
Emilys Vater fordert vom Land Nordrhein-Westfalen 125.000 Euro. Seit der Bundesgerichtshof in der Sache entschieden habe, sei ihm erst richtig bewusst geworden, was passiert sei, sagt er. Er sei seit einem Jahr arbeitsunfähig, leide an schweren Depressionen und einer posttraumatischen Belastungsstörung.
Auf die Frage der Vorsitzenden Richterin Beate Hoffmann, wie es ihm denn heute geht, fällt die Antwort des Vaters deutlich aus: «Sehr schlecht», sagt er. «Ich sollte längst in Baden-Baden in der Reha sein. Aber der Prozess ist ja mehrmals verschoben worden.» Er wolle mit der Sache endlich abschließen.
Zweimal habe man ihm bereits als Kraftfahrer gekündigt. «Es wäre indiskutabel, so lange zu trauern.» Konzentrationsschwierigkeiten, Beinahe-Unfälle, verminderte Leistungsfähigkeit. «Ich habe meine Touren nicht geschafft.»
Ansprüche verjährt?
Emily war im Juni 2019 in London gestorben. Zwei Lehrerinnen waren später wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen worden. Sie hatten laut Urteil gegen ihre Sorgfaltspflicht verstoßen, weil sie vor der Reise nicht schriftlich nach Vorerkrankungen der teilnehmenden Schüler gefragt hatten.
Hätten sie von dem Diabetes des Mädchens gewusst, hätten sie seine akute Überzuckerung in London früher erkannt, einen Notarzt gerufen und so seinen Tod im Juni 2019 verhindern können, hatte das Landgericht Mönchengladbach im Strafprozess argumentiert.
Im Zivilverfahren argumentiert das Land, die Ansprüche seien verjährt. Seine Vertreter zogen auch in Zweifel, dass der Vater seiner Tochter besonders nahestand (News4teachers berichtete).
Emily lebte nach der Trennung der Eltern bei der Mutter. Aber die Richter sehen die Ansprüche nicht als verjährt an. Die rechtliche Lage sei lange diffus gewesen. Auch an der Nähe des Vaters zu seiner Tochter haben die Richter keine Zweifel.
Vergleichsvorschlag 25.000 Euro
Sie schlagen 25.000 Euro als Vergleich vor. «Mehr können wir, ehrlich gesagt, nicht gut begründen», sagt Richterin Hoffmann. Die Schmerzensgeldsummen seien in Deutschland nun einmal eher niedrig. «Vielleicht ist dies aber eine Genugtuung für den Kläger und eine Möglichkeit, mit der ganzen Sache abzuschließen. Vielleicht ist das auch für ihre psychische Gesundheit ganz gut», wirbt die Richterin für den Vorschlag.
Während der Anwalt des Landes signalisiert, das man dem wohl zustimmen könnte, lehnt der Vater nach kurzer Rücksprache mit seinem Anwalt Manuel Reiger ab. «Die Leiden rechtfertigen ein deutlich höheres Schmerzensgeld. 25.000 Euro sind zu wenig für das, was er erleiden musste.», sagt Reiger. Er stellt die Hälfte der geforderten 125.000 Euro als diskutable Summe in den Raum.
Geld soll in Stiftung fließen
Er wolle das Geld nicht für sich, sondern für die Stiftung, die er gegründet habe, um seiner Tochter «ein kleines Denkmal zu setzen», sagt Emilys Vater. «Ich möchte, dass meine Tochter nicht vergessen wird.» Die Stiftung kümmert sich um diabeteskranke Kinder.
Seine Stimme stockt, er wischt sich die Tränen aus den Augen. Am Tag ihrer Abreise habe er ihr noch Taschengeld gebracht – und sie zum letzten Mal lächeln sehen. «Sie wäre heute 21, hätte wahrscheinlich ihren Führerschein gemacht – alles Dinge, die ich nicht mit ihr erleben kann.»
Doch nun muss erst ein psychiatrisches Gutachten erstellt werden. Das Gericht bestellt in der Sache einen Psychiater aus Kalkar. Er soll klären, wie stark der Vater unter dem Tod seiner Tochter leidet.
«Sehr erniedrigend»
Der Vater gibt sich nach der Verhandlung kämpferisch: Er hätte sich zwar ein Urteil gewünscht, um abschließen zu können, aber 25.000 Euro seien «völlig indiskutabel». Außerdem sei es sehr erniedrigend für ihn gewesen, wie die Gegenseite argumentiert habe. «Wir machen auf jeden Fall weiter. Gerechtigkeit für meine Emily.»
Rechtsanwalt Reiger appelliert «an die politisch Verantwortlichen in Nordrhein-Westfalen, sich den Fall nach den Hinweisen des Gerichts noch einmal genau anzuschauen. Gemeint ist wohl NRW-Schulministerin Dorothee Feller (CDU). Von Frank Christiansen, dpa









Wo ist die Mutter? Sie gab den Lehrerinnen keine Schuld, vermutlich eher sich selber, weil sie sie nicht von selber informiert hatte .
Ist unlogisch, dass die Mutter dann nicht auch Schmerzensgeld bekäme, nur weil sie passiver ist? Der Lautere bekommt also Recht ? Mir persönlich ist das Verhalten des Vaters suspekt und man sollte eher mal nach der Mutter schauen.
Ich finde es auch speziell, dass hier nur der Vater, wo sie nicht dauerhaft gelebt hat, klagt. Auch ich vermute das die Mutter etwas reflektiert ist als der Vater und begreift das ihr Verhalten durch nicht informieren die Situation negativ beeinflusst hat. Nicht das ich das Verhalten der Lehrkräfte komplett richtig finde.
Vielleicht hat die Mutter auch einfach nicht die Nerven sich diesen Prozess anzutun und möchte lieber mit dem Thema abschließen.
Oder sie ist mit dem Vorgehen des Ex-Mannes nicht einverstanden.
Es war in den Akten der Schule vermerkt, dass Emily Diabetes hatte. Da wären wohl viele Eltern davon ausgegangen, dass wiederholte Meldungen überflüssig sind. Und schon gar nicht rechnen Eltern damit, dass Lehrer trotz mehrerer Informationen von Mitschülern nicht nach einem Kind sehen, dem es so schecht geht, dass Mitschülerinnen bei ihm bleiben sollen.
Emily ist schon ein paar Monate vor der Klassenfahrt in eine Ketoazidose gerutscht, was glücklicherweise bemerkt wurde. Und sie hatte ihre Diabetes-Erkrankung nicht im Griff und der Blutzucker war schon völlig außer Kontrolle, als sie die Fahrt angetreten hat.
Als Erwachsener schnappt man sich doch die Lehrkräfte vor der Fahrt, weist ggf. noch mal drauf hin. Einfach zu sagen, dass es ja keine schriftliche (sondern nur eine mündliche!) Abfrage gab, man deshalb nicht informiert hat, ist in dem Fall zu einfach.
Es kommt leider häufiger vor, dass Jugendliche, die als Kind ihren Diabetes vorbildlich im Blick hatten, später ihre Krankheit ausblenden und Mitschülern nichts davon sagen. – Bei den Eltern machen sie es dann oft noch richtig, aber im Zusammensein mit Gleichaltrigen wollen sie nicht als krank auffallen.
Die Stiftung, die dem Vater wichtig ist, könnte auf so etwas und vieles mehr hinweisen. Und 25.000 Euro Schmerzensgeld ist wirklich nicht viel, wenn man bedenkt, wie Jahre der Vater sich dafür einsetzen musste, dass die Aufsichtsplichtverletzung mit Todesfolge als Fall angenommen wurde.
Es gab keine Aufsichtspflichtverletzung. Die Verurteilung erfolgte, weil die Lehrkräfte im Vorfeld der Fahrt, die Informationen über gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht schriftlich eingeholt haben.
Ich habe dennoch nie verstanden, dass wenn es Emily schon schlecht ging (ich habe gelesen, dass es mehreren Schüler*innen von irgendeinem Essen nicht gut ging, wo man vielleicht tatsächlich nicht nach jedem einzelnen guckt, da waren wohl 80 Schüler*innen auf 4 Lehrkräfte mit dabei), und sie den Lehrkräften schon Bescheid geben, dass es ihr schlecht geht, warum sie dann nicht dazu gesagt, dass das Kind Diabetes hat?
Die ganze Geschichte ist wirklich unverständlich abgelaufen.
Emilys Vater war bei der Vorbesprechung, ist gebeten worden, Vorerkrankungen mitzuteilen, hat das aber nicht gemacht.
Wenige Monate vor der Fahrt hatte Emily eine Ketoazidose, die zufällig festgestellt wurde. Spätestens dann kontrolliere ich die Blutzuckerdaten meines Kindes und rufe die Schule an, spreche mit den Begleitpersonen der anstehenden Fahrt…
Ein Gutachten wird später zeigen, dass ihr Blutzucker schon zu Beginn der Fahrt völlig außer Kontrolle gewesen sein muss.
Es hatten offenbar mehrere Schüler*innen nach dem Essen über Magen-Darm-Beschwerden geklagt. Emily als eigentlich routinierte Diabetikerin sagt dabei nichts, lässt sich mit Cola und Salzstangen (Zucker!) versorgen.
Nach dem Duschen bekommt Emily ihre Insulin-Pumpe nicht mehr angeschlossen, erzählt aber niemandem etwas, bittet niemanden um Hilfe…
“Nach dem Duschen bekommt Emily ihre Insulin-Pumpe nicht mehr angeschlossen, erzählt aber niemandem etwas, bittet niemanden um Hilfe…”
Sie war wohl nicht mehr in der Lage dazu. Aber zu dem Zeitpunkt hätte sie im Krankenhaus noch gerettet werden können. Eine entsprechende Aussage der englischen Mediziner gab es.
Mmh, Duschen kann sie noch, aber nicht Bescheid geben, dass die Pumpe nicht funktioniert?
Mitschülerinnen haben wiederholt den Lehrkräftem gesaht, wie schlecht es Emily ging und vor Gericht wurde eine Aufnahme eines Telefonats vorgespielt, in der es hieß. “Emily sackt uns weg”. Sie hat erbrochen, ihre Mitschülerinnen haben ihr geholfen,auch beim Duschen und Zähneputzen und konnten nicht verstehen, dass die Lehrkräfte sich nicht gekümmert haben.
Zum Fall Emily frage ich mich immer wieder, ob es hier einem Werrbewerb gibt, wer das größte Verständnis für die lang währende Ignoranz der Lehrkräfte hat, die nicht nach Emily geschaut haben.
Nachdem die Damen nicht aufs Mädchenzimmer gegangen sind, war es mehr als nur schade, dass keiner der Männer Manns genug war, um nach dem Rechten zu sehen.
Ich verstehe nicht, dass die Männer nicht auch angeklagt worden sind.
dazu gesagt *haben*
Die Verurteilung der lehrkräfte erfolgte aber nicht wegen unterlassener Hilfeleistung oder Tötung durch Unterlassung. Die Verurteilung erfolgte, weil die Gesundheitsinformationen nicht schriftlich abgefragt worden sind.
Das Dilemma des Vorfalles ist doch einzig und allein dem Umstand geschuldet, dass es eben keine Klassenfahrt als Pflichtveranstaltung war, sondern es sich um ein freiwilliges Angebot gehanadelt hat, das von Fachlehrkräften begleitet worden ist, die diese jahrgangsübergreifende Sprachreise begleitet haben und die SuS nicht zwangsläufig aus dem eigenen Unterricht gekannt haben.
Wer glaubt denn ernsthaft, dass sich bei der Vorbereitung auf so einen Kurztrip die begleitenden Lehrkräfte durch die Stammakten mehrerer Klassen arbeiten.
Wer den Wanderfahrtenerlass NRW kennt, weiß, dass eine entsprechende Abfrage gar nicht vorgeschrieben ist. Folglich gibt es auch keine Informationen darüber, in welcher Weise die Abfrage zu erfolgen hat.
Interessant in dem Zusammenhang ist ebenfalls, dass die Aktenführung der Schülerstammakten eine Sekretariatsaufgabe ist, die dem kommunalen Personal obliegt. Im Regelfall sind SL, AL und KL die einzigen, die aus Datenschutzgründen Zugriff auf die Akten, die ja verschlossen im Sekretariat aufbewahrt werden müssen, in ihrer originären Zuständigkeit erhalten.
Schön wäre es ja, wenn einem vor Fahrtantritt nicht nur die teilnehmerlisten vom Sekretariat zur Verfügung gestellt werden würden, die neben den Namen ggf. noch Notfallkontakte sowie bekannte Auffälligkeiten enthalten.
Bitte lesen Sie doch die Urteilsbegründung. Es war ein Strafgericht, das geurteilt hat. Es geht vor Strafgerichten nicht um Ordnungswidrigkeiten.
Selbstverständlich kann auch nicht alles, was am Ende Anlass zu strafrechtlichen Ermittlungen bietet vorbeugend zur Ordnungswidrigkeit erklärt werden. Lehrkräfte müssen zu eigenverantwortlichen Entscheidungen fähig sein. Daran haperte es gewaltig und bei Gericht war man erschüttert, als die Aufnahmen einer verzweifelten Schülerin vorgelesen wurde, die im Telefonat darüber klagte, dass diehhttps://www.aerzteblatt.de/archiv/landgericht-bonn-anklage-gegen-kinderpsychiater-zugelassen-7e65dbcd-ea8e-4e26-91ca-7f7a9655deb9#comments Lehrer einfach nicht nach Emily gesegen haben. Am Tag der Abreise (wo es ohnehin anstand) war leider der Zeitpnkt verstrichen, wo Emily mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit überlebt hätte.
Verantwortungsbewusstes Mitdenken ist das A und O der Aufsichtspflicht. Die männlichen Kollegen hätten in einen von Emilys Mitschülern als dringlich geschilderten Fall übrigens auch ein Recht gehabt, ein Mädchenzimmer nach Vorankündigung und gern auch in Begleitung einer Kollegin zu betreten.
Ich kann es nicht fassen, dass hier so viele Lehrer nicht mehr so reagieren, wie es für die Lehrer unserer eigenen Schulzeit selbstverständlich war. Da wurden Zimmer abends immer “kontrolliert” und selbstverständlich hätte eine einzige Bitte ausgereicht, um zu einem Kind zu gehen, dem es gesundheitlich nicht gut ging.
“Wäre eine verbindliche schriftliche Abfrage zu Vorerkrankungen, chronischen Erkrankungen, gesundheitlichen Besonderheiten und einer ggf. erforderlichen Medikation im Vorfeld der Londonfahrt – insbesondere unter Hinweis auf den Umstand, dass die Angeklagten und die gesondert Verfolgten DO. und WK. als begleitendes Lehrpersonal nicht alle der teilnehmenden Schüler kannten, so auch Emily nicht – erfolgt, so hätte die Zeugin Y. Emilys Diabeteserkrankung angegeben und höchstwahrscheinlich sogar weitere, für das Lehrpersonal relevante Angaben zum erforderlichen Diabetesmanagement (regelmäßige Blutzuckermessungen, Insulingabe über Insulinpumpe, Warnzeichen für Über- und Unterzuckerung) gemacht.”
Das steht in der Urteilsbegründung und das haben die Kollegen gemacht:
“Sie fragte im Plenum zudem nach gesundheitlichen Besonderheiten der Teilnehmer und wies darauf hin, dass etwaig erforderliche Medikamente selbst mitgeführt werden müssten. Im Anschluss daran gab sie den Anwesenden Gelegenheit zur Nachfrage und zu einem Gespräch unter vier Augen. Das nutzten einige Eltern, um die Angeklagte P. auf Vorerkrankungen oder Reiseübelkeit ihrer Kinder hinzuweisen.
An der Informationsveranstaltung am 09.05.2019 nahmen auch die damals 13jährige Geschädigte Emily Y. sowie der Lebensgefährte von Emilys Mutter, der Zeuge LI. MT., teil. Weder Emily noch der Zeuge MT. teilten den Angeklagten an dem Abend (mündlich oder schriftlich) mit, dass Emily unter Diabetes Typ I leide.”
Also verstehe ich den Kommentar nicht wirklich. Dickebank hat doch recht.
Ich habe doch nie von einem Ordnungswidrigkeitentatbestand gesprochen. Ich habe darauf hingewiesen, dass die Verurteilung der angeklagten Lehrkräfte als Tötung durch Unterlassung eingestuft worden ist. Die Unterlassung bestand aber laut Urteil darin, dass die Angeklagten es verabsäumt hatten, vor Fahrtantritt Informationen über den Gesundheitszustand (Vorerkrankungen/Medigkamentaengaben/Allergien etc.) schriftlich einzuholen.
Interessanterweise wird bei der ganzen Angelegenheit nie nach der Mitverantwortung der Stellen gefragt, die die dreitägige Sprachreise mit rund. 80 SuS und drei begleitenden Lehrkräften und einer Referendarin genehmigt haben. D.h. ja, dass sowohl SL als auch die Bez.-Reg. D der Meinung gewesen sind, dass die Fahrt in der beantragten Form genehmigungsfähig gewesen ist. 80 SuS, das sind erfahrungsgemäß vier Kurse a 20 Leutchen begleitet von den jeweiligen Fachlehrkräften.
Übrigens, das von Ihnen angeführte Telefonat ist ja nicht zwischen der erwähnten Schülerin und einer der Lehrkräfte erfolgt sondern in einem Gespräch mit den Eltern eben dieser Schülerin. Dass die Eltern dieser Schülerin daraufhin Kontakt zu der Leitung der Gruppe oder zur Schule aufgenommen hätten, ist mir nicht bekannt.
Dann mal Butter bei die Fische, wie komme ich denn als Begleitung einer “Reisegruppe”, die ich nur teilweise aus eigenem Unterricht kenne, während einer Fahrt/Exkursion nach Dienstschluss des Sekretariates an Informationen aus der Stammakte, die ja nur analog existiert?
Das Urteil des Gerichtes besteht doch letztendlich in einer Güterabwägung. Und das Gericht hat in seiner Urteilsfindung die Holpflicht seitens der Schule insbesondere der begleitenden Lehrkräfte bezüglich der Gesundheitsinformationen höher eingestuft als die Bringpflicht der Erziehungsberechtigten.
In diesem Zusammenhang würde mich – auch auf Grund meine Erfahrungen – interessieren, wie viele Prozent der gemachten Angaben z.B. zu Notfallkontakten in den Stammakten/SchILD veraltet/nicht aktualisiert sind, und ob die jährliche Abfrage zu Beginn des Schuljahres ausreichend ist, um der Holpflicht zu genügen?
“Auch ich vermute das die Mutter etwas reflektiert ist als der Vater und begreift das ihr Verhalten durch nicht informieren die Situation negativ beeinflusst hat. Nicht das ich das Verhalten der Lehrkräfte komplett richtig finde.” – Das ist eine Ferndiagnose zu einer Mutter, die sich gegenüber den Medien zurückhaltend, wenn nicht sogar passiv verhalten hat, was verständlicherweise an der enormen seelischen Belastung und dem Schock angesichts des Todes ihrer Tochter gelegen haben kann! Es kann sehr wohl sein, dass die Mutter einfach fassungslos war und deshalb beispielsweise auch nicht darauf reagiert hat, dass das Amtsgericht das Verfahren einstellen wollte. Dass diese Einstellung nicht in Ordnung war, wurde entschieden, nachdem der Vater auf einer juristischen Klärung bestanden hat. – So wie es die Eltern des in einem Kitabett erstickten Zweijährigen getan haben, als am Landgericht eine in Essen
Lehrkräfte, die wollen, dass Mitschüler bei einer kranken Mitschülerin bleiben, selbst aber nicht hingehen, um sich von ihrem Zustand zu vergewissern, haben leider eine Aufsichtspflichtverletzung begangen. – So wie die Tagesmütter, die es unterlassen haben, nach einem Jungen zu schauen, der zum ersten Mal in seiner Gelsenkirchener Minikita Mittagsschlaf halten sollte. Nachdem eine Richterin am Essener Landgericht, die Eltern zur Rücknahme der Berufung bringen wollte und weder Zeugen noch Gutachter zum Termin geladen hatte, musste dank in einer engagierten Rechtsanwältin eine andere Kammer des gleichen Landgerichts den Fall übernehmen. Mit dem Ergebnis, dass nach einer Ablehnung wegen Verdachts der Befangenheit endlich sorgfältig ermittelt wurde. Es kan noch einiges raus, Und dann wurde eine Urteilsbegründung geschrieben, die so gut nachvollziehbar ist, dass man sie an Erzieherfachschulen im Rechtskundeunterricht besprechen könnte.
Viele Menschen haben leider keine Vorstellung davon, über wie viele Jahre sich einige Gerichte Zeit lassen, mit der juristrischen Klärung von tragischen Unfällen, die Kinder das Leben oder die Gesundhheit gekostet haben. Hier ein Fall, wo man sich nur fragen kann, warum die juristische Klärung immer wieder hinausgezögert wird.
https://www.moz.de/nachrichten/brandenburg/schuelerin-im-werbellinsee-ertrunken-schwester-hadert-mit-justiz-in-brandenburg-77762777.html
Der Vater der ertunkenen Elif hat mal gesagt “Die behandeln uns, als hätten wir einen Schuh verloren und nicht unser Kind.”
Eine Frage: Haben Ertinkungstodesfälle bei schulischen Veranstaltungen und Emilys Tod Einfliss auf die Ausbildung von Lehramtskandidaten genommen? Was lernen Lehrer noch auf Fortbildungen zur Aufsichtspflicht?
Eine Frage: Haben Ertinkungstodesfälle bei schulischen Veranstaltungen und Emilys Tod Einfliss auf die Ausbildung von Lehramtskandidaten genommen? Was lernen Lehrer noch auf Fortbildungen zur Aufsichtspflicht?
Wir hatten gerade unsere Klassenfahrt: Die Schüler durften mit Unterschrift der Eltern zeitweise in Kleingruppen unterwegs sein. Ein paar Mädels mussten unbedingt zum Mittagessen zu einem Restaurant, das sie auf Instagram gesehen hatten. Leider war es weiter weg, die Mädchen hatten daher wenig Zeit kamen abgehetzt zurück.
Dann beschwerten sie sich, wie schlecht es ihnen ginge; sie waren sich ganz sicher, eine Lebensmittelvergiftung zu haben – und sie wollten unbedingt wieder alleine zurück in die Unterkunft!
Was macht man in einem solchen Fall, wenn man mit zwei Personen und 30 Schülern unterwegs ist und weiteres Programm fest geplant und bezahlt ist?
Wir haben den Schülerinnen klargemacht, dass wenn es ihnen wirklich so schlecht ginge, wir ihre Eltern anrufen, sie ins Krankenhaus bringen und die Fahrt für sie beenden würden. Es wäre eben nicht möglich gewesen, dass eine Lehrkraft weite 27 Schülern beaufsichtigt und das Programm weiter macht und die zweite Lehrkraft mit den drei Schülerinnen zur Unterkunft fährt…
Eine Konsequenz für mich ist, dass man im Zweifelsfall die Kids zum Arzt bringt und sie so schnell wie möglich abholen lässt-
Eine weitere Konsequenz ist, dass ich eine England-Fahrt mit 80 Schülern und 4 Lehrkräften oder eine Jahrgangsfahrt mit 140 Schülern und 7 Lehrkräften nicht mehr guten Gewissens begleiten kann und auch nicht mehr begleiten werde, da kann ich die Aufsichtspflicht nicht erfüllen. Im Zweifelsfall können solche Fahrten dann eben nicht mehr stattfinden…
Wenn der Dienstherr die Aufsichtspflicht nur annähernd so organisieren würde, wie sie bei Ausführungen oder Ausgängen im Straf- und Maßregelvollzug organisiert wird.
Genau!
Und auf Emilys Fall bezogen: Selbstverständlich hätte jemand zügig nachsehen müssen, die Eltern informieren und einen Arzt hinzuziehen müssen. Emily hätte als Kranke nicht Teilnehmerin der Fahrt bleiben dürfen, denn ihr Gesundheitszustand ging über eine harmlose, erkennbar nicht ansteckende Erkrankung hinaus.
Wurden Schüler früher beim Trinken von Alkohol erwischt, mussten die Eltern sie abholen. Das wusste man übrigens vorher. Jede “Übelkeit” hätte ansteckend sein können…
Heute haben oft beide Elternteile ein eigenes Auto und trotzdem werden nicht alle Kinder nach Bitten mit Aufforderungscharakter zügig abgeholt.
Leider!
Super Idee, also eines der elternteile – im vorliegenden Fall die sorgeberechtigte Mutter – hätte dann erst einmal ein Visum beantragt, um sich anschließend auf den Weg zu ihrer Tochter zu machen.
Jau, dass da aber auch keiner drauf gekommen ist.
Ein Kontakt per Telefon, mit der Bitte die Tochter wegen Übelkeit abzuholen, erscheint bei einer dreitägigen Fahrt ja mal so richtig sinnvoll.
Die Lehrkräfte haben am Donnerstagmorgen erfahren, dass es einer Reihe von SuS schlecht gehen würde und diese unter Übelkeit leiden würden. Wäre eine der Lehrkräfte zurück gegangen, um sich nach dem Befinden dieser SuS zu erkundigen, hätte wegen der unzureichenden Betreuungsquote für die anderen das Tagesprogramm umgeplant bzw. später gestartet werden müssen. Übrigens am Ende des Tages – also einen Tag vor der Rückfahrt – hat ja dann auch eine Lehrkraft nach Emely gesehen und die Rettung verständigt, was dann aber zu spät war.
Wenn die Mutter – wie zuvor auch – nicht an die Öffentlichkeit geht, kann es sehr gut sein, dass sie bereits Schmerzensgeld erhalten hat. Menschen sind verschieden. Was geht es die Öffentlichkeit an, ob sie Schmerzensgeld beantragt hat? Nichts. Und schon gar nicht muss die Presse erfahren, wie hoch es war.
Ihr Expartner, der Vater von Emily kann sein Kind wie Tausende von Vätern, die nur ein Besuchsrecht haben, sehr lieben und unter ihrem Tod leiden. Nur weil zwei Lehrerinnen nicht zügig auf die Bitten von Emilys MitschülerInnen, nach ihr zu sehen, reagiert haben, muss man das Anliegen des Vaters doch nicht geringschätzen. Es sind schon viele Stiftungen gegründet worden, weil Eltern ein Kind verloren haben. Warum soll Emilys Vater nicht auch den Wunsch haben, über eine Sriftung dafür zu sorgen, dass aus Emilys Schicksal etwas gelernt wird?
Wer sind Sie denn, dem Ihnen unbekannten Vater seinen Schmerz abzusprechen/zu relativieren (“der Lautere”)?
Gutes Geschäft. Der tod wie vieler Kinder sichert ein pekuniär sorgenfreies Leben?
Sie denken wohl selbst zu viel an Geld.
Nö, denn vom Denken wirste nicht reich.
Mit einer Ferndiagnose bezüglich des Ausmaßes oder überhaupt des Vorhandenseins von erlittenem Leid beim Tod eines eigenen Kindes, unabhängig von der Lebenssituation, darf man, finde ich, gerne vorsichtig sein. Dem Vater diese Erfahrung von Leid abzusprechen ist meiner Ansicht nach unangemessen und steht maximal den mit der Sache betrauten und befassten Richtern/Sachverständigen/Psychologen etc. pp. zu.
Der Weg ist kurz zu “X hat mir auch nicht geschadet”, mit welchselber Behauptung man jedes psychische Leid relativieren oder in Abrede stellen kann. Und nicht alle Menschen reagieren auf X gleich… und kaum jemals haben zwei Menschen exakt die gleichen Ausgangsbedingungen, wenn ihnen X widerfährt. Ein wenig Perspektivübernahme wäre sicherlich nicht verkehrt.
Ich sehe die Rolle der Eltern sehr kritisch: Während der gesamten Fahrt, also von Mittwoch bis Freitagabend gab es offenbar keine Kontaktaufnahme zwischen Emily und ihren Eltern.
Zu jedem Zeitpunkt hätten die Eltern erkennen können, wie es Emily geht ( sie sind ja die Fachleute, was ihr eigenes Kind betrifft) und die Lehrer kontaktieren können. Das ist aber nicht geschehen.
Ich Frage mich, ob das im Prozess thematisiert würde.
Zunächst einmal, die Eltern von Emely waren zum Zeitpunkt der Fahrt getrennt. Das Sorgerecht lag bei der Mutter. In keinem Bericht wird erwähnt, wer denn in den Stammakten der Schule als Sorgeberechtigter und als Kontakt angegeben gewesen ist. Hätten die Schule bzw. die begleitenden Lehrkräfte den Vater denn überhaupt kontaktieren dürfen?
Zum Zweiten, es ist eine dreitägige Sprachreise gewesen und keine Klassenfahrt. D.h. Emely ist nicht zwangsläufig mit Klassenkameradinnen in einem Zimmer untergebracht gewesen sondern mit Mitschülerinnen aus anderen Klassen und Jahrgangsstufen.
Wer schon einmal eine Fahrt begleitet hat, weiß, dass es nicht selten ist, dass SuS nach einer Nacht über Übelkeit klagen. Meist lässt sich das aber durch Aspirin und viel frischer Luft beheben. Die fehlende Kenntnis der Vorerkrankung ist nach Meinung des Gerichtes ursächlich für die Fehleinschätzung der Situation gewesen, die dann im späteren Verlauf als todesursächlich eingestuft worden ist.
Ich finde diesen ganzen Vorfall ganz ganz schlimm und kann mir vorstellen, dass er für alle Beteiligten hochgradig traumatisierend ist. Bei mir wurden auch Depressionen diagnostiziert und deshalb ist es für mich nur allzu gut nachvollziehbar, was für ein Kraftakt dieser Prozess für den armen Vater sein muss. Hoffentlich kann er eines Tages damit abschließen und nach vorne schauen.
Vermutlich kann er das erst dann, wenn er seine eigene Verantwortung am tödlichen Verlauf akzeptiert hat, nämlich die Tatsache, dass er trotz Aufforderung die Lehrkräfte nicht über die Erkrankung seiner Tochter informiert hat.
Der war gar nicht dabei. Zur Infoveranstaltung war Emely in Begleitung des neuen Partners ihrer Mutter.
Ach so, das hatte ich wohl falsch verstanden. Danke für die Information.
“Sie fragte im Plenum zudem nach gesundheitlichen Besonderheiten der Teilnehmer und wies darauf hin, dass etwaig erforderliche Medikamente selbst mitgeführt werden müssten. Im Anschluss daran gab sie den Anwesenden Gelegenheit zur Nachfrage und zu einem Gespräch unter vier Augen. Das nutzten einige Eltern, um die Angeklagte P. auf Vorerkrankungen oder Reiseübelkeit ihrer Kinder hinzuweisen.
An der Informationsveranstaltung am 09.05.2019 nahmen auch die damals 13jährige Geschädigte Emily Y. sowie der Lebensgefährte von Emilys Mutter, der Zeuge LI. MT., teil. Weder Emily noch der Zeuge MT. teilten den Angeklagten an dem Abend (mündlich oder schriftlich) mit, dass Emily unter Diabetes Typ I leide.”
Aus dem Post von @Hanz Malz weiter oben.
Ich hab’s nicht ironisch gemeint.
Davon bin ich auch nicht ausgegangen. Ich wollte nur noch einmal in Erinnerung rufen, was im Urteil Erwähnung findet, und was von @Hanz Malz hier auch noch einmal aufgezeigt worden ist.
Natürlich haben die Lehrerinnen Fehler gemacht. Wir fragen vor jeder Klassenfahrt schriftlich Erkrankungen, Allergien usw. mit. Ich habe sogar schon morgens am Bus mitgeteilt, dass ich sein Kind wegen des fehlenden Dokuments nicht mitnehmen kann. Aber ganz ehrlich: Wenn mein eigenes Kind Diabetes hätte, würde ich dann nicht die Lehrer vor der Klassenfahrt um ein persönliches Gespräch bitten, um sie über die Erkrankung, die Symptome und Medikamente aufzuklären? Ich habe nicht Medizin studiert und weiß nicht, ob ich eine Magen-Darm-Erkrankung von Schlimmerem unterscheiden könnte. Wenn ich solche Urteile lese, vergeht mir manchmal die Lust auf Klassenfahrten und Ausflüge.
Sie kennen aber den Unterschied zwischen einer Klassenfahrt und einer Fachexkursion bzw. Sprachreise?