DÜSSELDORF. Eine aktuelle Studie zeigt auf, wie verbreitet rassistische Einstellungen in Deutschland sind. Zeitgleich bringt die schwarz-grüne Landesregierung von Nordrhein-Westfalen als erstes Flächenland ein Antidiskriminierungsgesetz auf den Weg, das Betroffenen Schadenersatz gegenüber staatlichen Einrichtungen einräumt – auch Schulen. Wird damit das Kind mit dem Bade ausgeschüttet? Der Beamtenbund warnt: „Bereits die Aufgabenstellungen von Lehrern an Schüler könnten einen Diskriminierungsvorwurf auslösen.“

Rassistische Einstellungen sind in Deutschland weit verbreitet und über Jahre hinweg stabil. Das zeigt der aktuelle Monitoringbericht des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors (NaDiRa). Zwei Drittel der Befragten stimmen der Aussage zu, dass bestimmte Kulturen „fortschrittlicher und besser“ seien als andere. Knapp die Hälfte ist der Ansicht, manche Gruppen seien „von Natur aus fleißiger“. 36 Prozent gehen davon aus, dass es unterschiedliche „Rassen“ gebe.
Die Daten stammen aus einer repräsentativen Befragung von rund 8.200 Menschen zwischen Oktober 2025 und Januar 2026 und sind Teil eines langfristig angelegten Monitorings. Die Studie verweist darauf, dass entsprechende Annahmen wissenschaftlich widerlegt sind, in der Bevölkerung jedoch weiterhin breite Zustimmung finden.
Der Direktor des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung, Prof. Frank Kalter, ordnet die Ergebnisse in einen größeren Zusammenhang ein. „Rassistische Einstellungen und Diskriminierungserfahrungen sind wichtige Bausteine, um Ungleichheiten, ihre Entwicklungen und ihre Folgen in der Gesellschaft zu verstehen“, erklärte er. „Das Zusammenspiel offenkundiger und subtiler Formen rassistischer Einstellungen sowie direkter und indirekter Rassismuserfahrungen ergibt ein differenziertes Gesamtbild.“ Und das fällt recht düster aus.
„Wenn Menschen anderen Menschen nur wegen ihres Aussehens oder ihrer Herkunft weniger Wert zuschreiben als sich selbst, ist das rassistisch“
Auch die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, leitet aus den Befunden politischen Handlungsbedarf ab. „Wenn Menschen anderen Menschen nur wegen ihres Aussehens oder ihrer Herkunft weniger Wert zuschreiben als sich selbst, ist das rassistisch“, sagte sie. Die Ergebnisse des Berichts seien „ein Weckruf, dass wir entschiedener gegen Rassismus vorgehen müssen“. Weiter erklärte Ataman: „Freundliche Bekenntnisse zur Vielfalt in der Gesellschaft reichen nicht, die Bundesregierung muss Menschen endlich besser vor Diskriminierung schützen.“
Neben Einstellungen erfasst die Studie auch deren gesellschaftliche Folgen. Menschen, die häufig Diskriminierung erfahren, haben deutlich weniger Vertrauen in staatliche Institutionen. Der Abstand kann je nach Institution bis zu 25 Prozentpunkte betragen – etwa beim Vertrauen in die Polizei (90 gegenüber 65 Prozent) oder in die Bundesregierung (48 gegenüber 29 Prozent).
Der Leiter des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors, Cihan Sinanoğlu, beschreibt diesen Zusammenhang als strukturell: „Der aktuelle Monitoringbericht zeigt, dass Diskriminierungserfahrungen und institutionelles Vertrauen eng miteinander verbunden sind und zwischen Bevölkerungsgruppen deutlich unterschiedlich verteilt bleiben.“
Die Ergebnisse legen damit nahe, dass Diskriminierung nicht nur individuelle Erfahrungen betrifft, sondern auch das Verhältnis zwischen Bürgern und staatlichen Institutionen prägt.
Unabhängig von dieser Studie, aber vor dem darin beschriebenen Problemhintergrund, wird in Nordrhein-Westfalen derzeit ein Antidiskriminierungsgesetz beraten. Die schwarz-grüne Landesregierung hat heute einen entsprechenden Entwurf in den Landtag eingebracht. Das Gesetz soll für alle Behörden und Einrichtungen des Landes gelten – und damit ausdrücklich auch für Schulen. Künftig könnten Bürgerinnen und Bürger bei Diskriminierung durch staatliche Stellen Schadenersatz oder Schmerzensgeld geltend machen. Nordrhein-Westfalen wäre damit das erste Flächenbundesland mit einer solchen Regelung.
„Mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz schließen wir in NRW eine rechtliche Schutzlücke. Das ist ein Meilenstein für den Schutz vor Diskriminierung“
Der Beamtenbund Nordrhein-Westfalen warnt laut WDR ausdrücklich vor möglichen Folgen für Lehrkräfte. Es bestehe die Gefahr, dass bereits „die Aufgabenstellungen von Lehrern an Schüler“ Anlass für Diskriminierungsvorwürfe werden könnten. Im Kern richtet sich die Kritik gegen die vorgesehene Beweislastregelung. Wer Diskriminierung geltend macht, muss Indizien vorlegen, die eine Benachteiligung plausibel erscheinen lassen. Anschließend liegt es an der Behörde, den Vorwurf zu entkräften. Der Beamtenbund sieht mögliche Fehlanreize und spricht von der Gefahr einer „Beanstandungsindustrie“.
Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Patrick Schlüter, schlägt in die gleiche Kerbe. Er bezeichnet das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) gegenüber dem Kölner Stadt-Anzeiger als „Misstrauensgesetz“. Beschäftigte sähen sich bereits heute mit Anzeigen konfrontiert, die als „Retourkutsche“ gedacht seien. „Mit dem LADG könnte es künftig einen weiteren Hebel für solche Revanchen geben“, erklärte Schlüter.
„Es müssen immer Indizien vorgetragen werden, die eine Diskriminierung plausibel erscheinen lassen“
Die Landesregierung weist diese Einwände zurück und betont die Schutzfunktion des Vorhabens. Gleichstellungsministerin Verena Schäffer (Grüne) erklärte laut Stadt-Anzeiger: „Mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz schließen wir in NRW eine rechtliche Schutzlücke. Das ist ein Meilenstein für den Schutz vor Diskriminierung.“ Zugleich stellte sie klar, dass staatliche Institutionen nicht frei von Diskriminierung seien: „Ich habe ein sehr großes Vertrauen in unsere Polizei- und Lehrkräfte und alle anderen Beschäftigten. Dennoch kann es auch in staatlichen Behörden und Institutionen, wie etwa in Schulen, zu Diskriminierung kommen.“
Im Bericht präzisierte Schäffer zudem die rechtlichen Voraussetzungen. „Es müssen immer Indizien vorgetragen werden, die eine Diskriminierung plausibel erscheinen lassen“, sagte sie. Bloße Vermutungen oder Behauptungen reichten nicht aus. Zudem richteten sich mögliche Klagen nicht gegen einzelne Beschäftigte, sondern gegen die jeweilige Institution.
Unterstützung erhält das Gesetz vom Landesintegrationsrat. Dort wird laut WDR darauf verwiesen, dass insbesondere Diskriminierung durch staatliche Stellen bislang nicht ausreichend erfasst sei. Das Gesetz könne dazu beitragen, diese Lücke zu schließen und das Bewusstsein für Diskriminierung zu schärfen.
Dass Diskriminierung für viele Menschen in Deutschland keine theoretische Möglichkeit, sondern konkrete Erfahrung ist, macht der aktuelle Monitoringbericht deutlich. So berichten laut Studie 25 Prozent der Schwarzen und 17 Prozent der muslimischen Befragten, mindestens einmal im Monat beleidigt, bedroht oder angegriffen zu werden. Etwa ein Drittel gibt an, solche Erfahrungen innerhalb eines Jahres gemacht zu haben. Noch häufiger sind subtilere Formen der Benachteiligung. 63 Prozent der Schwarzen Befragten berichten demnach, regelmäßig unfreundlich behandelt oder nicht ernst genommen zu werden. News4teachers
Rassismus? Ex-Lehrerin klagt an: Strafarbeiten fürs Muttersprache-Sprechen sind Alltag









Also wenn ich mal bedenke wie oft Schüler, die ich umsetze, weil sie permanent stören rufen: „Diskriminierung!“ , dann gute Nacht Johanna wenn sie mich dann noch anzeigen. Wir haben so eine Opfer Kultur!