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Betrugsverdacht gegen seit 2009 krankgeschriebene Lehrerin – Hausdurchsuchung

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DUISBURG. Eine seit 2009 krankgeschriebene Lehrerin aus dem Ruhrgebiet, deren Fall im vergangenen Jahr bundesweit für Schlagzeilen sorgte, steht nun im Fokus strafrechtlicher Ermittlungen. Es geht um einen Betrugsverdacht: Während sie gegenüber ihrem Dienstherrn ihre Dienstunfähigkeit geltend machte, soll sie zugleich als Heilpraktikerin gearbeitet haben. Nun wurde ihre Wohnung durchsucht.

Hausbesuch. (Symbolfoto.) Foto: Shutterstock

Im Ruhrgebiet haben Ermittler die Wohnung einer Lehrerin durchsucht, die über viele Jahre hinweg keinen Dienst mehr geleistet hatte. Wie die Staatsanwaltschaft Duisburg mitteilte, wurde der Durchsuchungsbeschluss am Dienstag vollstreckt. Dabei seien „beweiserhebliche Unterlagen und elektronische Datenträger sichergestellt“ worden. Die Auswertung des Materials steht noch aus.

Gegen die Frau wird wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs ermittelt. Sie war an einem Berufskolleg in Wesel tätig und seit 2009 durchgehend krankgeschrieben. Nach Angaben der Ermittler bestehen Anhaltspunkte dafür, dass sie ihre Dienstunfähigkeit nur vorgetäuscht habe. Während sie gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen als Dienstherrn entsprechende Angaben machte, soll sie parallel als Heilpraktikerin gearbeitet und sogar an einem Gründungswettbewerb teilgenommen haben.

Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, hätte die Lehrerin über Jahre hinweg Bezüge erhalten, ohne ihrer Dienstpflicht nachzukommen. Juristisch relevant ist dabei insbesondere der Zeitraum der vergangenen vier Jahre. Für weiter zurückliegende Zeiträume könnten mögliche Straftaten bereits verjährt sein, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft erläuterte. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

Der Fall war im vergangenen Jahr in ganz Deutschland als Skandal wahrgenommen worden. Damals wurde bekannt, dass die Lehrerin über mehr als 15 Jahre hinweg krankgeschrieben war, ohne dass eine amtsärztliche Untersuchung angeordnet worden war. Erst im April 2025 reagierte der Dienstherr und forderte eine entsprechende Untersuchung ein.

Die Lehrerin setzte sich juristisch dagegen zur Wehr. Sie beantragte beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, vorläufig von der Untersuchungspflicht befreit zu werden. Das Gericht lehnte den Antrag ab. Auch ihre Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen blieb erfolglos. Das OVG stellte klar, dass eine amtsärztliche Untersuchung auch nach langer Krankheitsdauer zulässig ist. Die lange Abwesenheit allein sei ein ausreichender Anlass. Weitere konkrete Gründe müssten nicht vorliegen.

Zugleich betonten die Richter, dass eine solche Untersuchung auch psychiatrische Aspekte umfassen dürfe, sofern entsprechende Hinweise vorlägen. Der Dienstherr handle dabei sowohl aus Fürsorgepflicht gegenüber der Beamtin als auch im Interesse der Allgemeinheit. Ziel sei es sicherzustellen, dass Beamte ihre Aufgaben erfüllen können und nicht dauerhaft ohne Dienstleistung alimentiert werden.

Parallel zu den strafrechtlichen Ermittlungen wurden disziplinarrechtliche Schritte eingeleitet. Die Bezirksregierung Düsseldorf bestätigte bereits im vergangenen September zwei Verfahren: eines gegen die Lehrerin selbst, ein weiteres gegen einen Mitarbeiter der Behörde. Dieser war für die Bearbeitung der Krankschreibung zuständig. Untersucht wird nun, wie es zu der außergewöhnlich langen Phase ohne Überprüfung der Dienstfähigkeit kommen konnte. Sollten sich Dienstvergehen bestätigen, drohen – neben den strafrechtlichen – auch beamtenrechtliche Konsequenzen. Dazu zählen etwa die Kürzung oder Rückforderung von Bezügen. News4teachesr / mit Material der dpa

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2 Kommentare
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Menschenskinder
1 Stunde zuvor

Das sind die Auswüchse des Beamtensystems. Diese Frau ist zwar die Spitze des Eisbergs. So dreist sind andere kaum, aber es ist eben nur die Spitze des Eisbergs. Daneben gibt es dutzende andere langjährig Dauerkranke und andere, die es “nur” für Monate oder Wochen immer wieder vorgeblich sind (ich meine nur diese). Dauerhaft 100% Gehaltsfortzahlung macht dem Beamten die Krankschreibung leicht.

unverzagte
42 Minuten zuvor
Antwortet  Menschenskinder

Stellen Sie sich mal die Frage, warum diese Beamt*innen dauerhaft erkrankt sind…gibt ernüchternde Statistiken dazu.