Promovieren bald nur noch mit eidesstattlicher Versicherung?

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HAMBURG. Die Plagiatsaffäre um Ex-Verteidigungsminister Guttenberg hat die Hochschulrektorenkonferenz aufgeschreckt. Das Präsidium will nun von Doktoranden eine eidesstattliche Versicherung verlangen. Letztlich entscheiden darüber aber die Hochschulen selbst.

Ihm hätten nach der neuen Promotionsordnung strafrechtliche Konsequenzen gedroht: Kart-Theodor zu Guttenberg. Foto: Bundeswehr-Fotos / Flickr (CC BY 2.0)
Ihm hätten nach der neuen Promotionsordnung strafrechtliche Konsequenzen gedroht: Kart-Theodor zu Guttenberg. Foto: Bundeswehr-Fotos / Flickr (CC BY 2.0)

Rund ein Jahr nach Aberkennung des Doktortitels von Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hat das Präsidium der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) eine Verschärfung der Promotionsverfahren beschlossen. Danach müsse in den Hochschulgesetzen und in den Promotionsordnungen künftig die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über die Eigenständigkeit der erbrachten wissenschaftlichen Leistung vorgesehen werden, heißt es in den jetzt den HRK-Mitgliedern vorgelegten elf Leitlinien des Präsidiums. Rechtlich verbindlich sind die Vorgaben jedoch nicht. Ihre Umsetzung obliege allein den Hochschulen, sagte die scheidende HRK-Präsidentin, Prof. Margret Wintermantel, in Hamburg. Guttenberg hatte Teile seiner Doktorarbeit abgeschriebenen und verlor daraufhin seinen Titel und seinen Posten als Verteidigungsminister.

Der neue HRK-Präsident, Chef des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT), Horst Hippler, betonte: «Sehen sie das bitte als Arbeitspapier.» Die der Mitgliederversammlung vorgelegten Leitlinien gingen nun zu weiteren Diskussionen in die Hochschulen. Er selbst sei entschiedener Gegner einer verpflichtenden eidesstattlichen Versicherung für Doktoranden. Denn er halte es für sehr, sehr schwierig, wenn «jeder Promovierende erstmal unter Generalverdacht gestellt wird», betonte der 65-Jährige und wies darauf hin, dass er erst nach dem Präsidiumsbeschluss gewählt worden sei. Im übrigen bestehe das Problem, vor wem Doktoranden die Erklärung überhaupt abgeben sollen. «Das ist mit einer einfachen Unterschrift nicht getan.»

Gekaufte Doktortitel oder Plagiatsvorwürfe haben schon so manchen Politiker zu Fall gebracht. Einige Fälle im Überblick:

KARL-THEODOR ZU GUTTENBERG (CSU) – Viele Passagen fremder Autoren in der Doktorarbeit des damaligen Verteidigungsministers sorgten im Februar 2011 für Aufsehen. Wenig später erkannte ihm die Uni Bayreuth den Doktortitel ab. Nach heftigen Protesten der Opposition und in der Bevölkerung trat Guttenberg von allen seinen Ämtern zurück. Die Universität Bayreuth erklärte in ihrem Abschlussbericht, der CSU-Politiker habe vorsätzlich getäuscht.

SILVANA KOCH-MEHRIN (FDP) – Wegen rund 120 Plagiaten in der Doktorarbeit der Europapolitikerin entzog die Universität Heidelberg ihr den Titel Mitte Juni 2011. Koch-Mehrin war nach Bekanntwerden der Vorwürfe als Vorsitzende der FDP im Europaparlament und als dessen Vizepräsidentin zurückgetreten. Koch-Mehrin legte jedoch Widerspruch ein, so dass sich die Uni erneut mit dem Fall befassen muss.

JORGO CHATZIMARKAKIS (FDP) – Der Europaabgeordnete verlor seinen Titel im Juli 2011, da mehr als die Hälfte seiner Arbeit nach Angaben der Uni Bonn aus fremder Feder stammte. Zuvor waren im Internet Plagiatsvorwürfe laut geworden. Der FDP-Politiker kündigte an, er werde eine neue Arbeit vorlegen.

DIETER JASPER (CDU) – Der nordrhein-westfälische Bundestagsabgeordnete wurde Anfang Mai 2011 zu einer Geldstrafe von 5000 Euro verurteilt, weil er einen Doktortitel zu Unrecht geführt hatte. Jasper hatte den Doktor der Wirtschaftswissenschaften 2004 an einer Universität in der Schweiz erworben, die gegen Geld akademische Grade vergeben soll.

KAI SCHÜRHOLT (CDU) – Der Oberbürgermeisterkandidat der Landauer CDU hatte sich 2007 im Wahlkampf mit einem Doktortitel geschmückt, obwohl er seine Promotion noch längst nicht abgeschlossen hatte. Das Amtsgericht Landau verurteilte den studierten Theologen im Juni 2009 wegen Titelmissbrauchs zu einer Geldstrafe von 7500 Euro.

MARGARITA MATHIOPOULOS (FDP) – Die FDP-Beraterin verlor im April 2012 ihren Doktortitel, weil sie bei ihrer Dissertation abgeschrieben haben soll. Der Rat der Philosophischen Fakultät der Universität Bonn beschloss den Entzug. Mathiopoulos‘ Anwälte kündigten eine Klage an. dpa
(24.4.2012)

Zum Bericht: „Bayerischen Doktoranden droht beim Schummeln künftig Strafe“

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