
Das tägliche Zähneputzen gehört in Berliner Kitas nun zur gesetzlichen Pflicht. Neu geregelt sind auch zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen in den Kitas: «Eltern müssen nun aktiv widersprechen, wenn ihre Kinder nicht teilnehmen sollen», sagte Andreas Dietze, Geschäftsführer der Landesarbeitsgemeinschaft Berlin zur Verhütung von Zahnerkrankungen (LAG Berlin).
Dietze bezeichnete die neuen Regelungen als «wunderbar». «Berlin ist mit dieser Kombination bundesweit ein Leuchtturm», sagte der Experte. Langjährige Forderungen von Fachleuten seien endlich umgesetzt worden.
Für manche ist das Zähneputzen in der Kita die einzige Möglichkeit
Das Zähneputzen gehöre zwar bereits jetzt in vielen Kitas zum täglichen Programm, aber nicht in allen. Für manche Kinder, vor allem aus bildungsfernen Familien, sei dies die einzige Möglichkeit am Tag, sich überhaupt die Zähne zu putzen. Die neue Regelung eröffne nun Kindern unabhängig von ihrem familiären Hintergrund bessere Chancen auf eine gesunde Entwicklung.
Für die Vorsorgeuntersuchungen mussten Eltern bisher eine Einwilligungserklärung unterschreiben, erläuterte Dietze. Doch dies scheiterte immer wieder an sprachlichen Hürden oder auch daran, dass Eltern sich schlichtweg nicht ausreichend kümmerten.
Regelung gilt seit Ende 2025
Im geänderten Kindertagesförderungsgesetz heißt es jetzt: «Die Tageseinrichtungen stärken das Gesundheitsbewusstsein des Kindes durch die tägliche Zahnpflege, (zahn-) gesunde Ernährung, ausreichend altersgerechte Bewegung und die Vermittlung hygienischen Verhaltens». Die Änderung trat am 24. Dezember 2025 in Kraft.
Die Zahnärztekammer Berlin, Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin, die LAG Berlin sowie Krankenkassen hatten sich seit Jahren für diese Änderung eingesetzt, hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung. Die Umsetzung liege nun bei den Einrichtungen: Das Berliner Bildungsprogramm müsse die Vorgaben alltagstauglich konkretisieren. News4teachers / mit Material der dpa
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