Tod auf Klassenfahrt: Land weist Schadenersatz-Forderung von Emilys Vater brüsk zurück 

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DÜSSELDORF. Im Streit um Schmerzens- und Hinterbliebenengeld nach dem Tod der 13-jährigen Emily auf einer Klassenfahrt nach London hat das Land Nordrhein-Westfalen eine umfangreiche Klageerwiderung vorgelegt. Das berichtet der Spiegel, der das Schreiben einsehen konnte. Darin wird nicht nur ein rechtlicher Anspruch verneint, sondern auch der Zusammenhang zwischen Emilys Tod und den seelischen Belastungen ihres Vaters bestritten.

Wie wird das Gericht entscheiden? Foto: Shutterstock

Wie News4teachers mehrfach umfassend berichtete (etwa hier), waren im Februar 2024 zwei begleitende Lehrerinnen vom Landgericht Mönchengladbach wegen fahrlässiger Tötung zu Geldstrafen verurteilt worden. Die Lehrkräfte hatten auf einer London-Schulfahrt im Juni 2019 weder eine schriftliche Gesundheitsabfrage unter den Schülerinnen und Schülern durchgeführt noch ausreichend auf Hinweise reagiert, dass es Emily zunehmend schlechter ging. Ein späteres Gutachten stellte fest, dass ihr Tod vermutlich hätte verhindert werden können.

Da die beiden Lehrerinnen als Beamtinnen des Landes handelten, richtet sich die anschließende Zivilklage unmittelbar gegen den Dienstherrn. Emilys Vater verlangt 125.000 Euro Schmerzens- und Hinterbliebenengeld.

Klageerwiderung: Land argumentiert mit Verjährung und fehlendem Anspruch

Die vom Anwalt der Bezirksregierung in Vertretung des Landes eingereichte Klageerwiderung kommt nach Spiegel-Informationen zu dem Schluss, dass die Forderung unbegründet und zudem verjährt sei. Selbst wenn das Gericht über die Frage der Verjährung hinwegsehen würde, fehle es nach Auffassung des Landes an einem materiell-rechtlichen Anspruch auf Schmerzensgeld.

Die schriftliche Stellungnahme stellt zentrale Schilderungen des Vaters infrage. Das gilt sowohl für seine psychischen Belastungen seit Emilys Tod als auch für deren Zusammenhang mit den Versäumnissen der Lehrerinnen. Die Erwiderung bestreitet, dass der Vater nach dem Tod seines Kindes in eine existenzielle seelische Krise geraten sei, an Depressionen leide oder suizidale Gedanken entwickelt habe. Auch seine Arbeitsunfähigkeit habe nach Darstellung des Landes keinen Bezug zu dem Verlust.

Die Vertretung des Landes argumentiert außerdem, dass zwischen einer möglichen Amtspflichtverletzung der Lehrerinnen und dem gesundheitlichen Zustand des Vaters keine Kausalität bestehe. Sein seelisches Leiden sei daher nicht Folge des staatlichen Handelns oder Unterlassens.

Forderung als „unangemessen“ bezeichnet

Darüber hinaus bewertet der Anwalt der Bezirksregierung die geltend gemachte Summe von 125.000 Euro als deutlich überhöht. Da der Vater nicht beim Tod seiner Tochter anwesend gewesen sei und nach Einschätzung der Behörde keine besonders enge Beziehung bestanden habe, sei ein möglicher Anspruch – falls er überhaupt bestehe – mit „maximal 2000 Euro“ anzusetzen. Nach Angaben des Umfelds des Vaters empfindet dieser die Argumentation des Landes als erneute Demütigung. Er habe über Monate versucht, mit der Schulverwaltung und der Schulministerin ins Gespräch zu kommen, um eine außergerichtliche Lösung zu erreichen – ohne Erfolg.

Schulministerin äußert Anteilnahme  – lehnt Gespräch jedoch ab

Schulministerin Dorothee Feller (CDU) erklärte gegenüber dem Spiegel, dass Emilys Tod ein „furchtbares Ereignis“ sei und ihre Gedanken bei der Familie lägen. Ein persönliches Gespräch mit dem Vater lehnte sie jedoch ab. Dieser plant für den 9. Dezember eine Mahnwache vor dem Ministerium, um an das Behördenversagen im Fall seiner Tochter zu erinnern. Über die Klage soll am 11. Februar vor dem Landgericht Düsseldorf verhandelt werden. News4teachers 

Prozess um Tod der diabeteskranken Schülerin Emily auf Studienfahrt: Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

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HuGo
1 Monat zuvor

Ohne genaue Kenntnis der Erwiderung erinnert dieser Vorgang stark an die Abwehrstrategien der Kirchen; von Nächstenliebe oder Empathie wenig zu erkennen weil, es geht hier wie dort um s Geld.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  HuGo

Die Frage, über die im Strafprozess geurteilt worden ist, war doch, ob es eine Bring- oder eine Holpflicht bezüglich der notwendigen Gesundheitsinformationen vor einer Klassenfahrt gibt. Festgestellt worden ist, dass die Informationen seitens der Schule schriftlich eingeholt werden müssen.
Wieso jetzt die fehlende schriftliche Abfrage einen Schmerzensgeldanspruch begründen soll, erschließt sich mir nicht. Wenn der Vater der Meinung ist, dass der Gesundheitszustand seiner Tochter vor Fahrtantritt und während der Fahrt eine lebensnotwendige Information ist, warum hat er nicht von sich aus über den Diabetes seiner Tochter die begleitenden Lehrkräfte oder die Schule informiert? Der Vorwurf der Tötung durch unterlassene Hilfeleistung ist doch längst vom Tisch. Die Unterlassung bezog sich ausschließlich auf das Nichteinholen der Informationen über den Gesundheitszustand.

Wofür gibt es die Warnaufkleber “Vorsicht, zerbrechlich”? Die klebt doch auch der Absender und nicht der Spediteur auf das Transportgut bzw. der Spediteur kennzeichnet das Transportgut, wenn er die entsprechende Information vom Absender erhält.

Frühstücksbuffet
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Ich würde auch sagen, da die Eltern zur Zusammenarbeit mit der Schule verpflichtet sind, bedeutet dies eben keine Einbahnstraße, sprich nicht nur eine Informationspflicht der Schule, sondern auch eine Informationspflicht der Eltern gegenüber der Schule. Das heißt für mich, wenn man einer Klassenfahrt zustimmt, muss man auf besondere “Probleme” des Kindes hinweisen, wenn man auf die nicht sowieso schon bzgl. des Schulbesuchs hingewiesen hat, was man auch tun muss.

Schotti
1 Monat zuvor

Das ist zwar richtig, jedoch hat das Land diese Klassenfahrt ja erlaubt, obwohl die Lehrkräfte dort eindeutig unterbesetzt waren und das Arbeitszeitgesetz massiv missachtet wurde. Damit liegt eindeutig ein Gesetzesverstoß vor. Fehler wurden so provoziert und vorsätzlich in Kauf genommen. Eine Strafe dafür ist eigentlich zwingend notwendig.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Schotti

Ist aber nicht ursächlich für den Tod. Vielmehr müssten doch die traumatisierten Mitschüler*innen einen einklagbaren Anspruch gegen das Land haben.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Schotti

Das ist aber nicht der Ansatzpunkt, den ich wählen würde. Es gibt in Verbindung mit dem “Wanderfahrtenerlass” keine Bestimmung, welche Informationen in welcher Form vor Fahrtenbeginn eingeholt werden müssen und wie mit den erhobenen Daten zu verfahren ist.
Prinzipiell war der Diabetes der verstorbenen Schülerin der Schule ja bekannt und in der Stammakte vermerkt. Die Frage ist aber, wie komme ich nach Dienstschluss des Sekrätariates als Lehrkraft, die eine – wie im vorliegenden Fall – Sprachreise betreut und die meisten der mitreisenden SuS gar nicht aus dem eigenen Unterricht kennt, im Notfall während der Fahrt an diese Daten?
Warum müssen die Daten redundant erhoben werden? Wer prüft die redundanten Daten auf Konsistenz? Dürfen Daten verwendet werden, die von einem der Elternteile gemacht werden, der aber nicht sorgeberechtigt ist?

Dieser Fragenkomplex wäre doch einmal eine wunderschöne Fingerübung für den Juristen der Dienststelle, der ja auch gleichzeitig Disziplinarvorgesetzter ist.

Frühstücksbuffet
1 Monat zuvor

Für mich wirkt es auch so, als wenn der Vater aus dieser Tragödie versucht, Kapital zu schlagen. “Amerika” lässt grüßen.

Hans Malz
1 Monat zuvor

Das Geld soll wohl in die Stiftunge gehen. Ich denke eher, dass es das schlechte Gewissen ist, sich nicht rechtzeitig selber gekümmert zu haben. Da sucht er schon lange irgendwelche anderen Schuldigen. Nachdem die Lehrerinnen abgefrühstückt sind, ist jetzt halt das Land NRW dran. Wenigstens ist der hier nicht ganz an der falschen Adresse.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Hans Malz

Stiftungsvorstand? Aufwandsentschädigung?

Die Aufwandsentschädigung für einen Stiftungsvorstand kann unterschiedlich ausfallen. Ehremamtliche Vorstände erhalten oft eine pauschale, steuerfreie Aufwandsentschädigung von bis zu 840 Euro pro Jahr; für die Deckung tatsächlicher Ausgaben (z. B. Reisekosten) können zusätzlich Aufwendungen erstattet werden.

Hans Malz
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Ich finde das Vorgehen des Vaters sehr zweifelhaft, wie ich hier auch schon öfter kommentiert habe, aber ich würde ihm nicht unterstellen, sich persönlich bereichern zu wollen. Hoffentlich irre ich mich da nicht.

AvL
1 Monat zuvor

“Die Erwiderung bestreitet, dass der Vater nach dem Tod seines Kindes in eine existenzielle seelische Krise geraten sei, an Depressionen leide oder suizidale Gedanken entwickelt habe. Auch seine Arbeitsunfähigkeit habe nach Darstellung des Landes keinen Bezug zu dem Verlust.” An Hand der Akten mit den entsprechenden Diagnosen des Vaters wird es für den Verteidiger des Landes schwierig werden, auf dieser Behauptung zu beharren, um das Verfahren einzustellen oder zu Gewinnen.

Indra Rupp
1 Monat zuvor

Ich sehe es eher so :
Man kann den anderen Elternteil nicht laufend kontrollieren und muss sich schon drauf verlassen, dass dieser seine Aufgaben erfüllt. Obendrein sind die Eltern getrennt.
Ich halte es also für unrealistisch, als Vater, der das Kind nur gelegentlich sieht, bezüglich einer Klassenfahrt hinterher zu telefonieren, ob die Mutter auch dies und das und jenes geklärt hat.
Er ist also schon das Opfer. Und er kann seine Frau nicht für derlei Versäumnisse belangen, wohl aber die Schule.
Mich wundert auch, dass den Lehrerinnen vorgeworfen wird, Dinge nicht schriftlich geklärt zu haben.
Es ist doch die Schulleitung, die entscheidet, ob etwas schriftlich abgeklärt werden soll und die Lehrer führen diesbezüglich nur deren Anweisungen aus.
Sofern sie das also nicht trotz Anweisung unterlassen haben, sehe ich eher die Schulleitung in der Kritik.
Das Unterlassen während der Schulfahrt selber dann in Verantwortung der Lehrer – falls, wie hier gesagt wurde, komplett unterbesetzt, auch das Land.
Die Mutter, die der Schule nichts mitgeteilt hat, ist ebenfalls mitverantwortlich.
Aber der Vater, der wo anders wohnt und sich darauf verlassen muss, dass die Mutter solche Dinge im Alltag klärt, eher nicht.
Hellhörig macht aber die Aussage des Gerichtes, er hätte keine enge Beziehung gehabt. Das klingt halt nach jemanden, der sich nicht groß für sein Kind interessiert hat, sich da jetzt nun herein steigert und alles, was bei ihm nicht läuft, nun darauf schiebt und, wie schon jemand schrieb, Kapital daraus machen will.
Kann ja sein, dass das Gericht da falsch urteilt. Es klingt schon komisch, wenn ein Gericht urteilt, der Vater wäre wenig betroffen und wäre ja nicht vor Ort gewesen um das mit ansehen zu müssen.
Das ist schon ein merkwürdiges Argument, denn natürlich ist der Vater, der sein Kind wegen Unterlassung der Schule verloren hat, diesbezüglich betroffen! Und wie kann das Gericht behaupten, sein Leid stehe nicht im Bezug zur (Nicht-) – Handlung Der Lehrer? Er hat doch aufgrund der NICHT Handlung sein Kind verloren!
Diese Argumente ergeben wirklich nur einen Sinn, wenn es sich nachweislich um einen bis dato desinteressierten Vater mit bereits bestehenden psychischen Auffälligkeiten handelt, der nun mit dieser Sache Aufmerksamkeit sucht.
Geben tut es so etwas zweifellos und auch genug Väter, die sich nicht besonders für ihr Kind interessieren.
Ansonsten wäre das Urteil des Gerichtes einfach nur dreist. Nicht bezüglich der zu hohen Geldsumme, aber bezüglich des herunter spielen der Betroffenheit des Vaters.
Also, entweder war das Kind dem Vater bislang nachweislich sch**ßegal, oder das Gericht hat null Gewissen und Empathie, sobald “Entschädigung” ins Spiel kommt.