Hessische Lehrerin klagt gegen befristete Verträge – mit Erfolg

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GIESSEN. Eine Grundschullehrerin hat vor dem Arbeitsgericht Gießen erfolgreich gegen ihre jahrelange befristete Beschäftigung geklagt. Sie hielt die Praxis des Landes Hessen für rechtsmissbräuchlich. Das habe nicht widerlegt werden können, befand das Gericht. Es entschied, dass die 40-Jährige nun unbefristet beschäftigt werden muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Vertreter des Landes machte keine Angaben, ob Berufung eingelegt wird. Er warte die schriftliche Begründung ab.

Mehr als zehn Jahre lang vertrat die Klägerin Kollegen und hangelte sich dabei von Vertrag zu Vertrag – insgesamt kam sie auf 14. Die hohe Zahl und die Dauer hielt sie für Missbrauch und berief sich auf Entscheidungen von Bundesarbeitsgericht und Europäischem Gerichtshof. Das beklagte Land wies die Vorwürfe zurück. Die Befristungen rechtfertigte es unter anderem mit der schlechten Examensnote der Klägerin. Da der Grundsatz der Bestenauswahl gelte, habe sie deswegen keine Chance auf eine dauernde Anstellung gehabt.

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Das Gericht empfehle, dass das Land seine Befristungspraxis überdenke und ändere, sagte der Vorsitzende Richter. Denn der bestehende Dauervertretungsbedarf von Kollegen könne nicht allein mit befristeten Stellen abgedeckt werden (Az.: 10 Ca 538/12). dpa

(11.3.2013)

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