem weitgehend ignoriert werden“, so zitiert der Verband in einer Pressemitteilung den Rechtanwalt Johannes Mierau aus Würzburg. Ebenso wie Legasthenie sei auch Dyskalkulie eine lebenslang anhaltende neuro-biologische Entwicklungsstörung. Beide Störungen erfüllten die vom Bundesverfassungsgericht benannten Kriterien einer Behinderung.
“Die uneinheitliche Rechtslage führt dazu, dass die Bildungschancen der Betroffenen stark von ihrem Wohnort abhängen”
Die schulrechtlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern klaffen allerdings weit auseinander. „Während in vielen Ländern zumindest für Legasthenie-Betroffene gewisse Unterstützungsmaßnahmen greifen, sind Nachteilsausgleiche für Schüler mit Dyskalkulie kaum vorhanden. Diese uneinheitliche Rechtslage führt dazu, dass die Bildungschancen der Betroffenen stark von ihrem Wohnort abhängen. Bildungsexperten fordern schon lange eine bundesweite Reform der schulrechtlichen Regelungen, die den individuellen Förder- und Unterstützungsbedarf von Schülern mit Legasthenie und Dyskalkulie verbindlich berücksichtigen. Ansonsten verlieren die Betroffenen weiterhin den schulischen Anschluss, mit gravierenden Folgen für ihre persönliche Entwicklung und beruflichen Perspektiven“, so erklärt der Verband.
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass im Forderungspapier der Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder zur inklusiven schulischen Bildung, unabhängige Förderdiagnostik, individuelle Förderplanung, erforderliche Nachteilsausgleiche und Hilfsmittel, Ausstattung der Schulen mit qualifiziertem Personal sowie technische und digitale Barrierefreiheit gefordert werden“, sagt Tanja Scherle, Bundesvorsitzende des BVL. Nur so könne sichergestellt werden, dass Schülerinnen und Schüler mit Legasthenie und Dyskalkulie die notwendige Unterstützung erhalten, um ihr volles Potenzial auszuschöpfen und seelische Behinderungen zu vermeiden.
Der BVL appelliert mit seinen LVL an die Bildungspolitiker auf Bundes- und Landesebene, „ihrer Verantwortung gerecht zu werden und die notwendigen schulrechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um Chancengleichheit für alle Schülerinnen und Schüler mit Legasthenie und Dyskalkulie zu gewährleisten. Es ist unerlässlich, dass ein flächendeckender und vollumfänglicher Nachteilsausgleich sowie ein Notenschutz für alle betroffenen Schülerinnen und Schüler, unabhängig von Schulart und Klassenstufe, eingeführt werden. Ein aktives Handeln der Behindertenbeauftragten auf Bundes- und Landesebene, um die Rechte und Bedürfnisse dieser Kinder zu schützen, ist als flankierende Maßnahme dringend erforderlich.“ News4teachers









Ich erkenne regelmäßig bei etwa 110% meiner Lernenden Dyskalkulie.
Bei mir sind es ungefähr 3/2 der Lernenden 😀
110 Prozent? So viele Schüler sind doch gar nicht in der Klasse!
Humorlegasthenie?
wohl eher bei den nicht-Lernenden.
Noch heute tut es mir leid, dass in meiner Schulzeit die Diagnose “Dyskalkulie” nicht bekannt war. Wieviel Beschämung und Bloßstellung wären mir erspart geblieben, weil ich immer dachte: “Ich bin halt nicht so gut in Mathe”. Am Ende hätte ich noch Mathematiklehrerin werden können, mit entsprechendem Nachteilsausgleich, natürlich.
Lassen Sie den Zynismus oder wenden Ihn auf sich selber an. Es wäre schön, wenn eine MINT-begabte Person bei unserem Fachkräftemangel nicht durch Rechtschreibprobleme aufgehalten wird, die im Beruf keine Rolle spielen würden. Das ein Legastheniker Deutschlehrer werden möchte, müssten Sie erstmal nachweisen und darum geht es auch nicht. Aber bevor irgendetwas diskriminierungsfreier und gerechter wird, muss man ja erstmal die Dramaqueen machen und mit Extrem Beispielen kommen, wie Legasthenie+Dyskalkulie= Kind brauch für gute Noten gar nichts können. Fälle bekannt?
Klar, wenn man menschlicher und fairer wird, kann man auch mehr ausgenutzt werden,ist so. Ob Krankenkassenleistungen, Bürgergeld, was auch immer. Wenn Sie da so große Sorgen haben, sollte es Geldabzug bei Krankmeldung geben, oder? Ist doch klar, dass die Leute mehr krank feiern, wenn ihnen das keine Nachteile bringt. Ich selber bin selbständige Geringverdienerin und kann mir das nicht leisten. Wenn ich beim Arzt sitze, ist schon Holland in Not und ich wunder mich, wie fit und gut gelaunt die anderen da wirken. Ich hoffe sehr, Sie als Beamtin haben das noch nicht für sich ausgenutzt.
Über Bildung braucht es vielleicht auch mal eine Weiterbildung. Mein Vater konnte sein Haus selber bauen, fast alles dort selber reparieren, konnte angeln und Fische mit einem Handgriff so ausnehmen, dass man sie ohne Gräten essen konnte, konnte giftige und ungiftig Pilze unterscheiden – auch die, die den Champignons extrem ähnlich und tödlich sind. Er konnte reiten ohne Reitunterricht und schwimmen ohne Schwimmkurs und Gärtnern und Auto reparieren,….
In der Schule war er der Trottel mit den vielen Rechtschreibfehlern – also ungebildet.
Und hier sehen Sie, liebe Leserinnen und Leser, die erste Handvoll empathieloser Kommentare zum Thema. Sollten diese die Lehrerschaft repräsentieren,können Sie sicher sein, dass Sie in der Schule zum Thema nur Missgunst und der Vorwurf der Faulheit erwartet, sowie der Vorwurf des Betruges. Auch wird Ihnen wohl suggeriert, sie kaufen lieber IPhones für 1.200 Euro, als dafür sechs Monate Therapie bezahlen zu wollen(siehe anderer Thread) , denn das Geld haben Sie ja.
Aber Achtung, was schreib ich denn da??? Das ist ja gaaaannz böses LEHRER-BASHING!!! (heul , heul, heul, heul,…)