
Mit einem Glückwunschschreiben haben Ministerpräsident Hendrik Wüst und Bildungsministerin Dorothee Feller (beide CDU) allen Schülern und Schülerinnen mit einer Abschlussnote bis 1,3 gratuliert. Wie die Landesregierung mitteilte, seien unter den 1.850 Spitzenabsolventen auch 17 Geschwisterpaare gewesen und 13 Absolventen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung.
Um diese außergewöhnliche Leistung zu vollbringen, seien nicht nur Talent, sondern auch harte Arbeit vonnöten gewesen sein, heißt es in dem Schreiben, «darauf können die Absolventinnen und Absolventen des Jahres 2025 mit Recht stolz sein.»
Die Leistung der Schülerinnen und Schüler wird mit einer Urkunde und wahlweise einem Büchergutschein oder einer Spende für einen guten Zweck, beides im Wert von 20 Euro, belohnt. News4teachers / mit Material der dpa
Ist bekannt, welcher Art der Unterstützungsbedarf ist?
Fö-Bedarf GE oder Lernen wohl eher nicht.
Sehe ich auch so. Damit haben wir dann die Inklusion aus den Hochglanzprospekten, die die Lehrer keine nennenswerte Probleme bereitet.
Doch, denn wer mit Förderbedarf ein 1er Abi schaft, hat mitunter ESE, Autismus,…
… schafft
Müsste logischerweise ESE oder KB sein.
Nö, Sie vergessen auch andere Fö-Bedarfe, die zielgleich unterrichtet werden, z. B. Seh-, Hör- und Sprachbehinderte.
Ist Sehen nicht KB, weil ist ja körperlich?
Körperlich betrifft die Motorik, nicht die Wahrnehmung übet Sinnesorgane.
Jein,… aber für den Fö-Bedarf (Schule) ist es ein großer Unterschied, da (körperlich-) motorische Einschränkungen andere Förderung und Hilfsmittel benötigen, als Einschränkungen der Wahrnehmung (siehe Kommentar @dickebank). Für die Einstufung “schwerbehindert” zählt es aber wohl zu den Körperbehinderungen.
Es gibt aber auch Schüler mit Sehbehinderungen und motorischen Einschränkungen und/oder auch kognitiven Beeinträchtigungen.
Danke. Bei den Absolventen mit dem Einser-Abitur kann man die kognitiven Beeinträchtigungen vermutlich ausschließen, Ausnahme höchstens der Bereich Autismus, wenn man den dazu zählt und nicht ins soziale zieht.
War auch sofort meine Frage.
Eine Antwort werden wir wohl kaum kriegen ….
Ich wüsste auch gerne, wie hoch der sonderpädagogische Stundenschlüssel pro Schüly ist.
Bei uns – GemS in SH – eine Stunde in Deutsch, eine in Mathe und mit Glück in einem weiteren Fach.
Ist das von Relevanz? Bevor Sie herumweinen, das Abitur würde an alle verschenkt, wie das jahrelang ernsthaft befürchtet wurde – kann ich Sie beruhigen. Sie irren sich weiterhin 🙂
Welcher Förderbedarf war es denn nun?
Die Überschrift täuscht die Allgemeinheit… Jemand der nichts mit Schule zu tun hat, denkt es wäre die Regel. Es sind aber absolute Ausnahmefälle!
Falsch, es sind nicht – kognitiv eingeschränkte Schüler, die logischerweise genauso ein Abi schaffen können.
Ein Kind mit GE bekommt sein GE im Grunde schon abgesprochen, wenn es den Hauptschulabschluß schafft, zumal es dafür auch Noten erhalten muss, die es mit GE nicht bekommt.
Sobald beschlossen wird, dass es mit Noten beurteilt wird, steigt es zu LB auf.
Wie definieren Sie denn “kognitiv eingeschränkt”?
Ich schrieb nicht-kognitiv!
Liegt der Anteil von 13 von 1.850 über oder unter dem Anteil von allen Schülern mit sonderpädagogischer Unterstützung an allen Schülern? Ist es also eine gute oder eine schlechte Nachricht?
Laut https://www.sozialbericht.sachsen.de/schueler-mit-einem-sonderpaedagogischen-foerderbedarf-4335.html liegt in Sachsen die Förderquote, also der Anteil der Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf an allen Schüler bei etwa 11%. Ähnlich dütfte es in den anderen Bundesländern sein. Mit 13 von 1850 ist die Quote der Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf an allen Schüler in der Gruppe der Abiturienten in NRW mit Note 1.3 und besser nur bei 0.7%.
Bei etwa 11% Förderquote sehe ich eine Quote von etwa 0.7% bei den Abiturienten mit Note 1.3 und besser nicht als Erfolg, sondern eher als Misserfolg.
Aus der Menge aller Förderschüler heraus die mit 1er – Abitur ins Verhältnis zu setzen mit Absolventen des Gymnasiums mit 1er Abitur ist aus meiner Sicht jedoch nicht korrekt.
Sie müssten (nach meinem Verständnis), um eine diesbezüglich valide Aussage zu erhalten, die Menge aller Abiturienten mit Förderbedarf in Bezug setzen zu denen (aus dieser Gruppe) mit 1er – Abitur. Dann könnten Sie schlussfolgern, ob die Quote beeinträchtigter Abiturienten mit Einser-Abi der Quote nicht-beeinträchtigter Abiurienten mit Einser-Abi entspricht.
Wir haben fast jedes Jahr SuS mit sonderpädagogischer Förderung, welche das Abitur ablegen. Sooo besonders finde ich das nicht. Sonderpädagogischer Förderbedarf umfasst viel mehr als GE (ich habe persönlich noch keinen SoS unterrichtet, der mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung/Lernen das Staatliche Abitur abgelegt hat). Ich bin mir sicher, dass es an fast jedem Gymnasium in fast jedem Jahr SuS gibt, die mit Förderbedarf wegen EmSoz, körperlichen Beeinträchtigungen (Rolli, starke Sehschwäche, ..), chronischen Erkrankungen usw. das Abitur ablegen – warum auch nicht.
Chronisch Krank ist kein Förderbedarf. Diese Kinder werden in andere Förderkategorien eingestuft. Rolli ist bei uns ein Ausschlusskriterium für das Gymnasium, da keine Schule seit 2009 entsprechend nachgerüstet wurde. Sehen vermutlich auch, zumindest sind die Schulgebäude auch dafür nicht hergerichtet. An unserer Schule mit über 800 Schülern gab es nur 6 mit Förderbedarf. 3 davon wurden rausgeschmissen. Der Rest hat nach eigener Aussage der Schule einen so geringen Förderbedarf, dass er nicht ins Gewicht fällt.
WAS?
Wegen Rolli kein Abi?
Dass das Sport-Abi nicht geht – ok. Aber gar nicht? Unfassbar!
Bei uns sind bis uu sechs Schülys mit Fö-Bedarf in einer Klasse. Tendenz steigend.
Und wieso geht Sport-Abi nicht? Schon mal was von Paralympics gehört?
“Chronisch Krank ist kein Förderbedarf.”
Mag bei Ihnen so sein, bei uns haben diese Kinder Anspruch auf Förderung. Ich verlinke Ihnen gern mal die entsprechende Seite des MBJS.
mit freundlichen Grüßen,
Mika
Nachteilsausgleich für zeitweise oder chronisch kranke Schülerinnen und Schüler | Bildungsserver Berlin -Brandenburg
Privatschule?
Die ca. 11% kenne ich aus unserem Bundesland auch. Ca. 3% der Kinder sind schwerbehindert. Damit bekommen ca. 8% einen Förderstatus ohne eine anerkannte Behinderung zu haben. Bei den üblichen Klassengrößen in der Sek I müsste es durchschnittlich in jeder Klasse ca. 3 Schüler mit Förderbedarf, davon einer mit Schwerbehinderung geben. Wenn ich mir die Praxis anschaue stelle ich mir die Frage: Wo verstecken die sich nur alle?
Wieso sollten Schüler mit Förderbedarf kein Einserabitur machen?
Früher – vor Inkrafttreten der UN-Behindertenkonvention in Deutschland – wären sie mit diesem Status auf Förder(Sonder)schulen gelandet, von wo aus sie wohl kein Abitur, geschweige denn ein Einser-Abitur hätten machen können. Spricht für Inklusion.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Früher hätten die meisten davon vermutlich keinen Förderbedarf gehabt. Der Förderbedarf ES beispielsweise hat sich seit dieser UN-Behindertenkonvention vervielfacht.
“Früher hätten die meisten davon vermutlich keinen Förderbedarf gehabt.”
Ja, die vielen, die bspw. blind an die Regelschule gingen…
Naja, laut der Studie von Klaus Klemm führt die verbreiterte Basis, die durch die Förderpädagogen in den Regelstudien entsteht, durchaus zu mehr Diagnosen. Gibt es auch Studien, die das Gegenteil aussagen?
Wieso war früher ausgeschlossen, dass Schüler an Schulen für Gehörlosen, Sehbehinderte und anderen Körperbehinderungen ein sehr gutes Abitur machen? Eine einfache Recherche im Internet ergibt, dass Abitur z.B. an einigen Blindenschulen möglich war.
Weil diese Förderschulen in der Regel am Ende der SekI enden und keine gymnasiale Oberstufe haben.
Ja, das stimmte in der Regel … aber ich weiß von einigen Fällen, wo die SuS z.B. mit einer extrem starken Sehbehinderung an ein Gymnasium übergegangen sind und z.B. ihre benötigten Lese- und Vergrößerungsgeräte in den regulären Oberstufenunterricht mitgenommen haben … die haben auch alle ein gutes Abitur gemacht.
Es gibt z.B. eine Vielzahl blinder bzw. stark sehbeeinträchtigte Juristen. Folglich müssen die die AHR, das erste und zweite StEx erworben haben. Und wie Sie schreiben, haben sie die AHR an einer GOSt einer Regelschule (GY oder GE) erworben haben.
“In der Regel” heißt nicht “immer”. Es wurde nicht behauptet, dass jede Förderschule früher auch Sek II anbot, sondern einige.
Die (Brandenburgische) Schule für Blinde und Sehbehinderte in Königswusterhausen führt seit 1951 zum Abitur.
Ein Gegenbeispiel reicht, um die Behauptung, man hätte früher an Förderschulen kein Abitur machen können, zu widerlegen.
Ich hätte es einschränken sollen auf lokale und regionale FöS. Dass es überregionale FöS mit einer GOSt gibt, habe ich ja nicht ausgeschlossen, weshalb ich “in der Regel” geschrieben habe. Ausnahmen bestätigen bekanntermaßen die Regel.
Naja, mMn. ist es auch sinnvoll solche hochspezialisierte und gut ausgestatte Schulen überregional anzubieten.
Danke! Auf diese Schule wies ich auch schon mehrfach hin. Und noch ein Interessanter link zu “früher im Osten”:
https://www.verband-sonderpaedagogik.de/wp-content/uploads/2022/04/zfh_2010_342.pdf
In NRW liegt es vermutlich an der Trägerschaft der “Schulen für Blinde und Sehbehinderte”. Die sind nämlich nicht in staatlicher sondern in kommunaler Trägerschaft einer der beiden Landschaftsverbände – LVR oder LWL.
??? Die meisten (eigentlich alle) staatlichen Schulen sind in Trägerschaft von Kommune oder Landkreis.
Die Landschaftsverbände als Nachfolgeorganisationen der preußischen Provinzialverwaltungen sind eine NRW-Besonderheit.
In der Regel bezogen sich auf NRW.
Ein Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, der mit Ende der zehnten Klasse die Leistungen für das Abitur zeigte, konnte auch früher schon aufs Gymnasium wechseln. Wo ist das Problem?
Ein Schüler, eine Schülerin mit sonderpädagogischem Förderbedarf wurde früher in der Regel nicht nach einem Lehrplan unterrichtet, der ihn (oder sie) befähigt hätte, aufs Gymnasium zu wechseln. Die Lehrpläne für den Förderschwerpunkt Lernen jedenfalls sehen reduzierte Inhalte gegenüber den Grundschul- oder Hauptschul-Lehrplänen vor.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
“Ein Schüler, eine Schülerin mit sonderpädagogischem Förderbedarf wurde früher in der Regel nicht nach einem Lehrplan unterrichtet, der ihn (oder sie) befähigt hätte, aufs Gymnasium zu wechseln.”
Das stimmt so nicht! Jedenfalls nicht für die Sonderschulen der DDR. Nur Schüler mit kognitiven Beeinträchtigungen wurden nicht nach dem regulären Lehrplan unterrichtet. Alle anderen Fö-Bedarfe schon. Sie konnten also durchaus bei entsprechenden Leistungen das Abitur ablegen (evtl. an einer anderen Schule als der bis zur 10. Klasse, mit Internat z. B.)
Wie es im “Westen” war, weiß ich allerdings nicht.
Vielleicht lohnt es sich doch einmal die links zu lesen, die ich zum Thema “Sonderschulwesen der DDR” hier mehrfach postete. 🙂
„ Ein Schüler, eine Schülerin mit sonderpädagogischem Förderbedarf wurde früher in der Regel nicht nach einem Lehrplan unterrichtet, der ihn (oder sie) befähigt hätte, aufs Gymnasium zu wechseln.“
Das ist in der von Ihnen gewählten Verallgemeinerung schlicht und ergreifend falsch.
Dass ein Schüler mit Förderschwerpunkt Lernen nach einem Lehrplan unterrichtet wird, der gegenüber dem Plan der Regelschule reduziert ist, liegt in der Natur des diagnostizierten Förderschwerpunktes Lernen: anderenfalls würde der Betreffende die Anforderungen der Regelschule erfüllen und würde dort nach dem dortigen Plan unterrichtet werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Mika
Versuchen Sie sich wieder mit einem Blinden sich über Farben auszutauschen?
Wie ich schon des öfteren hier geschrieben habe: Das System ist durchlässig. Ich unterrichte aktuell zwei Schüler, die vorher auf der Förderschule waren.
“Förderschüler:innen haben kaum Aussicht auf Schulformwechsel: Das Beispiel NRW zeigt, dass ein Schulformwechsel von Förderschulen in allgemeine Schulen trotz des Rechts auf inklusive Bildung faktisch nicht existiert und bildungspolitisch auch nicht gefördert wird.” Quelle: https://bildungsklick.de/schule/detail/foerderschuelerinnen-haben-kaum-aussicht-auf-schulformwechsel
Herzliche Grüße
Die Redaktion
… auch ich hatte schon Schüler, die von der Sonderschule/Lernen zur Hauptschule wechselten (Berlin, Nullerjahre). Sie wurden um ein Schuljahr zurückgestuft, null problemo!
Durch den Wechsel von der FöS an eine HS werden die vormaligen Förderschüler aber Regelschüler. Und als solche machen sie den Schulabschluss.
Formal gesehen also wieder kein “Sonderschüler” mit Abschluss.
Da haben Sie wohl, wieder einmal, recht! 🙂
Das war vor einem Vierteljahrhundert.
Also war früher doch manches besser? 🙂
Auf jeden Fall … ich hatte vor 10 Wochen z.B. noch Sommerferien und damit frei.
Das kommt auf die Art der Förderschule an .
Sprachheilschulen in Baden-Württemberg arbeiten nach Grundschul Lehrplan.
Schon während der Grundschulzeit wechseln Kinder in die “normale” Grundschule.
Auch Korperbehinderte Kinder können später Realschulabscluss oder Abitur erwerben.
Welchen Förderschwerpunkt hatten denn die im Artikel erwähnten 13 Abiturientinnen?
Immer dieses Märchen von dem durchlässigen Schulsystem. Bei uns werden Gymnasiasten mit Notenschnitt 1,5 genötigt auf die Förderschule zu wechseln, wo die Förderung angeblich besonders gut ist. Dort bekommt der Schüler dann nicht mal die BBR. Wir sehen, das System ist wirklich durchlässig. Weg von Bildung und Schulabschluss.
Wo unterrichten Sie – in Nordkorea?
Kann man so pauschal nicht sagen! Auch auf Sonderschulen war/ist es möglich ein Abitur abzulegen, zumindest war es in der DDr so:
https://www.mdr.de/geschichte/ddr/alltag/erziehung-bildung/sonder-und-spezialschulen-ddr-100.html
Das Beispiel der Schule für Sehbehinderte in Königs Wusterhausen verlinkte ich bei n4t schon mehrfach. Interessiert wohl niemanden – weil nicjt sein kann, was nicht sein darf?
https://de.wikipedia.org/wiki/Brandenburgische_Schule_f%C3%BCr_Blinde_und_Sehbehinderte
https://www.blindenschule-kw.de/schule
Die einen ja, die anderen nein.
Werden SuS mit Förderbedarf zieldifferent unterrichtet, ist eine Benotung ausgesetzt. In den Beurteilungen dürfen nicht einmal Formulierungen verwendet werden, die an die sechsstufige Notenskala erinnern. Und ohne Noten kein Einser-Abschluss, weder am Ende der SekI noch am Ende der SekII.
Folgende Aussage im Artikel verstehe ich nicht:
“Wie die Landesregierung mitteilte, seien unter den 1.850 Spitzenabsolventen auch 17 Geschwisterpaare gewesen …”
Das auf die Absolventen mit Fö-Bedarf besonders hingewiesen wird, verstehe ich ja. Aber was ist das Besondere daran, dass Geschwister (Zwillinge?) ein Abitur sehr gut zu absolvieren? Kann mir das bitte jemand erklären?
Möglich ist auch, dass das ältere Geschwist im Laufe der Schulbahn ein oder zwei Jahre wiederholt hat und damit im gleichen Jahrgang des jüngeren Geschwists landete.
…und warum muss das in der Rede so betont werden? Was ist daran so bemerkenswert?
Super! Ich schätze, dann braucht die Inklision in NRW nicht mehr verbessert werden – fordert ja ohnehin keiner. 🙂
Allen Ernstes, congrats an die Schüler*innen, die sich dies verdienten und nicht ausbremsen ließen/ lassen mussten von Lehrkräften, welche die Inklusion gerne zurückdrehen würden (was in Deutschland unmöglich ist und nicht geschehen wird)
Ausgebildete Lehrer hier wissen nicht, dass es Behinderungen mit und ohne kognitive Einschränkung gibt und denken, da sei die Rede von Wunderkindern, die mit IQ 50 das Abi schaffen – und diese Lehrer müssen diesbezüglich dann klar stellen , dass das wohl Ausnahmen seien, damit jetzt nicht alle für Inklusion stimmen? Auweia!
Oder nach der Relation fragen, ob das ein nennenswerter Anteil der Förderschüler sei und damit dann den Rolli Fahrer mit IQ 120 mit dem Trisomie kind vergleichen?
Lohnt sich also nicht, als Rolli Fahrer Abi zu machen, wo es doch so viele mit Down-Syndrom gibt?
Meine Güte, wo bin ich hier gelandet…
Ich gehe davon aus, dass Lehrer(!) das wissen, aber bei Nicht-Lehrern und Ministerpräsident Hendrik Wüst und Bildungsministerin Dorothee Feller bin ich mir nicht so sicher.
Das ist schön, das Sie davon ausgehen. Ich kann aus eigener Erfahrung bestätigen, daß viele Lehrer das nicht wissen bzw. so handeln, als ob sie es nicht wüssten.
Tja, es soll ja Gründe geben, warum Lehramt, Sonderpädagogik und Sozialpädagogik vollkommen unterschiedliche Studienabschlüsse sind.
Erwarten Sie auch, dass Maschinenbauingenieure Ihnen ein Haus bauen könnten, da sie ja Ingeniure sind.
Würden Sie in ein Flugzeug einsteigen, das von einem Ingenieur für Abwasser und Siedlungsbau konstruiert worden ist?
Und welche Spezialausbildung benötigen Sie genau, um den oben genannten Rollifahrer zu unterrichten?
Ich erwarte, dass Pädagogen mindestens so viel über Kinder wissen, wie Eltern!
Bestimmte Infos über Behinderungen sind zudem Allgemeinwissen.
Studienräte haben mich diesbezüglich privat schon öfter verwundert.
Als die Früheinschulung durchgeboxt werden sollte, meinten Lehrer bezüglich der Bedenken von Eltern “wir sind alle Pädagogen”.
Auch Studienräte müssten doch etwas über kindliche Entwicklung gelernt haben, sind doch auch Pädagogen? Und Behinderungen und Beeinträchtigungen können eben auch Oberstufenschüler haben – wenn die Ausbildung dies nicht berücksichtigt hatte, ist das komplett weltfremd!
In meinem Studium kam Sonderpädagogik schlicht nicht vor, auch im Referendariat nicht. Alles was ich über die verschiedenen Förderbedarfe weiß, habe ich mir im Laufe meines Berufslebens angeeignet (angelesen oder erlebt). Und manchmal ist ganz sicherlich noch gefährliches Halbwissen dabei.
Ich habe Z.B. keine Vorstellung davon, wie ich ein Kind mit einer expressiven Sprachstörung therapieren könnte, oder welche Bedarfe genau Hörgeschädigte Kinder haben, um erfolgreich im Unterricht mitarbeiten zu können. Auch bei Kindern mit ESE fehlen mir eindeutig die sonderpädagogischen Kenntnisse, um mit Ihnen erfolgreich arbeiten zu können…..was brauchen autistische Kinder für Unterstützung?…….einzig LB würde ich mir zutrauen kompetent zu handeln….
Kurz: Ich bin keine Sonderpädagogin und auf den meisten Gebieten da durchaus Laie….
Ernstgemeinte Frage, ich freue mich über konstruktive Vorschläge :
Wie würde man denn einen Schüler integrieren, der nonverbal ist, bichtwirkluch versteht, wenn man ihm erklärt, dass und warum er etwas nicht machen soll. Der kaum eine halbe Minute still sitzen kann, gerne aufalkes was um ihn rum ist rauf klettert. Probleme mit der Feinmorotik hat, gerne Menschen umarmt aber wegen der Feinmorotik ihren auch mal weh tut und Brillen runterschmeißt. Der Windeln braucht und das wohl sein Leben lang wird. Der sich einfach auf den Boden wirft, wenn ihm etwas nicht passt. Mit 6-7 ist er fast schon zu stark für seine zierliche Mutter.
Wie integriert man so ein Kind, dass seine Sicherheit und die der anderen Kinder gewährleistet ist?
Und wenn er dann mal 15- 16 ist, geistig nicht weiter aber jetzt so stark, dass es einen starken Mann braucht, ihn festzuhalten? Wenn er jetzt auf die Idee kommt, dass er ein Mädchen küssen will? Und selbst wenn er das ich tut aber immer noch nicht stillsitzrn kann, wie bringt man den anderen Kindern solche Sachen wie Integralrechnung in angemessener Zeit bei, wenn sie vielleicht eh schon Bammel vor dem Thema haben, oder sich wegen Abschlussprüfungen stressen?
Sie beschreiben ein geistig beeinträchtigtes Kind mit maximalem IQ von 50,welches zB dem Down-Syndrom entspricht. Kinder mit Down-Syndrom sind aber idR sehr lieb. Wer nicht Trisomie 21 hat, aber IQ unter 50, ist vielleicht auch aggressiver, entspricht geistig ebenfalls einem Kleinkind. Wenn das Kind dadurch sich oder andere gefährdet, oder später auch sexuell belästigend wird, entspricht das im Grunde auch ESE. Bei der Krankenkasse erhöht sich durch so ein Verhalten der Pflegegeld – weil eben mehr auf die Person aufgepasst werden muss. Logischerweise müsste dann in der Schule auch der Anspruch auf Schulbegleitung steigen – auch wenn das evtl nicht so ist.
Diese Gruppe macht einen sehr kleinen Teil der Gesellschaft aus und dafür ist genug Personal da und immer da gewesen. Was die Ressourcen aufzerrt sind die eigentlich gesunden Kinder, die durch Medienkonsum, Vernachlässigung, schlechte Ernährung, nicht kindgerechte Umgebung, ect, krank und auffällig gemacht werden – das können wir uns als Gesellschaft nicht leisten.
Das ein Kind, wie das von Ihnen beschriebene, in der Oberstufe landet, da brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen.
Pflegegrad, nicht Pflegegeld