
Das Gutachten für den Wechsel nach der Grundschule auf ein Gymnasium in Brandenburg fällt weg. Der Landtag stimmte mit Mehrheit von SPD und CDU für Änderungen des Schulgesetzes und anderer Regelungen, um Lehrkräfte zu entlasten. Damit ist ein Wechsel zum Gymnasium von einem gewichteten Notendurchschnitt oder – wenn er nicht erreicht wird – vom Ergebnis einer Prüfung abhängig.
Bildungsminister Steffen Freiberg (SPD) verteidigte die Änderungen. «Wir bleiben beim Durchschnitt. Das verändert sich nicht», sagte Freiberg. «Wir bleiben beim Elternrecht, das verändert sich nicht.» Die Landkreise hatten sich besorgt gezeigt, dass Eltern verstärkt Gymnasien wählten – das könne aus Kapazitätsgründen wohnortnah nicht erfüllt werden. Die Städte und Gemeinden hatten vorgeschlagen, das Grundschulgutachten auf Fälle zu beschränken, in denen die Leistungen der Schüler im ersten Halbjahr des sechsten Schuljahrs hinter den früheren Leistungen zurückbleiben.
Die Opposition kritisierte den Wegfall. Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) warnte vor der Gefahr, dass die Abschaffung des Gutachtens den Übergang stärker an formalen Leistungskennzahlen und dem Elternwunsch ausrichte. Der Wegfall müsse zeitlich verschoben werden, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Falk Peschel.
Die SPD-Bildungspolitikerin Katja Poschmann warb für die Änderungen, weil es mehr Flexibilität an den Schulen gebe. «Wir öffnen damit Möglichkeiten zur flexiblen Zusammensetzung von Lerngruppen», sagte Poschmann. «Wir schaffen Platz für fächer- und jahrgangsübergreifenden Unterricht.»
CDU: Weitere Änderungen nötig
Die CDU-Bildungspolitikerin Kristy Augustin sieht in den Änderungen noch nicht das Ende, aber einen wichtigen Schritt. Es müsse weitere Ideen geben, wie Lehrkräfte entlastet werden könnten und der Ort Schule flexibler werden könne, sagte Augustin.
Lehrerinnen und Lehrer sollen unter anderem entlastet werden, weil sie ab dem zweiten Halbjahr aus Spargründen eine Stunde mehr Unterricht pro Woche geben sollen. News4teachers / mit Material der dpa
Für höherere Unterrichtsverpflichtung – weniger Prüfungen und Elterngespräche








