DÜSSELDORF. Lehrkräfte erleben im Schulalltag Bedrohung, Mobbing und sogar körperliche Angriffe, in den meisten Fällen durch Schüler*innen. Das NRW-Schulministerium will Schulen im Umgang mit Gewaltvorfällen stärken – mit einem Leitfaden. Was auf den ersten Blick wie ein wichtiger Schritt wirkt, offenbart bei näherem Hinsehen wenig Neues und wenig Hilfreiches für den Ernstfall.

„Gewalttaten gegen Lehrkräfte sind keine Einzelfälle“, sagte Anfang des Jahres Gerhard Brand. Der Bundeschef des Verbands Bildung und Erziehung (VBE) bezog sich auf die eigens in Auftrag gegebene Umfrage unter Schulleitungen in Deutschland. 60 Prozent der Befragten hatten im Rahmen dieser berichtet, dass körperliche und psychische Gewalt an ihrer Schule in den vergangenen fünf Jahren eher zugenommen hatten (News4teachers berichtete). Brand forderte die Länder in ihrer Rolle als Dienstherren auf, betroffene Lehrkräfte besser zu unterstützen.
Das Schulministerium in Nordrhein-Westfalen will dieser Verantwortung nun nachkommen. Der gerade herausgegebene Leitfaden „Sicher handeln bei Gewalterfahrungen von Beschäftigten an Schulen“ soll daher Lehrkräften und Schulleitungen konkrete Orientierung in Fällen physischer und psychischer Gewalt bieten. Auf 15 Seiten finden sie Empfehlungen, wie sie sich in Gewaltsituationen verhalten und was sie bei der Aufarbeitung beachten sollen. „Schulen sind ein Spiegelbild unserer Gesellschaft, was bedeutet, dass wir es leider auch im Schulalltag mit Gewalterfahrungen zu tun haben“, erklärt Schulministerin Dorothee Feller (CDU) die Hintergründe der Handreichung.
„An unseren Schulen ist kein Platz für Gewalt“
Allerdings: der Umgang mit Gewaltvorfällen im schulischen Kontext stellt eine Herausforderung dar, wie das Schulministerium zu Beginn ihres Leitfadens einräumt. „Angesichts vielfältiger Formen von Gewalt und unterschiedlicher Verhaltensmuster von Schülerinnen und Schülern ist es nicht einfach, im konkreten Fall angemessen, das heißt konsequent, rechtssicher aber insbesondere auch verhältnismäßig auf Übergriffe zu reagieren.“ Hier will das Ministerium Rechtssicherheit schaffen.
„An unseren Schulen ist kein Platz für Gewalt, Schulen müssen sichere Orte sein. Wir lassen Betroffene nicht allein“, kündigte Schulministerin Feller bei Veröffentlichung der Handreichung an. Die Pressemitteilung verspricht „Interventionsmöglichkeiten“ und „klare Anleitungen für Konfliktlösungen“. Wer nun jedoch einen großen Wurf erwartet, dürfte vom Ergebnis enttäuscht sein. Ein Blick in die Handreichung zeigt: Neu sind die Empfehlungen nicht, lediglich übersichtlich zusammengetragen.
„Nutzen Sie Halt – Stopp-Rufe mit einer energischen Körpersprache.“
So rät das Schulministerium Lehrkräften im Falle eines Angriffs durch eine andere Person zunächst dazu, verbal deutlich zu machen, dass sie diesen Übergriff nicht dulden. Als Handlungsempfehlung steht dort: „Nutzen Sie Halt – Stopp-Rufe mit einer energischen Körpersprache.“ Im Nächsten Schritt sollen Betroffene verbal auf sich aufmerksam machen, damit Dritte eingreifen können. Lehrkräfte sollen auf die „im Schutzkonzept getroffenen Vereinbarungen“ für ihre Schule zurückgreifen.
Um einen Angriff abzuwehren, sollen sie fremde Hilfe zulassen – auch von Schüler*innen. Schließlich empfiehlt das Ministerium zur Flucht: „Verlassen Sie das Gesichtsfeld des Angreifers, provozieren Sie nicht und vermeiden Sie jede Eskalation.“ Wie Lehrkräfte, die sich bereits in einer Bedrohungslage befinden, das genau Bewerkstelligen sollen, bleibt der eigenen Fantasie überlassen. Im nächsten Schritt heißt es lediglich: „Versuchen Sie den Übergriff ohne Eigengefährdung zu beenden. Holen Sie sich Hilfe.“ Betroffene Lehrer*innen sollen selbst die Schulleitung informieren oder Kolleg*innen darum bitten.
Mit einem Gewaltvorfall rechtssicher umgehen
Ob diese Schritt-für-Schritt-Anleitung in der Realität wirklich hilft, wenn ein wütender Schüler auf eine Lehrkraft losgeht, scheint mehr als fraglich. Wie gut also, dass die Handreichung auch helfen soll, „nach einem Übergriff konsequent und zugleich rechtssicher zu reagieren“. „In allen Fällen von Gewalterfahrungen gilt, dass Gewalt und Aggressionen gegenüber Beschäftigten an Schulen konsequent nachgegangen und am Ende auch sanktioniert werden muss“, so schreibt das Schulministerium in der Einleitung des Leitfadens. Es gebe eine „rote Linie“, die nicht überschritten werden dürfe. „Schule und Schulaufsicht müssen im Sinne eines gemeinsamen Verständnisses klar kommunizieren, wo die Grenzen liegen“.
Einige Grenzen sind bereits festgelegt: Im Falle einer Straftat, etwa gefährlicher Körperverletzung oder erheblicher Nötigung, muss „wegen der Schwere der Tat eine Meldung an die Polizei erfolgen“. Dagegen bestehe bei Beleidigungen, einfacher Körperverletzung, Sachbeschädigung am Eigentum oder einer unerheblichen Bedrohung oder Nötigung kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. In solchen Situationen müssen sich die betroffene Lehrkraft und die Schulleitung daher abstimmen, wie sie vorgehen wollen. „Dazu gehört u.a., ob bei der betroffenen Person der Wunsch besteht, einen Strafantrag zu stellen, obwohl keine Schwere der Tat vorliegt“. Alternativ können „pädagogische Maßnahmen als ausreichend erachtet werden“, um mit der Situation umzugehen. Im letztgenannten Fall stehen Schulen erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen zur Verfügung. „Entscheidend ist, dass die Maßnahme dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt.“ Was das bedeutet, erklärt der Leitfaden ausführlich.
Ganz wichtig: die Verhältnismäßigkeit
Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen müssen demnach geeignet und erforderlich sein, „um das Bildungs- und Erziehungsziel zu erreichen“. Das heißt, „der Zweck darf nicht ebenso gut oder besser mit einer anderen, weniger einschneidenden Maßnahme erreicht werden können“. Außerdem müssen sie angemessen sein, also im Verhältnis zur Schwere des Fehlverhaltens stehen. Schulen müssen in diesem Zusammenhang die besonderen Umstände des Einzelfalls beachten. Neben der Schwere
- der Tat sind das
- die Auswirkungen auf die betroffene Person,
- das Alter des Täters,
- seine Einsichtsfähigkeit,
- die persönliche und psychische Situation sowie
- die Entwicklung.
Abschließend rät der Leitfaden zu einer konsequenten Umsetzung: Diese trage „maßgeblich dazu bei, Gewalt an Schulen entgegenzuwirken“. News4teachers
Kriminalstatistik: Jugendgewalt auf Rekordniveau – mehr Kinder als Täter
Ich bin ein wenig erstaunt (und verärgert), dass pauschal bei einfacher Körperverletzung von Lehrkräften kein öffenltiches Interesse an einer Strafvervolgung besteht.
Der Unterschied zwischen einfacher und gefährlicher Körperveltzung liegt juristisch nicht in der Schwere der Verletzung, sondern in der Art und Weise, wie diese Verletzung entstanden ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__224.html
Iim konkreten Fall sollte es nicht relevant sein, ob ein gebrochener Arm oder eine Gehirnerschütterung mir durch eine Waffe oder gemeinschaftlich zugefügt wurden. Es sollte darauf ankommen, ob der Schüler die Absicht hatte, die Lehrkraft schwer zu verletzen.
Und dann sollte auch ein öffentliches Interesse des Staates vorliegen, seine Lehrkräfte auch mit den Mitteln des Strafrechtes zu schützen.
“Ich bin ein wenig erstaunt (und verärgert), dass pauschal bei einfacher Körperverletzung von Lehrkräften kein öffenltiches Interesse an einer Strafvervolgung besteht.”
Sie müssen nicht erstaunt und verärgert sein, weil es nicht so ist. Bei einem gebrochenem Arm oder ähnlich schweren Verletzungen wird wohl jede Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse feststellen.
Und auch bei Einstellung des Verfahrens mangels öffentlichem Interesses, steht jedem der Privatklageweg offen.
N.b.:
Unter Körperverletzung fällt jede Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt.
Das kann beispielsweise sein, wenn Sie jemand kneift, an den Haaren zieht oder mit kaltem Wasser bespritzt. Alles keine Dinge, bei denen ein öffentliches Interesse besteht, die also von Amts wegen verfolgt werden müssten.
Es geht aber nicht um das öffentliche Interesse der Staatsanwaltschaft, sondrn um das öfentliche Intersse des Arbeitgebers. Laut MInisrerium wird von der Schule bei einem gebrochenen Arm durch einfache Körperverletzung keine Meldung an die Polizei gemacht.
Daran hat das Minsiterium kein Interesse.
Oder mit anderen Worten: An der Gesundheit seiner Lehrkräfte hat das Ministerium kein Interesse.
“(…) sondrn um das öfentliche Intersse des Arbeitgebers.”
Wenn man im strafrechtlichen Kontext üner öffentliches Interesse spricht geht es genau darum nicht. Grundlage der Aussagen ist das öffentliche Interesse im strafrechtlichen Sinn.
Im Text steht auch, dass es in solchen Fällen mit der Schulleitung abzustimmen sei.
Haben Sie den Artikel nicht gelesen?
Das Ministerium hat argumentert, dass kein öffentliches Interesse an der Verfolgung einfacher Körperverletzungen bestehe und die Schulen deshalb keine Anzeige erstatten.
Hier nimmt das MInisterium offensichtlich die Wertung der Staatsanwaltschaft vorweg und macht sie zu seiner eigenen. Deshalb schreibe ich, dass ürdas Ministerium kein öffentiches Interesse an der Verfolgung von einfachen Körperverletzungen an Lehrkräften besteht.
Das Ministerium, und in Ministerien sitzen in der Regel mehr als genug Juristen, wird wohl auf strafrechtliche Normen, Dogmatik und Gepflogenheiten abgestellt haben, auch wenn Ihnen das nicht passt.
Wenn Sie einen Mangel an Rückhalt und Schutz empfinden, ist das Ok. Aber arbeiten Sie sich bitte nicht, entschuldigen Sie bitte, völlig unqualifiziert an juristischen Sachverhalten ab, die nun einmal trotz Ihres Widerstands so sind, wie sie sind.
Gebrochene Nase durch den Faustschlag eines Vaters mitten im Unterricht:
Kein Interesse beim Arbeitgeber, diese Gewalttat im Dienst zur Anzeige zu bringen.
Aufforderung – auch seitens der GEW – an dennbetroffenen Kollegen, das privat zur Anzeige zu bringen – daran hatten alle ein starkes Interesse, weil sowas ja nicht ungesühnt bleiben dürfte.
Brauche nach so vielen Dienstjahren mittlerweile ne Brille, um Texte vor mir lesen zu können – aber echte Arschlöcher erkenne ich kkar und deutlich bereits aus großer Entfernung.
Was hat das jetzt mit meinen Ausführungen zu tun? Ich habe den Rechtsbegriff des öffentlichen Interesses erläutert, das grundsätzlich bei Offizialdelikten besteht.
Und so wie der Begriff hier von den Fristen verwendet wird, tut diese Aufklärung auch deutlich Not.
Und deshalb bin ich jetzt ein “Arschloch”? Oder wen meinen Sie damit?
Wenn Sie Ihren Schülern etwas erklären, sind Sie dann ein “Arschloch”?
Interessant, dass Sie sich hier damit angesprochen fühlen … ich habe Sie gar nicht gemeint … und bezogen habe ich mich auf den vorausgegangenen Post von Ihnen … v.a. um Bezug zu nehmen auf das angebliche Interesse oder faktische Desinteresse der Schulbehörden und der SL. Ist halt von der Red anders gepostet worden … zeitlicher Zusammenhang o.ä.?
“… sondern um das öfentliche Intersse des Arbeitgebers.”
Wenn man im strafrechtlichen Kontext üner öffentliches Interesse spricht geht es genau darum nicht. Grundlage der Aussagen ist das öffentliche Interesse im strafrechtlichen Sinn.
Im Text steht auch, dass es in solchen Fällen mit der Schulleitung abzustimmen sei.”
Aber wenn Sie unbedingt der Meinung sind, dass ich Sie hier beschimpft habe und Sie ggf. das “Arschloch” verdient haben, dann dürfen Sie es gerne behalten … ich bin halt der Meinung, dass uns Beamte der Staat als Arbeitgeber im Falle von Angriffen jeglicher Art im Rahmen unserer dienstlichen Tätigkkeiten und Verpflichtungen angemessen unterstützen sollte – so wie er ja schließlich von uns auch viele dienstliche Pflichten erwartet.
Da hat das Ministerium aber mal wieder richtig rangeklotzt und einen äußerst wertvollen Leitfaden erstellt. Bei Problemen sollen Lehrer wegrennen (Aufsichtspflicht?) und wenn ein Schüler zuschlägt (einfache Körperverletzung), ist dies ein privates Problem des Lehrers, mit dem der Dienstherr selbstverständlich nichts zu tun haben möchte. Wichtig ist primär, dass der Lehrer nun Rechtssicherheit hat. Er weiß mit Sicherheit, dass den Tätern nichts passiert und seine Vorgesetzten ihm nicht helfen.
Wer möchte bei solchen Zuständen nicht gerne Lehrer in NRW werden?
Man stelle sich sowas mal in einem Unternehmen vor. Manni und Jussuf arbeiten in Köln bei Ford am Band. Manni geht in der Pause zu Jussuf und haut ihm mit der Faust ins Gesicht, weil er sich provoziert fühlt. Die Vorgesetzten ignorieren den Vorfall, da es sich nur um eine einfache Körperverletzung handelt. Am nächsten Tag beleidigt Manni seinen Kollegen vulgär und uriniert in dessen Schuhe (Sachbeschädigung). Wieder bekommt der Vorgesetzte dies mit und wieder passiert Manni nichts. Jussuf erhält jedoch den Tipp, dass er privat Anzeige gegen Manni erstatten könne.
Warum ist an Schulen möglich, was in Betrieben undenkbar wäre?
Der Vergleich hinkt doch gewaltig.
Erstens stellt auch der Arbeitgeber in dem Fall keine Anzeige. In der Regel wird er den Gewalttäter aber fristlos entlassen.
Da Schüler aber zweitens keine Angestelten sind, können sie nicht entlassen werden. Schüler haben sogar die gesetzliche Pflicht, eine Schule zu besuchen.
Dennoch denke ich, das ein öffentliches Interesse bei mehr als oberflächlichen absichtlichen Verletzungen von Lehrkräften vorliegen sollte. Hier sollte eine rechtliche Gleichstellung zum Beispiel mit Rettungskräften vorgenommen werden.
Schüler können der Schule verwiesen werden. Das gibt es seit langem, und das widerspricht nicht der Schulpflicht. Für notorische Gewalttäter müsste es ggfs. Spezialschulen geben (mit einem Fokus auf Disziplin). Man muss die anderen vor ihnen schützen, dieser Gedanke ist im Strafrecht präsent.
Den Verweis von der Schule hat das Ministerium doch gar nicht ausgeschlossen.
Allerdings geht der Schüler dann nur auf eine andere Schule. Es handelt sich, um im Bild des vergleiches zu bleiben, eher um eine Versetzung als um eine fristlose Kündigung.
Aber sehr selten wird davon Gebrauch gemacht. O-Ton Schulamt: “Dann macht der dann an der anderen Schule weiter. Wo ist da der Unterschied?”
Die Opfer interessieren nicht. Sollen die doch einfach die Schule wechseln.
Der Vergleich zeigt schon, dass man in einem Unternehmen als Angestellter vor Gewalt geschützt wird und dies in der Schule nicht der Fall ist. Der Kollege erhält zwar keine Anzeige durch das Unternehmen, jedoch ein entsprechnd deutliches Arbeitszeugnis.
An der Schulpflicht sollte man auf jeden Fall ansetzen. Ich würde sagen, dass ab Klasse 7 der Schulbesuch freiwillig sein sollte. Wer danach einen Lehrer angreift erhält ein generelles Schul-Verbot. Gleichzeitig entfallen dann auch die Sozialleistungen.
Vor nicht allzu langer Zeit haben Lehrer ihre Schüler noch geohrfeigt oder mit dem Gürtel geschlagen. Es war richtig dies zu verbieten. Nun läuft es aber genau in die andere Richtung und das ist absolut indiskutabel.
Auch an Schulen wird es Ordungsmaßnahmen gegen gewalttätige Schüler geben.
Es ist doch nicht so, dass Schüler folgenlos Gewalt gegen Lehrkräfte ausüben können. Schulen stellen lediglich bei einfacher Körperverletzung keine Anzeige.
Dass man als Lehrkraft gar nicht geschützt sei, ist schlicht und einfach falsch.
Na ja, so richtig geschützt ist man aber auch nicht. Insbesondere nicht, wenn die Schulleitung nicht mitspielt.
Soweit ich weiß, muss man bei einer Anzeige seine Adresse etc. angeben, das bedeutet, der Anwalt der gegnerischen Seite kann diese dann auch sehen. Das sollte man sich gut überlegen.
Ich halte das für den eigentlichen Skandal, denn wir werden ja nicht als Privatperson bedroht, sondern aufgrund unserer Rolle als Lehrkraft. Sollte dann nicht die Anzeige vom Arbeitgeber ausgehen?
Sollten meine Informationen hierzu falsch sein, interessiert mich der richtige Sachverhalt sehr, vielleicht weiß jemand ja etwas mehr.
“Soweit ich weiß, muss man bei einer Anzeige seine Adresse etc. angeben, das bedeutet, der Anwalt der gegnerischen Seite kann diese dann auch sehen. Das sollte man sich gut überlegen.”
Nö, als Dienstmensch reicht es zumindest, wenn man seine Dienststelle angibt.
Deswegen sollte man bei einer Anzeige auch die Adresse der Schule angeben…..
Danke!
Pointierter kann man diesen amtlich gerechtfertugten Skandal nicht beschreiben … ich habe – was diese Dinge anbelangt – keinerlei Glauben mehr in und an die Institution und an die sog. Fürsorgepflicht.
Daher hier nochmal mein Verweis auf meinen anderen längeren Kommentar weiter unten.
Da Manni und Yusuf Kollegen sind, also beide Angestellte sind, hätte das nicht nur strafrechtliche sondern auch (einklagbare) arbeitsrechtliche Folgen. Es ist im Zweifel auch davon auszugehen, dass es bei Ford einen schlagkräftigen Betriebsrat gibt, der im unwahrscheinlichen Fall, dass der Vorgesetzte nicht darauf reagiert, entsprechend initiativ wird.
Ein derartiger körperlicher Angriff dürfte wohl eine außerordentliche Kündigung zur Folge haben.
Schüler sind keine Angestellten. Insofern ist das eine komplett untaugliche Analogie.
Ich kam ja nach Haus und hatte so nen Hals. Unzufriedene, maulige Kollegen und einen Streit.
Mein Mann saß nachmittags, als ich dann kam auf unserer Terrasse und hat schon die Fische gefüttert.
Mein Liebster hat 3 Tage Homeoffice!!!
Ich denke, es ist besser, wenn wir Lehrer endlich Entschädigung kriegen.
4 Tage Woche und auch mal online-Unterricht. Alle sind gereizt und alle brauchen auch mal Freiräume.
Vor allem, die ganzen Handwerkerbetriebe haben auch schon 4 Tage Woche?!
Was soll das dann mit Lehrern an 5 Tagen mit gleichzeitigem starken Wohlstandsverlust. Ihr schaut wohl nicht auf euer Einkommen?
Sie haben schon einen tollen Hecht – aber nicht im Teich, sondern geheiratet. Das wissen wir inzwischen alle hier…
Sie nerven. 🙂 Arbeiten Sie nach A13? Was ist das in Ihrem Bundesland? 5000,- oder schon 6000 Euro? Sie wollen dazu lieber “homeoffice” und die “lieben Kleinen” nicht auch noch live erleben müssen? Weil Sie eh nicht mit denen klarkommen?
Wechseln Sie doch den Beruf, wenn anderswo alles so viel “toller” ist.
Ich rege mich auch nur noch auf und hier scheint den Lehrern das Einkommen völlig egal zu sein 🙁
4 Tage Woche? Gerne
Welches Einkommen, wir sprechen hier von der Höhe des monatlichen Schmerzensgeld, um die Vergütungen und die Arbeitsbedingungen kann man sich ja noch gesondert “commiten”.
Kurze Zusammenfassung: Stop rufen und nicht öffentlich machen sollen reichen, notfalls selbst verklagen.
Süß von der Ministerin, sich Sorgen um uns zu machen.
Werde mich so schnell wie möglich mit energischer Körpersprache in Richtung Exit vom Schuldienst verabschieden, da ich mich nicht mehr sicher fühle (Berufskolleg in NRW). Kein Geld der Welt kann mich davon abhalten.
Da die Ministerin ja in keiner Weise ein Interesse daran hat, die Lehrer zu schützen, müssen wir das selbst tun: Wenn wir angegriffen, bespuckt, beleidigt oder bedroht werden, sollten wir uns für Wochen/Monate krank schreiben lassen (aufgrund der psychischen Belastung). Nur so können Lehrer Druck erzeugen, dass die Unverletzlichkeit ihrer Person wichtig genommen wird.
Und nebenbei: Wo ist der Personalrat, um die Lehrer zu schützen???
Bin ich der einzige der hier “Memelpotential” sieht? “Bitte helfen Sie mir, ich bin in Gefahr” und “Haaaalt Stopp, jetzt rede ich!”
Hab ich ein Glück, solche Probleme bei uns (fast) nicht zu haben. Beileid und viel Kraft an die Kollegen
Bei weitem nicht. 😀
Ja, die Verhältnismäßigkeit …
Und die wird im Einzelfall vom Amts- oder in schwereren Fällen vom Landgericht geprüft werden. In der zwischenzeit ggf. Freistellung vom Dienst, zumindest aber Absenkung der Bezüge.
Endlich mal wieder ne Handreichung mit Empfehlungen, die nicht neu sind aber übersichtlich zusammengetragen.
Wer da einen größeren Wurf erwartet oder gar gefordert hatte, agiert unangemessen, anmaßend sowie undankbar gegenüber dem Dienstherrn und ist als Lehrkraft auch völlig ungeeignet. Ein bisschen mehr Idealismus bis zur Selbstaufgabe, persönliche Leidensfähigkeit und Empathie gegenüber den Tätern müssen da schon erwartet werden können.Ministerium rät zur Flucht!
Aha verstehe! “Lehrkräfte-Exodus an deutschen Schulen Flucht aus dem Klassenzimmer.”
https://www.spiegel.de/panorama/bildung/bildung-neue-studie-beleuchtet-lehrkraefte-exodus-aus-deutschen-schulen-a-688fb131-0f6a-400f-a6e9-59b209162e45
Weiter so! Wand in Sicht!
Lehrer kommt völlig zusammengehauen und mit nem Armbruch zum Dienstherren, um den Angriff zu melden und die Verletzungen dokumentieren zu lassen.
Der Dienstherr – total betroffen:
“Boah, das ist ja wirklich schrecklich – der, der das gemacht hat, braucht nach dieser starken emotionalen Erfahrung hetzt ganz dringend Hilfe.”
@Hysterican
Der, der das gemacht hat, braucht vor allem ne Euro-Palette Energydrinks und noch was “zu naschen”, damit er … “auch morgen noch kraftvoll zubeißen” kann …
Der Wahnsinn wird ums noch alle wahnsinnig machen. 🙁
Dieses pädagogische Versagen, das zum Armbruch und den weiteren Folgen des tätlichen Angriffes geführt haben, muss aber wirklich auch einmal disziplinarisch aufgearbeitet werden:)
Wer sich als pädagogische Fachkraft verhauen lässt, ist de facto ungeeignet seinen lehrauftrag zu erfüllen. Dass sie das nicht verstehen wollen.
Nunja, bin halt extrem hartlehrig! 😉
… und dazu noch strunzen-sturer Ost-Westfale … ansonsten hätte ich das Ganze nicht bereits über 30 Jahre ausgehalten….
Die Lehrkräfte bewegen sich hier auf ganz dünnem Eis, in alle Richtungen. Wehrt man sich, hat man ein Verfahren am Hals, läuft man weg, hat man keinen Respekt mehr, greift man ein, gefährdet man sich selbst. Man kann es eigentlich nie richtig machen.Und der Dienstherr? Danke für die, wie immer, sehr nützlichen Belehrungen und Anweisungen. Wenn das alles an Pflichterfüllung der Fürsorge sein soll, dann ist das wahrhaftig lächerlich, da die Entscheider in den Poltiebenen solche Situationen noch nie vor Ort erlebt haben. Diese Wischiwaschi Leitlinien helfen in akuten Situationen herzlich wenig. aber man kennt ja das Engagement und den Einsatz der 16 Glorreichen für ihre Knechte zur Genüge.
Eigentlich gehören in Klassen mit aggressiven/problematischen Schülern immer zwei Lehrkräfte, das wäre mal ein Statement von oben. Aber der Lehrer soll es immer im Alleingang richten. Es gibt nicht nur, wie in allen Branchen, toughe und mutige Lehrer, die das Selbstbewusstsein haben, bei Schüleraggressionen gegenzusteuern, da man bei der Ergreifung dieses Berufes ja auch nicht an derartige Gewaltentwicklungen gedacht hat. Unser Dienstherr hat jedenfalls noch nicht auf die untragbaren Zustände in angemessener Form reagiert, der Lehrer ist weiterhin der Prellbock der Nation, der alle gesellschaftlichen Defizite und Fehlentwicklungen auffangen muss, und nun auch noch sowohl psychisch als auch physisch der Gefährdung ausgesetzt ist. Das geht so nicht weiter, das muss klar sein, und es müssen klare Regeln her, ohne hilflose und pseudopädagogische Kapitulationsansätze.
Regeln gibt es durchaus. Wenn jedoch Verstöße keine Folgen haben, also nicht sanktioniert werden, sind Regeln lachhaft und reine Augenwischerei.
Als Problem hat sich die jahrzehntelange Verteufelung von Strafen herausgestellt. Für sie gilt der Schimpfbegriff “Strafpädagogik”, der Lehrkräfte verunglimpft, die sich noch trauen, nicht nur für die Erklärung von Regeln zu sorgen, sondern auch für deren Einhaltung.
Wenn Ministerien und Schulbehörden wirklich Hilfestellung bieten wollten, stärkten sie den Lehrkräften den Rücken und ließen sie bei Konflikten mit Schülern und Eltern (auch vor Gericht!) nicht feige im Stich.
Lehrern zu raten, “mit einem Gewaltvorfall rechtssicher umzugehen” oder die verschiedenen Apekte der “Verhältnismäßigkeit” zu beachten, bewirkt wegen der vielen Wenns und Abers bei der “konsequenten Umsetzung von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen” letzten Endes nur eine Taten- und Wehrlosigkeit der Lehrkräfte, die zum Himmel stinkt, auch wenn sie das Mäntelchen “Hilfestellung” trägt. Eine Hilfestellung, die letztlich nur noch zur Flucht rät und raten kann, ist ein Offenbarungseid jedes Schulministeriums samt seiner realitäts- und lebensfremden Schulberater, genannt “Experten”.
Touche’!!!
Im äußersten Notfall empfehlen wir Ihnen …
. – Weglaufen
. – Mama anrufen
. – Hoffen, dass ein Schüler für sie regelt.
Muss man dazu noch etwas sagen?
Ich denke nicht, denn selbst dem verblendetsten Ideologen müssen diese “Tipps” als hilf- und ratlose Kapitulation erscheinen.
“Konsequent flüchten – so kann kein Platz für Gewalt entstehen!”
Nach den entsprechenden Vorabmeldungen hatte ich wenig erwartet.
Das wurde noch unterboten. 🙂
Und so ein “konsequentes Flüchten” kann ja auch für immer sein.
Fluchtorte wie: Rente, Pension, Arbeitsunfähigkeit… Die sind mir so spontan eingefallen. 😉
“Flieht ihr Narren!” – Mein Lieblingszitat in dem Zusammenhang und mein Tipp an Gen Z
So ist es! 😀
Bei „einfacher Körperverletzung“, also Schlägen oder Tritten durch Schüler oder Eltern, steht mein AG also nicht hinter mir, sondern rät mir sogar noch, auf eine Anzeige zugunsten erzieherischer Maßnahmen zu verzichten. Na, herzlichen Dank!
Rein faktisch wird beim größten Teil der Schülerschaft eine Anzeige aufgrund der Strafmündigkeit sowieso ausscheiden.
Wenn mich nicht alles täuscht, könnte man bei Minderjährigen dann die Eltern belangen (ich glaube, da gab es kürzlich eine entsprechende Entscheidung).
Aber eine Zivilklage wird schon ziehen: Traumatisierung, vorzeitige Dienstunfähigkeit auf Dauer… die Kosten sind hoch.
Keine Ahnung, was Sie so für Fälle vor Augen haben im Zusammenhang mit unter 14-jährigen, die beweisbar zu solchen Folgen führen.
Aber grundsätzlich denkbar.
Auch gegen einen strafunmündigen Täter ist eine Anzeige möglich.
Es gibt keine Strafverfolgung, aber ggf. mahlen dann die mächtigen Mühlen der Jugendhilfe drauflos…
Die Mühlen der Jugendhilfe sind verstopft.
Aber ich gebe Ihnen Recht, dass man bei geeigneten Fällen frühzeitig die Möglichkeiten des SGB VIII nutzen sollte.
Aber das hängt dich stark vom Einzelfall ab.
Ab Klasse 8 kommt das schon in Frage und in der Sek ll sind schon welche über 18. Aber egal, Ihrer Äußerung von weiter oben zu entnehmen, scheinen sich Lehrkräfte ggfs. auch mal zusammenschlagen, beschimpfen, anspucken oder ähnliches lassen zu müssen. Alles super. Machen wir doch gerne, für die lieben Kleinen. Und ja, ähnliche Reaktionen kommen auch bei Konflikten von SuS. Würde man da auch sagen, dass ein anderes Kind mal eben so das eigene Kind verwamscht. Dann plädiert man für eine kleine Aktennotiz für den Täter, damit das keine zu schlimmen Konsequenzen hat. Oder würden sie den Täter dann vielleicht doch anzeigen?
Es gibt auch Menschen, die an einer Grundschule arbeiten.
“Aber egal, Ihrer Äußerung von weiter oben zu entnehmen, scheinen sich Lehrkräfte ggfs. auch mal zusammenschlagen, beschimpfen, anspucken oder ähnliches lassen zu müssen.”
Ich verbitte mir diese üble Nachrede, übrigens ein Straftatbestand. Ich habe mit keiner Silbe dergleichen geäußert. Zitieren Sie oder unterlassen Sie bitte solche Unterstellungen!
“Würde man da auch sagen, dass ein anderes Kind mal eben so das eigene Kind verwamscht.”
Um Eltern geht es hier nicht, es geht um eine Handreichung für Lehrpersonal.
“Dann plädiert man für eine kleine Aktennotiz für den Täter, damit das keine zu schlimmen Konsequenzen hat.”
Wer ist “man”? Wenn Sie ein Problem mit Ihren Vorgesetzten oder Kollegen haben, dann sagen Sie es doch einfach.
Ach so, ja dann kann man da leider nix machen!
Danke, dass du uns darauf hinweist … nicht dass wir noch bei unter14Jährigen Maßnahmen ergreifen und dann erleben müssen, dass weder der Staat noch die Institution Interesse oder Handlungsoption daran hat, hier wirkungsvoll zu intervenieren.
“Man” kann eine Menge machen. Einiges davon hat man sogar in der eigenen Hand, wenn man seine Interessen durchsetzen möchte und nicht vor unwilligen Vorgesetzten kuscht.
Nicht alles wird zielführend sein.
Oh, Obacht – die Schäden und Kosten kann man da durchaus abladen.
Selbst bei Totalpleitiers ist dann sichergestellt, dass es auch ab 18 so bleibt.
“Selbst bei Totalpleitiers ist dann sichergestellt, dass es auch ab 18 so bleibt.”
In den Fällen haben die Kosten ersteinmal Sie. In besser situierten Schichten, zahlt wahrscheinlich die Versicherung.
Grundsätzlich sollten entstandene Schäden schon geltend gemacht werden, ja.
Wie gesagt, es geht auch nicht um die Verurteilung, es geht wie @Fräulein Rottenmeier schon gepostet hat, um POLIS – d.h. den Akteneintrag. Denn nur so kann er ggf. ab 14 als jugendlicher Intensivtäter eingestuft werden.
Wegen drei Schulhofschlägerreien wird man nicht als Intensivtäter eingestuft.
Auch hier Frage ich mich, was für Fälle man so vor Augen hat und ob das repräsentativ ist. Und auch hier sollte man lieber frühzeitig den Weg über SGB VIII gehen.
Nee, da bedarf es mehr….aber auch spätere Intensivstraftäter fangen mal klein an. Erst sind es ihre angesprochenen Prügeleien auf dem Schulhof, dann vielleicht erste tätliche Angriffe auf Lehr- oder Betreuungspersonen, dann vielleicht die erste Bedrohung mit Messer oder Schlagring und dann tritt man vielleicht einfach mal jemanden zusammen, der nur vermeintlich schräg guckt…..
Jugendhilfe kann helfen, aber dann ist auch schon einiges passiert…..
Man wird ja einmal zwischen altersadäquaten, auch gewalttätigen, Auseinandersetzungen, und einem gesteigerten Potential von krimineller Energie und Gewalttätigkeit unterscheiden müssen.
Wenn ich es richtig sehe, sind wir beide an einer Grundschule tätig. Wie oft kommt es denn bei Ihnen täglich zu Zwischenfällen, die man irgendwie als Gewalt definieren könnte und wie oft ergreifen Sie weitergehenden Maßnahmen, wie sie hier in Rede stehen.
Irgendwo wird e
Altersadäquat? Ach so…..ist also normal so ein gewisses Maß an Gewalttätigkeit…..wie legen Sie denn die Maßstab fest, was altersadäquat ist und was darüber hinaus geht….?
So ein Blödsinn !
Es kommt auf die Tat/Verletzung an – nur: ein geschickter Anwalt nutzt dann mangelnde Reife, psychisch belastet, nicht überbegabt ( IQ ), b prekäre Familienverhältnisse, ……
alles schon bei Gericht erlebt.
Joa, setzen Sie sich einfach einmal mit Sinn und Zweck des Jugendstrafrechts auseinander. Vielleicht lernen Sie etwas daraus.
Hat irgendjemand etwas anderes aus Düsseldorf erwartet? Es ist völlig egal um welches Thema es sich handelt – aus Düsseldorf kommt NIE mehr Unterstützung als ein Leitfaden mit 4 bis 20 Seiten. Konkreter wird es nicht
Es IST ja konkreter geworden:
Lehrer sollen sich verhauen lassen, weglaufen und auf grundgesetzlich garantierte Rechte “besser verzichten”.
Jepp, rechtssicher und deeskalierend aus der Bedrohungssituation flüchten – aus dem Gesichtsfeld des Angreifers verschwinden – wenn der einen witer sieht, dann kann das dazu führen, dass er / sie unbedingt sein Angriffsverhalten fortsetzt.
Sich gleich zur SL begeben und dort den Vorfall melden – dann dort die bereits bekannte Reaktion einholen, dass das nicht schön sein – aber zu keiner Zeit eine wirkliche Bedrohungslage vorgelegen hätte – und dann nach Hause fahren.
Seinen Hausarzt aufsuchen und sich für mindestens 14 Tage – vllt auch länger – krank schreiben lassen – auf keinen Fall eine Strafanzeige stellen, weil die dazu führt, dass die Eltern und der Anwalt eine “Übergriffigkeit seitens des LuL” konstruieren, der dann seitens der Schulbehörde und der SL nachgegangen wird.
Als Ergebnis kommt es dann zu anklagenden Gesprächen gegen dich als Opfer – mit dem Hinweis darauf, dass man im unmittelbaren Vorfeld der Attacke offenbar nicht pädagogisch agiert habe und daher offenbar den Täter provoziert habe.
Das Ganze wird dann begleitet von “warmen, kollegialen Tipps”, wie man es in Zukunft besser machen könnte – aber mit der deutlichen – erneut vorgetragenen Einschätzung, dass ” zu keinem Zeitpunkt eine echte Bedrohung bestanden habe”.
Den Rest der Befindlichkeit machst du dann bitte mit dir selber aus – mit der inneren Erkenntnis, dass es auf jeden Fall besser ist, keine Konflikte mit SuS einzugehen.
Und diese Erkenntnis druckst du dir aus, laminierst sie und hast sie immer Zugriffsbereit bei dir. Sind weniger als 15 Seiten und man kann sie schneller mal so eben überfliegen.
Hab ich doch geschrieben, bei der juristischen Bewertung im Einzelfall zieht die Lehrkraft den Kürzeren und kann von Glück sagen, wenn es im Nachgang lediglich bei einem intensiven Beratungsgespräch mit SL und Dezernatsleitung bleibt:(
So sieht es erfahrungsgemäß aus.
So etwas könnte ein Trauma und psychologische Probleme verursachen.
Auf jeden Fall mal mindestens ein Halbjahr Dienstunfähigkeit! ;-))
Beamte* müsste man sein!
Wie man hier weiß, hilft der Tipp den Angestellten* nicht: keine lebenslangen vollen Bezüge bei Krankheit. Nur 6 Wochen ohne Abzüge, dann Krankengeld. Kann man sich auch al melden, kommt ca. auf dasselbe hjinaus.
mindestens….
Wenn die KuK dies alle! – tja Problem – so durchziehen würden, müssten SL und Regierung etwas realistischere Vorschläge ausarbeiten.
Wichtig dabei: jeder einzelne Vorfall muss in die Medien.
Der Lehrer ist schuld, er ist nicht konsequent genug aus dem Gesichtsfeld des Angreifers verschwunden. Also alles gut.
Und bei Gewalt unter Schülern muss trotzdem eingegriffen werden.
Aber sobald die sich dann gegen mich wenden, darf ich jetzt ganz offiziell wegrennen…Wer das auch nur ein einziges Mal macht, kann auch gleich die Schule wechseln, an der bisherigen kriegt man dann keinen Fuß mehr auf den Boden.
Neben der “Notwehr” gibt es auch noch die “Nothilfe”. Leider erzählen viele Kollegen Mist: Man dürfe Schüler nicht anfassen. Sie vertreten es mit wuchtiger Vehemenz. Nein, auf keinen Fall dürfe man sie anfassen. Nur: Stimmt nicht.
Klar stimmt das nicht.
Nur eskaliert “Nothilfe” ganz gerne mal (praktisch immer) zur “Notwehr”… ob Sie:
1) die rechtlichen Risiken (die vor deutschen Gerichten relativ unwägbar sind)
2) den sozialen Ärger drumrum bzw. auf Arbeit
auf sich nehmen wollen, müssen Sie selbst entscheiden.
Subjektiv würde ich Ihnen raten:
Wenn Sie keine konkreten Erfahrungen in dem Bereich haben, könnte es deutlich klüger sein, es zu lassen.
So lange ich nicht selbst angegriffen werde, tue ich persönlich das nicht.
Ja, das habe ich auch mal gedacht, dass diese Art von Sicherheitsfürsorge und Nothilfe für uns als Erziehende und Schutzbeauftragte opportun ist… und habe in einem solchen Fall bei einem Kollegen faktisch die Erfahrung gemacht, dass sowohl Rechtsprechung als auch Schulaufsichtsbehörde sich einen schlanken Fuß machten.
Der Täter (ein älterer S hat einen deutlich jüngeren S verdroschen und der K ist körperlich dazwischen gegangen, um den Schwächeren zu schützen – wobei der Täter beim Ausweichen gestolpert ist und nicht nur seine Jeans sondern auch sein in der hinteren Hosentasche befindliches Handy einen Schaden genommen haben) hat gegen die Intervention Rechtsmittel eingelegt und Schadenersatz eingefordert – und sowohl auf der juristischen als auch auf der schuldisziplinarischen Ebene “Recht” bekommen … der K bekam nicht nur dienstrechtlich eine Standpauke sondern musst gut 400 euro für die entstandenen Schäden berappen.
Seitdem verweise ich darauf, dass die “Opfereltern” zivilrechtliche Klage anstreben sollen … und achte oersönlich lediglich darauf, dass es “nicht zu schlimm” wird.
Wieviele SuS ich schon angefasst habe, allein im Sportunterricht, kann ich nicht zählen. Weiter hinderte ich diverse ausrastende Kinder daran, Gewalt an anderen auszuüben, indem ich sie schlicht und einfach fest gehalten habe.
Geht gar nicht anders.
Das ist so eine Denkweise…lassen Sie sich mal von einem erfahrenen Strafrechtler beraten – da sind Sie ganz schnell selbst in der Notwehr oder KV…und auch ganz fix in der Notwehrüberschreitung.
Bitte schlagen Sie sich das in Ihrem eigenen Interesse aus dem Kopf, falls Sie keine entsprechende Vorerfahrung haben.
Sehr gut beraten kann Sie dazu jeder Strafrechtler.
Alles richtig, nur muss man damit rechnen, dass dieses Eingreifen im Anschluss durch die Dienstaufsicht und ein Gericht auf die Verhältnismäßigkeit der getroffenen Maßnahme hin überprüft wird. Die dienstvorgesetzte Stelle und die SL wollen sich rechtlich ja nicht angreifbar machen.
Und vor Gericht und auf hoher See …
Nö.
Ich konnte meine guten Vorsätze neulich prüfen, als (was auch bei uns garnicht alltäglich ist, da unsere SL noch normal im Kopf ist und dafür sorgt, dass Gewalttäter suspendiert und im Wiederholungsfall gekickt werden) zwei zwei SuS wild aufeinander einschlugen – in der Pausenhalle.
Habe mich danebengestellt und laut hörbar wie so ein NPC gesagt: “Halt, lasst das, das ist Gewalt! Das ist nicht ok!”.
“Dazwischengehen” muss man genau NICHT!
Nur “was” tun.
Hatten Sie dabei Erfolg?
Na ja, geht so.
Nach einer Weile haben die beiden halt aufgehört.
Ein blaues Auge, eine gebrochene Nase, ein paar Prellungen, ein Zahn locker. Soweit ich weiß waren beide nach ca. einer Woche plus Ausgeschlossen werden wieder schulfähig.
(Wie gesagt, offene Gewalt ist bei uns segr selten, da die SL richtig durchgreift)
Da die Polizei Zwangsmittel (unmittelbaren körperlichen Zwang) einsetzen kann die 110 wählen und sollte es absehbar zu Verletzungen kommen die 112 herbeirufen, damit der Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung gar nicht erst aufkommen kann.
Aber man hat doch gar kein Handy mit, dass soll doch zu Hause bleiben … wegen der Vorbildfunktion.
Das ist richtig – aber Bongo-Trommeln sind laut Zierer noch nicht zu verbieten – damit könnte man die Polizei und den RTW herbeirufen – äh – trommeln.
Und bei dem Lärm,den man da macht hört man die Schmerzensschreie auch nicht so.
Klar, logo.
“Im Nächsten Schritt sollen Betroffene verbal auf sich aufmerksam machen, damit Dritte eingreifen können.”
-> Lupenreines Opferdenken. Ich will mich nicht beschützen lassen, ich will mich wehren (dürfen).
“Um einen Angriff abzuwehren, sollen sie fremde Hilfe zulassen – auch von Schüler*innen.”
-> Da hat jemand den Begriff “Schutzbefohlener” falsch verstanden. Es ist doch nicht Auftrag der Schüler, den Lehrer zu beschützen.
Wenn das “Schutzgeld” an die entsprechende Schülerschaft abgeführt wurde, bin ich fein raus.
🙂 ein Schüler hat sicher sein Zweithandy einstecken
Falsch gepostet, gehört eins weiter nach oben, sorry
Stimmt aber. Im Notfall einfach die Schüler fragen 😉
Wie kommt nur das schwindende Vertrauen in den Staat zustande? Kann ich mir überhaupt nicht erklären. Dabei schützt der Staat uns doch so toll mit Waffenverbotszonen. Da ist es nur konsequent, dass man das Problem löst indem man Schulen zu Gewaltverbotszonen erklärt (“An unseren Schulen ist kein Platz für Gewalt, Schulen müssen sichere Orte sein. Wir lassen Betroffene nicht allein”).
Wir als Gesellschaft müssen irgendeinen Weg finden, die Negativauslese der Parteien zu beenden, sonst findet diese Unfähigkeit nie ein Ende.
Das ist viel zu theoretisch und teilweise lächerlich. Solche Ratschläge brauchen wir nicht. Man sollte mal die Schulgesetze durchforsten nach all den Bestimmungen, die uns präventives Eingreifen unnötig erschweren (präventiv!) und nach all den Fallstricken, die uns erschweren, etwas zu sanktionieren, wenn es passiert ist. Auch die “Spaß-Lehrerausbildung” muss in diesem Zusammenhang kritisch hinterfragt werden. Leider gibt es zu viele Lehrer, die bei kleinen Störungen und Ausschreitungen wegschauen. Die Haltung “Klärt das unter euch!” ist gang und gäbe, nur ist dann auch niemand da, der einem selbst zur Seite steht, wenn man selbst Betroffener ist.
Da hat der Kollege vom Kommissariat „Prävention und Opferschutz“ anscheinend andere Vorstellungen gehabt, als er letztens bei eine Fobi zum Thema „Schutzkonzept“ eingeladen war. Er riet uns, also den SL, auch kleinere Vergehen konsequent zur Anzeige zu bringen und gab auch Tipps dazu. Auf den Einwand, dass speziell unser Klientel noch nicht strafmündig sei und dies zu nichts führte, sagte er, dass aber die Kinder und das Vergehen dann bekannt sei (Stichwort Akte) und weitere Vergehen dann mit in die Akte aufgenommen würden, was irgendwann auch wirklich Relevanz hat. Zudem würden Kinder mit ihren Eltern eingeladen und ernsthafte Gespräche geführt.
Zudem riet er, klare rote Linien zu benennen und diese auch konsequent einzuhalten. Hierbei wies er darauf hin, die Spirale der Gewalt sofort zu unterbrechen, in dem man konsequent handelt.
Für uns ist klar, hier betreten wir den Bereich der Ordnungsmaßnahmen. Kein Kollege oder Erzieher oder Mitarbeiter muss sich schlagen lassen!
Wie so oft von Ihnen – guter Beitrag, based.
Sieht meine SL genau so.
Gewalttäter kriegen bei uns keinen Fuß mehr auf den Boden, dafür muss gesorgt werden
Da hat der Kollege Kommissar durchaus recht!
Mit “auch kleinere Vergehen konsequent zur Anzeige bringen” kann man es aber tatsächlich auch übertreiben, z. B., wenn ein 6jähriges Kind einer Erzieherin einen Klapps auf die Hand gibt:
https://verfassungsblog.de/verfolgung-strafunmundiger-als-erziehungskonzept/
Nett, wie Sie das verharmlosen. Ich spreche nicht von Klapps auf die Hand, sondern von vorsätzlichem körperlichen Angehen. Auch das können auch vermeintlich kleinere Kinder schon….
Wir hatten letztens erst einen Vorfall, wo ein Drittklässler (sehr kurze Lunte) wie aus dem Nichts einem Mitarbeiter der OGS eine Ohrfeige gab. So….
Da ich als SL zwar den Mitarbeitern gegenüber weisungsbefugt aber leider nicht fürsorgepflichtig bin, hat der Träger der OGS einen Ausschluss über mehrere Tage bestimmt und die Schule einen Verweis (geringste aller Ordnungsmaßnahmen) herangezogen. Zusätzlich haben wir den Vorfall dem Schulamt gemeldet und ins Verbandsbuch eingetragen. Mehr konnte ich leider nicht tun, denn der Mitarbeiter ist Angestellter der OGS. Wäre der Betroffene ein Lehrer gewesen, wäre der Schüler von Seiten der Schule ausgeschlossen worden und wir hätten wohl eine Anzeige aufgegeben. Ganz gleich, was Feller dazu sagt!
Für die Eltern und dem Schüler wurde der Ernst der Lage zumindest sehr deutlich und auch wirklich unangenehm….
Übrigens: Danke für den Link!
Oh, gibt es von denen auch eine Handreichung?
Nein, im Ernst, die ticken komplett anders, als unser tolles Ministerium und wissen in der Regel, was sie tun.
Naja, wie gesagt, ich besuche Z.Zt einige Fobis zum Thema „Schutzkonzept“ und bei dieser waren alle Akteure (JA, Polizei, Schulberatungsstelle, Psychologischer Dienst…) da. Schwerpunktmäßig ging es um sexuellem Missbrauch….und das Vorgehen dabei….
Lehrer sind doch meist Beamte, sie haben hoheitliche Aufgaben, und ein Angriff auf Beamte im Dienst ist ein Widerstand gegen die Staatsgewalt, kein privater Angriff. Bei Polizisten ist das selbstverständlich, bei Feuerwehr und Rettungsdiensten hoffentlich auch.
Was spricht eigentlich dagegen, wenn Lehrer dann zurückschlagen dürften, wenn vorher (!) ein Schüler angegriffen hat? Ich nehme nicht an, dass das zu einer Eskalation führen würde, sondern die Schüler würden sich besser benehmen. Sie wüssten, ihre Handeln hat ein Risiko.
Das darf jeder Mensch in Deutschland – Stichwort “Notwehr”. Sogar Lehrer.
Aber ***vorsicht***, deutsche Gerichte hassen wehrhafte Bürger und eine “Notwehrüberschreitung” ist schnell angedichtet. (Stichwort “ZURÜCKschlagen”, Vorwurf der [sozusagen] “Rache”)
Prinzipiell würde ich immer dazu raten, solche Situationen ganz zu meiden, gerade (aber nicht nur) auf Arbeit.
Bedenken Sie, wer die Zeugen sein werden … und selbstverständlich macht man ohne Rechtsbeistand niemals, wirklich niemals Aussagen.
Die Beratung durch einen in entsprechenden Verfahren konkret und aktuell (!) erfahrenen Anwalt sollten Sie dringend schon vorab (!!) wahrnehmen, um die Rechtslage genau zu kennen.
Genau wie zum allgemeinen “Schulrecht”/Verwaltungsrecht ist eine spezifische Beratungsstunde mit konkreten Fragen hier eine sehr gute und im Vergleich zu den potentiellen Folgen sehr billige Investition.
Wissen schadet nur dem, der es nicht hat…
“Notwehrüberschreitung” ist schnell angedichtet. (Stichwort “ZURÜCKschlagen”, Vorwurf der [sozusagen] “Rache”)”
Da muss man nichts andichten. Zur Notwehr ist man berechtigt um gegenwärtige(!) Angriffe abzuwehren. Sobald der Angriff beendet ist, greift die Notwehr auch nicht mehr.
Tricky sind eher die anderen Dimensionen: erforderlich, geeignet, verhältnismäßig.
Zweiklassengesellschaft. Nut noch zum K….
Es ist unerträglich, wie sehr sich Beamte besser fühlen als ihre Angestellten Kollegen
1000 Watt im Arm, aber oben brennt kein Licht.
Ach Leute. Nein zur Gewalt. Das sind nicht die Schüler die sie von früher kennen, denen können sie nicht eine klatschen und dann ist ihre Autorität wieder hergestellt. Die kommen aus ganz anderen Verhältnissen. Ich habe lange in Hamburg-Harburg gelebt. Ich rate dringend dazu den Schwanz einzuziehen, statt sich mit bestimmten Leuten anzulegen. Sie werden sonst nicht mehr glücklich.
Der Staat kann und wird sie auch nicht schützen. Wenn sie selbst aktiv werden möchten, wechseln sie die Schule. Es gibt zahlreiche Privatschulen die gute LuL suchen. Bedeutet vielleicht weniger Geld, aber einen großen Gewinn an Lebensqualität.
Beim über16-jährigen gewalttätigen Schüler wird eine handfeste Reaktion auch anders bewertet werden als bei einem 9-jährigen.
PS und die tarifbeschäftigten Lehrkräfte dürfen körperlich angegangen werden, da sie ja die Staatsgewalt nicht vertreten und keine hoheitlichen Aufgaben ausüben?
Sach ma, wo kommst du den wech? Oder gehörst du zu denen, die der festen Überzeugung sind, dass die Menschwerdung erst ab A13 beginnt?
Es gibt den Straftatbestand des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.
Lehrer sind keine Vollstreckungsbeamten. Das ist auch gut für Sie, weil das Strafmaß wesentlich geringer ist, als bei den einschlägigen Delikten gegenüber Nichtvollstreckungsbeamten.
“Was spricht eigentlich dagegen, wenn Lehrer dann zurückschlagen dürften, wenn vorher (!) ein Schüler angegriffen hat?”
Dagegen spricht, dass man sich strafbar macht.
Weitere Vorschläge meinerseits:
Probleme gelöst 🙂
Genau: System Reker. Hat in Köln supi funktioniert 🙂
Kaum Unterstützung vom Ministerium oder den Behörden, dafür die Empfehlung wegzulaufen…
Deutlich kann man den Stellenwert von Lehrkräften nicht deutlich machen:
OPFER!