LUDWIGSHAFEN. Eine 16 Jahre alte Schülerin soll eine Lehrerin im Lehrerzimmer einer Schule in Ludwigshafen mit einem Messer bedroht haben. Wie die Polizei mitteilte, löste der Vorfall einen größeren Einsatz in der zweitgrößten Stadt in Rheinland-Pfalz aus. Die Jugendliche konnte demnach bis zum Eintreffen der alarmierten Kräfte festgehalten werden. «Verletzt wurde nach derzeitigem Kenntnisstand niemand.»

Eine Gefahr für Schülerinnen und Schüler bestand der Polizei zufolge nicht. «Die 16-Jährige befand sich augenscheinlich in einem psychischen Ausnahmezustand und wurde an den Kommunalen Vollzugsdienst der Stadt Ludwigshafen übergeben», teilte das Präsidium Rheinpfalz mit. Nach Angaben der Stadt wurde die 16-Jährige einer psychiatrischen Einrichtung für Kinder und Jugendliche vorgestellt, wo über eine stationäre Aufnahme entschieden wurde. Das Jugendamt wurde über den Fall informiert.
Einem Polizeisprecher zufolge hat die Schule den psychologischen Dienst angefordert, um das Ereignis im Lehrerzimmer aufzuarbeiten, so berichtet die «Rheinpfalz». Unterricht fand nicht mehr statt, die Schüler wurden nach Hause geschickt. Telefonisch sei die Realschule plus nach dem Vorfall nicht mehr zu erreichen gewesen, heißt es. Bei der 16-Jährigen müsse nun geprüft werden, ob sie möglicherweise psychisch erkrankt sei, informierte der Sprecher.
Immer häufiger kommt es in Schulen zu Gewalttaten, bei denen ein Messer eingesetzt wird. Am vergangenen Donnerstag hatte es gleich zwei Messerangriffe von Schülern auf Mitschüler an nur einem Tag gegeben, einer in Berlin, der andere in Remscheid (News4teachers berichtete).
Vor gut zwei Jahren: Lehrerin wurde im Klassenzimmer erstochen
Vor gut zwei Jahren war eine 55 Jahre alte Lehrerin im nordrhein-westfälischen Ibbenbüren im Klassenzimmer erstochen worden. (News4teachers berichtete auch darüber). Der mutmaßliche Täter, ein Schüler, war vor der Tat verbal aggressiv aufgefallen, die Schule hatte erzieherische Maßnahmen angeordnet. Wie die Ermittlungen ergeben hätten, war gegen den Schüler wegen Konflikten mit seinen Lehrern wenige Stunden vor der Bluttat ein eintägiger Schulverweis verhängt worden.
Dennoch soll er seine Klassenlehrerin, die zu dem Zeitpunkt allein im Klassenzimmer war, mit einem Messer angegriffen und getötet haben. Danach habe er selbst den Notruf gewählt und sich dann widerstandslos festnehmen lassen. Ein Richter schickte den Schüler wegen des Verdachts des Totschlags in Untersuchungshaft. Zum Motiv äußerte sich der 17-Jährige bis zuletzt gegenüber den Ermittlern nicht. Er beging in der Zelle offenbar Suizid. News4teachers / mit Material der dpa
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Gewalt gegen Lehrkräfte: Ministerium will Hilfestellung bieten – und rät zur Flucht
Jaaa, in ‘nem psychischen Ausnahmezustand sind die “armen Opfer” immer. Wer jemanden mit einem Messer angreift, ist das oft. Aber wer jemanden mit dem Messer angreift, nimmt auch dessen Tod in Kauf. Also kann die Konsequenz nur härteste Bestrafung sein.
Blödsinn. Oder hat die Todesstrafe in irgendeinem Rechtsbereich jemals Straftäter von ihren Taten abhalten können.
“härteste Bestrafung”
≠
“Todesstrafe”
Und ceterum censeo (lediglich zur Vollständigkeit):
Es ist allerdings auch einigermaßen kompliziert bis unmöglich, sog. negativ generalpräventive Effekte von Strafmaßnahmen (d.h. die Abschreckung potentieller Täter vor der Begehung von Straftaten) adäquat zu messen.
Einfach zu prüfen, ob sich z.B. die Anzahl der registrierten Fälle zu Straftat A reduziert, wenn die korrespondierende Strafmaßnahme B verschärft wird, wird der Komplexität der Problematik i.d.R. nicht gerecht. Ungeachtet der Problematik des Dunkelfelds ist die Begehung von Straftaten einerseits ein Phänomen einer Vielzahl interdependent-reziproker Faktoren soziobiographischer, psychologischer und situativer Natur in unterschiedlicher, wechselnder Relevanz – das drohende Strafmaß ist lediglich ein potenzieller Faktor bei der Abwägung für oder gegen die Begehung einer Straftat, dessen Relevanz variieren kann.
Zudem agieren Menschen nicht unbedingt rational, können ggf. impulsiv sein, im Affekt begangen werden. Andererseits muss eine Strafandrohung regelmäßig auch i.V.m. einem entsprechenden Verfolgungs- und Vollzugsdruck einhergehen, um Wirkung zu zeitigen, d.h. die potenziellen Täter müssen tatsächlich ernsthaft befürchten, erwischt und (nicht milde) verurteilt zu werden – die sog. positive Generalprävention ist also ebenfalls relevant.
Und selbst dann ist nicht anzunehmen, dass eine Verschärfung von Strafmaßnahme B unbedingt einen gravierenden Effekt auf die Anzahl der registrierten Fälle zu Straftat A haben wird.
Letztlich sind diejenigen potenziellen Täter, die eine Tat evtl. auch infolge der (Verschärfung von) Strafmaßnahme B nicht begangen haben, gar nicht wirklich ermittelbar… Wie auch?
Die in diesem Zusammenhang oftmals eingesetzten Fragebögen ermiteln ja lediglich hypothetisches Verhalten in hypothetischen Situationen, erfassen nicht die soziobiographische, psychologische und situative (auch affektive) Natur realer Situationen.
Ungeachtet dessen besteht der Sinn und Zweck von härteren Strafen ja m.E. primär auch nicht in einer negativ generalpräventiven WIrkung derselben, sondern im positiv generalpräventiven Agens, dem Befriedungseffekt für die Allgemeinheit. Eine negative Spezialprävention (d.h. den Täter von einer weiteren Tatbegehung abzuschrecken) wäre erst sekundärer Zweck.
Aber natürlich, Präventionsmaßnahmen, die insb. die soziobiographischen und psychologischen Faktoren einer potenziellen Tat adressieren, quasi die Erziehung zum diesbzgl. sorglosen, gesetzestreuen Bürger, sind die Königsdisziplin. Das ist aber keine Entweder-Oder-Frage.
Viel Bleiwüste, ändert aber nix am Kern meines Posts.
Eigtl. ändert das ja komplett alles am Kern Ihres Posts….
Haben Sie vielleicht auch David etwas zu seiner geforderten Höchststrafe zu schreiben? (augenroll)
Und inwiefern hält konsequente NICHT-Bestrafung Straftäter ab?
Von der Todesstrafe spreche ich auch gar nicht, sondern von der härtestmöglichen Strafe.
Ziel einer Haftstrafe ist der Allgemeinen Rechtsauffassung nach die Resozialisierung.
Das Strafrecht hat, wie der Name impliziert, noch weitere Funktionen (s.o. in der vermeintl. “Bleiwüste”).
Vielleicht, aber auch nur vielleicht wissen die Expert*innen etwas, dass an Leuten vorbeigeht, die sofort nach Höchststrafen rufen? 😉
Richtig. Und die Lehrerin ist wahrscheinlich traumatisiert und (dauer-)dienstunfähig.
Das ist anzunehmen, ja.
Ich bin angestellt wurde auch schon mal mit einem Messer bedroht (die Täterin hat/te Borderline). Ich arbeite weiterhin.
Das sollten Sie dringend dem Gericht mitteilen!
Schon wieder dieser doofe Rechtstaat. Voll seltsam, dass sich die Experten nicht nach Davids Meinung erkundigen 🙁
Sie haben auch vom Rechtsstaat k.A., wie Sie auch in ähnlichem Fall bereits bewiesen: https://www.news4teachers.de/2024/09/messerstiche-in-gymnasium-nur-knapp-drei-jahre-jugendhaft-wegen-mordversuchs/#comment-628635 … müssen wir hier ja nicht wiederholen.
Ihre Framingversuche, mit denen Sie jede Ihnen aus Ihrer rein ideologischen Warte heraus nicht genehmen Diskurse hysterisch Tag für Tag torpedieren wollen, sind allerdings enervierend. Man darf sich fragen, ob das rainer Selbstzweck ist oder warum Sie so panisch auf Ideen der Strafmaßerhöhung u./o. Tendenz zur Ausschöpfung gegebener Strafmaße reagieren…
Mich irritieren bei der Berichterstattung über Fälle von Messergewalt immer zwei Dinge:
1.) Es werden immer Aussagen getätigt wie “vermutlich psychisch erkrankt” oder “psychischer Ausnahmezustand“.
Dazu mal bewusst ganz platt gesagt:
Wer ganz gesund im Kopf ist, der greift nicht wahllos Menschen mit einer lebensgefährlichen Waffe an oder bedroht sie damit. Wir wissen nicht, was genau ein/e Täter/in hat, haben keine Diagnose, aber psychisch-gesund wird die Person wohl nicht sein.
Das entschuldgt solche Taten aber nicht. Auch sollte man deshalb nicht alle psychisch-kranken Menschen als potenzielle Gewalttäter ansehen.
2.) Viel mehr ärgern mich aber die fast reflexartigen Beschwichtigungen wie: “Eine Gefahr für Schülerinnen und Schüler bestand der Polizei zufolge nicht.”
Eine Schülerin ist in einem “psychischen Ausnahmezustand” bewaffnet mit einem Messer in der Schule unterwegs – und was psychisch bei ihr los war, wissen wir nicht. Wie kann man da behaupten, dass keine Gefahr bestand? Auch bringen solche Spekulation doch gar nichts; es gab keine Verletzten, das ist es, worauf es ankommt.