Debatte: Wie wirksam sind Altersverbote für Jugendliche in sozialen Medien wirklich?

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FRANKFURT/MAIN. Was bringt ein verschärfter Jugendschutz im Internet? Wenig – zumindest dann, wenn er vor allem auf pauschale Verbote setzt. Zu diesem Schluss kommen zwei Wissenschaftlerinnen, die sich ausführlich zum kürzlich in Kraft getretenen australischen Social-Media-Gesetz geäußert haben: Denise Klinge, Professorin für Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Medienbildung an der Uni Frankfurt, und Andrea Irmer, Psychologin und wissenschaftliche Mitarbeiterin am DIPF – Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation. Aus unterschiedlichen fachlichen Perspektiven bezweifeln sie, dass ein Altersverbot die zentralen Risiken sozialer Medien wirksam begrenzen kann – und warnen vor Nebenfolgen, die den intendierten Schutzeffekt sogar unterlaufen könnten.

Digital Detox? (Symbolfoto.) Foto: Shutterstock

„Die Debatte um ein mögliches Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche in Australien greift ein reales Problem auf, greift in ihrer aktuellen Zuspitzung jedoch zu kurz“, sagt Erziehungswissenschaftlerin Denise Klinge im UniReport der Goethe-Universität Frankfurt. Ein pauschales Verbot verkenne „sowohl die sozialen Funktionen digitaler Räume als auch die Verantwortung von Politik, Plattformen und Erwachsenen“. Aus ihrer Sicht würden damit „die falschen Akteure und die falschen Probleme benannt“. Statt Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt zu stellen, müssten Plattformbetreiber reguliert werden. „Algorithmische Empfehlungsmechanismen, die im System halten sollen, problematische Inhalte und unzureichende Meldemöglichkeiten (und fehlende Regelung der Konsequenzen) werden nicht adressiert“, kritisiert Klinge.

Auch aus psychologischer Sicht ist die Erwartung, ein Altersverbot könne Schutz automatisch herstellen, problematisch. Andrea Irmer betont gegenüber dem UniReport, soziale Medien seien heute „ein fester Bestandteil des Alltags vieler junger Menschen“. Dort fänden Freundschaften und sozialer Austausch statt, es entstünden Zugehörigkeitsgefühle und Unterstützung. „Diese Räume pauschal zu entziehen, würde bedeuten, einen relevanten Teil der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen auszublenden – das halte ich nicht für sinnvoll“, sagt Irmer. Die digitale Welt lasse sich nicht ausklammern, und aus ihrer Sicht solle genau das auch nicht das Ziel sein.

„Die Umsetzung einer Alterskontrolle in sozialen Medien wirft zahlreiche praktische, rechtliche und ethische Fragen auf“

Beide Expertinnen verweisen darauf, dass soziale Medien keine neutralen Kommunikationsräume sind. Irmer beschreibt sie als „hochoptimierte Systeme, die Aufmerksamkeit binden und Nutzung intensivieren sollen“. Entwicklungsbedingt könne man von Kindern und Jugendlichen nicht erwarten, „dass sie diesen Mechanismen aus eigenem Antrieb dauerhaft widerstehen“. Klinge ergänzt, der politische Fokus auf individuelle Nutzung verdecke strukturelle Ursachen. Der Einfluss des digitalen Kapitalismus und profitorientierter Plattformlogiken auf soziale Dynamiken müsse politisch begrenzt werden, statt Verantwortung auf junge Nutzerinnen und Nutzer abzuwälzen.

Vor diesem Hintergrund äußern beide erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit des australischen Modells. Ein zentrales Risiko sieht Klinge in Verlagerungseffekten. „Ein Verbot einzelner sozialer Plattformen wird die Nutzung digitaler Kommunikation nicht beenden, sondern lediglich verlagern“, sagt sie. Mediengeschichte zeige, dass neue Plattformen dort entstünden, wo bestehende Angebote eingeschränkt würden. Nutzungspraktiken könnten sich „in Räume verschieben, die pädagogische Bezugspersonen, Schulen und Eltern noch weniger kennen und begleiten können“. Damit steige das Risiko einer Entgrenzung digitaler Praktiken – bis hin zu schwer kontrollierbaren oder illegalen Kommunikationsräumen.

Hinzu kommen aus ihrer Sicht erhebliche Umsetzungsprobleme. „Die Umsetzung einer Alterskontrolle in sozialen Medien wirft zahlreiche praktische, rechtliche und ethische Fragen auf“, sagt Klinge. Schlupflöcher ließen sich kaum vermeiden, etwa durch die Nutzung von Accounts älterer Personen. Offen bleibe zudem, „wie Datenschutz, Anonymität und Meinungsfreiheit gewahrt werden, wenn persönliche Ausweise mit Social-Media-Konten verknüpft werden“. Unklar sei auch, wer über Datenerhebung, Speicherung und Kontrolle entscheide und wie strafrechtliche Konsequenzen bei Regelverstößen praktisch umgesetzt würden.

„Ein wirksamer Schutz von Jugendlichen entsteht nur durch Befähigung, Begleitung und regulierte Rahmenbedingungen, nicht durch Entzug sozialer Räume“

Andrea Irmer verweist ergänzend auf die individuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Eine starre Altersgrenze lasse sich psychologisch nur schwer begründen. „Entwicklung verläuft nicht in Jahresschritten, sondern individuell“, sagt sie. Manche 14-Jährige seien bereits sehr reflektiert, während andere länger Orientierung und Schutz benötigten. Sinnvoll sei daher „ein gestuftes, verantwortungsvolles Heranführen – beginnend mit begrenzten, geschützten Nutzungsformen, klaren Regeln durch Eltern und einer kontinuierlichen Begleitung“. Ziel müsse es sein, junge Menschen schrittweise zu einer selbstbestimmten und ausgewogenen Nutzung zu befähigen.

Unstrittig ist für beide Fachrichtungen, dass eine sehr intensive Nutzung sozialer Medien mit Belastungen einhergehen kann. Irmer verweist auf zahlreiche Studien, die Zusammenhänge mit „schlechter Stimmung, einem niedrigeren Selbstwert, depressiven Symptomen, Angst-, Schlaf- und Essstörungen, Unzufriedenheit mit dem eigenen Aussehen sowie Aufmerksamkeitsschwierigkeiten“ zeigen. Besonders im Jugendalter, wenn Selbstbild und Identität noch im Aufbau seien, könnten Plattformen, „die stark auf Sichtbarkeit, Vergleich und Bewertung ausgerichtet sind“, diese Prozesse verstärken. Gleichzeitig warnt sie vor einfachen Ursache-Wirkungs-Zuschreibungen. „Soziale Medien wirken nicht im luftleeren Raum“, betont Irmer. Häufig verstärkten sie bestehende Belastungen, statt sie allein zu verursachen.

Auch Klinge plädiert für eine differenzierte Betrachtung. Die Debatte über den Einfluss sozialer Medien werde häufig durch Annahmen älterer Generationen geprägt, während die empirische Studienlage uneindeutig sei. Soziale Medien würden oft automatisch als Risiko interpretiert, ermöglichten aber zugleich intensiven Kontakt zu Freundinnen und Freunden sowie zur Familie. Jugendliche nutzten digitale Räume als Teil ihrer sozialen Entwicklung. Plattformen unterstützten die Abnabelung von Eltern und die stärkere Orientierung an Peers – ein zentraler Aspekt jugendlicher Entwicklungsaufgaben.

Erst vor diesem Hintergrund lässt sich das australische Gesetz einordnen. Seit dem 10. Dezember dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dort keine eigenen Konten mehr auf großen Social-Media-Plattformen besitzen. Die Verantwortung für die Umsetzung liegt ausdrücklich bei den Anbietern, denen bei Verstößen hohe Geldstrafen drohen. Premierminister Anthony Albanese begründet das Gesetz mit dem Schutz vor Suchtmechanismen und sprach davon, jungen Menschen mehr Zeit für eine „normale Kindheit“ zu verschaffen. Kritiker warnen jedoch vor Umgehungsstrategien, Ausweichbewegungen auf andere Dienste und tiefgreifenden Eingriffen in Grundrechte.

Für Deutschland sehen beide Expertinnen vor allem einen Auftrag zur differenzierten politischen Gestaltung. Klinge fasst zusammen: „Verbote greifen zu kurz.“ Notwendig seien stattdessen eine konsequente Regulierung der Plattformen, der Ausbau von Medienkompetenz für alle Altersgruppen und klare rechtliche Rahmenbedingungen. „Ein wirksamer Schutz von Jugendlichen entsteht nur durch Befähigung, Begleitung und regulierte Rahmenbedingungen, nicht durch Entzug sozialer Räume.“ Auch Irmer plädiert für einen kombinierten Ansatz aus Schutz, Aufklärung und struktureller Regulierung – und gegen die Vorstellung, komplexe digitale Lebenswelten ließen sich durch einfache Altersgrenzen kontrollieren. News4teachers 

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DerechteNorden
4 Stunden zuvor

“Notwendig seien stattdessen eine konsequente Regulierung der Plattformen, der Ausbau von Medienkompetenz für alle Altersgruppen und klare rechtliche Rahmenbedingungen.”
Alles schön und gut. Wird es aber nun einmal nicht geben