Besoldungsposse: Landesamt verschickt Tausende Ablehnungsbescheide gegen Widersprüche – allesamt fehlerhaft

54

DÜSSELDORF. Drei Viertel der Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen sind Beamtinnen und Beamte – und manche davon dürften 2022 Widerspruch gegen ihre Besoldungsbezüge eingelegt haben. Seinerzeit hatte die GEW insbesondere Grundschullehrkräfte dazu aufgefordert, weil die Angleichung der Bezüge im Schuldienst nur schrittweise erfolgt. Das Land hat nun mindestens 45.000 Ablehnungsbescheide verschickt, allesamt fehlerhaft. Das hat Folgen.

Alle falsch. (Symbolfoto) Foto: Shutterstock

„Derzeit erhalten viele verbeamtete Kolleg*innen auf ihre Widersprüche aus dem Jahr 2022 gegen ihre Besoldung und Versorgung vom Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW einen ablehnenden Widerspruchsbescheid“, so erläutert die GEW aktuell gegenüber ihren Mitgliedern. „Warum? Das Land NRW hält die Besoldung und Versorgung aus dem Jahr 2022 nach den vorgenommenen Erhöhungen und strukturellen Änderungen verfassungsrechtlich für in Ordnung. Daher lehnt es nun alle vorliegenden Widersprüche per Bescheid ab.“

Hintergrund: 2022 kam es in Nordrhein-Westfalen zu zahlreichen strukturellen Veränderungen des Besoldungssystems – darunter A13 für alle Lehrkräfte, in fünf Schritten beginnend vom 1. November 2022 an. Zum 1. August 2026 sollen dann alle grundständig ausgebildeten Lehrkräfte A13 erhalten. „Leider werden aber auch unter Berücksichtigung dieses gesetzgeberischen Plans die Forderungen der GEW NRW nicht gänzlich erfüllt. Ein Stufenplan ist weder notwendig, noch entspricht er den rechtlichen Anforderungen (…). Zudem wird die Studienratszulage ohne rechtliche Rechtfertigung weiterhin nicht gezahlt.“

„Hierdurch werden die Betroffenen ist die (Zwangs-) Lage versetzt zu entscheiden, ob sie den Klageweg beschreiten“

Die GEW NRW rief verbeamtete Lehrkräfte, die von der ihrer Meinung nach unzureichenden Höhergruppierung betroffen waren, dazu auf, „das Recht auf faire Besoldung aller Lehrämter nach A 13Z mit Widerspruch geltend zu machen“ – und stellte dafür Musterschreiben online parat. Dazu kamen etliche Widersprüche von Beamtinnen und Beamten aus den unteren Besoldungsgruppen, die den verfassungsrechtlich gebotenen Abstand zur Grundsicherung nicht gewahrt sahen. Die Folge: Insgesamt 55.000 Widersprüche sind beim Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW eingegangen – allein für das Jahr 2022.

Und die sollten nun mit ablehnenden Bescheiden beschieden werden – so kündigte das NRW-Finanzministerium laut dbb Beamtenbund im vergangenen Februar an. Der kritisiert das Vorgehen grundsätzlich: „Hierdurch werden die Betroffenen ist die (Zwangs-) Lage versetzt zu entscheiden, ob sie den Klageweg beschreiten. Denn die Zustellung des Widerspruchsbescheids löst eine einmonatige Klagefrist aus. Eine Klage, selbst wenn diese nur fristwahrend erhoben und anschließend wieder zurückgenommen wird, löst aber – je nach Streitwert – Gerichtskosten aus.“

Und es belastet die Gerichte, die sich um jeden Einzelfall kümmern müssen – unnötigerweise. Denn, so beklagt der Deutsche Richterbund NRW laut Bericht: „Finanzminister Marcus Optendrenk ist völlig ohne Not von der für diese Fälle bewährten Praxis abgewichen, Besoldungswidersprüche so lange ruhend zu stellen, bis einige ausgewählte Musterverfahren höchstrichterlich ausgeurteilt worden sind.“ Heißt: Die Landesregierung hätte sich das Brimborium auch sparen können.

Nun sind offenbar auch schon mindestens 45.000 solcher Ablehnungsbescheide per Post verschickt worden. Die Pointe: Sie sind allesamt fehlerhaft, wie die „Rheinische Post“ unter Bezugnahme auf eine parlamentarische Anfrage berichtet. „Wie aus der Ministeriumsantwort hervorgeht, die unserer Redaktion vorliegt, wurde bei 45.633 maschinell erstellten Bescheiden ein falsches Datum verwendet. Zudem enthielten 6156 Bescheide eine fehlerhafte Postleitzahl für das zuständige Verwaltungsgericht Münster – 48174 statt richtigerweise 48147. Das hat Konsequenzen: Denn durch die Fehler ist die Rechtsmittelbelehrung als unrichtig zu werten, womit die Klagefrist auf ein Jahr verlängert wird“, so schreibt das Blatt.

„Abwarten müssen die Betroffenen auch, was für die Jahre 2023 und das zwischenzeitlich abgelaufene Jahr 2024 passieren wird“

Jetzt droht den Verwaltungsgerichten ein Chaos durch Überlastung. „Von den 55.000, die Widerspruch eingelegt haben, klagen über 2000. Und durch den nun aufgetretenen Fehler bei den Bescheiden dürften durch die dadurch entstandene Fristverlängerung um etwa elf Monate weitere hinzukommen“, so heißt es aufstöhnend beim Richterbund.

Und: Das ist erst der Anfang. „Abwarten müssen die Betroffenen auch, was für die Jahre 2023 und das zwischenzeitlich abgelaufene Jahr 2024 passieren wird“, orakelt der Beamtenbund. Immerhin sei es für 2024 dann doch gelungen, die Landesregierung zu einer Zusage zu bewegen, die Widersprüche ruhend zu stellen – und Musterverfahren zu ermöglichen. Heißt im Umkehrschluss: Für 2023 muss ebenfalls einzeln geklagt werden. News4teachers

Streit um die Lehrerbesoldung – trotz A13-Beschluss: Die Tücke im Detail

Anzeige

Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

54 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
dickebank
6 Monate zuvor

LBV – die tun halt, was sie können. Und fehlerhafte Verwaltungsakte können alle Landesbehörden gut.

Teacher Andi
6 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Man kann nur immer wieder betonen, dass unser Dienstherr (gibt es auch Dienstdamen?) der schlechteste Arbeitgeber weit und breit ist, und das ist mit ein Grund, warum Lehrermangel herrscht.

Karinsche
6 Monate zuvor
Antwortet  Teacher Andi

Finden Sie nicht, dass die verbeamteten Lehrer zu viel jammern .nichts einzahlen in die Altersversorgung und Beamte auf Lebendzeit

Teacher Andi
6 Monate zuvor
Antwortet  Karinsche

Als angestellter Lehrer kann ich das durchaus in Teilen bestätigen, das ändert aber nichts an der Tatsache, dass unser Dienstherr ein schlechter Arbeitgeber ist, und im Angestelltenverhältnis merkt man das noch deutlicher. Dass die Zweiteilung der Besoldung extrem ungerecht ist, ist selbstredend.

Barbara
5 Monate zuvor
Antwortet  Karinsche

Da spricht doch der blanke Neid. Alle Argumente, die gegen die Verbeamtung sprechen, wäre mir jetzt zu viel, diese aufzuzählen. Ich hätte nichts dagegen, wenn wir nicht verbeamtet wären.

Georg
6 Monate zuvor
Antwortet  Teacher Andi

Meine Tochter hat erafe erfolgreich ihr Ref in der Sek.2 angelegt. Stellen in der Sek2 sind aber in unserem Regierungsbezirk keine ausgeschrieben.
Somit wird sie wohl jeine Planstelle bekommen und muß auf eine Vertretungsstelle hoffen die näzürlich schlechter vergütet wird.

Ach ja. Wir haben ja Lehrermangel.
Nein wir haben ein mangeldes Interesse der Regierungen an einem ordentlichem Schulsysthem mit angemessener Besoldung!

unverzagte
6 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Gibt es hier Hamburger Kolleg*innen, die einen entsprechenden Ablehnungsbescheid erhalten haben ?

Realistin
6 Monate zuvor

und das bei dem hohen Reallohnverlust.
Das sind alles Akademiker!

dickebank
6 Monate zuvor
Antwortet  Realistin

Schlimmer noch, Volljuristen. Den Ablehnungsbescheid hat kein ROI oder ROAR ausgefertigt.

mama51
6 Monate zuvor
Antwortet  Realistin

Hahahaha! Sind Sie da wirklich ganz sicher???

mama51
6 Monate zuvor
Antwortet  Realistin

Das sind alles Akademiker!

Nachtrag zu eben gerade…

anka
6 Monate zuvor
Antwortet  Realistin

“hoher Reallohnverlust”? bei 2,1% Inflation?
Wie rechnen Sie das denn?

Michel
6 Monate zuvor
Antwortet  anka

Die Inflation beträgt für bestimmte Produkte aktuell über 2 %.
Lebensmittel sind z.B. viel höher gestiegen, Anke.
Über die letzten Jahre hatten Lehrkräfte einen Reallohnverlust von ca. 16 %.
Junglehrer haben also deutlich weniger in der Tasche!

anka
6 Monate zuvor
Antwortet  Michel

Lieber Michel, meinest du etwa anka?
Anke ist sicher nochg in OWL 🙂

Petra OWL
6 Monate zuvor
Antwortet  anka

Willst du etwa auch mal auf meine Terrasse kommen?

dickebank
6 Monate zuvor
Antwortet  Petra OWL

Die entscheidende Frage ist ja, ist die terrasse vor oder hinter dem Berg? Wie jeder Bielefelder weiß, ist das entscheidend.

Pit2020
6 Monate zuvor
Antwortet  Petra OWL

@Petra OWL

Also ich würde lieber was mit dem Liebsten unternehmen!

Der hat ja ohnehin viel mehr Zeit!

Dann kommt der arme auch endlich mal von der Blumenterrasse runter. 😉

Und wir kommen erst zurück, wenn die ganzen Freundinnen auch auf der Blumenterrasse sind.

Willst du dann auch mal auf deiner Terrasse sitzen? 🙂 🙂 🙂

anka
6 Monate zuvor
Antwortet  Petra OWL

vor dem Berge oder dahinter?
Je nach dem 🙂

dickebank
6 Monate zuvor
Antwortet  anka

Tja, die Ausläufer des Teotos …
Btw kann man von der Terrasse wenigstens die Sparrenburg sehen?

anka
6 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

oder den Desenberg?

dickebank
6 Monate zuvor
Antwortet  anka

Der OWL-Kosmos ist überschaubar und der Hermann hat den totalen Überblick.

anka
5 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

steht aber am falschen Ort 🙂
(Kalkriese ist weit weg)

dickebank
5 Monate zuvor
Antwortet  anka

Ja, ich weiß, hätte Varius eine entsprechende Standortangabe hinterlassen , wäre es allen bekannt.

447
6 Monate zuvor
Antwortet  anka

Wenn Sie diese offiziellen Jubelzahlen (bzw. halt sorgfältig kuratierte Zahlen, direkt gelogen sind sie nicht)
a) glauben
b) für relevant halten in Bezug auf das, was Sie für ihr Geld im real life vor Ort bekommen (!)
gibt es da eine Brücke in der Sarah, für die ich Ihnen ein ganz tolles Investitionsangebot schicken möchte…

anka
6 Monate zuvor
Antwortet  447

Ich warte immer noch auf die Zustellung der hab-ich-vergessen-was-sie-macht-Maschine … 🙂

447
6 Monate zuvor
Antwortet  anka

😀

dickebank
6 Monate zuvor
Antwortet  447

Die Lebensmittelpreise sind weniger gestiegen als im Vergleichszeitraum deren Verpackungen geschrumpft sind.

447
6 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Tankstellen hassen diesen Trick: Einfach immer nur für 20 EUR tanken, Steuern ausgedribbelt!

dickebank
6 Monate zuvor
Antwortet  447

… und den Tank kleiner machen, damit wir es voller aussieht.
Das mit dem Selbstbetrug müssen Sie aber noch üben.

potschemutschka
6 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

🙂

anka
6 Monate zuvor
Antwortet  Realistin

Und den armen Mitarbeitenden des LBV gönnen Sie keine 4-Tage-Woche und kein Home Office und keine Gehaltserhöhung?
Wie unnnet von Ihnen.

Michel
6 Monate zuvor
Antwortet  anka

Die Wochenarbeitszeit ist in den allermeisten Berufen in den letzten Jahren gesunken oder weicht durch Homeoffice auf.
In der Schule hat sich rechnerisch nichts an der Wochenarbeitszeit geändert, es kamen eher noch mehr Aufgaben on top, Anke!

anka
5 Monate zuvor
Antwortet  Michel

Michaela?

dickebank
6 Monate zuvor
Antwortet  Realistin

Schlimmer noch, Volljuristen. Oder glauben Sie wirklich, dass den Ablehnungsbescheid ein subalterner Mitarbeiter des LBV gefertigt hat?

ginny92
6 Monate zuvor

Das klingt nach, man kann ja mal probieren seine Bediensteten einzuschüchtern.

Hysterican
6 Monate zuvor

Bananenrepublik Deutschland… unfassbar.
Bei BadenWürtemberg mag es ja noch ein wenig sympathisch klingen, wenn die mit dem Slogan werben „Wir können alles – außer Hochdeutsch“

Ansonsten ist es einfach peinlich, wenn konstatiert werden muss: „Wir können gar nichts – außer fehlerhaft verwalten – und das mit Akribie.“

Unverzagte
6 Monate zuvor
Antwortet  Hysterican

Offensichtlich haben Sie keine Ahnung vom thematisch höchst umfangreichen Aufgabenkomplex der verwaltenden Kollegs…vielleicht einfach mal nichts schreiben statt billigem bashing?

Hysterican
6 Monate zuvor
Antwortet  Unverzagte

Kennen Sie die Kategorie bei youtube “they only had one job to do – an missed it” ?

Einfach mal reinschauen – dann wissen Sie, was ich meine.

Übrigens:
Das ist kein bashing sondern die Beschreibung von Alltagserfahrungen mit der Bürokratie.
Machst du nen Fehler oder die wollen was von dir, dann schwerste rechtliche Androhungen oder bis spätestens letzter Woche.
Machen die nen Fehler oder du willst was von denen, dann stupende Ignoranz oder warten auf den SanktNimmerleinstag.

Ceterumcenseo
6 Monate zuvor

Leider versteht unser Dienstherr nur den Klageweg. Deshalb klagen, klagen, klagen. Mit ner guten Rechtsschutz und der Rückendeckung der Gewerkschaften ist es nur verwunderlich, dass bisher nicht einmal 5% klagen…
Durch die Blö….heit der Verwaltung und der damit verbundenen Verlängerung der Frist auf 1 Jahr werden es hoffentlich mehr!

Hans Maiaer
6 Monate zuvor
Antwortet  Ceterumcenseo

Hat bestimmt garantiert keinerlei Konsequenzen.

Fräulein Rottenmeier
6 Monate zuvor
Antwortet  Ceterumcenseo

Ich habe den Schrieb auch bekommen…..keine Ahnung, ob ich klagen soll…muss ich nochmal in mich gehen….
Einer Sammelklage würde ich mich anschließen…

dickebank
6 Monate zuvor

Klage muss ja nicht sein, zunächst reicht es ja erst einmal einen Einspruch einzulegen. Allein schon deshalb, weil das LBV den bearbeiten muss. Es hat dann genau zwei Möglichkeiten. Es kann die Gründe des Widerspruchs anerkennen oder den Widerspruch niederlegen – also niederschmettern und die genanten Gründe nicht anerkennen. In letzterem Fall kann man immer noch klagen. Auf jeden Fall hält man seine Rechte offen für den Fall, dass es eine Musterklage gibt. Wird ja häufig gemacht, dass Verbände im Namen von Mitgliedern einen entsprechenden Prozess führen. Dessen Ausgang kann dann bzw. im Regelfall auf alle gleich gelagerten Fälle übertragen, sofern sie sich gegen die behördliche Maßnahme ausgesprochen haben – also Einspruch eingelegt haben.

Allein die tatsache, dass der LBV-Bescheid erwiesener Maßen “falsch”, d.h. formal oder inhaltlich fehlerhaft ist, sollte schon Grund genug sein ins Widerspruchsverfahren einzusteigen. Zwingt zumindest die behörde zu einer Korrektur und dem Versenden eines erneuten Bescheides. Die Bürokratie muss doch schließlich am Laufen gehalten werden:)

Kulinarius
6 Monate zuvor

Raus aus dem Beamtenstatus und ein komplett neues Vergütungssystem für alle Lehrer. Mehr Leistungsorientierung für Lehrer!

dickebank
6 Monate zuvor
Antwortet  Kulinarius

Dazu bräuchte es aber einen eigenen Tarifvertrag mit der TdL. Die lehrkräfte müssten aus dem TV-L herausgelöst werden oder innerhalb des TV-L eine eigene Tariftabelle bekommen.

Marie
6 Monate zuvor
Antwortet  Kulinarius

Definieren Sie doch mal „Leistungsorientierung im Lehrberuf“ in Bezug auf ein neues Vergütungssystem. Je mehr Einser auf den Zeugnissen, umso höher die Bezahlung? Kein Problem, schaffe ich locker.

447
6 Monate zuvor
Antwortet  Kulinarius

Da bin ich sofort dabei, ich produziere die gewünschten Noten.

IBAN wohin?
Was letzte Preis?

dickebank
6 Monate zuvor
Antwortet  447

Du darfst doch wegen der Compliance nichts annehmen, also nicht einmal Vernunft.

447
6 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Wenn es “Beförderung” oder “Ich nehme die Wahl an.” heisst ist es ok.

dickebank
6 Monate zuvor
Antwortet  447

Deshalb gibt es auch nicht so viele Beförderungsstellen. Und mit Wahlen ist das so eine Sache. Fragen Sie mal Thomas Kemmerich.

447
6 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Habe ich gerade gemacht, seine Antwort war sehr kryptisch. Er schrieb mir nur zurück: “MESA”.

Sehr mysteriös.

dickebank
6 Monate zuvor
Antwortet  447

Stimmt, sie machen den Scheiß alleine ohne die FDP.

447
6 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Sie haben beide Aspekte treffend beschrieben. 🙂

dickebank
5 Monate zuvor
Antwortet  447

Nu, so lange die Rostbratwurst und Kloß mit Soß noch schmecken, lass sie machen. Muss der thüringer Verfassungsschutz den Verdachtsfall wenigstens nicht mit knurrendem Magen beobachten.

dickebank
5 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Ach nee, die Thüringer sind ja gesichert und nicht verdächtig.