BERLIN. Deutschlands höchstes Elterngremium steht im Zentrum eines bemerkenswerten Vorgangs: Zwei Schreiben, die News4teachers vorliegen und deren Echtheit inzwischen bestätigt ist, machen deutlich, dass der nach Krach hinter den Kulissen kaltgestellte Vorsitzende den Bundeselternrat (BER) auflösen lassen will. Doch der aktive Vorstand weist das entschieden zurück – und spricht von einem Alleingang.

Die Briefe, datiert auf den 16. Oktober 2025, gingen an alle Kultusministerien der Länder sowie an die Mitglieder des Bundeselternrats. Unterzeichnet sind beide von Dirk Heyartz, dem bisherigen Vorsitzenden.
In dem an die Kultusministerinnen und Kultusminister gerichteten Schreiben heißt es wörtlich, dass das „Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) mitgeteilt hat, dass ab 2026 keine institutionellen Zuwendungen mehr an den Bundeselternrat gewährt werden“. Diese Entscheidung stehe, so Heyartz, „im Zusammenhang mit dem Rückgang aktiver Mitgliedsländer und der damit eingeschränkten Repräsentation der Eltern- und Schülerinteressen“.
„Mehrere Bundesländer sind im Sommer und Herbst 2025 aus dem Bundeselternrat ausgetreten; weitere haben ihren Austritt angekündigt. Dadurch ist die Vertretungsbasis des Bundeselternrats inzwischen auf weniger als ein Drittel der Eltern- und Schülerschaften in der Bundesrepublik gesunken.“
Weiter schreibt er: „Die Geschäftsstelle des Bundeselternrats wurde im August 2025 ordnungsgemäß aufgelöst, das Inventar eingelagert und die Mitarbeitenden haben ihre Arbeitsverhältnisse eigenständig beendet. Derzeit bestehen keine administrativen Strukturen mehr zur Bearbeitung laufender Aufgaben oder Projekte.“
Zudem sei „beim Amtsgericht Berlin-Pankow eine zivilrechtliche Klage gegen den Bundeselternrat anhängig, unter anderem wegen Schadensersatzforderungen und offenen Restverbindlichkeiten“. Diese Verfahren verdeutlichten „die Notwendigkeit einer geordneten Abwicklung“.
Im weiteren Verlauf verweist Heyartz darauf, dass die Kultusministerkonferenz (KMK) „unter Leitung von Frau Ministerin Oldenburg eine neue Parallelstruktur geschaffen habe, die bereits Teile der bisherigen Aufgaben des Bundeselternrats übernommen“ habe. Diese ermögliche „eine effizientere Abstimmung zwischen den Ländern und den Eltern- sowie Schülervertretungen“. Sein Fazit: „Vor diesem Hintergrund erscheint der Fortbestand des Bundeselternrats in seiner bisherigen Form zunehmend fraglich.“
„Dringlicher Antrag“: Auflösung und persönliche Haftungsrisiken
Das zweite Schreiben richtet sich direkt an die Mitglieder und Delegierten des Bundeselternrats. Betreff: „Antrag auf Auflösung und Abwicklung des Bundeselternrats gemäß § 41 BGB“. Heyartz erklärt darin, die finanzielle und strukturelle Handlungsfähigkeit des Vereins sei „nicht mehr gegeben“. Wörtlich schreibt er: „Eine Deckung der laufenden Verpflichtungen ist aufgrund der fehlenden Bundesmittel sowie der begrenzten Beitragszahlungen aus den Bundesländern nicht mehr gesichert.“ Und: „Da einige Bundesländer in der Vergangenheit Zuwendungen zur Aufrechterhaltung der Geschäftsstelle geleistet haben, könnten sich Rückforderungsansprüche oder Abrechnungsverpflichtungen ergeben.“
Er stellt deshalb den Antrag, den Verein aufzulösen, und legt einen konkreten Beschlussvorschlag vor:
- „Beschlussfassung zur Auflösung des Bundeselternrats ab dem Jahr 2026 durch die Mitgliederversammlung gemäß § 41 BGB.“
- „Einleitung eines Liquidationsverfahrens zur ordnungsgemäßen Abwicklung aller bestehenden Verpflichtungen, Verträge und Mittel.“
- „Öffentliche Bekanntmachung der Auflösung mit Aufforderung an etwaige Gläubiger, ihre Forderungen innerhalb der gesetzlichen Frist geltend zu machen.“
Heyartz warnt ausdrücklich vor rechtlichen Folgen für die Verantwortlichen:
„Der Vorstand ist verpflichtet, bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unverzüglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen (§ 42 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a InsO analog). Unterlassung kann zu persönlicher Haftung führen.“ Zwar sei die Haftung ehrenamtlich tätiger Vorstandsmitglieder nach § 31a BGB auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, „bei pflichtwidrigem Unterlassen notwendiger Maßnahmen kann diese Beschränkung jedoch entfallen.“
Sein Fazit: „In der Abwägung aller Umstände erscheint es mir als Vorsitzendem des Bundeselternrats geboten, gegenüber den Mitgliedern offen, rechtssicher und verantwortungsbewusst zu handeln und den Verein geordnet abzuwickeln, um weiteren Schaden abzuwenden.“
Ruhendes Amt – und Spannungen im Hintergrund
Nun ist Heyartz zwar tatsächlich formal der Vorsitzende von Deutschlands höchstem Elterngremium, das bereits seit 75 Jahren besteht. Auf der Website des Bundeselternrats findet sich hinter dem Namen des Vorsitzenden allerdings der Hinweis: „Dirk Heyartz (Amt seit 23.05.2025 ruhend)“. Nach Informationen von News4teachers soll es im Vorfeld zu Konflikten im persönlichen Umgang gekommen sein – auch mit der Bundesschülerkonferenz, die traditionell als enger Partner des Bundeselternrats gilt -, weshalb Heyartz das Vertrauen entzogen wurde.
Als er in seinem Wohnort Grevenbroich bei der Kommunalwahl im September parteiunabhängig als Bürgermeister kandidierte, warb er mit seinem Amt – ohne allerdings seinen Status dabei zu erwähnen: „Ich setze mich für Kinder und Familien ein – unser wertvollstes Gut. Als ehrenamtlicher Vorsitzender des Bundeselternrats bringe ich Erfahrung aus der bundesweiten Bildungspolitik mit, um Teilhabe und Chancengleichheit vor Ort spürbar zu verbessern“, so erklärte er in der Rheinischen Post bei einer Vorstellung der Kandidaten. Heyartz verlor die Wahl deutlich – er konnte lediglich 5,5 Prozent der Stimmen verbuchen.
Vorstand widerspricht entschieden: „Herr Heyartz ist nicht vertretungsbefugt“
Treibt ihn nun der Frust an? Der aktive Vorstand des Bundeselternrats distanziert sich jedenfalls deutlich von den beiden Schreiben. „Herr Heyartz ist weder antragsberechtigt noch vertretungsbefugt“, heißt es in einer Stellungnahme gegenüber News4teachers. Er habe kein Mandat, den Bundeselternrat zu vertreten und sei in den vergangenen Monaten auch nicht darin aktiv gewesen. Der Vorstand betont, das Gremium sei weiterhin handlungsfähig. Ihm gehörten „nach wie vor elf Mitgliedsverbände“ an. O-Ton: „Wir sind weit weg von einem Abgrund.“
Richtig sei zwar, dass das BMFTR die Förderung eingestellt habe – dies auch „sehr kurzfristig und ohne Vorwarnung“ (womöglich vor dem Hintergrund, dass das Bildungsministerium geteilt wurde und die Zuständigkeiten nicht sauber geklärt sind). „Eine Frechheit, so mit Bildungsaktiven umzugehen“, kritisiert der Vorstand. Man arbeite bereits an Lösungen, „um die Finanzierung langfristig abzusichern“. Zudem liefen die Planungen für 2026 weiter: Geplant sei ein bundesweiter Bildungsgipfel, mit dem der Bundeselternrat die Rolle von Eltern im Bildungsdialog stärken wolle.
An Engagement scheint es jedenfalls nicht zu mangeln: Noch Ende September waren Delegierte des Bundeselternrates in Halberstadt zusammengekommen, um drei Tage lang über die Schule von morgen zu diskutieren. Ergebnis war eine Resolution.
Kernforderungen: „Lernstrategien und Lernkompetenzen sollen bereits ab der Grundschule vermittelt werden. Mehr Leuchtturmschulen, wie zum Beispiel die Alemannenschule in Wutöschingen, sollen erproben, wie selbstreguliertes Lernen gelingt. Ihre Erfahrungen sollen in alle Schulen getragen werden. Das Lehramtsstudium sowie die Fortbildung von Lehrkräften müssen konsequent auf moderne Lehr- und Lernmethoden ausgerichtet werden. Statt klassischer Noten braucht es kompetenzorientierte Rückmeldesysteme, die Lernfortschritte sichtbar machen und Motivation fördern.“
Klingt so ein sterbendes Gremium? News4teachers
Bundeselternrat: „Aufbrechen der veralteten Schulsysteme ist dringend notwendig!“









Die Kernforderungen des Bundeselternrates vermitteln mir den Eindruck, dass in dem Elterngremium viel Hoffnungsdenken und Fortschrittsgläubigkeit herrschen.
Realistisch denkenden Menschen rauben solche Forderungen hingegen jegliche Hoffnung auf Besserung von Bildung und Schulen.
Insofern wäre ich nicht traurig, wenn ab 2026 keine institutionellen Zuwendungen mehr an den Bundeselternrat gewährt würden.
Nur weil Hoffnung und Denken zukunftsgerichtet ist, sich an aktuelle Methoden aus der Wissenschaft richtet soll Elternmitwirkung auf Bundesebene totgelegt werden? Wie soll aber eine Bilderungspartnerschaft sonst gelebt werden, wenn Eltern ausgeschlossen werden? Wer soll sich um die Themen der Eltern kümmern?
Was meinen Sie mit “Besserung von Schule und Bildung”? Elternmitwirkung ist Ehrenamt, das können sich leider nur Eltern mit “freier” Zeiteinteilung leisten. Das sich “Alphatiere” verwirklichen wollen, ist eine sehr unangenehme Begleiterscheinung.
Viele Köche (Mitwirkende) verderben bekanntlich den Brei. So manches wird nicht besser, wenn zu viele mitreden.
„Klingt so ein sterbendes Gremium?“
Ehrlich gesagt: ja.
Gehen wir das mal durch:
– „Lernstrategien und Lernkompetenzen sollen bereits ab der Grundschule vermittelt werden“
Alter Hut.
– „Mehr Leuchtturmschulen, wie zum Beispiel die Alemannenschule in Wutöschingen, sollen erproben, wie selbstreguliertes Lernen gelingt.“
Selbstreguliertes/ selbstorganisiertes/ selbstgesteuertes Lernen … funktioniert … mit einer (auf die eine oder Weise, direkt oder indirekt) selektierten Schülerschaft und sehr viel mehr Ressourcen als flächendeckend in absehbarer Zeit zur Verfügung stehen.
– „Ihre Erfahrungen sollen in alle Schulen getragen werden.“
… sind aber nicht flächendeckend übertragbar.
– „Das Lehramtsstudium sowie die Fortbildung von Lehrkräften müssen konsequent auf moderne Lehr- und Lernmethoden ausgerichtet werden.“
Aha. Dann sind sie bislang wohl auf unmoderne Lehr- und Lernmethoden ausgelegt? Oder auf gar keine? Ab wann ist eine Methode modern? Geht das nach Jahreszahl oder Zeitgeist? Ist modern immer besser?
Ist direkte Instruktion noch von gestern (böser „Frontalunterricht“) oder schon wieder modern (gute Effektstärke bei Hattie)?
Öhm… ja… sooo genau scheint sich das keiner überlegt zu haben. Aber Hauptsache man hat mal rumgequakt und eine „Resolution“ verabschiedet.
„Statt klassischer Noten braucht es kompetenzorientierte Rückmeldesysteme, die Lernfortschritte sichtbar machen und Motivation fördern.“
Haben wir an der Grundschule in SH seit Jahren – wenn die Schulkonferenz (mit Elternbeteiligung !) das will. Will sie oft nicht. Diese Kompetenzkreuze überfordern viele Eltern und noch mehr Kinder. Eine Note versteht jeder. Formatives Feedback (gute Effektstärke bei Hattie) ist davon vollkommen unberührt. Ein Zeugnis ist aber qua Definition ein summatives Feedback und eine Leistungsbeurteilung.
Fazit:
Ich würde nichts vermissen ohne Bundes-/ Landeselternrat.
Die demokratische Beteiligung an Schule durch diese Gremien ist doch ohnehin eine Farce: Schon die Schulelternbeiräte (alleine das Wort erzeugt Unwohlsein) – das ist ja der Pool, aus dem die Gremien gewählt und gebildet werden – werden ja meist nur pro forma gewählt. Einer muss es halt machen, Udo, du trainierst doch die F-Jugend, willst du nicht? Die Eltern kennen den „Kandidaten“ entweder vom Stammtisch oder Verein oder gar nicht. Eine Vorstellung der Kandidaten gibt es nicht.
Weder die Inhalte (siehe oben) noch die Strukturen erscheinen mir daher erhaltenswert.
Resolutionen oder Pressemeldungen zu veröffentlicht zeigt zwar eine gewisse Lebendigkeit. Aber die Frage ist ja nicht, ob dieses Gremium lebt oder tot ist. Sondern ob es relevant ist und eine Stimme in der Diskussion haben sollte.
Die elf (noch) vertretenen Bundesländer zu benennen, hätte dem Artikel gut gestanden. Denn wenn mit NRW, Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen ausgerechnet die vier bevölkerungsreichsten Bundesländer kein Mitglied sind und damit ca. zwei Drittel der Eltern von Schulkindern nicht vom Bundeselternrat vertreten werden wollen, sollte man sich sowohl als Medienschaffende als auch als Öffentlichkeit fragen, ob man diesen Verlautbarungen Gewicht beimisst.
Ein wenig mehr Nachforschung oder Einordnung hätte diesem Artikel gut getan.
Das ist eine widersprüchliche Sichtweise. Die BMK hat auch nur eine Stimme pro Land. Es geht hier nicht um die Anzahl der zu vertretenden Eltern. Es geht darum, dass die Schnittpunkte zum Thema Bildungsproblematik bei allen Ländern gleich sind. Ob es das Saarland ist oder NRW spielt hierbei keine Rolle. Wenn man so denken würde, müssten man auch die Stimmgewichtung in der BMK hinterfragen und oder der Bundesschülerkonferenz.
Es geht auch darum, aus welchen Gründen diese Bundesländer ihre Mitgliedschaft gekündigt haben. Bei den Beratungen im Landeselternrat Niedersachsen bin ich seinerzeit dabei gewesen und die Mehrheit der Delegierten hat sich für den Ausstieg ausgesprochen. Einerseits weil die Bildung eben Ländersache ist und nicht Bundessache. Die Mitgliedsbeiträge waren auch relativ hoch und haben das eigene Budget belastet und der Mehrwert für unsere Arbeit war auch nicht erkennbar. Außer das ein paar besondere Profilneurotiker auch gerne auf dem Parkett der Bundespolitik „getanzt“ hätten – mit welchem Ziel? Niemand weiß das so genau.
Wird da dem alten Kriegsprinzip der “verbrannten Erde” gefolgt?
“Wenn ich den Laden nicht führen darf, dann soll den Laden niemand mehr führen … dann ist es besser, er fackelt ab.”
Vllt fehlt es auch an einer verbindlich vereinbarten Linie des politischen Vorgehens … auch da wäre es nachvollziehbar, wenn immer mehr Teile der Versammlung aussteigen und dann die Befugnisse des amtierenden Chefs nicht mehr ausreichend legitimiert sind, was den dann dazu animiert, alles im Amt in Klumb zu hauen.
Nach mir die Sündflut…..
Die Kernfrage ist eine völlig andere – warum braucht es eine Beteiligung von Eltern auf Bundesebene und wieso gibt es kein Bundesbildungsbeirat, in dem alle Ländervertretung das selbe Anrecht haben? Diese Beiräte gibt es für Kita-Eltern oder Senioren oder Inklusion und Integration etc. Warum gibt es keine gesetzlichen Grundlagen der Elternmitwirkung auf Bundesebene, obwohl Bildung und Erziehung das zu voerderste Recht der Eltern im Grundgesetz und allen Landesausführungsgesetzen, sowieso den jeweiligen Schulgesetzen ist? Die Ausrede,dass Schule Ländersache ist, hinkt spätestens bei der Tatsache,dass auch die Bundesschülerkonferenz besser Vorraussetzungen hat, als ihre Eltern. Betrachtet man die Bildungskatastrophe insgesamt, kommt man nicht umher auch Eltern Rechte und Pflichten zu betrachten. Hier wird schnell deutlich, dass es nicht nur große Bildungsungerechtigkeiten gibt, sonden analog auch eine große Mitwirkungsungleichheit mit vielen Benachteiligungen gibt. Gerade NRW trifft es auch da am Schlechtesten. Hier kann nur mitwirken, der ausreichend zufällig genug Informationen erhält, entsprechende Liquidität vorhanden ist und Schulen Mitwirkung fördern. So geraten gerade Eltern schwächer Schulformen immer stärker ins Abseits. Dieser Missstand ist allen bekannt, sowohl den kommunalen Spitzen, als auch dem Ministerium oder der Bundesebene.
Wer aber eine starke Beteiligung aller Eltern vor Ort, auf Landesebene und auf Bundesebene möchte, der muss Beteiligung unabhängig der Liquidität rechtlich fest verankern und ermöglichen. Der muss ebenso eine Legitimation sicherstellen mit geordneten Strukturen und Rahmenbedingungen. Doch all das fehlt. Stattdessen hindert eine alte Satzung nicht nur die Mitwirkung, sondern auch das miteinander seit vielen Jahren!
Diese rechtliche Anerkennung und Verbindlichkeit fehlt daher dem Bundeselternrat (BER) sowohl im Bundesbildungsministerin als auch bei der KMK. Da ist die finanzielle Lage und Abhängigkeit sicherlich ein Dilemma, aber nicht das Größte. Bisher ist es dem BER nicht gelungen vergleichbare Strukturen der Beteiligung eines Beirats zu bilden bzw zu erhalten, weil sich politische Gremien gerne taub stellen oder wie derzeit abrupt Mittel einfrieren und gar nicht erst unterstützen möchten.
Wer aber eine kontinuierliche Mitwirkung möchte , wer Demokratie stärken will, wer das Gesetz ernst nehmen möchte und Elterntrchte anerkennen will, der muss Grundlagen schaffen und Finanzierung sichern.
Denn gerade durch die eingefrorene Teil Finanzierung zur Fortbildung, wird eine abhängigkeit erzwungen, die die eigentlich Arbeit eher verhindert.
Der BER zerbricht aber nicht nur an intransparenten Finanzstrukturen und den seit Jahren nicht aufgearbeiten Bilanzen, ( der Grund des NRW Austritts), sondern insbesondere an veralten Satzungsstrukturen, die zukunftsweisende dringende Änderungen fast unmöglich machen. Nicht grundlos sind in den letzten Monaten die größten Landesverbände ausgetreten, was schon lange vor Herrn Heyart begonnen hat.
Die Politik muss sich daher selbst fragen, wenn Eltern ihre Rechte und Pflichten wahrnehmen sollen ( denn ohne Eltern kann Bildung nicht gelingen), dann braucht es gleichberechtigte Beteiligungsstrukturen, mit der entsprechenden Finanzierung und nicht die Unterfütterung solcher unnötigen internen Grabenkämpfe, die Bildung für Kinder kein bisschen besser macht.
In echten gesetzlich verankerten Beiräten, die eine demokratische Beteiligung von der Basis auf allen Ebenen ermöglichen,wäre weder Austritt noch Ausschluss so möglich. Denn wer Demokratie will, muss Meinungsdifferenz muss andere Ansichten aushalten, muss im Sinne der Kinder, sie und Schule stärken und sich nicht um sich selbst drehen.
Denn Eltern werden heute dringender als je zuvor in der Bildung gebraucht, Eltern die ihre Rechte und Pflichten kennen und wissen wie unser Bildungssystem funktioniert….mit ihnen fängt Bildung an.
KMK, jetzt BMK, BSK und BER sind spiegelbildliche Gremien und Dachverbände der Landesstrukturen – typische Kinder des Bildungsföderalismus.
Eigentlich bräuchte jede dieser Strukturen eine überparteiliche, überkonfessionelle Vertretung, die alle sozialen und Bildungsschichten abbildet, damit die Interessen wirklich breit vertreten werden.
Theoretisch wäre das möglich, praktisch aber nicht: Die BMK ist durch ihre gesicherte Finanzierung in einer völlig anderen Lage als BSK und BER, deren Arbeit weitgehend ehrenamtlich und projektgebunden erfolgt – obwohl sie für Beteiligung und Mitbestimmung mindestens ebenso wichtig sind.
In der BSK engagieren sich auffallend kluge, reflektierte Schüler:innen, die Hoffnung machen. Beim BER hingegen scheint der gesellschaftliche Querschnitt etwas aus dem Gleichgewicht geraten.
Wie so oft bei solchen Gremien: viele Häuptlinge, wenige Indianer, oft viel Strukturdebatte statt Fokus auf Inhalte.
Doch ohne eine verlässliche, institutionell abgesicherte Finanzierung – mit hauptamtlicher Unterstützung und gesicherter Kontinuität – kann keine dieser Strukturen langfristig zum Wohle aller wirken.