Cybergrooming-Prozess: Kinder übers Netz manipulieren – bis in den Selbstmord

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HAMBURG. Vor dem Landgericht Hamburg hat der Prozess gegen einen 21-Jährigen begonnen, der unter dem Pseudonym „White Tiger“ im Internet Kinder und Jugendliche missbraucht, manipuliert und in einem Fall in den Suizid getrieben haben soll. Die Staatsanwaltschaft erhebt schwere Vorwürfe – darunter Mord und versuchten Mord. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf internationale Sadisten-Netzwerke im Netz und auf die Frage, wie Kinder besser geschützt werden können.

Cybergrooming – Missbrauch über das Netz – ist ein sich ausbreitendes Phänomen. (Symbolfoto.) Foto: Shutterstock

Mit rund halbstündiger Verspätung hat am Freitag vor dem Landgericht Hamburg der Prozess gegen den mutmaßlichen Pädokriminellen begonnen, der unter dem Foren-Namen „White Tiger“ bekannt wurde. Der heute 21-jährige Deutsch-Iraner muss sich wegen mehr als 200 Straftaten verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem einen vollendeten Mord sowie fünf versuchte Morde vor – begangen mittelbar über das Internet. Zudem geht es um schweren sexuellen Missbrauch von Kindern, gefährliche Körperverletzung und den Besitz kinderpornografischer Dateien.

Nach Angaben der Anklage soll der Angeklagte zwischen Januar 2021 und September 2023 mehr als 30 Kinder und Jugendliche aus verschiedenen Ländern missbraucht und massiv unter Druck gesetzt haben, darunter Opfer aus Deutschland, den USA, Kanada, England und Finnland. Eine junge Finnin, die ebenfalls zu den mutmaßlichen Opfern zählt, ist im Verfahren als Nebenklägerin zugelassen worden.

Der Angeklagte habe ihr Vertrauen gewonnen, sie zu sexuellen Handlungen vor der Webcam gedrängt und die Aufnahmen anschließend zur Erpressung genutzt.

Der Prozess findet vor einer Jugendkammer der Großen Strafkammer statt und unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Hintergrund ist, dass der Angeklagte die ihm vorgeworfenen Taten begangen haben soll, als er selbst noch Jugendlicher beziehungsweise Heranwachsender war. Insgesamt sind bis Dezember 82 Verhandlungstermine angesetzt.

Im Zentrum der Anklage steht der Vorwurf, der 21-Jährige sei führendes Mitglied – nach Darstellung der Staatsanwaltschaft sogar Kopf – des internationalen Sadisten-Netzwerks „764“ gewesen. Dieses Netzwerk soll gezielt Kinder und Jugendliche in sozialen Netzwerken, Chatforen und auf Gaming-Plattformen angesprochen haben. Die Opfer seien häufig psychisch labil gewesen, so die Anklage. Der Angeklagte habe ihr Vertrauen gewonnen, sie zu sexuellen Handlungen vor der Webcam gedrängt und die Aufnahmen anschließend zur Erpressung genutzt.

Besonders schwer wiegt der Vorwurf, „White Tiger“ habe einen 13-jährigen Jungen aus den USA im Januar 2022 so manipuliert und bedrängt, dass dieser sich vor laufender Kamera das Leben nahm. In einem weiteren Fall soll eine 14-jährige Kanadierin versucht haben, sich umzubringen. In fünf Fällen blieb es laut Anklage beim Versuch, in dem einen Fall sei der Suizid vollendet worden.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft zwang der Angeklagte seine Opfer zu Selbstverletzungen, Demütigungen und Erniedrigungen. Teilweise soll er sie auch als Werkzeuge benutzt haben, um andere Kinder und Jugendliche zu misshandeln. Nach Informationen des NDR tauschen sich Mitglieder der Gruppe „764“ in internen Chats darüber aus, wie sich Kinder besonders effektiv manipulieren lassen. In einem dieser Chats heiße es, besonders anfällig seien Mädchen, „die Depressionen haben oder psychisch krank sind“. Man müsse ihnen das Gefühl geben, geliebt zu werden – erst dann könne man sie zu Selbstverletzungen oder sogenanntem „Blut-Content“ bringen. Wenn sie „alles getan“ hätten, solle man sie „wegwerfen“, so der zitierte Chatverlauf.

Die Verteidigung weist die Vorwürfe entschieden zurück. Die Anwältin des Angeklagten, Christiane Yüksel, bezeichnete die Anklage noch vor Beginn der Verhandlung als „haltlos und konstruiert“. Besonders kritisch äußerte sie sich zum Mordvorwurf, bei dem die Staatsanwaltschaft von einer doppelten mittelbaren Täterschaft ausgeht. „Dieses Konstrukt dieser sogenannten mittelbaren Täterschaft ist, wie schon das Wort sagt, eine Konstruktion, die hier sachlich fehlerhaft ist und auch nicht beweisbar wäre“, sagte Yüksel wörtlich.

„Kinder müssen lernen, misstrauisch zu werden, wenn Unbekannte sie plötzlich mit Aufmerksamkeit und vermeintlicher Zuneigung überschütten”

Zusätzliche Aufmerksamkeit erhielt der Prozessauftakt durch Berichte über einen mutmaßlichen Übergriff auf den Angeklagten in Untersuchungshaft. Nach Angaben seiner Verteidigerin sei der 21-Jährige am Donnerstag von der Jugendvollzugsanstalt Hahnöfersand in das Untersuchungsgefängnis Hamburg verlegt worden. Dort sei er in einer Sammelzelle von mehreren Mitgefangenen angegriffen und verprügelt worden. Die Insassen hätten dabei „White Tiger, White Tiger“ gerufen. Eine Gesichtshälfte des Angeklagten sei stark geschwollen; er müsse zahnmedizinisch und allgemeinmedizinisch untersucht werden. Ob er vollständig verhandlungsfähig sei, müsse noch geprüft werden.

Der Angeklagte war Mitte Juni vergangenen Jahres in der elterlichen Wohnung in Hamburg festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Der Fall sorgt auch über den Gerichtssaal hinaus für Diskussionen darüber, wie Kinder und Jugendliche besser vor digitaler Gewalt, Cybergrooming und psychischer Manipulation geschützt werden können. Christina Khosrowi von der Kinderschutzorganisation „Innocence in Danger“ sagte gegenüber dem WDR: „Einen absoluten Schutz wird es niemals geben.“ Verbote reichten aus ihrer Sicht nicht aus, um Kinder von problematischen Kontakten im Netz fernzuhalten. Entscheidend sei vielmehr, dass Kinder und Jugendliche wüssten, dass sie sich jederzeit an ihre Eltern wenden könnten. Sie müssten sicher sein, „dass sie sich vertrauensvoll an ihre Eltern wenden können – und nicht aus Angst vor Bestrafung schweigen“, so Khosrowi.

Zugleich betonte sie die Bedeutung von Medienkompetenz. Kinder müssten lernen, misstrauisch zu werden, wenn Unbekannte sie plötzlich mit Aufmerksamkeit und vermeintlicher Zuneigung überschütten. Dieses Bewusstsein müsse früh vermittelt werden – und nicht erst dann, wenn ein Kontakt bereits bedrohlich werde.

Der Prozess gegen „White Tiger“ dürfte sich über Monate hinziehen. Er gilt schon jetzt als einer der komplexesten Fälle digitaler sexualisierter Gewalt gegen Kinder, die jemals vor einem deutschen Gericht verhandelt wurden. News4teachers / mit Material der dpa

Hilfe bei Suizidgedanken

Wenn Sie daran denken, sich das Leben zu nehmen, versuchen Sie, mit anderen Menschen darüber zu sprechen. Es gibt eine Vielzahl von Hilfsangeboten, bei denen Sie – auch anonym – mit anderen Menschen über Ihre Gedanken sprechen können.

Das geht telefonisch, im Chat, per Mail oder persönlich.

Die Telefonseelsorge ist anonym, kostenlos und rund um die Uhr erreichbar. Die Telefonnummern sind 0 800 / 111 0 111 und 0 800 / 111 0 222. Der Anruf bei der Telefonseelsorge ist nicht nur kostenfrei, er taucht auch nicht auf der Telefonrechnung auf, ebenso nicht im Einzelverbindungsnachweis.

Ebenfalls von der Telefonseelsorge kommt das Angebot eines Hilfe-Chats. Die Anmeldung erfolgt auf der Webseite der Telefonseelsorge. Den Chatraum kann man auch ohne vereinbarten Termin betreten, mit etwas Glück ist ein Berater frei. In jedem Fall klappt es mit einem gebuchten Termin.

Das dritte Angebot der Telefonseelsorge ist die Möglichkeit der E-Mail-Beratung. Auf der Seite der Telefonseelsorge melden Sie sich an und können Ihre Nachrichten schreiben und Antworten der Berater lesen. So taucht der E-Mail-Verkehr nicht in Ihren normalen Postfächern auf.

Cybergrooming – ein Alltags-Phänomen: Kinder im Netz mit sexuellen Angeboten konfrontiert

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4 Kommentare
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Karl Heinz
1 Tag zuvor

Ich stelle mir bei diesen Themen immer die Frage, wie einsam, verzweifelt, emotional kaputt die Opfer sein müssen, um sich überhaupt auf diesen ganzen Kram einzulassen.

Die Opfer seien häufig psychisch labil gewesen, so die Anklage.”
“Man müsse ihnen das Gefühl geben, geliebt zu werden…”

Warum sind Eltern, Familie, Umfeld nicht mehr in der Lage dieses Gefühl zu vermitteln??

Bei denen, die Täter werden – wie in dem Fall ja auch schon als Jugendliche – da stimmt doch auch so einiges in der Biografie nicht.

Die von  „Innocence in Danger“ genannten Maßnahmen zur Prävention müssen doch aus das mit einbeziehen

Fräulein Rottenmeier
22 Stunden zuvor
Antwortet  Karl Heinz

Ich gehe recht in der Annahme, dass Sie keine Kinder haben?

Einer
23 Stunden zuvor

Er wird nach Jugendstrafrecht verurteilt. Da liegt die Höchststrafe für Mord bei 10 Jahren. Er hat niemanden ermordet. Außerdem werden Strafen nicht auf addiert sondern die längere Strafe inkludiert immer die kürzere. Wenn überhaupt bekommt er also höchstens 5 Jahre.
Dies Strafrecht ist eine Schande

Hans Malz
10 Stunden zuvor

Ich finde es gut, dass die Anklage auf “Mord” lautet. Genau das ist es nämlich auch.