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Besoldung: 100.000 aktuelle Widersprüche allein in NRW – der Druck auf die Länder wächst (das Durcheinander auch)

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DÜSSELDORF. Ist die Höhe der Besoldung verfassungsgemäß? Die Unsicherheit unter Beamtinnen und Beamten wächst, auch in Nordrhein-Westfalen. Nach der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, formal Berlin betreffend (aber für alle Bundesländer relevant), empfiehlt der Beamtenbund NRW seinen Mitgliedern, aktiv zu werden und mögliche Ansprüche jährlich geltend zu machen. Schon jetzt steigen die Widerspruchszahlen massiv – und erhöhen damit den Druck auf Politik und Verwaltung, eine Lösung zu finden. Die ist allerdings kurzfristig nicht in Sicht.

Die Welle. (Symbolbild.) Illustration: Shutterstock

Der Deutsche Beamtenbund Nordrhein-Westfalen (DBB NRW) ruft seine Mitglieder dazu auf, weiterhin systematisch gegen ihre Besoldung vorzugehen – und Widerspruch einzulegen. Hintergrund ist die fortentwickelte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation, die nach Einschätzung des Verbandes erhebliche Auswirkungen auch auf Nordrhein-Westfalen hat. Zugleich zeigt sich: Die Verfahren nehmen in einem Ausmaß zu, das die Dimension des Problems sichtbar macht.

„Nach aktuellen Zahlen sind allein für das Jahr 2025 in NRW über 100.000 Besoldungswidersprüche eingelegt worden“, heißt es in einer Mitteilung des Verbandes. Die Konsequenz beschreibt der DBB NRW deutlich: „Die Besoldungswidersprüche überfluten den Dienstherren.“

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Auslöser dieser Entwicklung ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. November 2025 zur Berliner Besoldung (News4teachers berichtete). Darin haben die Richter ihre bisherigen Maßstäbe weiterentwickelt. Zentral ist eine Verschiebung bei der Bestimmung der Mindestbesoldung: Maßgeblich ist nun nicht mehr ein Abstand von 15 Prozent zur Grundsicherung, sondern die sogenannte Prekaritätsschwelle von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens. Für die rund 600.000 verbeamteten Lehrkräfte in Deutschland ist die Entwicklung deshalb relevant, weil Änderungen in den unteren Besoldungsgruppen über das Abstandsgebot das gesamte Besoldungsgefüge betreffen. Diese Veränderung hat laut DBB NRW „Diskussionen und Unsicherheiten ausgelöst“ und eine Vielzahl von Nachfragen aus der Mitgliedschaft nach sich gezogen.

„Eine konkrete Bezifferung möglicher einzuklagender Ansprüche ist vor diesem Hintergrund zur Zeit nicht möglich“

Formal bindet die Entscheidung zunächst nur das Land Berlin. Inhaltlich jedoch verpflichtet sie alle Besoldungsgesetzgeber, ihre Regelungen an den neuen Maßstäben auszurichten. Das nordrhein-westfälische Finanzministerium habe dies gegenüber dem DBB NRW auch bestätigt. Damit ist klar, dass Anpassungen notwendig werden – offen bleibt jedoch, wie diese konkret ausgestaltet werden.

Denn genau hier beginnt die Unsicherheit. Der DBB NRW beschreibt eine „überaus komplexe Gemengelage“. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht neue „gewichtige Leitplanken“ gesetzt. Gleichzeitig betone es ausdrücklich den „weiten Gestaltungsspielraum“ der Gesetzgeber. Ein einheitlicher Weg zur verfassungsgemäßen Besoldung ist damit nicht vorgegeben.

Unklar ist etwa, auf welcher Grundlage die neue Prekaritätsschwelle konkret berechnet werden soll. Der DBB NRW verweist auf die offene Frage, ob ein landesweiter Wert zugrunde gelegt wird oder erneut regional differenziert wird. Ebenso ist nicht entschieden, ob solche Festlegungen ihrerseits wieder verfassungsrechtlich überprüft werden müssten.

„Derzeit kann der DBB NRW den Mitgliedern weiterhin empfehlen, die Amtsangemessenheit der Alimentation zu rügen…“

Vor diesem Hintergrund sieht sich der Verband derzeit außerstande, Zahlen zu nennen. „Eine konkrete Bezifferung möglicher einzuklagender Ansprüche ist vor diesem Hintergrund zur Zeit nicht möglich“, heißt es. Auch die Erfolgsaussichten von Klagen ließen sich nicht verlässlich einschätzen. Hinzu kommt, dass weitere grundlegende Fragen noch nicht geklärt sind. Dazu zählt etwa, ob und in welchem Umfang Familienzuschläge oder sogar ein hypothetisches Partnereinkommen bei der Berechnung der Mindestalimentation berücksichtigt werden dürfen. Beim Bundesverfassungsgericht sind hierzu noch zahlreiche Verfahren anhängig.

Trotz dieser Unsicherheiten spricht der DBB NRW eine klare Empfehlung aus: „Derzeit kann der DBB NRW den Mitgliedern weiterhin empfehlen, die Amtsangemessenheit der Alimentation zu rügen und mögliche Ansprüche jährlich geltend zu machen.“ Diese Praxis sei notwendig, um individuelle Ansprüche zu sichern – zumindest so lange, bis der Gesetzgeber reagiere oder Verfahren entschieden würden.

Gerade hier zeigt sich jedoch die strukturelle Verzögerung. Entscheidungen über Widersprüche sind in Nordrhein-Westfalen auf Jahre hinaus gestreckt – nicht zuletzt, weil zentrale Rechtsfragen weiterhin ungeklärt sind und der Gesetzgeber zunächst selbst aktiv werden muss.

Für Zeiträume vor 2022 etwa hat das Land die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 bislang nicht vollständig umgesetzt. „Für die Jahre davor liegt noch keine Neuregelung vor, so dass für diese Zeiträume eingelegte Besoldungswidersprüche derzeit nicht beschieden werden“, erklärt der DBB NRW. Die Verfahren bleiben damit faktisch liegen.

Für das Jahr 2022 ist die Situation eine andere, aber nicht weniger folgenreich. Hier hat das Land zwar bereits über viele Widersprüche entschieden – allerdings offenbar häufig nicht im Sinne der Antragsteller. Nach Angaben des DBB NRW hat dies „1.725 noch anhängige Klagen ausgelöst“. Das bedeutet: Die Auseinandersetzung verlagert sich von der Verwaltung zunehmend in die Gerichte.

Für die Folgejahre verschiebt sich die Klärung erneut nach hinten. Eine ursprünglich angekündigte kurzfristige Entscheidung zu den Widersprüchen aus dem Jahr 2023 wurde vom Finanzministerium wieder ausgesetzt. Begründet wird dies mit der „sorgfältigen Prüfung der möglichen Auswirkungen des aktuellen Beschlusses des BVerfG“. Für die Jahre 2024 und 2025 schließlich hat die Landesregierung laut DBB NRW zugesichert, die Verfahren ruhend zu stellen und Musterverfahren zu ermöglichen. Wohl ein erster Erfolg der Widerspruchswelle.

Die Entwicklung in Nordrhein-Westfalen steht dabei nicht isoliert. Auch in anderen Bundesländern zeigt sich, dass die Entscheidung aus Karlsruhe erhebliche finanzielle und administrative Folgen nach sich zieht – allerdings in sehr unterschiedlicher Ausprägung.

Schleswig-Holstein ist bislang das einzige Land, das konkrete gesetzgeberische Schritte mit rückwirkenden Anpassungen angekündigt hat (News4teachers berichtete). Die Landesregierung plant ein umfassendes Anpassungsprogramm mit rückwirkenden Erhöhungen. Für das Jahr 2025 sowie für 2026 rechnet das Land mit zusätzlichen Kosten von rund 460 Millionen Euro. Vorgesehen sind lineare Erhöhungen von mehreren Prozentpunkten sowie deutlich angehobene Familienzuschläge. Nach Berechnungen könnten Beamtinnen und Beamte – je nach Besoldungsgruppe – Nachzahlungen zwischen etwa 3.000 und 13.000 Euro erhalten. Finanzministerin Silke Schneider (Grüne) kündigte an, das entsprechende Gesetz noch vor der Sommerpause einzubringen, die Umsetzung soll im Laufe des Jahres 2026 erfolgen.

In anderen Ländern überwiegt hingegen eine abwartende oder prüfende Haltung. In Niedersachsen wurde zunächst lediglich eine Einmalzahlung von 500 Euro beschlossen, für niedrigere Besoldungsgruppen bis zu 800 Euro, während eine strukturelle Neuregelung noch aussteht. In Berlin selbst – dem Ausgangspunkt der Entscheidung – geht die Finanzverwaltung davon aus, dass ein neues Besoldungsgesetz erst 2027 verabschiedet werden kann, nicht zuletzt wegen des erheblichen Verwaltungsaufwands bei der Prüfung auch älterer Ansprüche. Baden-Württemberg hat die Bearbeitung von Widersprüchen vorläufig ausgesetzt, um die Auswirkungen der neuen verfassungsrechtlichen Maßstäbe zu klären. In Hamburg sind bereits tausende Klagen anhängig, zugleich wurden Rückstellungen in Höhe von fast 500 Millionen Euro gebildet. News4teachers 

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Besoldung: Verwaltungsrechtler sieht Beginn einer möglichen Jahrhundertreform

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Alex
1 Tag zuvor

Laut neuesten Informationen plant NRW jetzt die Einrichtung von Arbeitszeitkonten: „Die 41. Wochenstunde fließt künftig auf ein Lebensarbeitszeitkonto und kann insbesondere für Freistellungen vor dem Ruhestand genutzt werden. Lehrkräfte erhalten eine Gutschrift von wöchentlich 0,5 Pflichtstunden.“
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/uebersicht-rubrik-aktuelles-und-presse/pressemitteilungen/landesregierung-treibt-modernisierung-des
Beachtenswert finde ich dabei, dass für LK lediglich 0,5 Unterrichtsstunden gut geschrieben werden sollen. Das impliziert ja, dass NRW gar nicht daran denkt, endlich die vorgeschriebene AZE einzuführen (und dann den LK wie den anderen Beamten auch 1 volle Stunde gut schreibt).

Lera
1 Tag zuvor
Antwortet  Alex

Ist doch logisch:

1 Überstunde (60 min)

=

1/2 Unterrichtsstunde ( 22,5 min)

Somit liegt der NRW-Beschiss-Faktor bei der Arbeitszeit etwa bei 3.

Hinzu kommt:

Selbst dieses Drittel kriegt man erst am Ende der Dienstzeit zurück –

es sei denn, man ist vorher an burnout und/oder Magengeschwür krepiert.

Ich drücke dem KM beide Daumen!

Fräulein Rottenmeier
1 Tag zuvor
Antwortet  Lera

Irgendwo las ich, dass diese 0,5 Stunden nach 13 Jahren insgesamt 3 Wochen ausmachen…..

Alex
1 Tag zuvor

Bei 40 Schulwochen pro Jahr wären es 20 Stunden. Macht in 13 Jahren 260 Stunden, also bei Vollzeit gut 9 Wochen. Ich frage mich nur, wie das dann mit dem früheren Ruhestand überhaupt funktionieren soll. Schließlich muss man als Beamter ja extra länger bis zum Ende des Schulhalbjahres arbeiten.

Fräulein Rottenmeier
1 Tag zuvor
Antwortet  Alex

Ja, das frage ich mich auch…..

Küstenfuchs
1 Tag zuvor

Wieso 3 Wochen??? Eher 3 Monate! 13 Jahre*0,5 Deputatsstunden=6,5 Deputatsstunden. Eine Lehrkraft könnte also im letzten Jahr deutlich reduzieren, ohne Gehaltseinbußen zu haben.

Marie
21 Stunden zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Da gibt es dann bestimmt wieder das berühmte „falls dienstliche Gründe nicht entgegenstehen“. Irgendjemand muss ja die Stunden erteilen, die man selbst reduziert.

Tanya
1 Tag zuvor
Antwortet  Lera

einen Teil würde ich aus dem Homeoffice machen und sonst irgendwie mit 35 Std Woche arbeiten

Tanya
1 Tag zuvor
Antwortet  Alex

Kann ich 2 Homeofficetage nehmen?
Kriege ich die 35 Stunden Woche hin?
🙂

Ute
1 Tag zuvor
Antwortet  Tanya

Ich auch!!

Tanya
1 Tag zuvor
Antwortet  Alex

In welcher Branche arbeitet man noch 41 Stunden?
Ich kenne nur 35h in meinem Umfeld und bei meiner Frau!

Thomas
1 Tag zuvor
Antwortet  Tanya

nur noch im Schulbereich und Öfi!
Sie sind die Letzte!

OMG
1 Tag zuvor
Antwortet  Alex

1 US a 45 Minutren entsprechen 60 Min Arbeitszeit. Ganz schön gewitzt, die Leute aus Düsseldorf

Alex
21 Stunden zuvor
Antwortet  OMG

Es ist ja sogar nur eine halbe US…

Alex
21 Stunden zuvor
Antwortet  OMG

Nachtrag: Wenn ich das andersherum rechne, entsprechen dann 28 US (Vollzeit in der Grundschule) 56 „regulären“ Arbeitsstunden. Ich meine, ich müsste „nur“ 41 Stunden arbeiten.

unverzagte
1 Tag zuvor

Weiß hier jemand, ob Neupensionärinnen wie z.B. ich einen Widerspruch gegen die Höhe des Pensionsbescheides einlegen sollte? Oder reichen die Widersprüche der Jahre vorher ?

Ruhrgebiet
1 Tag zuvor
Antwortet  unverzagte

Einfach machen. Besser ist das.

Mittagessen
1 Tag zuvor

Die, die eh schon super verdienen (verbeamtete Lehrer), bekommen noch mehr. Die angestellten Kollegen schauen in die Röhre. Das ist unerträglich!

447
1 Tag zuvor
Antwortet  Mittagessen

Ohne Ironie: Wer einen als Lehrkraft einstellen und arbeiten lassen, aber nicht verbeamten will…zeigt haargenau, wie er die Person wirklich sieht: Als leicht ausbeutbar, beeinflussbar bzw. ersetzbar.

Konsequenz:
Innerlich kündigen, neue Arbeit suchen, äußerlich kündigen.

real_anka
1 Tag zuvor
Antwortet  447

will? ? ?
Ob das immer eine Willensentscheidung ist? Eher nicht!

447
1 Tag zuvor
Antwortet  real_anka

Doch, ist es.
Es ist eine Willensentscheidung, dieses freche Angebot zu machen – und genau so eine, es anzunehmen.

Heinz
1 Tag zuvor
Antwortet  Mittagessen

Das ist so nicht richtig. In NRW müssen Beamte einen Teil ihrer Mehrarbeit ohne jegliche Vergütung verrichten. Seit Februar 2026 gilt dies auch für teilzeitbeschäftigte Beamte. Heisst für meine Mehrabeit in diesem Halbjahr, würde ich, wenn sie dieses Halbjahr genauso stattfindet (im Moment haben wir eine mittlere bis geringe Vertretungslast im Vergleich zu den Vorjahren), dass ich in Zukunft pro Halbjahr um die 380€ weniger bekommen werde und in dieser Zeit gratis mehr arbeite.

Dies gilt für Angestellte so nicht, da die Arbeitsgerichte diese Regelung den Ländern um die Ohren hauen würden.

Ich möchte hier nicht die Besoldung der verbeamteten Kollegen schlecht reden und würde mir wünschen, dass die Angestellten an das Beamtenniveau angeglichen werden, gleichzeitig rechtfertigt der Unterschied aber nicht die Ansicht mancher Kollegen hier, dass beamtete Lehrer am Besten ihr Leben in Demut in verbingen und alles einfach so hinnehmen.

dickebank
1 Tag zuvor
Antwortet  Heinz

Ändert doch gar nichts an der Tatsache, dass die tarifbeschäftigten Lehrkräfte aufgrund des §44 TV-L die gleiche Deputatsverpflichtung wie die Beamten haben und somit eine längere Wochenarbeitszeit haben als die sonstigen tariflich Beschäftigten des Landes, für die die 38,5-Stunden-Woche tariflich festgelegt ist.

Werden diese 2,5 Arbeitszeitstunden je Woche auch dem Lebensarbeitszeitkonto gutgeschrieben?

Tanya
1 Tag zuvor
Antwortet  dickebank

Also meine Frau hat 2 volle Homeofficetage und 35 Std Woche.
Mit den Bonusgeldern und dem Weihnachts und Urlaubsgeld verdient sie viel mehr als du und ich.
Was ist das mittlerweile für eine Diskussion?
Die Leute haben jahrelang dafür studiert und finden solche Arbeitsbedingungen vor

Küstenfuchs
1 Tag zuvor
Antwortet  Tanya

Wer Lehrkraft wird, kann aber keine 2 volle Homeofficetage haben. Das können Pflegekräfte oder Bäckereifachverkäufer auch nicht. Wer so etwas will, muss sich einen anderen Beruf suchen.
Und die 35 Stunden-Woche haben nur ca. 10-15% aller Arbeitskräfte, das wird in Deutschland für alle bei gleichzeitiger Beibehaltung des Lebensstandards nicht haltbar sein.

Realist
1 Tag zuvor
Antwortet  dickebank

Weil Verdi unfähig (oder unwillig?) ist, für Lehrkräfte einen eigenen Tarifvertrag auszuhandeln.

Verdi, wie immer im Schulterschluss mit der Politik, um die öffentlichen Haushalte nicht zu gefährden (in den anderen Verdi-Bereichen wie Banken, Versicherungen, ÖPVN usw. zeigt Verdi durchaus Zähne: Zufall?)

dickebank
1 Tag zuvor
Antwortet  Realist

Wie hoch ist denn die Zahl der bei ver.di organisierten Lehrkräfte?

Küstenfuchs
1 Tag zuvor
Antwortet  dickebank

Ganz genau! Meiner Meinung nach darf sich nur jemand über Arbeitszeit und Bezahlung beschweren, der auch in der GEW oder einer dbb-Gewerkschaft ist und sich dann auch mal bei Demos blicken lässt. Das sind leider viel zu wenige.

Heinz
15 Stunden zuvor
Antwortet  dickebank

Das ist definitiv auch nicht in Ordnung! Habe ich auch nie verstanden, warum Angestellte im öffentlichen Dienst weniger arbeiten müssen und bei angestellten Lehrern gilt dies auch wieder nicht.

Mika BB
1 Tag zuvor
Antwortet  Heinz

In meinem Bundesland (BB) müssen auch angestellte Lehrkräfte die ersten drei Vertretungsstunden im Monat für lau arbeiten – genauso wie die verbeamteten Lehrkräfte. Und da der TV-L bundesweit (bis auf Hessen) gilt, und damit der Paragraph 44 alle angestellten Lehrkräfte ereilt, gehe ich davon aus, dass alle angestellten Lehrkräfte genauso viele Vertretungsstunden nicht bezahlt bekommen wie ihre verbeamteten Kollegen.

Tanya
1 Tag zuvor
Antwortet  Mika BB

und meine Frau hat 35 Std Woche und 2 Tage volles Homeoffice.
Das ist schrecklich.
Wer macht dann bitte noch Lehrer? :/ :/ 🙁

Küstenfuchs
1 Tag zuvor
Antwortet  Tanya

In Schleswig-Holstein bekommen Referendare an Gymnasien, die kein Mangelfach und kein Top-Examen haben, praktisch keine Planstelle mehr.

dickebank
1 Tag zuvor
Antwortet  Mika BB

Gleiche wie in NRW.

Anne
1 Tag zuvor
Antwortet  Mika BB

So ist es auch in MV.

Heinz
15 Stunden zuvor
Antwortet  Mika BB

Ok, das war mir nicht bekannt, dass das Angestellte auch in anderen Bundesländern müssen. Ganz ehrlich, verstehe ich nicht, warum das bei Angestellten nicht durch die Arbeitsgerichte gekippt wird.

Ludwig
1 Tag zuvor
Antwortet  Heinz

Das ist so aber auch nicht richtig, denn angestellte Lehrer müssen auch einen Teil ihrer Mehrarbeit ohne jegliche Vergütung verrichten. Gemeinhin gilt wohl für alle Vollzeitbeschäftigten bis zu 3 Stunden Mehrarbeit im Monat ohne Bezahlung. Ab der 4. wird ein Freizeitausgleich gewährt oder gesammelt und irgendwann bezahlt.

Heinz
15 Stunden zuvor
Antwortet  Ludwig

Also in NRW nicht. Die Vergütung ist halt lächerlich klein, aber dort wird bei Angestellten jede Vertretungsstunde vergütet, vorausgesetzt sie hat als Unterricht vor der Klasse stattgefunden, sowas wie Klassenfahrten oder Wandertage oder so zählen natürlich nicht, weil da ja niemand von uns allen arbeitet.

Beim Wort Freizeitausgleich musste ich etwas lachen, das würde ich sofort nehmen, wenn das möglich wäre. Wär mir auch egal, wenn ich dafür ein Schuljahr warten müsste um dann eine Entlastung zu bekommen.

Tanya
1 Tag zuvor
Antwortet  Heinz

Vielleicht aus dem Homeoffice machen 🙂
😉

LehrerBW
1 Tag zuvor
Antwortet  Mittagessen

Naja…das Problem ist hier nachwievor, dass die Bezahlung der angestellten Kollegen rechtmäßig ist, auch wenn sie als zu niedrig empfunden wird während die Besoldung beamteter Kollegen nach höchster Rechtsprechung definitiv zu niedrig ist.
Helfen würde eine Paralleltabelle.

dickebank
1 Tag zuvor
Antwortet  LehrerBW

Die Paralleltabelle scheuen die Länder als AG aber wie der Teufel das Weihwasser.

LehrerBW
1 Tag zuvor

Wird langsam Zeit, dass die Besoldungsgesetzgeber in die Puschen kommen und diesen unseligen Zustand der nicht mehr verfassungsgemäßen Besoldung beenden und eine ordentliche Schippe auf die Besoldungshöhe drauflegen.
So kann’s jedenfalls nicht weitergehen, dass die Kollegen permanent gezwungen sind zu klagen und Widerspruch einzulegen nur weil die Dienstherren meinen auf dem Rücken der Beamten zu sparen.
Isch over jetzt langsam

Küstenfuchs
1 Tag zuvor
Antwortet  LehrerBW

In BaWü dürfte es sehr fraglich sein, ob die Besoldung dort nicht amtsangemessen ist. Im Bereich A13/A14 bekommt man dort im Vergleich zu Schleswig-Holstein ca. 3% mehr, während NRW nur ca. 0,8% über S-H liegt.

Chris
22 Stunden zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Wie sind denn die Preise in BaWü im Vergleich zu S-H oder McPom? Bei dre Alimentation geht es ja darum, dass man einen gewissen Lebensstandard erreicht bzw. halten kann. Wenn in BaWü alles teurer ist, muss auch die Besoldung rauf.

Teacher Andi
18 Stunden zuvor
Antwortet  Chris

schon mal was von Orts- und Familienzuschlag gehört? Ein Zuckerl, das den Angestellten auch wieder vorenthalten wird.

Chris
15 Stunden zuvor
Antwortet  Teacher Andi

In NRW gibt es diesen Ortszuschlag aber nur für die Kinder. Da paßt auch etwas nicht. Und wenn wir schon bei den Zulagen sind: Warum gibt es keine Zulage für getzlich krankenversicherte Beamte? Schließlich müssen sie aus ihrem Netto den vollen Kranken- und Pflegekassenbeitrag zahlen (inkl. Arbeitgeberanteil).
Wenn mich jemand der angestellten Kollegen fragt, antworte ich deshalb immer gerne: Vergleichen wir doch mal das Netto des Angestellten mit dem Netto des Beamten nach Krankenkasse (GKV).

Ludwig
1 Tag zuvor

“Für die rund 600.000 verbeamteten Lehrkräfte in Deutschland ist die Entwicklung deshalb relevant, weil Änderungen in den unteren Besoldungsgruppen über das Abstandsgebot das gesamte Besoldungsgefüge betreffen.”

Sprich, Lehrer/innen haben eigentlich NICHT zu wenig verdient. Sie müssen jetzt nur mehr bekommen, wenn die unteren Gehaltsgruppen mehr bekommen, die zu wenig verdienten, weil da immer eine gewisser Abstand zwischen den Gehaltsstufen sein muss.

Genauso gibt/gab es aber auch einen Abstand zwischen den Angestellten und den Beamten, um die Sozialabgaben auszugleichen, die die Angestellten zahlen, aber die Beamten nicht. So muss mindestens fairerweise auch bei den Angestellten erhöht werden.

Wer setzt sich dafür ein?

Tanya
1 Tag zuvor
Antwortet  Ludwig

Die jungen Leute!!!
Die Alten reden über den Kleinkram, 1 Std mehr usw.
Die Jugend wird nicht mehr Lehrer!
Es gibt für sie attraktivere Angebote, Jobs und Stellen!
Homeoffice und mehr Geld

Tanya
1 Tag zuvor
Antwortet  Ludwig

Digital nomads, Gleitzeit, 35 Std Woche, Digitale Arbeit lieber Ludwig

LehrerBW
1 Tag zuvor
Antwortet  Ludwig

Wäre tatsächlich Sache der Gewerkschaft. Beamte können eigentlich auch nichts anderes tun als Widerspruch einlegen und halt klagen.

Petra OWL
1 Tag zuvor

Was bleibt denn noch?
Kein Homeoffice
Keine 4 Tage Woche oder 35 Stunden Woche
Keine Prämie, schon gar kein 13.!!
In 20 Jahren vom angesehenen und gut bezahlten Job dramatisch abgestiegen in der Akademikerriege.
Jetzt hilft nur noch die Deputate zu kürzen, Cut machen, Digitalunterricht einführen und höhere Gehälter zu zahlen 🙂

Ute
1 Tag zuvor
Antwortet  Petra OWL

Ich beneide ihren Hasi!
Sie haben definitiv Recht.
Mein Nachbar ist bei einem Autokonzern und der hat tatsächlich 35 Stunden Wochen, 3-4 Tage Homeoffice, das Benzin wird denen bezahlt, auch der Strom neuerdings!
Ab 62 kann er ohne Abschläge in Rente, weil der Bonus so 6000 zum Teil dareinflossen.
Wenn man sich solche Unterschiede anschaut, geht es einem mies! Das kann ich ihnen aber sagen!

Realist
1 Tag zuvor
Antwortet  Petra OWL

In 20 Jahren vom angesehenen und gut bezahlten Job dramatisch abgestiegen in der Akademikerriege.”

Jeder Bachelor of Irgendwas wird mittlerweile höher angesehen als ein Lehrer…

Thomas
1 Tag zuvor
Antwortet  Realist

Ein wahres Trauerspiel!
Weg mit den 41 Stunden!
Mehr Digitales und geringere Deputate!

Thomas
1 Tag zuvor
Antwortet  Petra OWL

Liebe Frau Petra,
ihr Ehemann ist ein wunderbares Beispiel und zeigt, wie dramatisch der Lehrberuf gesunken ist. Es geht um die Zeit, Präsenz und das liebe Geld!

Tanya
1 Tag zuvor

Ein wahres Trauerspiel 😀
Bei meiner Frau gibt es im nächsten Monat eine Sonderzahlung und hier läuft sowas ab. Aber es ist ja gar nicht nur das Geld, was auch sehr viele junge Menschen am Lehrberuf kritisieren. Es ist die Zeit, die Präsenzzeit. 5 Tage, 8 Stunden, Präsenz.
Die junge Garde liebt digital nomads, flexible Jobs mit Homeoffice oder 4 Tage Wochen. Und wenn dann noch nicht mal mehr das Geld stimmt.
Schaut euch die Benzinpreise an!
Dann 3 Tage von zuhause arbeiten oder aus Málaga. Lehrer müssten schon mehr verdienen, weil sie heute vor Ort arbeiten! Zulagen usw.
da hat es meine Frau besser getroffen uh

Ute
1 Tag zuvor
Antwortet  Tanya

Ist es! Besonders mit den Benzinpreisen
2 Tage zuhause sind perfekt

Thomas
1 Tag zuvor
Antwortet  Ute

Es wird immer schlimmer, Frau Tanya.
Ihre Frau ist wahrlich zu beneiden!

Thomas
1 Tag zuvor
Antwortet  Tanya

10% weniger Neuanfänger!
Junge Leute wissen längst Bescheid!

Lehrer
1 Tag zuvor

Na ja, ist das alte Spiel! Zögert das Land noch ein paar Jahre raus, sind wieder etliche Lehrer verstorben. Missachtung ist die ewige Strategie. Zum Kotzen!

Ruhrgebiet
1 Tag zuvor
Antwortet  Lehrer

In NRW wurde um 2003 herum das Weihnachtsgeld abgeschafft, bzw. ging in die monatliche Besoldung mit ein, für dieses 1 Jahr der Einführung wurde es aber rückwirkend gestrichen. Dagegen wurde widersprochen, geklagt und 20 in Worten “zwanzig” Jahre später hatte ich dann den endgültig abschlägigen Bescheid in der Post. 20 Jahre.
Der Umgang mit uns Lehrkräften – insbesondere die Ungleichheit zwischen Beamten und Angestellten – sagt doch eigentlich alles aus. Diesen Beruf empfehle ich niemanden mehr.
Spielball der Politik ist die Bildung und war sie, seit ich es beobachte, das sind jetzt 30 Jahre. Kaputt gespart und zu Tode “reformiert”, wurden die Schulen und wir Lehrkräfte und unser Ansehen sukzessive demontiert und mit außerunterrichtlichen Aufgaben zugeschüttet.
Ich habe inzwischen einen kleinen Enkel.
Ehrlich: Ich würde ihn in 5 Jahren auf einer Privatschule anmelden, wenn das Geld reichte. Bei meinem eigenen Kind haben mein Mann und ich das noch völlig anders gesehen.
Und manchmal frage ich mich, ob man (die politisch Verantwortlichen) wirklich die Spaltung und die Verdummung der Gesellschaft will. Denn das sind doch letztlich die Auswirkungen, die jetzt schon zu beobachten sind (Bildungsgewinner vers. Bildungsverlierer, s. Artikel hier bei news4teachers).
Ach, und dass das Beherrschen der Unterrichtssprache tatsächlich Voraussetzung für Bildungserfolg ist, wie in einem anderen Beitrag gerade erforscht wurde, hätt ich jetzt nicht gedacht (Ironie aus).
Aber jetzt verliere ich mich hier und höre mal auf. Grüße an alle Kollegen und Kolleginnen – aktiv oder schon ausgeschieden.

unfassbar
17 Stunden zuvor
Antwortet  Ruhrgebiet

Definieren Sie mal “Privatschule”: Wenn es eine Ersatzschule sein soll, z.B. mit kirchlichem Träger, so sind die Lehrer in der Refinanzierung, d.h. die Zustände sind im Wesentlichen dieselben wie an den staatlichen Schulen auch, wenn man von möglicherweise anderer Schülerschaft absieht. Dafür kosten die meistens kein oder nur wenig Schulgeld. Wenn es eine Ergänzungsschule sein soll, dann zahlen Sie richtig, weil die nicht in der Refinanzierung sind (und die Lehrer teilweise ohne staatliche Ausbildung anstellen und schlecht bezahlen). Die Zustände sind eventuell besser, die Klassen recht klein. Die Externenprüfungen für den MSA bzw. das Abitur sind aber heftig, weil viel mehr Fächer und an staatlichen Schulen, die die Schüler zwangsläufig nicht kennen. Waldorfschulen liegen dazwischen, sind teilweise in der Refinanzierung.

447
1 Tag zuvor
Antwortet  Lehrer

Ball zurückspielen:
Minimalklassenarbeiten und -klausuren, Lern-App statt Kopierberge & Co. sind erst der Anfang.

unfassbar
1 Tag zuvor

Langsam wird die Terrasse echt voll:
Realistin, Hasi, Tanya, Tanyas Frau, Ute, Thomas, Petra
Ob die Kaffeemaschine bei so viel Andrang mithalten kann?

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