
Mit einer Klage vor dem Verfassungsgerichtshof des Freistaats wollen Kritiker das umstrittene bayerische Bundeswehrgesetz zu Fall bringen. Ihnen stößt besonders das Kooperationsgebot sauer auf, wonach die Hochschulen mit der Bundeswehr zusammenarbeiten sollen und in Fragen der nationalen Sicherheit sogar müssen. Auch der erleichterte Zugang der Bundeswehr zu den Schulen verstößt nach Ansicht der Klagenden gegen die bayerische Verfassung.
«Getragen von der vom Bundeskanzler ausgerufenen “Zeitenwende” stellt das Gesetz einen populistischen Akt der Staatsregierung dar, der die pädagogische Freiheit der Lehrkräfte an den Schulen sowie die Wissenschaftsfreiheit an den Universitäten im bedenklichen Maße einschränkt», begründete die GEW-Landesvorsitzende Martina Borgendale die Klage.
Rund 200 Klagende
Die Bildungsgewerkschaft sowie die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen haben die Federführung bei der von rund 200 Verbänden, Vereinen und Einzelpersonen getragenen Klage inne, die im Laufe des Mittwochs offiziell eingereicht werden sollte.
Aus Sicht der Kritiker ist besonders fragwürdig, dass das im vergangenen Juli beschlossene Gesetz den Universitäten und Hochschulen verbietet, eine militärische Nutzung ihrer Forschung durch sogenannte Zivilklauseln zu verhindern. Dies greife unzulässig in die Autonomie der Hochschulen, in die Forschungs- und Wissenschaftsfreiheit und in die Grundrechte von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ein, betonte Anwältin Adelheid Rupp, die die Klage federführend betreut.
Bundeswehr darf in die Schulen kommen
Zudem müssen staatliche Schulen nun laut Gesetz im Rahmen der politischen Bildung mit Jugendoffizieren der Bundeswehr zusammenarbeiten. Auch dürfen Karriereberater der Bundeswehr und anderer Sicherheitsbehörden bei schulischen Veranstaltungen zur beruflichen Orientierung über Berufsmöglichkeiten informieren.
Statt die Schulen zu instrumentalisieren und die Militarisierung der Gesellschaft voranzutreiben, sollte an den Schulen gelehrt werden, Konflikte gewaltfrei zu lösen, forderte die ehemalige Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Margot Käßmann. Im «Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern» fehle zudem jeder Verweis auf einen gleichzeitigen Zugang von Friedensgruppen zu Schulen, kritisierte die Theologin.
CSU verteidigt Bundeswehrgesetz
Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) hingegen betonte: «Falsch verstandener Moral-Pazifismus und der erhobene Zeigefinger bringen uns keinen Schritt weiter.» Es gehe nicht darum, Forschung zu militarisieren, sondern sicherheitsrelevante Fragen zu beantworten – «sonst laufen uns Regionen technologisch den Rang ab, die nicht im Ansatz unsere Werte teilen».
Der CSU-Fraktionsvorsitzende Klaus Holetschek blies in ein ähnliches Horn: Es sei völlig abwegig, die Zeitenwende der Bundeswehr mit Hunderten Milliarden Euro zu finanzieren, ihr aber andererseits den Zugang zur Forschung der Hochschulen zu verbieten. «Die Kritiker spielen den Interessen der russischen Aggressionspolitik direkt in die Hände. Das Bundeswehrgesetz ist zweifelsfrei verfassungskonform und dringend geboten!» News4teachers / mit Material der dpa
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Empfinde den Begriff von “Friedensgruppen” ehrlichgesagt problematisch gewählt, bin aber gespannt, was da am Ende rauskommen wird
Vlt. heißt Bildungs-Gewerkschaft ja nur, dass sie im Begriff sind, sich als Gewerkschaft zu bilden?
Und dass sie noch keine richtige Rollenklarheit haben.
Sie werden auch sicher vor Klageerhebung eine Mitglieder*befragung durchgeführt haben, um den “satzungsgemäßen” Einsatz der Finanzmittel absegnen zu lassen. Nicht?
Bitte nicht mit diesen kleinen Problemen aufhalten. Hier geht es um große Politik. Da muss der Einzelne schonmal zurückstecken.
Eine politische Organisation mit angeschlossener Gewerkschaft … so wird das nix mehr. Sind zum Glück nicht meine Beiträge.
“Zivilklauseln” verhindern eine Verwendung staatlich geförderter Forschung durch unliebsame Nutzer, Forschungs- und Wissenschaftsfreiheit bedeutet aber ungehinderten Zugang zu und Nutzung von Forschungsergebnissen. Das Verbot einer Einschränkung der Forschungsfreiheit ist also eine Einschränkung dieser Freiheit? Orwell in höchster Form…