Messerstiche in Gymnasium: (nur?) knapp drei Jahre Jugendhaft wegen Mordversuchs

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WUPPERTAL. Er war Stufen-Bester am Gymnasium, doch plötzlich ging er mit einem Messer auf Mitschüler los. Nun ist der Jugendliche wegen dreifachen Mordversuchs verurteilt worden – milde, wie der Verteidiger zufrieden feststellt.

Das Gericht hat geurteilt. Foto: Shutterstock

Für die Messerattacke mit mehreren Verletzten an einem Wuppertaler Gymnasium ist ein Oberstufenschüler wegen dreifachen versuchten Mordes zu zwei Jahren und zehn Monaten Jugendhaft verurteilt worden. Der Schüler habe vier Mitschüler mit einem Messer in Hals und Kopf gestochen, sagte eine Gerichtssprecherin.

Drei von ihnen habe er von hinten und mit größerer Wucht angegriffen. Diese Fälle wertete das Landgericht in Wuppertal als Mordversuche. Einen Mitschüler habe er von vorne und mit nicht so großer Kraft attackiert. Dies wertete das Gericht als gefährliche Körperverletzung. Bei der Tat habe er sich in einer persönlichen Ausnahmesituation befunden. Die Haftbefehle gegen ihn seien vorübergehend aufgehoben worden.

Der 17-Jährige war besonders fleißiger Einser-Schüler und Stufen-Bester am Gymnasium

Die Richter begründeten das Strafmaß auch damit, dass die Verletzungen nicht so gravierend waren. Die angegriffenen Schüler hatten bereits am nächsten Tag wieder die Schule besuchen können. Der 17-Jährige war besonders fleißiger Einser-Schüler und Stufen-Bester am Gymnasium. Es habe sich um einen einmaligen Ausraster seines Mandanten gehandelt, der sich damals selbst mit seiner Lernwut unter erheblichen schulischen Druck gesetzt habe, sagte sein Strafverteidiger Mustafa Kaplan.

Kaplan zeigte sich zufrieden: Es handele sich um ein mildes Urteil, auch wenn er sich für eine Verurteilung lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung eingesetzt habe. Nach sieben Monaten Untersuchungshaft könne der Schüler nun erst einmal zurück zu seiner Familie.

Am Tattag sei vieles zusammen gekommen, was zu der Eskalation geführt habe, darunter auch, dass er ein Familienmitglied durch eine Gewalttat verloren habe. Ein Streit mit Mitschülern habe schließlich den Ausraster ausgelöst. Er werde nun eine Psychotherapie beginnen, um mit Konflikten künftig anders umzugehen.

Die Polizei hatte am Tattag, dem 22. Februar, Amok-Alarm ausgelöst und war mit einem Großaufgebot auch von Spezialkräften zur Schule geeilt. Der Jugendstrafprozess gegen den 17-Jährigen fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

“So sehr ich ihm persönlich wünsche, dass er seine Schullaufbahn fortsetzen kann… Das wäre nicht gut”

Schulleiterin Claudia Schweizer-Motte hatte beim Prozessbeginn gesagt, die Schüler gingen sehr unterschiedlich mit der Tat um. Für einige sei sie Vergangenheit, andere seien noch in Behandlung. Sie könne sich aber nicht vorstellen, den Angeklagten bald wieder als Schüler zu begrüßen.  «So sehr ich ihm persönlich wünsche, dass er seine Schullaufbahn fortsetzen kann, Abitur machen kann und gegebenenfalls auch ein Hochschulstudium: Das wäre nicht gut und auch definitiv ein falsches Signal.» Die Schulleiterin hatte berichtet, sie habe den 17-Jährigen nach der Tat weinend im Arm eines Kollegen vorgefunden.

Laut Anklage hat der Schüler seine Mitschüler in einem Pausenraum plötzlich und unvermittelt mit einem Messer angegriffen und sich anschließend die Klinge selbst in die Brust gerammt. Während es zunächst hieß, mehrere Opfer lägen schwer verletzt auf Intensivstationen, war später nur noch von leichten Verletzungen die Rede. Die schwersten Verletzungen soll sich der Angeklagte selbst zugefügt haben. Drei weitere Betroffene erlitten beim Anblick des Geschehens Schocks.  Von Wolfram Lumpe und Frank Christiansen, dpa

Nach Wuppertal: Sorge über Gewalt unter Schülern wächst – mehr Brutalität, bis hin zum Messereinsatz

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23 Kommentare
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AlterHase
9 Tage zuvor

Naheliegende Fragen:

  1. Wieso nimmt ein Gymnasiast, der Stufenbester ist, überhaupt ein Messer mit in die Schule? Aus Versehen kann das ja wohl nicht geschehen.
  2. Ein typischer Klassenprimus befindet sich weniger unter Druck als alle anderen. Es kann ihm ja nichts Schlimmeres passieren als mal eine 2 statt einer 1 zu bekommen. Das kann er locker wegstecken. Diese angebliche “Lernwut” ist mir suspekt und klingt nach Ausrede. Scheint auch absolut untypisch zu sein in der heutigen Zeit.
  3. Was ist mit dem freien Willen, mit dem einigermaßen normale und gesunde Leute doch angeblich ausgestattet sind? Wenn jeder so einfach mal ausrasten und dann gefährliche Taten begehen kann, was sollen die Leute denken? Muss man jetzt das Schlimmste befürchten, sozusagen jeder ein Ausrasten von jedem? Misstrauen eines jeden gegen alle?
  4. Und dann auch noch eine milde Strafe, wie wird das jetzt weitergehen? Ein Eindämmen der allgemeinen Neigung zu Gewalt wird so nicht unterstützt.
dickebank
9 Tage zuvor
Antwortet  AlterHase

Und warum nahm Brutus den dolch mit in den Senat?

Vielleicht wolte er ja auch die Bürgschaft in der Literatur-AG inszenieren.
https://www.deutschelyrik.de/die-buergschaft.html

Realist
8 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Möglicherweise ist Brutus einfach nur ein Mobbing-Opfer Cäsars gewesen. Die Geschichtswissenschaft sollte das einmal tiefgründig untersuchen.

dickebank
8 Tage zuvor
Antwortet  Realist

… und eine leichte Kindheit hatte der Brutus bestimmt auch nicht.
Vermutlich musste der sogar unangekündigte Exen schreiben, weil der Cäsar in söder`scher Manier die Petition im Senat niedergemacht hat.

AlterHase
7 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Zum Vergleich mit Brutus: Damit unterstellen Sie, dass der Täter von vornherein in voller Absicht handelte, also in Mordabsicht. Das hat aber der Verteidiger Mustafa Kaplan bestritten.

Maggi
9 Tage zuvor
Antwortet  AlterHase

Antworten auf die naheliegenden Fragen:
1) Viele Menschen haben ein Taschenmesser dabei, was ganz normal ist und nicht als Waffe gilt. Es wird normalerweise dafür benutzt um z. B. einen Apfel zu schneiden…
2) Für viele Einserschüler, erst recht für den Stufenbesten, ist es eine Katastrophe nur ein Gut zu erhalten – es mag für Menschen, die nicht Perfektionisten sind, schwer sein sich da hineinzudenken, aber dies ist so. Das ständige Perfekt sein wollen führt zu enormen Stress. – Außerdem war das ja nicht der einzige Auslöser der Tat.
3) Nicht jeder Mensch verliert ein Familienmitglied durch ein Gewalttat. Dies kann durchaus eine emotionale Ausnahmesituation darstellen und wurde hier so gewertet. Das wurde alles auch sicherlich nicht einfach nur behauptet, sondern durch Psychologen bestätigt – aber hey: jeder ist Bundestrainer äh Psychologe.
4) Drakonische Strafen führen nicht zu einer Eindämmung der Gewalt (https://www.diw.de/de/diw_01.c.96110.de/kriminalitaet_aufklaerung_und_verurteilung_schrecken_ab_aber_harte_strafen_bringen_nichts_diw_berlin_legt_umfassende_analyse_zu_40_jahren_strafrechtsreform_vor.html#:~:text=Hohe%20Aufkl%C3%A4rungs%2D%20und%20Verurteilungsraten%20wirken,beeinflussen%20die%20Kriminalit%C3%A4tsentwicklung%20hingegen%20kaum.) – nicht mal in den USA, die in einigen Bundesstaaten die Todesstrafe haben, führen nachweislich nicht zu einer Eindämmung der Gewalt – es ist die Prävention, die dies verhindert. Ist nicht Messbar, ist teuer und man kann nicht damit vor den Wählern angeben, daher kaum vorhanden.

PaPo
9 Tage zuvor
Antwortet  Maggi

zu 4):
Es ist allerdings auch einigermaßen kompliziert bis unmöglich, sog. negativ generalpräventive Effekte von Strafmaßnahmen (d.h. die Abschreckung potentieller Täter vor der Begehung von Straftaten) adäquat zu messen.
Einfach zu prüfen, ob sich z.B. die Anzahl der registrierten Fälle zu Straftat A reduziert, wenn die korrespondierende Strafmaßnahme B verschärft wird, wird der Komplexität der Problematik i.d.R. nicht gerecht. Ungeachtet der Problematik des Dunkelfelds ist die Begehung von Straftaten einerseits ein Phänomen einer Vielzahl interdependent-reziproker Faktoren soziobiographischer, psychologischer und situativer Natur in unterschiedlicher, wechselnder Relevanz – das drohende Strafmaß ist lediglich ein potenzieller Faktor bei der Abwägung für oder gegen die Begehung einer Straftat, dessen Relevanz variieren kann. Zudem agieren Menschen nicht unbedingt rational, können ggf. impulsiv sein, im Affekt begangen werden. Andererseits muss eine Strafandrohung regelmäßig auch i.V.m. einem entsprechenden Verfolgungs- und Vollzugsdruck einhergehen, um Wirkung zu zeitigen, d.h. die potenziellen Täter müssen tatsächlich ernsthaft befürchten, erwischt und (nicht milde) verurteilt zu werden – die sog. positive Generalprävention ist also ebenfalls relevant (die diesbzgl. Ergebnisse der Studie in Ihrem Link überraschen insofern nicht).
Und selbst dann ist nicht anzunehmen, dass eine Verschärfung von Strafmaßnahme B unbedingt einen gravierenden Effekt auf die Anzahl der registrierten Fälle zu Straftat A haben wird. Letztlich sind diejenigen potenziellen Täter, die eine Tat evtl. auch infolge der (Verschärfung von) Strafmaßnahme B nicht begangen haben, gar nicht wirklich ermittelbar… Wie auch? Die in diesem Zusammenhang oftmals eingesetzten Fragebögen ermiteln ja lediglich hypothetisches Verhalten in hypothetischen Situationen, erfassen nicht die soziobiographische, psychologische und situative (auch affektive) Natur realer Situationen.

Ungeachtet dessen besteht der Sinn und Zweck von härteren Strafen ja m.E. primär auch nicht in einer negativ generalpräventiven WIrkung derselben, sondern im positiv generalpräventiven Agens, dem Befriedungseffekt für die Allgemeinheit. Eine negative Spezialprävention (d.h. den Täter von einer weiteren Tatbegehung abzuschrecken) wäre erst sekundärer Zweck.

Aber natürlich, Präventionsmaßnahmen, die insb. die soziobiographischen und psychologischen Faktoren einer potenziellen Tat adressieren, quasi die Erziehung zum diesbzgl. sorglosen, gesetzestreuen Bürger, sind die Königsdisziplin. Das ist aber keine Entweder-Oder-Frage.

RainerZufall
7 Tage zuvor
Antwortet  PaPo

“im positiv generalpräventiven Agens, dem Befriedungseffekt für die Allgemeinheit.”

Unsinn. Das Erfolgen einer Maßnahme/ Strafe ist die Befriedung. Ihre persönliche Meinung, ob man nicht alle hinrichten sollte ist völlig irrelevant und nicht mehr als Ihre bedauernswerte Meinung.

Sie können kein Land nennen, dessen härtere Strafen ein Vorbild für Deutschland, geschweige eine positive Wirkungen zeigen würden.

PaPo
7 Tage zuvor
Antwortet  RainerZufall

Wenn Sie die in der Juristerei allg. (d.h. komplett widerspruchsfrei) akzeptierten Definitionen von sog. relativen Strafzwecktheorien einfach als “Unsinn” bezeichnen, dann wird das siiicherlich so sein… nicht.

Sry, Rainer, aber der Befriedigungseffekt ist Teil der sog. positiven Generalprävention als Teil relativer Straftheorien, egal wie oft Sie sich diesbzgl. hier selbst desavouieren wollen.
Tonio Walter, dessen Expertise ich Ihnen bereits präsentierte, die Sie aber ostentativ nicht gelesen haben,* formuliert das folgendermaßen:

“Gerechte Vergeltung stiftet einen gesellschaftlichen Nutzen, weil sie für Rechtsfrieden sorgt, indem sie das Gerechtigkeitsbedürfnis der Bürger befriedigt” (https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/wozu-strafe-straftheorien-vergeltung-praevention-fall-luegde).

Dass irgendeine “Maßnahme/ Strafe” erfolgt, ist für den Befriedigungszweck (zur Normakzeptanz) nicht hinreichend, es muss gerecht sein. Was im Bewußstein und Empfinden der Bürger eine “[g]erechte Vergeltung” für eine bestimmte Deliktart ist, variiert zwischen Individuen und ist insg. auch wandelbar, aber bei ‘Kapitaldelikten’ wird das Gros der Bürger i.d.R. zu schärferen Strafen tendieren; man darf annehmen, dass tendenziell härtere Strafen bei ‘Kapitaldelikten’ dem Gros quasi befriedigender sind, denn mildere Strafen… ob Ihnen das in Ihren fadenscheinigen Versuchen des moralischen Überlegenheitsdünkelns passt oder nicht.

Ansonsten schrieben Sie (auch) zu diesem Thema mal wieder Blech, wie z.B.: “Ihre persönliche Meinung, ob man nicht alle hinrichten sollte” – haben Sie Lack gesoffen?! o_O Aber so kennt man Sie ja, inhaltlich haben Sie nichts beizutragen, versuchen sich stattdessen (äußerst plump) an Strohmännern abzuarbeiten – soviel dazu, was oder wer “bedauernswer[t]” ist. Sie sind nicht in der Lage, einen deskriptiven von einem normativen Text zu unterscheiden. Und Ihr letzter Absatz, inzwischen Ihr ceterum censeo (https://www.news4teachers.de/2024/08/schueler-ermordet-ex-freundin-bundesgerichtshof-muss-urteil-elf-jahre-haft-pruefen/#comment-619396), wird auch nicht klüger, wenn Sie es immer wieder stumpf rezitieren. Das Thema übersteigt Ihre Fähigkeiten, lassen Sie es einfach.

* Nochmal: https://www.news4teachers.de/2024/08/schueler-ermordet-ex-freundin-bundesgerichtshof-muss-urteil-elf-jahre-haft-pruefen/#comment-619156

RainerZufall
6 Tage zuvor
Antwortet  PaPo

“Die deutsche Strafrechtswissenschaft hält bislang wenig von der Vergeltungsidee, weil man meint, sie führe zu harten und unsinnigen Strafen. Doch jetzt erlebt dieser Strafzweck mit neuer Begründung eine Renaissance.”

Für eine Renaissance muss der Artikel aber sehr oft das Wort “könnte” verwenden, Annahmen in den Raum stellen, wie gut diese Theorie verwendet werden könnte, um im Anschluss nach Grundlagenforschung zu dem Thema zu fordern.
Ganz in Abgrenzung zu Menschen wie Ihnen, die aus Prinzip höhere Strafen bzw. dem Absenken des Strafalters rufen, sobald ETWAS passiert. (Diese Theorie will ja, wie auch immer, NICHT in Verhältnissen der USA ankommen)

Zunächst Danke für den lesenswerten Artikel. Diese Theorie – die offenbar noch nicht richtig in der Strafrechtswissenschaft angekommen ist – wird weiter geteilt als ich zuvor annahm.

PaPo
6 Tage zuvor
Antwortet  RainerZufall

Ihrer ‘Zusammenfassung’ ist entnehmbar, dass Sie den Gastbeitrag bestenfalls seeehr selektiv und nicht wirklich korrekt sinnentnehmend gelesen haben. Schade.

Und: Wann, wenn nicht konkret anlassbezogen, soll ich denn hier(!) sonst meine diesbzgl. Meinung artikulieren? Ist ja nicht mein Blog o.ä., die Themen setzen die Artikel der Redaktion. Oh man… *lol*

RainerZufall
6 Tage zuvor
Antwortet  PaPo

Ich teile diese – in ihrer Wirkung unbelegte – These nicht.
So lange die Extreme nach “mehr” ruft, KÖNNTE sich das Strafmaß immer mehr verschieben. Ich halte die Rechtssprechung nicht für einen Beliebtheitswettbewerb.
Bspw. bei der Migrations”debatte” können wir ähnliches beobachten: Wie viele Menschen sind seit den Verschärfungen und erhöhten Grenzkontrollen zufriedener? 😉

Die Forschung maß derweil echte Auswirkungen auf die Kriminalstatistik bezüglich der Verfolgungs-, genauer der Aufklärungswahrscheinlichkeit und der Unmittelbarkeit eines Prozesses.
DIES stärkt das “Gefühl” der Bevölkerung messbar.
Wer die Ursachen der Kriminalität bekämpfen will, muss woanders ansetzen, aber das wissen wir erst seit 2000 Jahren – erstmal abwarten

PaPo
6 Tage zuvor
Antwortet  RainerZufall

Alleine dass Sie (wieder) von vermeintl. unbelegten “Wirkungen” schreiben und auch Ihre non sequitur-Fehlschlüsse im zweiten Absatz belegen, was ich schrieb, nämlich dass Sie den Gastbeitrag bestenfalls seeehr selektiv und nicht wirklich korrekt sinnentnehmend gelesen haben. Schade.

RainerZufall
6 Tage zuvor
Antwortet  PaPo

“Zwar ist die SS vom Nürnberger Kriegsverbrechertribunal zu Recht als „verbrecherische Organisation“ eingestuft worden, weil sie jedenfalls ab einem bestimmten Zeitpunkt auch die Aufgabe hatte, in großem Ausmaß Verbrechen zu begehen. Aber daraus folgt nicht, dass jedes Mitglied der SS allein schon durch diese Mitgliedschaft ein Verbrechen begangen hätte.” (Tonio Walter zu M. Krahs SS-Kommentar)

Warum wundert es mich bloß nicht, dass Sie diesen werten Herren zu Rate ziehen?
Ich schrieb es Ihnen ja bereits: Wer für nichts steht, fällt auf alles rein 😉

PaPo
6 Tage zuvor
Antwortet  RainerZufall

Ich finde es bedauerlich, wie man sich hier ‘anonym’ derart insinuierend ehrrührig über einen profilierten, unbescholtenen Hochschullehrer (an der Universität Regensburg) und Richter (am Bayerischen OLG), Hrn. Walter Tonio (ehem. SPD) äußern kann. Das ist schäbig.

Sie haben (wie immer) inhaltlich absolut nichts entgegenzusetzen und fliehen sich (wie immer) in rote Heringe, hier den unfassbar bescheuerten Versuch eines poisoning the well (https://en.wikipedia.org/wiki/Poisoning_the_well) bzgl. Tonio Walter. Ein widerwärtiges Verhalten Ihrerseits, das tatsächlich nicht verwundert.

Und vielleicht bieten Sie auch mal die entsprechenden Früchte Ihrer krampfhaften stalking-Aktion, die vergeblich nach Schmutz* gesucht hat, den Sie auf Hrn. Tonio und mich werfen wollten:
https://www.regensburger-stadtzeitung.de/magazin/deutschland-in-aufregung-darf-man-auslaender-raus-sagen-waren-alle-mitglieder-der-ss-verbrecher-der-bekannten-rechtswissenschsftler-prof-dr-tonio-walter-im-interview – Kontexte und so…
Liest sich irgendwie in keiner Weise problematisch, was dort steht. Wer hätte das gedacht?! Sie haben sich (wie immer) selbst disqualifiziert., stehen hier jedenfalls für konstante Falsch- und Fehlbehauptungen, Impertinenzen, Antiintellektualismus und Hetze.

*

Spoiler

Lustig, wie Sie mir unehrlicherweise immer stalking von Fr. Hannah Abdullah vorgeworfen habe, weil ich ein unter ihrem Video präsentiertes anderes Video referierte, Sie hier aber selbst mit erheblichem Elan ‘graben’ mussten, um irgendetwas zu finden, was (nichtmal auf den ersten Blick) irgendwie verfänglich wirken könnte… oh man………

RainerZufall
6 Tage zuvor
Antwortet  PaPo

“Ich finde es bedauerlich, wie man sich hier ‘anonym’ derart insinuierend ehrrührig über einen profilierten, unbescholtenen Hochschullehrer (an der Universität Regensburg) und Richter (am Bayerischen OLG), Hrn. Walter Tonio (ehem. SPD) äußern kann. Das ist schäbig”

??
Ich habe ihn einfach nur zitiert =/
Aber zugegeben, ich unterschlug die gesamte Antwort: Krahs politische Intention hält Tonio für verfehlt – Rechtsextremismus abgewendet 🙂

RainerZufall
6 Tage zuvor
Antwortet  PaPo

Ich googelte die Person, auf die Sie sich als Autorität in diesem Bereich beriefen.

Sie lesen den Vorwurf, eine Lehrkräft würde ein Kind rassistisch angehen, und durchkämen (und untergraben) die Person, welche sich um Hilfe an die Öffentlichkeit wandte – ganz klar der gleiche Fall 😉

PaPo
6 Tage zuvor
Antwortet  RainerZufall

Und P.S.: Das ist auch kein Autoritätsargument, der Inhalt steht für sich.

447
7 Tage zuvor
Antwortet  RainerZufall

Wäre das so, können wir alle Gefängnisse zu machen und die Insassen frei lassen – sofern sie in langatmigen Erklärungen glaubwürdig versprechen, nix böses niemals mehr zu machen.

Denn:
“StRaFeN BrInGäHn JaH nIcKs!!!111”

RainerZufall
6 Tage zuvor
Antwortet  447

Öhm nö, dafür haben wir Expert*innen im Strafrecht, welche sich der Einzelfälle annehmen und Urteile sprechen.
Da die Urteile sehr oft kein Höchststrafmaß annehmen, können wir vermuten, dass die Richterinnen und Richter sich hier nichteingeschränkt fühlen.

Höhere Strafmöglichkeiten, wie gefordert, würden dementsprechend auch nicht ausgeschöpft.
Also werden Populist*innen nach höheren MINDESTstrafen rufen, um ALLE zu bestrafen und keinerlei Platz für indiviuelle Hergänge und Umstände zu haben.

Populisten wie Papo fordern keine “besseren” Urteile für schwere Straftaten, sondern dass ALLE Fälle als solche verurteilt werden.
Darum kann er auch kein demokratisches Land nennen, welches so ein Rechtssystem hat – wer außer den Amis ist schon so blöde? 😉

PaPo
6 Tage zuvor
Antwortet  RainerZufall

“Also werden Populist*innen nach höheren MINDESTstrafen rufen, um ALLE zu bestrafen und keinerlei Platz für indiviuelle Hergänge und Umstände zu haben.”
Und hier findet der Leser wieder eines Ihrer unlogischen slippery slopes– resp. non sequitur-Pseudoargumente. Syllogismen überfordern Sie leider intellektuell komplett.

“Populisten wie Papo fordern keine ‘besseren’ Urteile für schwere Straftaten, sondern dass ALLE Fälle als solche verurteilt werden.”
Und hier findet der Leser (a) den Nachweis, dass Sie (trotz unmissverständlicher Belehrung, s. https://www.news4teachers.de/2024/08/femizid-im-gymnasium-18-jaehriger-wegen-mordes-zu-elf-jahren-haft-verurteilt/#comment-616202) immer noch nicht wissen, was Populismus ist und dass Sie (b) der dt. Sprache nicht mächtig sind: Sie schreiben hier einen kompletten Unsinnssatz zusammen, nämlich dass Populisten forderten, dass “ALLE Fälle” – welche Fälle, dazu schreiben Sie nichts – als “schwere Straftaten” (Fälle sollen als Taten verurteilt werden… ich dachte, man verurteilt im Strafrecht u.a. Personen, aber i.O.) verurteilt werden sollten. Was soll das bedeuten? *lol*
Falls Sie (ausgehend von Ihren diesbzgl. Fehl- und Falschbehauptungen, vulgo Lügen der Vergangenheit) behaupten wollen, dass man “keinerlei Platz für indiviuelle Hergänge und Umstände […] haben”, d.h. Ermessensspielräume, Strafmilderungsgründe, allg. Erwägungsgründe bei der Stramaßzumessung durch höhere Mindest-/Maximalstrafen abgeschafft werden sollten, so lügen Sie auch hier bewusst, insofern Sie diesbzgl. bereits mehrfach korrigiert wurden (s. https://www.news4teachers.de/2024/08/femizid-im-gymnasium-18-jaehriger-wegen-mordes-zu-elf-jahren-haft-verurteilt/#comment-616884).

Und natürlich will ich ein ‘besseres’ Strafrecht: ‘Besser’ wird das Strafrecht, wenn es von mehr Menschen als gerechter wahrgenommen wird: “Das gilt bis auf weiteres, und zwar solange die Menschen ganz mehrheitlich ein Bedürfnis nach Vergeltung haben, wenn Unrecht geschieht” (W. Tonio). Damit ist übrigens geltendes Recht nicht abgewertet, sondern wird lediglich der Evaluation zugeführt.

Ihnen scheint aber auch nicht bewusst zu sein, welches Bild Sie hier von sich selbst zeichnen, @447 bietet Ihnen diesbzgl. aber einen entsprechenden Hinweis.

“Darum kann er auch kein demokratisches Land nennen, welches so ein Rechtssystem hat – wer außer den Amis ist schon so blöde?”
Und hier findet der Leser (a) ein weiteres non sequitur, welches mehr noch als das antezedierende Exemplar keinerlei inhaltliche Rückbindung zum zuvor von Ihnen geschrieben Part hat, (b) totalen Quatsch (als ob es keine Länder mit härteren Strafen als in Dtlfd. gäbe… was Sie wieder für einen Unsinn zusammenschreiben, meine Güte) und (c) primitivsten (aber nicht überraschenden) Antiamerikanismus.

Lassen Sie es gut sein, Sie kommen da inhaltlich nicht mit.

RainerZufall
6 Tage zuvor
Antwortet  PaPo

Ihr Link ist falsch, der führt nur zu Ihren textewandartigen Fabulierungen, nicht zu Ihren Aussagen.
Sie waren mit der Haftstrafe von 11 Jahren unzufrieden und forderten mehr. Dies ist durch höhere Grenzen nicht zu erreichen – die Rechtsprechenden blieben ja darunter.

Ihre Forderung zielt also auf eine Anhebung der Mindeststrafe, bis die höhere Haftstrafe erreicht werden muss.
Wenn ich Sie hier miss verstand, bitte erklären Sie mir, wie Rechtsprechende zu höheren Strafe – dem “Volkswillen” entsprechend? – erreicht werden sollen, mir fällt keine ein.

Ein positives Beispiel fände ich zudem nicht schlecht. Sie können es für ein schwaches Argumentationsmittel halten, aber wenn Sie AUF DER GANZEN WELT kein besseres Rechtssystem kennen, scheint Ihre Lösung doch durchaus problematischer sein, als Sie sich vorstellen (, glaube ich)

Küstenfuchs
8 Tage zuvor

Ich habe es mir ganz grundsätzlich abgewöhnt, mir allein aufgrund von Zeitungsartikeln anzumaßen, ein Gerichtsurteil selbst bzw. das Strafmaß zu beurteilen. Dies ist in meinen Augen purer Populismus!

Ich habe weder Akteneinsicht noch Kenntnis aller Fakten, die in einem Gerichtsverfahren auf den Tisch kommen. Die kann ein Bericht wie der oben nicht liefern, allein wegen seiner Kürze.

Ich bin somit nicht in Lage, das Strafmaß zu beurteilen.