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Rechtsanspruch auf Ganztag – in Ferienzeiten durch freie Träger erfüllt

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BERLIN. Ab dem 1. August wird schrittweise ein neuer Rechtsanspruch eingeführt: Grundschulkinder sollen acht Stunden am Tag betreut sein, auch in den Ferien. Eine neue Regelung soll bei der Umsetzung helfen.

Ausnahmeregelung. Foto: Shutterstock

Die Ganztagsbetreuung von Kindern in den Schulferien soll künftig auch von freien Trägern der Jugendhilfe übernommen werden können. Der Bundestag beschloss eine entsprechende gesetzliche Klarstellung. Sie dürfte den Ländern helfen, den neuen Rechtsanspruch von Grundschulkindern auf acht Stunden Betreuung am Tag auch in den Ferien umzusetzen. Er soll ab 1. August schrittweise eingeführt werden, zunächst für Erstklässler.

Die Umsetzung des Rechtsanspruchs fällt den Ländern vor allem bei der Ferienbetreuung schwer. Sie haben einen Vorstoß im Bundesrat gestartet, um Angebote der Jugendarbeit einbeziehen zu dürfen. Darauf geht der Gesetzentwurf ein. Als «Ausnahmeregelung für die Schulferienzeiten» gelte der künftige Rechtsanspruch auch dann als erfüllt, wenn anerkannte Träger Angebote der Jugendarbeit machen, heißt es in der Vorlage.

Vereine könnten im Vergleich zu den Angeboten der Schulen auch mehr Abwechselung bieten, argumentierte der Unions-Abgeordnete Konrad Körner im Bundestag. Außerdem könnten die Kinder in der Ferienbetreuung Freundschaften abseits der Schule schließen.  Grüne und Linke machen sich Sorgen über die Qualität der Angebote. Nötig seien Qualitätsstandards zum Beispiel zu Gruppengrößen, pädagogischer Ausstattung und Fachkräften. Sonst drohe ein Sparprogramm auf dem Rücken von Kindern und Familien. News4teachers / mit Material der dpa

Wird Rechtsanspruch auf Ganztag zum Desaster? “Flächendeckende Erfüllung unmöglich”

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Rainer Zufall
19 Tage zuvor

Hust! Schulgebäude für Angebote freigeben, Hust!

https://www.puzzleheim.de/
Ich hörte, diese Kinderstädte wären im Verhältnis inzwischen wirtschaftlich und kukturell erfolgreicher, toleranter und sicherer als die USA unter Trump 😛

Mika BB
17 Tage zuvor

Wie hoch ist die Gegenfinanzierung des Anspruchs durch den Bund oder das jeweilige Land? Ich frag mich echt langsam, wo die Kohle dafür herkommen soll.

Arno Handke
16 Tage zuvor

Jetzt fehlt noch, dass dieser Rechtsanspruch von Parteien und NGOs gegen die Eltern eingeklagt werden kann.

Calb
16 Tage zuvor

Erstmal auf dem Papier einen Rechtsanspruch erzeugen, damit man als Eltern denkt, dass man die Ferien ohne großen Organisationsaufwand hinbekommt und dann zählt plötzlich auch außerhalb der Schule das eine oder andere Angebot auch dazu.
Na super…
Ich dachte es sollte einfacher für Familien werden.
Wenn ich dann aber teilweise auch anschaue, was so 2 Wochen in dem einen oder anderen Angebot kosten, ist es für Familien mit 2 und mehr Kindern manchmal günstiger einfach ein paar Wochen unbezahlten Urlaub zu nehmen. Also Danke für nichts liebe Politik. Da bleibe ich mit 3 Kindern mal bei meiner Lifestyle-Teilzeit

Corinna Gonest- Miss 71%
16 Tage zuvor

Und wenn wir tatsächlich mal eine Arbeitszeiterfassung haben sollten, gibt’s 30 Urlaubstage, die vornehmlich in den Ferien zu nehmen sind und der Stundenplaner deckt auch die Ferienzeiten mit Lehrkräften zumindest teilweise ab. Es wird dann- auch auf Druck der klammen Kommunen- eine Quote geben, wie viele Lehrerstinden in die Ferienzeiten hineinkommen.

Mika BB
16 Tage zuvor

Nö, bei mir läufts eher auf zusätzlichen Urlaub in der Unterrichtszeit hinaus.

Corinna Gonest- Miss 71%
16 Tage zuvor
Antwortet  Mika BB

Es sei Ihnen gegönnt, aber rechnen Sie nicht damit.

Realist
16 Tage zuvor

Der EUGH sagt, dass die tatsächliche Arbeitszeit zählt, nicht das Wunschdenken von irgendwelchen Kultusministern…

Corinna Gonest- Miss 71%
15 Tage zuvor
Antwortet  Realist

Aber auch nicht das Wunschdenken vieler Lehrkräfte.

Manfred
15 Tage zuvor

Und das wäre genau richtig!