Nullrunden verfassungswidrig? Kraft unter Druck

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DÜSSELDORF. Nordrhein-Westfalen will bei der Beamtenbesoldung sparen. Doch ein Gutachter hat jetzt dem Vorhaben bescheinigt, verfassungswidrig zu sein. Der Richterbund droht mit Klage. Und die Stimmung wird immer gereizter.

"Stärkere Schultern können mehr tragen als schwache": Hannelore Kraft, hier beim Landesparteitag der SPD in Münster, verteidigt die Sparpläne. Foto: NRW-SPD / flickr (CC BY-ND 2.0)
„Stärkere Schultern können mehr tragen als schwache“: Hannelore Kraft, hier beim Landesparteitag der SPD in Münster, verteidigt die Sparpläne. Foto: NRW-SPD / flickr (CC BY-ND 2.0)

Der VBE will die Zentrale der nordrhein-westfälischen SPD mit Geld überschwemmen. Genauer: mit Ein-Cent-Münzen. Diese sollten Beamte ihren Protestschreiben beilegen, die allesamt heute um 12 Uhr bei der Post abgeliefert wurden, damit sie gleichzeitig ankommen. Motto der Aktion, die sich gegen die vorgesehenen Nullrunden für einen Großteil der Landesbeamten richtet: „Wir geben unseren letzten Cent“. Auch juristisch steht der Landesregierung in Sachen Tarifstreit Ungemach ins Haus: Ein renommierter Rechtswissenschaftler hat die Besoldungspläne von Rot-Grün begutachtet und kommt zu dem Schluss: verfassungswidrig.

„Sonderopfer“ für Beamte nicht erklärbar

Das Land Nordrhein-Westfalen ist hoch verschuldet. Die Finanzlage des Landes dürfe aber nicht „als einzige Grundlage für Besoldungsabsenkungen herangezogen werden“, heißt es laut „Rheinischer Post“ in der Expertise von Prof. Ulrich Battis. Das „besondere Treueverhältnis“ verpflichte Beamte nicht dazu, „mehr als andere zur Konsolidierung des öffentlichen Dienstes beizutragen“. Es sei nicht ersichtlich, warum die Beamten ein „Sonderopfer“ für die Einhaltung der Schuldenbremse erbringen sollten.

Die rot-grüne Landesregierung plant, dass höher besoldete Beamte wie Lehrer, Staatsanwälte und Richter zwei Nullrunden hinnehmen müssen. Der Tarifabschluss für die Angestellten im öffentlichen Dienst soll ohne Einschränkungen lediglich bis einschließlich Besoldungsgruppe A 10 übertragen werden. Die Landesregierung will damit 700 Millionen Euro einsparen – obwohl die Steuereinnahmen dank guter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen so reichlich sprudeln wie nie.

Battis kritisiert, dass durch diese Pläne die Gehaltsunterschiede zwischen den Berufsgruppen nicht mehr ausreichend vorhanden seien. Dabei erfordere das „Prinzip der amtsangemessenen Besoldung“ eine solch differenzierte Bezahlung je nach Aufgabe und Funktion.

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„Eine schallende Ohrfeige für Kraft“, so nennt das Handelsblatt das Gutachten, das Battis bei einer Anhörung im NRW-Landtag in der kommenden Woche vorstellen will. „Der Protest der betroffenen Beamten war überaus deutlich – und ihre Verärgerung hält an. Angeblich machen Finanzbeamte Dienst nach Vorschrift, die Lehrer, die es am ärgsten trifft, sind frustriert, und auch unter Richtern und Staatsanwälten herrscht Verbitterung“, kommentiert die „Rheinische Post“ das Geschehen.

Wie aufgeladen die Stimmung ist, wird in einer Episode deutlich, von der das „Handelsblatt“ berichtet: Danach hatte die Grünen-Abgeordnete und Sozialexpertin der Partei, Manuela Grochiowiak-Schmieding, auf Beschwerden aus der Richterschaft mit dem Satz reagiert, sie würde sich „fremdschämen“ für derartige Klagen. Jochen Hartmann, Vizechef des Deutschen Richterbundes in NRW, habe daraufhin seine Kollegen per Email dazu aufgerufen, über Grochiowiak-Schmieding einen „shitstorm“ niedergehen zu lassen, eine Empörungswelle im Internet.

Der Richterbund hat angekündigt, Klagen zu wollen, wenn die Landesregierung bei ihrem Gesetzentwurf bleibt.

Zum Bericht: „Beamte in Schleswig-Holstein bekommen doch mehr Geld – Kritik vom Rechnungshof“

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Dipl.-Ing. Wilfried Soddemann
10 Jahre zuvor

Pension als Gnadenbrot

Als Leitender Regierungsbaudirektor a. D. bin ich pensionierter Spitzenbeamter des Landes Nordrhein-Westfalen, in Besoldungsgruppe A 16. Im Januar 2013 wurden mir nach Steuern rund 2.400 € ausbezahlt. Davon waren etwa 200 € an die Krankenkasse zu zahlen. Hiernach verblieben 2.200 €. Abzuziehen sind weitere rund 800 € monatlich – nach dem Versorgungsausgleich aus erster Ehe. Das sogenannte Pensionistenprivileg wurde mit dem Dienstrechtsanpassungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16. Mai 2013 abgeschafft. Tatsächlich beträgt das Gnadenbrot des pensionierten Spitzenbeamten also 1.400 € monatlich. Die Erhöhung der Bezüge in den Jahren 2013 und 2014 mit insgesamt 5,6 % hätten bis 2014 monatlich insgesamt 78 € ausgemacht. Diese Erhöhung bleibt jetzt aus, es wird 2013 und 2014 nicht einmal ein Inflationsausgleich gezahlt. Vorausgegangen sind Kürzungen beim Urlaubsgeld (null Euro) und beim Weihnachtsgeld (noch 400 € netto jährlich). Darüber hinaus sind 40 Jahre nachzuweisen, wenn die volle Pension bezogen werden soll. Die Pension betrug früher 75 % der Bezüge, heute sind es maximal 71,75 %, vor Steuern. Das wissenschaftliche Hochschulstudium eines Akademikers/Spitzenbeamten wurde zunächst noch mit sechs Semestern berücksichtigt, seit dem Dienstrechtsanpassungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16. Mai 2013 sind es gerade einmal noch 855 Tage, früher waren es neun Semester inklusive Prüfungssemester. Der pensionierte Beamte bezahlt wie jeder aktive Arbeitnehmer Einkommensteuer, wie jeder Bürger Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer, Grundsteuer und gegebenenfalls Hundesteuer. Außerdem bezahlt er aus versteuertem Einkommen Krankenkassenbeiträge, wie bereits ausgeführt. Frau Ministerpräsidentin Kraft, es reicht!

Wilfried Soddemann
Bauassessor Dipl.-Ing.
Ltd. Regierungsbaudirektor a. D.
Mühlenstraße 5 b
48351 Everswinkel
Tel.: 0 25 82 – 99 13 66
Mail: soddemann-aachen@t-online.de