BERLIN. Die Diskussion über Einsparungen im Sozialstaat erreicht die Schulen. Lehrerverbände sehen durch eine „Giftliste“ aus dem Umfeld des Kanzleramts zentrale Elemente der Inklusion bedroht. Im Zentrum steht der mögliche Wegfall individueller Schulbegleitungen für Kinder mit Behinderungen. Was als effizienterer Ressourceneinsatz beschrieben wird, wird von Praktikern als Einschnitt in grundlegende Teilhaberechte bewertet. „Den Kindern wird die Möglichkeit zur individuellen Teilhabe genommen“, warnt die GEW.

„In vielen Kommunen gibt es sie bereits: Pool-Lösungen, bei denen ein Schulbegleiter mehrere Kinder mit Behinderung gleichzeitig betreut. Das kann funktionieren für Kinder, deren Bedarf das zulässt. Entscheidend ist aber: Eltern können heute noch auf eine individuelle, bedarfsdeckende Begleitung pochen, wenn das Poolmodell für ihr Kind nicht ausreicht“, so berichtet die Corinna Rüffer, behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen.
Doch diesen Schutz wolle die Bundesregierung nun streichen. „Was bislang als rechtswidrige Sparpraxis in einzelnen Kommunen bekannt war, soll bundesweit zur Norm werden”, sagt Rüffer. „Unter dem Druck kommunaler Budgetierung wird das Poolmodell dann zur Falle: Kein Anspruch mehr, keine Möglichkeit, sich zu wehren – egal wie schwer die Beeinträchtigung des Kindes ist. Das ist kein Bürokratieabbau. Das ist die gezielte Entrechtung der schwächsten Kinder in diesem Land“ (und ein Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention), so Rüffer.
Der Sparvorschlag entstammt einem 108 Seiten umfassenden Papier, das im Rahmen einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Kanzleramts, mehrerer Bundesministerien, Bundesländer und kommunaler Spitzenverbände entstanden ist. Unter dem Titel „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ werden mehr als 70 Maßnahmen diskutiert, mit denen staatliche Ausgaben reduziert werden könnten.
„Die Inklusionshilfen und Assistenzstellen an den Regelschulen sollen zusammengestrichen werden. Das wirft die schulische Inklusion um Jahre zurück“
Zu den zentralen Punkten gehört die Umgestaltung der Schulbegleitung für Kinder mit Behinderungen. Statt individueller Unterstützung für einzelne Schülerinnen und Schüler sollen demnach, wie von Rüffer berichtet, Gruppenlösungen treten, bei denen eine Assistenzkraft mehrere Kinder gleichzeitig betreut. Ein weiterer Vorschlag betrifft den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter. Dieser könnte verschoben werden, um Kommunen zu entlasten, die beim Ausbau entsprechender Angebote aufgrund von Personalmangel hinter den Planungen zurückbleiben.
Die Reaktionen aus den Lehrerverbänden fallen deutlich aus. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) warnt vor unmittelbaren Folgen für den Schulalltag. „Die Inklusionshilfen und Assistenzstellen an den Regelschulen sollen zusammengestrichen werden. Das wirft die schulische Inklusion um Jahre zurück“, erklärte die GEW-Vorsitzende Maike Finnern.
„Den Kindern wird die Möglichkeit zur individuellen Teilhabe genommen. Kinder mit Behinderungen und Kinder ohne Handicaps könnten unter deutlich schlechteren Bedingungen oder gar nicht mehr zusammen lernen. Das verstößt gegen das Grundgesetz und die Behindertenrechtskonvention der UN“ – und damit gegen geltendes Recht in Deutschland, meint die Gewerkschaftschefin.
Auch die genannte Verschiebung des geplanten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung sieht die GEW überaus kritisch. Eine Aufweichung würde nach Einschätzung der Gewerkschaft insbesondere Kinder aus benachteiligten Familien treffen. „Gerade diese Kinder brauchen mehr individuelle Förderung. Der Ganztag bietet hierfür viele pädagogische Möglichkeiten – und diese werden dringend benötigt. Das belegen alle Untersuchungen von PISA bis IGLU“, so Finnern. Gleichzeitig verweist sie auf arbeitsmarktpolitische Effekte, insbesondere für Frauen und Alleinerziehende.
„Schon jetzt sind die Arbeitsbedingungen in der Inklusion und an Förderschulen mehr als herausfordernd. Es fehlt überall an Zeit und Personal, vor allem an multiprofessionellen Teams“
Ähnlich kritisch äußert sich der VBE. „Werden diese Ideen umgesetzt, ist die Inklusion an den Regelschulen zum Scheitern verurteilt und die Förderschulen können dicht machen“, erklärt der hessische Landesvorsitzende Stefan Wesselmann. Der VBE verweist dabei konkret auf die Rolle sogenannter Teilhabe-Assistenzen im Unterricht. Diese Unterstützung sei für die Umsetzung inklusiver Bildung unverzichtbar.
Im Arbeitspapier werde dagegen vorgeschlagen, Leistungen zur Teilhabe an Bildung als entbehrlich zu betrachten und stärker in die Verantwortung der Schulen selbst zu verlagern. Wörtlich heißt es im Arbeitspapier: „Streichung von §112 SGB IX: Unterstützung in Schule (…) soll vollständig durch die Schule selbst erbracht werden.“
Diese Vorstellung weist der Verband zurück. „Weltfremd wie unverschämt“ sei das, so erklärt Wesselmann. Lehrkräfte seien bereits jetzt mit erheblichen Belastungen konfrontiert. „Schon jetzt sind die Arbeitsbedingungen in der Inklusion und an Förderschulen mehr als herausfordernd. Es fehlt überall an Zeit und Personal, vor allem an multiprofessionellen Teams.“
Auch in anderen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe sind Veränderungen vorgesehen. Diskutiert wird unter anderem, die Nachbetreuung junger Erwachsener aus der Jugendhilfe zu begrenzen oder zu streichen. Zudem sollen Leistungen wie der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende überprüft und möglicherweise gekürzt werden. Für junge Geflüchtete enthält das Papier Vorschläge, sie früher in andere Versorgungssysteme zu überführen.
Hintergrund dieser Überlegungen ist die finanzielle Lage der Kommunen. Diese kritisieren seit längerem, dass sie gesetzlich festgelegte Leistungen umsetzen und finanzieren müssen, ohne dafür ausreichend Mittel vom Bund zu erhalten. Die Arbeitsgruppe soll daher Wege aufzeigen, wie Leistungen gebündelt, vereinfacht und kostengünstiger organisiert werden können. Ergebnisse werden bis zum Sommer erwartet.
Der Paritätische Gesamtverband bewertet die Vorschläge grundlegend anders und spricht von einem systematischen Abbau sozialer Leistungen. Hauptgeschäftsführer Joachim Rock erklärt: „Was hier unter dem harmlosen Titel ‘Effizienter Ressourceneinsatz’ verhandelt wird, ist ein Angriff auf Errungenschaften, die elementar für soziale Teilhabe sind und die über Jahrzehnte erkämpft wurden.“
Besonders kritisch sieht der Verband die mögliche Abschaffung individueller Rechtsansprüche in der Eingliederungshilfe. „Hier droht ein Kahlschlag bei Alltagshilfen, mit einschneidenden Folgen für Betroffene und ihre Familien“, so Rock. Nach Angaben des Paritätischen summieren sich die bezifferten Einsparvorschläge auf mehr als 8,6 Milliarden Euro, wobei ein Großteil der Maßnahmen noch gar nicht finanziell bewertet sei.
Zugleich kritisiert der Verband das Verfahren. Die Diskussion über weitreichende Eingriffe in soziale Sicherungssysteme finde weitgehend außerhalb der Öffentlichkeit statt. „Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu wissen, dass aktuell diskutierte Vorschläge auf einen Kahlschlag in ganzen Leistungsbereichen zielen“, meint Rock.
GEW-Chefin Finnern wird grundsätzlich. „Dass Deutschland sich den Sozialstaat nicht mehr leisten könne, ist ein Märchen. Das Gegenteil ist der Fall: Eine starke Demokratie braucht einen starken Sozialstaat. Wer den Sozialstaat zerschlägt, legt die Axt an die Demokratie“, meint sie. „Der Staat muss alles tun, um die Einnahmeseite zu stärken. Dazu gehören ein gerechteres Steuersystem, in dem Reiche ihrer gesellschaftlichen Verantwortung mehr gerecht werden, die Wiedereinführung der Vermögensteuer und eine höhere Besteuerung großer Erbschaften.“ News4teachers
Förderschulen werden ihrer Schülerschaft nicht mehr Herr: Verband schlägt Alarm








