CSU-Vorstoß: Kinder sollen vor Gericht kommen können – schon Elfjährige

18

MÜNCHEN. In der Union mehren sich die Signale für eine Verschärfung des Umgangs mit kindlicher Gewaltkriminalität. Die CSU drängt darauf, künftig auch strafunmündige Kinder unter 14 Jahren vor Gericht bringen zu können. Grundlage ist eine Beschlussvorlage für eine Klausur der CSU-Bundestagsabgeordneten, über die die Süddeutsche Zeitung berichtet. NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte gegenüber News4teachers zuvor schon Interesse an einer Neuregelung angemeldet – vor dem Hintergrund steigender Zahlen von Gewaltdelikten bei Kindern und Jugendlichen.

Neue Klientel? (Symbolfoto.) Foto: Shutterstock

Die CSU will bislang strafunmündige Kinder vor Gericht stellen können. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, fordert die CSU die Einführung eines besonderen gerichtlichen Verantwortungsverfahrens für Kinder unter 14 Jahren, die schwere Straftaten begehen. Grundlage ist eine Beschlussvorlage für die Klausur der CSU-Bundestagsabgeordneten im oberbayerischen Kloster Seeon, die der Zeitung vorliegt.

Darin heißt es, der Anstieg der Gewaltkriminalität bei Kindern sei „besorgniserregend“. Immer häufiger würden Minderjährige gezielt als Drogendealer eingesetzt, weil sie strafunmündig seien. Das sei „perfide und eine Untergrabung des Rechtsstaats“. Die CSU spricht von einem Missbrauch strafunmündiger Kinder durch kriminelle Strukturen – und leitet daraus politischen Handlungsbedarf ab. Law and Order beginne mit klaren Regeln für alle. Ziel sei es, „kriminelle Karrieren zu verhindern, bevor sie entstehen“.

Konkret will die CSU ein gerichtliches Verantwortungsverfahren einführen, das unterhalb der Strafmündigkeitsgrenze greift. In einem Eckpunktepapier, das laut Süddeutscher Zeitung vom CSU-Bundestagsabgeordneten Christian Moser stammt, wird beschrieben, wie ein solches Verfahren aussehen könnte.

„Wenn das alles passiert, dann finde ich, muss man dafür sorgen, dass junge Leute auch unter 14 Jahren Strafe erfahren“

Ausgangspunkt ist die bisherige Rechtslage: Kinder unter 14 Jahren gelten als schuldunfähig und können strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden. Zwar ermittelt die Polizei auch heute bei schweren Taten, jedoch beschränkt auf die Frage, ob strafmündige Personen beteiligt waren. Das eigentliche Tatgeschehen werde dadurch häufig nicht vollständig aufgeklärt. Die Staatsanwaltschaft wiederum sei durch das Verfahrenshindernis der Strafunmündigkeit vollständig gehindert, Ermittlungen aufzunehmen; laufende Verfahren müssten eingestellt werden. Die Durchsetzung von Konsequenzen liege damit allein bei Eltern und Jugendämtern. Einheitliche Maßstäbe für erzieherische Maßnahmen gebe es nicht.

Das geplante Verantwortungsverfahren soll nach dem CSU-Modell bereits ab einem Alter von elf Jahren greifen. Liege ein Anfangsverdacht vor, solle die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleiten. Die Erziehungsberechtigten würden über den Tatvorwurf informiert. Vernehmungen des Kindes dürften nur im Beisein der Eltern stattfinden. Zulässig seien alle Ermittlungsmaßnahmen mit Ausnahme der Untersuchungshaft. Polizei und Staatsanwaltschaft sollen das vollständige Tatgeschehen aufklären können.

Das Hauptverfahren dürfte weder ohne das Kind noch ohne die Erziehungsberechtigten stattfinden. Das zuständige Jugendgericht würde anschließend über erzieherische Maßnahmen entscheiden. Leitgedanke sei die Verhinderung weiterer Straftaten und die Wiedereingliederung des Kindes in die Legalität. Möglich seien etwa Weisungen zur Betreuung durch einen Betreuungshelfer, die Teilnahme an sozialen Trainingskursen oder die Verpflichtung, einen Täter-Opfer-Ausgleich anzustreben. Eine Jugendstrafe soll ausdrücklich ausgeschlossen bleiben.

In der Union dürfte der Vorstoß auf Offenheit stoßen. So hatte Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul bereits im Dezember gegenüber News4teachers laut über ein Vorziehen der Strafmündigkeitsgrenze nachgedacht. Reul verwies auf zwei Entwicklungen, die ihm besonders Sorgen bereiten. „Erstens, es gibt immer mehr Gewalttaten von jungen Leuten unter 14 Jahren. Zweitens gibt es vermehrt Hinweise darauf, dass sehr wissentlich gesagt wird: ‚Mir kann ja nichts passieren.‘“ Hinzu komme, dass es für viele Jugendliche akzeptabel geworden sei, Normen zu brechen und Regeln zu missachten – verbunden mit der Erfahrung, dass es keine Sanktionen gebe.

Reul sprach sich offen dafür aus, auch über das Strafmündigkeitsalter zu diskutieren, ohne einfache Lösungen zu versprechen. „Wenn das alles passiert, dann finde ich, muss man dafür sorgen, dass junge Leute auch unter 14 Jahren Strafe erfahren. Welche die richtige ist – darüber kann man sehr lange streiten. Da bin ich offen, aber ich finde es nicht verboten, darüber nachzudenken, ob das Strafmündigkeitsalter ein Faktor ist.“ Gleichzeitig betonte er: „Ich glaube nicht, dass die Lösung aller Probleme darin besteht, dass alle Kinder unter 14, die straffällig werden, ins Gefängnis kommen.“ Das sei ja auch nicht zwingend die Konsequenz.

Das Gegenargument mangelnder Reife halte er für widersprüchlich, wenn zugleich gefordert werde, das Wahlalter zu senken. „Und wenn dem so ist, dann können sie auch Verantwortung für das übernehmen, was sie getan haben“, so Reul. Der Innenminister betonte: „Die bisherigen Sanktionen für jugendliche Straftäter unter 14 Jahren sind alle sehr stark pädagogisch orientiert, aber die jungen Leute werden niemals bestraft. Sie bekommen niemals einen Eintrag. Wir können diese Täter zum Beispiel auch beim Verfassungsschutz nicht speichern. Und das Gefährliche daran ist ja nicht nur die eine Tat, sondern noch gefährlicher ist, dass sich daraus weitere Taten entwickeln können und Kinder zu Intensivtätern werden.“

Union und SPD haben sich im Koalitionsvertrag zwar vorgenommen, der gestiegenen Kinder- und Jugendkriminalität entgegenzuwirken. Es sei sowohl für Opfer als auch für Täter wichtig, dass Taten angemessen aufgearbeitet würden. Zudem solle eine Studie zu den Ursachen der gestiegenen Kinder- und Jugendgewalt in Auftrag gegeben werden, die auch gesetzgeberische Optionen prüft. Eine Festlegung zur Strafmündigkeit enthält der Koalitionsvertrag jedoch nicht.

Hintergrund des Vorstoßes sind auch aktuelle Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik. Demnach stieg die Gewaltkriminalität in Deutschland im Jahr 2024 insgesamt um 1,5 Prozent. Besonders stark fiel der Anstieg bei Minderjährigen aus. Die Zahl der tatverdächtigen Kinder erhöhte sich um 11,3 Prozent auf 13.755, die der Jugendlichen um 3,8 Prozent auf 31.383.

Sozialwissenschaftler mahnt zur Zurückhaltung: „Einfache Lösungen gibt es nicht“

Zur Einordnung der aktuellen Entwicklung liefert eine Studie der Universität zu Köln weitere Hinweise. Die vom nordrhein-westfälischen Innenministerium in Auftrag gegebene Untersuchung „Kinder- und Jugendkriminalität in Nordrhein-Westfalen“, geleitet von dem Soziologen Clemens Kroneberg und in Kooperation mit dem Landeskriminalamt erstellt, kombiniert polizeiliche Daten mit einer Dunkelfeldstudie. Befragt wurden 3.800 Schülerinnen und Schüler der Klassen 7 bis 9 aus Gelsenkirchen, Herten und Marl (News4teachers berichtete).

Die Ergebnisse zeigen einen deutlichen Anstieg von Gewaltdelikten, vor allem bei jüngeren Jahrgängen. Zwischen 2012 und 2024 nahm die Gewaltkriminalität bei Neuntklässlern um 22 Prozent zu, bei Siebtklässlern sogar um 114 Prozent. Jungen begehen weiterhin häufiger Gewalttaten, der relative Anstieg ist jedoch bei Mädchen stärker. Eigentumsdelikte gingen hingegen leicht zurück.

Als zentrale Ursachen identifizieren die Forscher zunehmende Gewalt in Familien und eine massive psychische Belastung vieler Jugendlicher. Laut Kroneberg stieg der Anteil der Jugendlichen, die schwere Gewalt durch Eltern erlebt haben, seit 2013 um 135 Prozent. Besonders während der Corona-Pandemie habe häusliche Gewalt stark zugenommen. Gleichzeitig berichten viele Jugendliche über Ängste und depressive Symptome, was mit sinkender Selbstkontrolle einhergehe.

Auffällig ist zudem ein Wandel moralischer Normen. Während schwere Gewalt weiterhin kritisch gesehen werde, sei das Pflichtgefühl bei Alltagsregeln wie Hausaufgaben oder Respekt gegenüber Lehrkräften deutlich gesunken. Kroneberg warnt davor, diese Entwicklung zu unterschätzen, weil Regelverstöße im Alltag langfristig auch schwerere Delikte begünstigen könnten. Als Risikofaktor nennt die Studie unter anderem eine intensive Nutzung von Smartphones und sozialen Medien. Klare politische Rezepte lassen sich aus den Ergebnissen nicht ableiten. Kroneberg mahnt zur Zurückhaltung: „Einfache Lösungen gibt es nicht.“ News4teachers 

NRW-Innenminister Reul zu Jugendgewalt: “Es scheint, dass sich heute immer weniger junge Menschen an Normen und Regeln halten”

Anzeige

Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

18 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
rfalio
1 Tag zuvor

Man diskutiert über dei Herabsetzung des Wahlalters. Da sollte doch auch der Abstand zur Strafmündigkeit bewahrt bleiben, Sichwort Rechte und Pflichten. Müsste also etwa 12 Jahre sein. Im Einzelfall ann ja davon abgewichen werde.
rfalio

unfassbar
1 Tag zuvor
Antwortet  rfalio

Sehe ich auch so. Die Obergrenze für das Jugendstrafrecht könnte man bei der Herabsetzung des Wahlalters auch gerne im gleichen Maße herabsetzen.

Abdulla
1 Tag zuvor

Es ist eigentlich nichts daran auszusetzen, die Strafmündigkeit herabzusetzen. Wie @rfalio schreibt, das Wahlalter setzt man doch auch permanent und weiter herab. Kinder, das schrieb jemand anderes kürzlich, sind ab 7 Jahren für selbst verursachte Beschädigungen haftbar. Warum dann nicht auch für Körperverletzungen etc. Ein Gericht wird jeden Einzelfall schon entsprechend zu bewerten wissen. Das bedeutet ja nicht, Kinder kommen mit 8, 10 oder 12 Jahren ins Gefängnis.

HarneEinrichson
5 Stunden zuvor
Antwortet  Abdulla

Eine andere Frage wäre ob unsere Gerichte das verkraften können

unfassbar
1 Tag zuvor

Erfahrene Polizeipsychologen dürften bei einem Gespräch sehr leicht herausfinden können, ob Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren im Einzelfall strafmündig sind oder nicht. Man müsste nur die fließenden Grenzen ansetzen, wie auch bei volljährigen Menschen das Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird.

Gerade bei Wiederholungstätern unter 14 Jahren kann man durchaus von einer Strafmündigkeit ausgehen.

vhh
22 Stunden zuvor

Herr Reul meint mal wieder, Volkes Stimme sein zu müssen. Das Prinzip im Jugendstrarecht lautet ‘Erziehung vor Strafe’, eben weil die Täter aufgrund ihrer Entwicklung nicht Verantwortung übernehmen können.’Die bisherigen Sanktionen für jugendliche Straftäter unter 14 Jahren sind alle sehr stark pädagogisch orientiert, aber die jungen Leute werden niemals bestraft.’ – es gibt also schon Sanktionen, aber die sind zu pädagogisch? Klingt nicht so, als hätte Herr Reul nur kleine Ergänzungen im Sinn, das wäre ein Bruch aller Prinzipien.
Das sogenannte Verantwortungsverfahren (Orwell lässt grüßen) ist auch etwas eigenartig. Vernehmungen nur im Beisein der Eltern, bitte? Die betreffenden Kinder kommen selten aus geordneten, bildungsnahen Verhältnissen, da müsste auf jeden Fall noch ein Anwalt, und zwar generell auf Staatskosten, vorgeschrieben werden. Alle Ermittlungsmaßnahmen, also auch Erkennungsdienst, Haus- bzw Zimmerdurchsuchung, Befragung von Nachbarn und Freunden, Lehrern und Mitschülern sind erlaubt? Bisher darf nichts gespeichert werden, dann schon? Eine neue DNA-Datei für ‘Verantwortungsverfahrensbeschuldigte’?
Die CSU spricht von ‘Missbrauch durch kriminelle Strukturen’, der Begriff bedeutet doch, dass es sich bei den Kindern eher um Opfer als Täter handelt. Wie denn nun, mal auf dem Weg zum gewalttätigen Intensivtäter, mal missbrauchtes Mittel zum Zweck? Im Drogenrecht schafft man es doch auch, zwischen Konsumenten und Dealern zu differenzieren.
Das sind übrigens die Kinder, die wir auch mit schulischen pädagogischen Maßnahmen nicht erreichen, die gleichzeitig über Ordnungsmaßnahmen lachen. Hatten wir schon erwähnt, dass es zu wenig Sozialpädagogen und Psychologen gibt, von MPT und Jugendamtsmitarbeitern ganz zu schweigen? Selten, erst seit einigen Jahrzehnten? Na dann… Könnte es da, zusammen mit immer mehr Haushalten in prekärer Lage, eventuell Zusammenhänge geben?
Sehr anstrengend, sehr langwierig und ziemlich unpopulär wäre es, sich wirklich um die Lage derer zu kümmern, die keine Hoffnung auf eine Aufstiegschance haben. Ist das schlechter als die Idee, ein Elfjähriger könnte verstehen, dass er zwar strafunmündig und schuldunfähig ist, aber trotzdem von einem Jugendrichter zu einer Strafe verurteilt wird, die Erziehungsmaßnahme heißt?
Wir haben da so ein Gefühl dass das gut beim Wähler ankommen könnte…Leute, ihr seid aber gewählt, um etwas weiter zu denken und auch grundsätzliche Prinzipien zu berücksichtigen, nicht alles kann mit Taktiererei und Opportunismus gelöst werden.

nachdenklich
13 Stunden zuvor

Man muss ja in diesem Zusammenhang auch bedenken, dass Kinder heutzutage in vielem “früher reifer” sind als noch vor Jahrzehnten. Das beobachten gerade ältere Lehrer. Und man muss bedenken, dass es nicht selten vorkommt, dass die älteren Jugendlichen die jüngeren Kinder Straftaten bewusst ausführen lassen, weil denen ja nichts passieren kann. Die Strafmündigkeit ein Stück vorzuverlegen, ist deshalb ein Signal, allerdings eben nur ein Signal. Dann lassen die 12-jährigen die Straftaten von 10-jährigen ausführen.

Stine
10 Stunden zuvor

In der Schweiz fängt es ab 10 Jahren an…

Rainer Zufall
8 Stunden zuvor

“Law and Order beginne mit klaren Regeln für alle. Ziel sei es, „kriminelle Karrieren zu verhindern, bevor sie entstehen“.”

Beeilung, bevor solche Gestalten in der Politik landen und sich über klaren Regeln für alle stellen wollen (augenroll).

https://www.tagesschau.de/kommentar/zurueckweisungen-gericht-dobrindt-100.html

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/fall-sami-a-herbert-reul-wird-fuer-aussagen-zu-rechtsempfinden-kritisiert-a-1223518.html

https://www.tagesschau.de/inland/merz-einladung-netanjahu-100.html

https://www.tagesspiegel.de/politik/wir-wollen-diese-kreuze-aufhangen-dobrindt-will-kruzifix-urteil-fur-schulen-in-bayern-nicht-akzeptieren-14006558.html

Lächerlich, dass diese Leute sich erlauben zu dürfen glauben, andere diesbezüglich belehren zu können. Die Paralelgesellschaft der Union sollge erstmal den Rechtstaat anerkennen, bevor sie da Vorschriften um sich wirft 😛

Karl Heinz
7 Stunden zuvor

Die CSU überholt die AfD von rechts.
Mit Blick auf die aktuellen Umfragewerte für Bayern muss man sich fragen:
AfD (Rechte Partei) 19%
CSU (noch weiter rechts) 39%
FW (auch eher rechts) 12%
Also über 70% stramm Rechte Wähler verschiedener Facon…

Unfassbar
6 Stunden zuvor
Antwortet  Karl Heinz

Das war Bayern schon immer…

HarneEinrichson
5 Stunden zuvor

Wie wäre es eigentlich Ursachen zu bekämpfen anstatt der Symptome?

Unverzagte
4 Stunden zuvor
Antwortet  HarneEinrichson

Wegsperren ist halt einfacher…

unfassbar
4 Stunden zuvor
Antwortet  Unverzagte

Und politisch weniger gefährlich. Man könnte sich ja von irgendwelchen Seiten irgendwelchen Vorwürfen einheimsen.

nachdenklich
3 Stunden zuvor
Antwortet  Unverzagte

Das ist eine böswillige Falschvermutung, denn dass man strafmündig ist, bedeutet nicht automatisch “Wegsperren”. Erwachsene sind alle strafmündig. Wird jeder Erwachsene bei einer Straftat weggesperrt?

Unverzagte
1 Stunde zuvor
Antwortet  nachdenklich

Lautet Ihre sicher gutwillige Richtigvermutung, dass ich mir real existierende Gefängnisse nur ausgedacht habe?

Mario
5 Stunden zuvor

Mindestens bei Gewalttaten und organisierten Klau- und Raubzügen wohl durchaus sinnvoll!

Einer
3 Stunden zuvor

Wer alt genug für das Verbrechen ist, ist auch alt genug für die Strafe. Wenn Minderjährige auf einen Menschen einstechen, würgen, ersticken oder vergewaltigen, wissen sie ganz genau was sie tun. Also müssen sie auch die vollen Konsequenzen tragen.