Lehrer missbrauchte Schülerin während des Unterrichts

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HANNOVER. Ein ehemaliger Grundschullehrer ist wegen sexuellen Missbrauchs einer Schülerin vor dem Amtsgericht Hannover zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Dies berichtet die Nachrichtenagentur „dapd“.

Der 57-Jährige ist aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig im Ruhestand, verliert dem Bericht zufolge mit dem Urteil aber seine Pensionsansprüche und muss darüber hinaus 10.000 Euro zahlen. Mit der Gefängnisstrafe folgte das Gericht der Verteidigung, die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und sechs Monate Haft gefordert – ohne Bewährung. Ursprünglich waren 144 Fälle des sexuellen Missbrauchs an zwei Opfern angeklagt gewesen.  Dem 57-Jährigen wurde vorgeworfen, Anfang der 90er Jahre zwei damals 7- beziehungsweise 8-jährige Schülerinnen während des Unterrichts mit sexueller Motivation auf den Schoß genommen und am Oberkörper gestreichelt und gekniffen zu haben.

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Wegen Verjährung wurde der Mann aber nur in 72 Fällen verurteilt, wie „dapd“ nun berichtet. Vergehen des sexuellen Missbrauchs von Kindern verjähren nach zehn Jahren. Die Verjährung ruht jedoch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. „Damit trägt der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung, dass Opfer häufig erst nach dem Ende altersbedingter und familiärer Abhängigkeit in der Lage sind, Strafanzeige zu erstatten“, erklärte das Amtsgericht. Tatsächlich hatte eines der beiden Opfer, mittlerweile 28 Jahre alt, noch kurz vor Ablauf der Frist Anzeige erstattet.

Der Mann gestand die Taten und ersparte der jungen Frau damit eine Aussage. Ein Nachspiel wird der Fall allerdings haben, wie die „Deutsche Presse Agentur“ berichtet: Der Lehrer hatte noch bis zu den Sommerferien unterrichtet – trotz Beschwerden von Eltern. Deshalb wird der Kultusausschuss des niedersächsischen Landtags der Frage nachgehen, ob die Schulaufsicht versagt hat. (red)

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