Start Nachrichten Philologen-Chefin: “Kinder dürfen digitalen Suchtspiralen nicht schutzlos ausgeliefert sein“

Philologen-Chefin: “Kinder dürfen digitalen Suchtspiralen nicht schutzlos ausgeliefert sein“

0
Anzeige

BERLIN. In der Debatte über ein mögliches Social-Media-Verbot für Schülerinnen und Schüler drängt der Deutsche Philologenverband auf weitergehende Maßnahmen. Neben rechtlichen Vorgaben für Plattformbetreiber rückt er die Rolle von Schule, Elternhaus und Gesellschaft in den Mittelpunkt – und warnt vor verkürzten politischen Antworten.

“Nicht ohne die Stimme der Jugend”: Philologen-Bundesvorsitzende Susanne Lin-Klitzing. Foto: DPhV

In der aktuellen bildungspolitischen Diskussion über ein mögliches Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche hat sich der Deutsche Philologenverband (DPhV) für einen umfassenderen Ansatz ausgesprochen. Der Verband begrüßt zwar die politische Initiative, hält sie jedoch für unzureichend, wenn sie nicht durch regulatorische, pädagogische und gesellschaftliche Maßnahmen ergänzt wird.

Die Bundesvorsitzende des DPhV, Prof. Susanne Lin-Klitzing, erklärte, ein Social-Media-Verbot allein reiche nicht. „Wenn wir Kinder und Jugendliche in einem besonders vulnerablen Entwicklungsabschnitt schützen wollen, bedarf es dringend einer konsequenten Regulierung sozialer Medien durch klare Altersbeschränkungen und die Inhaftungnahme der Plattformanbieter, wenn sie die Vorgaben nicht wirksam umsetzen.“

Lin-Klitzing verweist auf entwicklungspsychologische Aspekte: „Aufmerksamkeit, Belohnungssysteme im Gehirn und das psychische Wohlbefinden von Kindern sind in dieser Phase sensibel, während Plattformen auf maximale Bindung und Reizüberflutung ausgerichtet sind. Internationale Beispiele – etwa aus Australien und Frankreich – zeigen zwar den politischen Handlungswillen, garantieren jedoch keine automatische Wirksamkeit. Deshalb ist Medienbildung und pädagogische Begleitung unverzichtbar, unabhängig von weiteren wünschenswerten politischen Maßnahmen.“

So fordert der DPhV strukturelle Eingriffe in die Funktionslogik sozialer Plattformen. Im Zentrum stehen dabei algorithmische Empfehlungssysteme. Lin-Klitzing erklärt: „Personalisierte Empfehlungsalgorithmen fördern Abhängigkeit, verkürzen Aufmerksamkeitsspannen und begünstigen extreme Inhalte. Kinder dürfen digitalen Suchtspiralen nicht schutzlos ausgeliefert sein.“ Eine Regulierung oder Deaktivierung solcher Mechanismen für Minderjährige wird als möglicher Ansatz genannt.

Dabei bringt der DPhV auch technische und konzeptionelle Alternativen ins Spiel. Eine sogenannte „Jugendversion“ sozialer Netzwerke könnte ein Baustein sein, sofern sie grundlegende Funktionen einschränkt. Diskutiert werden reduzierte Interaktionsmöglichkeiten, deaktivierte Belohnungsmechanismen sowie der Verzicht auf Werbung. Zugleich warnt der Verband davor, solche Modelle als symbolische Lösung zu betrachten. „Eine kluge `Light-Version´ darf aber kein Feigenblatt sein! Es braucht endlich eine breite Diskussion über das vorgelebte Verhalten von Erwachsenen im eigenen Umgang mit digitalen Endgeräten“, so Lin-Klitzing. Sie fordert eine gesellschaftliche Reflexion, die über regulatorische Fragen hinausgeht und auch alltägliche Nutzungsmuster einbezieht.

Politische Entscheidungen sollten dabei unter Einbeziehung von Jugendlichen getroffen werden, etwa über Gremien wie die Bundesschülerkonferenz. Lin-Klitzing: „Die Erwachsenenwelt darf diese Diskussion nicht ohne die Stimme der Jugend führen!“

„Wir brauchen eine gesamtgesellschaftliche Bewegung der `klugen digitalen Askese´, unterstützt von Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche“

In diesem Zusammenhang hebt der Verband auch die Bedeutung außerschulischer Aktivitäten hervor. Freizeitangebote könnten eine zentrale Rolle dabei spielen, die intensive Smartphone-Nutzung zu relativieren. Lin-Klitzing: „Wir brauchen eine gesamtgesellschaftliche Bewegung der `klugen digitalen Askese´, unterstützt von Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche, die so involvierend sind, dass das Smartphone in den Hintergrund tritt – sportlich, musikalisch, kulturell, interaktiv. Denn wer im Verein trainiert, im Gym an sich arbeitet oder mit der Band probt; wer beim Theaterprojekt mitwirkt, sich ehrenamtlich engagiert oder an einem Umweltprojekt beteiligt – der hängt nicht permanent am Handy.“

Parallel dazu unterstützt der DPhV institutionelle Initiativen auf Bundesebene. Die von Bundesbildungsministerin Karin Prien eingesetzte Expertenkommission wird ausdrücklich begrüßt. Der Verband verbindet damit die Erwartung, dass Schutzmaßnahmen und Bildungsaufgaben systematisch miteinander verknüpft werden.

Lin-Klitzing betont: „Schutz und Befähigung müssen zusammen gedacht werden: Kinder und Jugendliche müssen vor Dauer-Ablenkung, sozialem Druck und suchtähnlichem Nutzungsverhalten geschützt werden, brauchen zugleich aber Lern- und Bildungserfahrungen für einen verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien“. Daraus leitet der Verband konkrete Forderungen für das Bildungssystem ab. Neben einer verbindlichen Verankerung von Medienbildung sieht er auch ein Pflichtfach Informatik als notwendig an.

Auch schulorganisatorische Maßnahmen werden angesprochen. Eine gesetzliche Altersbeschränkung für Social Media sowie Einschränkungen bei der Nutzung privater Smartphones im Unterricht könnten nach Auffassung des Verbandes dazu beitragen, die Schule als Lernort vor digitaler Dauerablenkung zu schützen.

Ein weiterer Schwerpunkt der Stellungnahme liegt auf digitalen Kommunikationsräumen jenseits klassischer Social-Media-Plattformen. Der Verband sieht insbesondere in Klassenchats einen bislang unzureichend beachteten Bereich. Lin-Klitzing weist darauf hin: „Zwar machen Messenger-Apps wie WhatsApp nicht so abhängig wie der plattformgenerierte Social-Media-Konsum – und haben auch viele positive soziale Funktionen – , gleichwohl eröffnen sie Raum für Ausgrenzungen, Mobbing und damit psychische Belastungen, die hier in geschlossenen Chatgruppen entstehen und nicht auf der öffentlichen Bühne.“

Die damit verbundenen Probleme berühren nach Einschätzung des Verbandes grundlegende Rechtsfragen. Phänomene wie Mobbing, Deepfakes oder unerlaubte Aufnahmen stehen im Spannungsfeld von Meinungsfreiheit, Persönlichkeitsrechten und dem Schutz der Menschenwürde. Gleichzeitig verweist der DPhV auf rechtliche Grenzen schulischer Eingriffe. Eine Überwachung von Chatgruppen durch Lehrkräfte sei mit datenschutzrechtlichen Vorgaben nicht vereinbar. Auch verpflichtende Moderationslösungen stoßen an strukturelle Grenzen, da Messenger-Dienste auf privater Kommunikation basieren.

Vor diesem Hintergrund unterstreicht der Verband erneut die zentrale Bedeutung von Bildungsprozessen. „Dies zeigt aus unserer Sicht auf, dass umfassende Medienerziehung und -bildung durch das Elternhaus, die Peergroup, die Schule unverzichtbar sind. Unser gemeinsamer Auftrag ist die Ermöglichung von Bildung zur Mündigkeit der nachwachsenden Generationen – nicht aber die totale digitale Durchdringung oder Kontrolle des (Schul-)Alltags. Umso notwendiger ist eine reflektierte gesamtgesellschaftliche Debatte zum Umgang mit digitaler Kommunikation auch in der Erwachsenenwelt“, mahnt Lin-Klitzing. News4teachers 

CDU-Parteitag beschließt Mindestalter für soziale Medien – und nimmt die Schulen in die Pflicht

Anzeige

Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

0 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments