Inklusionsgesetz: Der Bundestag wusste offenbar kaum, worüber er abstimmt

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Zum aktuellen Beitrag: „Keine weiteren Kosten“ – wie leichtfertig der Bundestag das Inklusionsgesetz verabschiedete

BERLIN. Das Thema Inklusion hat sich zum schulpolitischen Reizthema Nummer eins in Deutschland entwickelt. Lehrer von Regelschulen klagen über Überlastung; Förderschullehrer sehen mit der Schließung ihrer Einrichtungen ihre Arbeitsgrundlage gefährdet. Eltern gehen auf die Barrikaden. Die Bundesländer müssen jährlich Hunderte Millionen Euro aufwenden – und werden damit doch, so der Eindruck der Lehrerverbände und zuletzt auch der Evangelischen Kirche in Deutschland, den Ansprüchen nicht gerecht. Jetzt keimt ein böser Verdacht: Ist der Bundestag, als er 2008 die gesetzliche Grundlage für die schulische Inklusion in Deutschland legte, einem Verständnisfehler aufgesessen? Otto Speck, emeritierter Professor für Sonderpädagogik an der Ludwig-Maximilians-Universität München, legt diese Sicht in einem Gastbeitrag für die „Süddeutschen Zeitung“ nahe.

War der Bundestag bei der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention wirklich im Bilde?  (Foto: Deutscher Bundestag/Marc-Steffen Unger)
War der Bundestag bei der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention wirklich im Bilde? (Foto: Deutscher Bundestag/Marc-Steffen Unger)

Die Inklusion in Deutschland beginnt recht unspektakulär – und kaum beachtet von der Öffentlichkeit. Das vom Deutschen Bundestag im Dezember 2008 verabschiedete „Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ sieht in Artikel 24, Absatz eins vor: „Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen (…).“ Weiter heißt es in Absatz zwei: „Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass (..) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden (…).“

Streit hatte es im Vorfeld lediglich darum gegeben, dass in der deutschen Übersetzung von einem „integrativen Bildungssystem“ die Rede ist, es im englischen Originaltext aber – scheinbar weitergehend – heißt: „inklusive education system“. Wesentlich gravierender für die aktuelle Realität schulischer Inklusion ist allerdings ein mögliches Missverständnis, auf das Speck nun hinweist. Im UN-Originaltext laute „die Grundforderung: Die Vertragspartner hätten sicherzustellen, dass kein Kind vom ‚general education system‘, also vom allgemeinen Schulsystem, ausgeschlossen wird. Diese Zielvorstellung geht primär auf die Tatsache zurück, dass weltweit immer noch etwa 25 Millionen Kinder mit Behinderungen im Primärschulalter überhaupt keine Schule besuchen können, wie die deutsche Unesco-Kommission im Jahr 2009 feststellte. ‚Inklusives‘ Bildungssystem bedeutet demnach, es muss alle Kinder, also auch Kinder mit Behinderungen in besonderen Einrichtungen einbeziehen.“

Wie aus den Bundestagsprotokollen hervorgehe, seien alle Fraktionen jedoch davon ausgegangen, dass „Inklusion“ mit der vollständigen Abschaffung des Förderschulsystems gleichzusetzen sei. Vom „Ende jeglicher Sondersysteme und Sonderbehandlungen“ war die Rede. Speck: „Merkwürdigerweise lässt sich in der UN-Richtlinie keine Belegstelle finden, aus der eine solche Radikallösung abzuleiten gewesen wäre.“

Die Verabsolutierung des Inklusionsprinzips durch den Bundestag sei dadurch möglich geworden, so Speck, dass der englische Terminus „general education system“ fälschlicherweise mit dem deutschen Begriff der „allgemeinen Schulen“ (im Unterschied zu den Förderschulen) gleichgesetzt worden sei. Speck: „‘General education system‘ entspricht aber eindeutig dem, was wir als ‚allgemeinbildendes Schulsystem‘ (im Unterschied zu berufsbildenden Schulen) verstehen, und zu dem nach deutschem Schulrecht eindeutig auch die Förderschulen gehören. Insofern könnte das deutsche Bildungssystem formal als ein ‚inklusives‘ angesehen werden.“

Doch was bringt eine solche Textexegese? Der Bundestagsbeschluss mit breiter Mehrheit gilt ja – unabhängig vom Verständnis der damaligen Abgeordneten. Aber was gilt denn genau? Fakt ist: Ratifiziert wurde seinerzeit die UN-Konvention – also der Originaltext. „Wir ratifizieren ein internationales Abkommen. Dieses Abkommen enthält ein Menschenrecht auf inklusive Bildung und verbietet jegliche Sondersysteme und Sonderbehandlung. Das heißt, die deutsche Fassung, unabhängig davon ob im Gesetz eine ‚Amtlichkeit‘ festgestellt wird, ist keine authentische Sprachfassung. Maßgeblich im juristischen Streitfall ist daher die englische Fassung, die übrigens auch Teil des Gesetzes ist“, so führte seinerzeit die SPD-Abgeordnete Sylvia Schmidt aus.

Danach ist heute also kein Bundesland gezwungen, die Förderschulen abzuschaffen. Und es macht aus Specks Sicht auch keinen Sinn: „Den pädagogischen Sinn und die Verdienste dieser speziellen Schulen oder Klassen pauschal abzustreiten, geht (..) an der Wirklichkeit vorbei. Das Bundesverfassungsgericht hat 1997 ausdrücklich festgestellt, dass die Sonderschulen keine benachteiligenden Einrichtungen sind. Es gibt auch genügend Eltern, die deren Wert hoch einschätzen und nicht auf sie verzichten wollen.“

So erscheint die vielerorts zu beobachtende Schließung von Förder- und Sonderschulen nicht als Konsequenz der UN-Behindertenrechtskonvention – sondern als politische Folge einer fatalen Fehleinschätzung. Die finanziellen Folgen einer Ausweitung des gemeinsamen Unterrichts von behinderten und nicht-behinderten Kindern wurden offenbar dramatisch falsch gesehen. „Es wurde nachgewiesen, dass gemeinsame Beschulung nicht teurer ist als die gegenwärtige Finanzierung der Sondersysteme. Im Gegenteil: Die Sondersysteme sind teurer“, erklärte die Abgeordnete Schmidt in der damaligen Beratung des Gesetzes, und diese Einschätzung blieb weitgehend (außer von der FDP) unwidersprochen.

Inklusion als Sparmodell, so kam das schulpolitische Reizthema Nummer eins seinerzeit still und leise in die deutsche Politik. News4teachers

Hier geht es zu dem Beitrag von Prof. Speck in der „Süddeutschen Zeitung“.

Hier geht es zur Gegenrede von Prof. Hans Wocken auf News4teachers.

Zum Beitrag: Streit um die Inklusion: Jetzt schreiben auch Eltern einen Brandbrief

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Ursula Prasuhn
9 Jahre zuvor

Ein herzliches Dankeschön an die Redaktion für den aufschlussreichen Arikel!
Mit bemerkenswerter Sicherheit wird immer wieder behauptet, dass es für behinderte Kinder eine Freude und Bereicherung sei, wenn sie nicht „ausgesondert“ und „abgeschoben“ würden auf eine Förderschule. Doch stimmt das?
Sogar Körperbehinderte beschreiben, welche Erleichterung es für sie war, als sie nach Jahren der Qual auf einer Regelschule endlich eine spezielle Fördereinrichtung besuchen durften und durch die Verbundenheit mit Schicksalsgenossen vom Dasein als Außenseiter erlöst wurden.
Natürlich gibt es Behinderungen, die den erfolgreichen Besuch einer „normalen“ Schule ermöglichen und empfehlen. Aber auch hier sollte die Zufriedenheit der Kinder im Vordergrund stehen und nicht ein Aberglaube mit totalitärem Anspruch.
„Teilhabe am gesellschaftlichen Leben statt Ausgrenzung“ lautet eine von vielen Moralparole, deren Wortführer allerdings jeden Anstand vermissen lassen, wenn es um die Diskriminierung der Förderschulen geht. Diese haben im Gegensatz zu allen anderen Schulen und Schülern angeblich kein gesellschaftliches Leben. Warum eigentlich nicht? Sind behinderte Kinder dazu unfähig?
In der Ablehnung von Förderschulen schwingt m. E. eine fragwürdige Einstellung zu Behinderten mit – überdeckt von süßlichen Bekundungen, die Liebesschwüren gleichen.

F. H.
9 Jahre zuvor
Antwortet  Ursula Prasuhn

Völlig richtig, die Inklusion ist ein moralisch aufgeladener Aberglaube wie so vieles in der Bildungspolitik der vergangenen Jahrzehnte. Dabei wurden Unsummen an Geld nicht nur verschwendet, sondern für den Ausbau ruinöser Wege mit tollsten Namen (Chancengleichheit, Bildungsgerechtigkeit, usw.) eingesetzt.
Wer Kritik anmeldete, wurde nicht sachlich widerlegt, sondern getreu der moralischen Devise als kalt, herzlos, verknöchert, inhuman oder auch altmodisch und fortschrittsfeindlich gegeißelt.

@rote_pille
Ebenfalls Zustimmung! In der Bildungspolitik wurde viel „Hirnwäsche“ betrieben. Ohne sie ist kaum erklärbar, warum so viele Menschen (auch Lehrer!) erst dann anfingen zu zweifeln und nachzudenken, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen war und die Missstände mit Moral und Beschimpfung der Kritiker nicht mehr zu übertünchen waren.

rote_pille
9 Jahre zuvor

diese linken träumer labern zwar oft von „diversität“, wenn sie sie aber in der realität antreffen, bedeutet „anders“ für sie „benachteiligt“. das behinderte besondere bedürfnisse haben und man auf diese unterschiede rücksicht nehmen muss ist für diese ideologisch gehirngewaschenen nicht zu ertragen. es werden spezialisten entlassen, die für diese arbeit ausgebildet sind während man in den anderen schulen mit dem zustrom überfordert wird.

Reinhard
9 Jahre zuvor
Antwortet  rote_pille

negativ wertende Sprache! obwohl ich inhaltlich zustimme, stößt mich das sehr ab. So sollten gebildete Menschen nicht reden.

xxx
9 Jahre zuvor

der bundestag / -rat könnte den ganz großen knall vermeiden, indem er das gesetz wieder ändert. damit würde er allen helfen und ansehen in der Bevölkerung zurückgewinnen – zumindest im noch nicht kaputtgegenderten teil.

Anna
9 Jahre zuvor

Leider enthält der Artikel keine Fakten, sondern Mythen. Auch wenn Otto Speck ein Professor ist, hat er nicht verstanden, was die UNO meint. Seine Aussagen sind nicht haltbar, umso trauriger, dass News 4 teacher die Falschaussagen unrefklektiert wiederholt, ohne Specks Aussagen zu prüfen. Prof. Hans Wocken hat einen hervorragenden Gegenartikel geschrieben, unter Bezugnahme der Klarstellungen der Monitoring-Stelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte, der Specks Falschaussagen widerlegt und entlarvt. Das sollte die news 4 teachers-Redaktion motivieren, die Dinge wieder richtig zu rücken – gerade bei einem so wichtigen Thema. Ansosnten wird News 4 teachers so Falschaussagen verbreiten. Link zur Gegendarstellung von Prof. Wocken: http://www.hans-wocken.de/Texte/Speck-SZ-Replik.htm

Ignaz Wrobel
6 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Irrtum Anna , der Artikel bezieht sich auf Fakten und ihre Sprache entlarvt Sie als ideologisch versierte Pseudo-Linksintellektuelle, die auf den Spuren ihrer geistigen Vordenker sich begibt.

Martin Cuno
9 Jahre zuvor

Auch wenn Hans Wocken ein Professor ist, hat er offenbar eine sehr selektive Wahrnehmung von Menschenrechten.
Bitte verlinken Sie doch auf die hiesige Seite, wo Wockens Artikel auch diskutiert wird:
https://www.news4teachers.de/2015/02/inklusive-missverstaendnisse-ein-einspruch-gegen-falschmeldungen-ueber-inklusion

Frank Kröner
9 Jahre zuvor

Es mag ja im Behindertenbereich tatsächlich Bedarf für Sonderschulen geben, das will ich gar nicht abstreiten. Aber ein unbestreitbarer Sieg der Inclusion ist auch, daß jetzt keine Kinder mehr gegen ihren Willen und den ihrer Eltern in E(rziehungshilfe)-schulen abgeschoben werden können, wenn sie den Lehrern zu nervig sind. Manchmal reicht auch schon die Tatsache, daß sie in einem Heim, also in Erziehungshilfe sind, um sie automatisch an eine solche Schule zu bringen, aus der es meist keine Rückkehr, dafür aber viele gute Freunde gibt, die in der Konzentration dann wirklich nicht mehr zu händeln sind. Und versuchen Sie doch mal, mit einem Schulzeugnis einer E-Schule einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Die Einstufung in die E-Schule ist der vorweggenommene definitive Ausschluß vom Arbeitsmarkt.

m. n.
9 Jahre zuvor
Antwortet  Frank Kröner

Zitat: „Aber ein unbestreitbarer Sieg der Inclusion ist auch, daß jetzt keine Kinder mehr gegen ihren Willen und den ihrer Eltern in E(rziehungshilfe)-schulen abgeschoben werden können, wenn sie den Lehrern zu nervig sind.“

Mit dieser Art zu argumentieren kommen Sie nicht weiter, Herr Kröner. Hässliche Unterstellung einerseits und Schönfärberei anderseits verliert allmählich seine Wirkung und immer mehr Menschen fragen sich, ob es eigentlich stimmt, was seit Jahren gebetsmühlenartig über die Inklusion und ihre Gegner behauptet wird.
Wäre ich Inklusionsanhänger, würde ich als erstes die Dreckschleuder wegwerfen, weil sie längst zum Bumerang geworden. Irgendwann wendet sich jede Moral, die als Waffe benutzt wird, gegen den Apostel selbst.

Frank Kröner
9 Jahre zuvor
Antwortet  m. n.

Könnten Sie auch mal inhaltlich zur Sache kommen vor lauter Polemik ? Ich würde gern auf Ihren Beitrag konstruktiv antworten, wenn er außer Begriffen wie gebetsmühlenartig, Dreckschleuder, Apostel etc. irgendeinen Gedanken enthielte…
Mit dieser Art zu argumentieren kommen Sie jedenfalls erst recht nicht weiter.

Reinhard
9 Jahre zuvor
Antwortet  Frank Kröner

Was ist mit den anderen Kindern, die gemeinsam mit solchen besonderen Kindern in der derselben Klasse sind. Welche Rechte haben die?

angi05
9 Jahre zuvor
Antwortet  Reinhard

Vor allem die Kinder, die aus der Frühförderung und dem integrativem Kindergarten zu uns in die Förderschule kommen, wenn sie sechs Jahre sind, dort mit höchstens sieben anderen körperlich-geistig-beeinträchtigten Kindern sehr vorsichtig und geduldig begleitet werden und dann mit etwa zwölf Jahren die INKLUSION erleben, indem sie UMSCHÜLER kennenlernen, 13-jährige, die „KEINER MEHR WILL“ !
Diese „schwer verletzten SEELEN“, die da mit den Down-Syndrom, oder schweren anderen beeinträchtigten Kindern ihr SOZIAL-EMOTIONALES Krankheitsbild kurieren sollen….ICH belasse es, weiter auf MEINEN Berufsalltag einzugehen…und überlasse dem KOMPETENTEM PÄDAGOGEN, der praxisnah arbeitet, weitere Kommentare…

Frank Kröner
9 Jahre zuvor
Antwortet  angi05

Natürlich ist es Quatsch, E-Schüler in L- und Behindertenschulen zu „inclusieren“. Ich denke, daß es für bestimmte Kinder weiter Sonderschulen geben sollte, gerade bei bestimmten körperlichen Behinderungen (z.B. Blindenschulen) oder auch bei tatsächlich nur lernschwachen Kindern. Hier werden sich die Eltern auch freuen, wenn sie ihrem Kind optimale Förderung zukommen lassen können. Und dort haben einfach nur verhaltensauffällige E-Schüler auch nichts zu suchen. Aber da man eben diese Schüler unbedingt irgendwie abschieben will, landen sie in irgendeiner Sonderschule, egal mit welcher Ausrichtung. Und genau das finde ich falsch.

angi05
9 Jahre zuvor
Antwortet  Frank Kröner

Hallo FRANK K. -sie arbeiten in Sachsen? Also Landsmann?

Anna
9 Jahre zuvor
Antwortet  Reinhard

@Reinhard – Hier verweise ich auf das Riedel-Gutachten:
„Wenn ein ‚Schreikind‘ den Förderschülern zumutbar ist, muss er auch den Regelschülern zumutbar sein; ein Rangverhältnis ist nicht zulässig, und alles andere wäre eine Diskriminierung“ (Riedel, Eibe 2010, S.26: Gutachten zur Wirkung der internationalen Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung und ihres Fakultativprotokolls auf das deutsche Schulsystem. Mannheim/Genf: Universität Mannheim).

Frank Kröner
9 Jahre zuvor
Antwortet  Reinhard

Am Ende einer ähnlichen Argumentation landeten die Sinti und Roma im KZ. Ja, wir müssen uns als Gesellschaft damit auseinandersetzen, daß wir auch sozial schwierige Zeitgenossen haben. Das nennt sich soziales Lernen und es sollte bereits im Schulalter beginnen, sonst machen wir unseren Kindern was vor. Wenn wir die schwierigen Schüler (und ich beziehe mich jetzt ausschließlich auf den Bereich der E-Schüler !) ausschließen, weil sie die anderen stören könnten (darauf wollen Sie ja hinaus), dann fördern wir den Gedanken, daß man ja einfach alles, was nicht genehm ist, irgendwie aus dem System drängen (ich vermeide das Wort getthoisieren…) kann. Und wir geben keinem, der aus welchen Gründen mal aussortiert wurde, eine Chance, wieder ins System zurückzukehren. Damit wird der „Bodensatz“ der Gesellschaft immer größer und alle wundern sich, daß wir bei sinkender Bevölkerungszahl immer mehr Ausgaben für Soziales haben.

Knut M.
9 Jahre zuvor
Antwortet  Frank Kröner

„Und wir geben keinem, der aus welchen Gründen mal aussortiert wurde, eine Chance, wieder ins System zurückzukehren.“
Wie kommen Sie denn darauf? Meiner Meinung nach werden Chancen über Chancen geboten. In unserer überaus „sozial-gerechten“ Zeit gehen die Chancen sogar unverantwortlich hoch auf Kosten von Kindern ohne Lernbehinderung.
Dennoch haben Sie ein großes Stück weit recht. Lernbehinderungen auf Grund von Verhaltensstörungen bedeuten für jede Schule, jeden Lehrer und jede Schulklasse unverantwortlich hohen Stress.
Ich würde aber nicht die Schulen anklagen, die „abschieben“, denn die Kinder sind ja nachweislich lernbehindert, wenn auch nicht auf Grund mangelnder Intelligenz.
Vielmehr ist der Politik der Vorwurf zu machen, in der Vergangenheit viel zu wenige Sondereinrichtungen für sozial-emotional gestörte Kinder eingerichtet zu haben, weil sie besonders aufwändig und teuer sind. Aus Platzmangel kamen viele Kinder dann in die falsche Fördereinrichtung.
Eine Schule gegen die andere auszuspielen durch Vorwürfe, hilft keinem Kind, sondern nur Finanzministern.
Inklusion ist für mich sowieso nichts anderes als edel verkaufte Sparpolitik.

Frank Kröner
9 Jahre zuvor
Antwortet  Knut M.

Na dann zeigen Sie mir doch mal die Fälle aus der Praxis, in der ein Kind aus einer E-Schule wieder im Allgemeinschulbereich eine Chance bekommen hat ! Der Unterschied zu behinderten Kindern, die ihre Behinderung kaum überwinden können, sondern damit leben müssen, ist doch der, daß sich belastende Lebensumstände ändern können, daß diese „nervigen“ Kinder sich damit auch ändern und ihre Verhaltensauffäligkeiten überwinden können. Dafür investiert z.B. die Jugendhilfe in manchen Fällen eine Menge Geld und wenn sie tatsächlich mal erfolgreich ist, was selten genug passiert, scheitert die Sache wieder am Schulsystem, welches diesen Kindern und Jugendlichen keine Chance gibt, dies auch in der „normalen“ Schule zu zeigen. Manchmal schaffen wir es, einige von unseren Schützlingen, von denen wir wissen, daß sie sich geändert haben, auf eine Haupt- oder Regelschule zu schicken. Sobald dann die Schulakte kommt, dürfen sie wieder gehen, selbst wenn sie bis dahin völlig unauffällig waren. Einmal E-Schule, immer E-Schule. Sie sind ja nachweislich der Akte „lernbehindert“, so daß man lieber gar nicht erst ausprobiert, ob sich daran nicht doch was geändert hat, sondern abschiebt. Damit schadet sich die Gesellschaft auch finanziell selbst, weil zum einen so das Geld der Jugendhilfe meist zum Fenster rausgeschmissen ist, wenn sie wieder merken, daß sie keine Chance bekommen und zum zweiten, weil wir so viele Kinder auch für die Zukunft in die Sozialsysteme drücken, die vielleicht ansonsten mal Steuern gezahlt hätten. Sicher ist das nur ein Teilaspekt der Inclusion, aber in diesen Fällen wäre es echt eine Chance für diese Kinder.

angi05
9 Jahre zuvor
Antwortet  Frank Kröner

GERADE die NERVIGEN werden erst recht an die FÖRDERSCHULEN ( Sonderschulen) abgegeben- fachlich ausgedrückt: UMGESCHULT! Aber das ist dann das absolute Chaos für ALLE!

Frank Kröner
9 Jahre zuvor
Antwortet  angi05

Ja, damit können die Sonderschulen den wirklich bedürftigen Kindern, die von einer Sonderförderung profitieren könnten, dann auch nicht nicht mehr helfen, weil schon 2 oder 3 E-Schüler zusammen jede Klasse sprengen können, ob sie nun 7 oder 25 Kinder hat. Und sieben E-Schüler zusammen sind zusammen meist auch nicht förderfähig und stören sich gegenseitig beim Lernen. Vor allem, wenn sie mitbekommen, daß sie eh keine Chance auf ein normales Leben haben, weil sie schon als Kinder aussortiert wurden. Dadurch wird auch der „Förderbedarf“ immer größer, was eine Rückkehr in die Normalschule so wahrscheinlich macht wie Weihnachten und Ostern an einem Tag.

angi05
9 Jahre zuvor
Antwortet  Frank Kröner

DANKE für die kompetente Antwort…

Frank Kröner
9 Jahre zuvor
Antwortet  angi05

Nein,ich bin aus Thüringen. Da ich aber für eine Organisation arbeite, die sich im Rahmen der Jugendhilfe bundesweit eben mit diesen „nervigen Kindern“, die meistens nur nervig sind, weil sie in belastenden Lebenssituationen aufwachsen, kümmert, kenne ich mich ein bißchen aus.

maze
6 Jahre zuvor
Antwortet  Frank Kröner

Beides ist nur halb richtig. In Ba-Wü sind gegen den Willen der Eltern auch in der alten Schulgesetzgebung keine Kinder mehr an die Sonderschule/SBBZ gekommen. Andererseits gilt §90SchG BW (Erziehungs- u. Ordnungsmaßnahmen) auch für SChüler im inklusiven Setting, so dass das Recht auf inklusive Beschulung dort endet, wo das Recht auf Unterricht der anderen Schüler gefährdet wird.

Was im Rahmen einer Abschaffung der SfE/FöS passiert, ist doch vielmehr das Gegenteil, dessen, was eigentlich gewollt ist. In Hamburg gibt es beispielsweise keine SfE mehr, dafür steigen die Fallzahlen der Fremdunterbringung in SH u. Niedersachsen. In Bremen steigen nach der Schließung der Förderschulen die Schülerzahlen der noch teureren Schulen für geistigbehinderte und der Schulen für Körperbehinderte. In Österreich verlieren schwertst-mehrfach-behinderte Kinder u. Jugendliche ihr Recht auf Beschulung, weil sie inklusiv nicht beschult werden können. In Südtirol werden viele Kinder mit geistiger Behinderung in Privatschulen untergebracht.

Leider kenne ich kein Schulsystem, welches auf Sondereinrichtungen bzw. Sonderabteilungen in den allgemeinen Einrichtungen verzichten kann. Weder die USA, noch Skandinavien noch Holland, noch GB.

Vielleicht kann mich ja aber doch jemand aufklären- ich lerne gerne dazu

Frank Kröner
6 Jahre zuvor
Antwortet  maze

Naja, das mag ja stimmen, wenn ein Kind aus der Normalschule in die Förderschule geschickt werden sollte. Wir wollten ein Kind mit festgestelltem Förderbedarf an einer Werkrealschule unterbringen und die haben uns (ob nun wahrheitsgemäß oder nicht) mitgeteilt, daß sie das Kind nicht aufnehmen können/dürfen, weil es einen Förderbedarf hat.
Das kind lernt übrigend inzwischen ohne irgendwelche zusätzliche Unterstützung an einer Regelschule in Sachsen-Anhalt.

Knut M.
9 Jahre zuvor

@Frank Kröner
„Manchmal schaffen wir es, einige von unseren Schützlingen, von denen wir wissen, daß sie sich geändert haben, auf eine Haupt- oder Regelschule zu schicken. Sobald dann die Schulakte kommt, dürfen sie wieder gehen, selbst wenn sie bis dahin völlig unauffällig waren. Einmal E-Schule, immer E-Schule.“

Was Sie da sagen, ist so unglaublich, dass ich nachhaken möchte.
1) Wussten die Schulen vor der Akteneinsicht nicht um die Vergangenheit der Kinder? Wurden diese in einer Art „inkognito“ angemeldet, so dass erst die Akte über diese „völlig unauffälligen“ Schüler Auskunft gab?

2) Tanzt Thüringen da aus der Reihe? Meinem Wissen nach werden Kinder eher zu früh als zu spät zurückgeschult, weil die wenigen Einrichtungen für verhaltensgestörte Kinder überquellen und ein riesengroßer Mangel an freien Plätzen besteht. Nur dadurch landen diese Kinder auch viel zu oft auf falschen Förderschulen mit noch freien Kapazitäten und stören dort die Mitschüler und Lehrer statt in der Regelschule. Das wiederum hindert die anderen Kinder an den notwendigen Lernfortschritten für ihre Rückkehr zur Regelschule.
Der Teufelskreis ist m. E. vorprogrammiert durch viel zu wenige Hilfseinrichtungen für emotional gestörte Kinder, die jeden Lernbetrieb zum Erliegen bringen können, wenn sie ihre Nöte austoben. Eine Inklusion dieser Kinder sehe ich sogar besonders kritisch, sowohl für die Kinder selbst als auch für die Mitschüler und Lehrer.

Wenn Sie sagen “ Einmal E-Schule, immer E-Schule“ erwecken Sie den Eindruck, als hinge dies nur mit Vorurteilen und Abstempelungen durch Akten zusammen. Diese Darstellung scheint mir zu einfach, um nicht zu sagen falsch.

Frank Kröner
9 Jahre zuvor
Antwortet  Knut M.

Meine Erfahrungen haben nichts speziell mit Thüringen zu tun, wie ich bereits sagte, arbeiten wir bundesweit. Natürlich melden wir die Kinder und Jugendlichen, bei denen wir als Sozialpädagogen selbst einschätzen, daß sich mit der Veränderung der Lebenssituation auch eine Veränderung im Verhalten (u.a. in der Schule) ergibt, in der nächsten „Normalschule“ an. Oft übernehmen wir Kinder aus Situationen, in denen sie teilweise monatelang überhaupt keine Schule besucht haben, was in den seltensten Fällen an deren Verhalten in der Schule lag. Da wir als Mitarbeiter im Bereich der Jugendhilfe keine Schulakte in die Hand bekommen und manchmal froh sind, wenn wir überhaupt sicher feststellen können, wo die Kinder das letzte Mal in die Schule gegangen sind, müssen sich die neuen Schulen die Akten dort abfordern, was meist so 2 Wochen dauert. Und dann ist wieder Schluß, bevor es richtig losgehen kann. Ich meine natürlich mit lernen… Wir machen im Betreuungsbereich eine engagierte und professionelle Arbeit, oft verändert ein Wechsel von zuhause in eine gute Einrichtung oder die Einrichtung einer Einzelbetreuung wirklich die Problematik grundlegend.
Man darf auch nicht vergessen (leider ist das so), daß viele Heimeinrichtungen private (und damit ziemlich teure) Erziehungshilfeschulen haben, die sich nur rechnen, wenn auch viele Kinder aus dem Heim dorthin gehen, weil sich außer den Jugendämtern keine dieser Schulen leisten kann. Die quellen nicht über, die sehen auch mal Bedarf, wo keiner ist. Dann übernehmen wir diese Kinder und sie kommen nicht wieder aus dem E-Bereich raus. Ob Ihnen diese Darstellung zu einfach erscheint oder nicht, ich erlebe es täglich bei meiner Arbeit und es frustriert mich einfach, weil damit in vielen Fällen unsere ganze Mühe umsonst ist.
Ich habe schon mehrmals betont, daß ich strikt dagegen bin, verhaltensauffällige (oder laut Akte verhaltensauffällige) Kinder in den Lernbehindertenbereich zu schicken, da sind wir uns völlig einig. Ich rede hier nur von der Inclusion von verhaltensauffälligen oder vermeintlich verhaltensauffäligen Kindern in die „Normalschulen“ und auch da muß ich einschränkend sagen, daß ich nicht für die Abschaffung der E-Schule bin, da es tatsächlich auch Kinder gibt, die in so schwierigen Lebenssituationen stecken, daß es (in diesem Moment !) nicht anders geht. Aber diese Undurchlässigkeit des Bildungssystems nach oben wirkt sich in diesem Bereich eben besonders krass aus. Genau da sehe ich durch die Inclusion eine neue Chance, nicht mehr, aber auch nicht weniger.

angi05
9 Jahre zuvor

Klare und möglichst für ALLE Bildungs-u.Erziehungsbereiche AUFKLÄRUNG ist eine DEFIZIT der INKLUSIONS-Strategen.
EIN Wort kann CHAOS oder MOTIVATION sein.
Ich sehe in der bisherigen pädagogischen Arbeit täglich von vielen Menschen integrative und inklusive Bemühungen, seit ich mich für die Tätigkeit entschied.
Ob Kinderheim, Schulformen jeder Art, ich habe überall bemerkt, wer mit menschlich hohem Eigenanspruch andere begleitet, kommt automatisch in die Konfrontation zwischen dem was SEIN MÜßTE und dem was NICHT GEHT!
Die eigenen Ansichten kollidieren mit den Ansichten derer , die die Macht haben, endgültige Entscheidungen zu treffen.
Es gab zum Thema “ Inklusion“ keine ausreichende Mitsprache von praktizierenden Kollegen, besonders den sonderpädagogischen Fachkräften.

angi05
9 Jahre zuvor
Antwortet  angi05

„Die Gesetzgebung zur Inklusion basiert NICHT auf den Forderungen der UN-Konvention! Denn diese fordert an keiner Stelle, dass alle Kinder ins allgemeine Schulsystem inkludiert werden sollen! Die Konvention richtet sich nämlich vornehmlich an Länder, innerhalb derer behinderte Menschen kaum oder keinen Zugang zu Bildung und Teilhabe haben. Deutschland hingegen mit seinem hervorragenden und seit Jahrzehnten etablierten Förderschulsystem trägt vorbildlich dazu bei, behinderten Menschen Bildung zukommen zu lassen und ermöglicht somit erst eine wirkliche Teilhabe am gesamtgesellschaftlichen Leben! “

-diese Leser- Meinung halte ich für diskussionwürdig- in allen Medien-Bereichen!

angi05
9 Jahre zuvor
Antwortet  angi05

Unter inklusivem Unterricht verstehe ich die Öffnung meiner Arbeitsstätte und der Schulen, die sich uns angrenzen, örtlich, um mit ihnen ein musikalischen Erfahren zu beginnen.
DENN, es wäre für mich von besonderem Interesse, den Schülern der Förderschule mit vorwiegend gesundheitlichen Problemen im neurologisch-oder motorischem Bereich, endlich einen Zugang zu ermöglichen, um zu zeigen, wie sie gemeinsam “ rhythmisch stark „sein können! Was für sie Spass und Freude bedeutet, wenn sie Musik machen- ob als RAP oder Trommler. Es gibt in manchen??? Schulen natürlich bereits tolle Projekte und ständige Begegnungen dieser Art.

Anna
9 Jahre zuvor
Antwortet  angi05

Da haben Sie etwas missverstanden, angi05. Artikel 24 der UN-BRK zielt nicht nur darauf ab, dass Kinder mit Behinderungen überhaupt Zugänge zu Bildung haben, sondern dass sie ein Recht auf inklusive Bildung innerhalb des allgemeinen Schulsystems „at all levels“ haben. Deutlich wird das auch in der „Thematische Studie des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte über die Förderung des Bewusstseins für das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und seines Verständnisses“, S. 18: „Die Befolgung von Artikel 24 des Übereinkommens erfordert an erster Stelle die Anerkennung des Rechts von Menschen mit Behinderungen auf Bildung in einem inklusiven Bildungssystem und die Beseitigung rechtlicher Hindernisse für ihre Einbeziehung in das Regelschulsystem des betreffenden Landes. In der Zulassungsphase und auch während der Beschulung müssen direkte und indirekte rechtliche Hindernisse beseitigt werden. Die Pflicht, angemessene Vorkehrungen zu treffen, die den jeweiligen individuellen Bedürfnissen entsprechen, muss in den innerstaatlichen Rechtsvorschriften klar festgelegt sein und für alle öffentlichen und privaten Bildungsträger gelten.“ (siehe: http://bit.ly/1AjmO0K).
Dass Deutschland eben nicht vorbildlich, wie Sie behaupten, zur Erfüllung von Artikel 24 beiträgt, zeigt auch die Studie der Monitoring-Stelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte: Inklusive Bildung: Schulgesetze auf dem Prüfstand (Sven Mißling / Oliver Ückert) 2014. Auf S.45 stellt die Monitoring-Stelle fest: „Kein Land jedoch erfüllt alle im Recht auf inklusive Bildung angelegten verbindlichen Kriterien. Insgesamt bleibt der Umsetzungsstand hinter den Erwartungen, die man an die Implementierung dieses Menschenrechts fünf Jahre nach Inkrafttreten der UN-BRK für die Bundesrepublik Deutschland stellen darf, zurück. Es sind noch erhebliche Anstrengungen erforderlich, bis die Rede davon sein kann, dass das deutsche Schulrecht – und zwar das gesetzliche wie das untergesetzliche – in allen Ländern die verbindli¬chen Vorgaben des Rechts auf inklusive Bildung hinreichend oder gar vollständig umsetzt und erfüllt.“ In diesem Sinne verfolgt die UNO die flächendeckende inklusive Bildung – damit alle Kinder, ob mit oder ohne Behinderung, an einer inklusiven Schule gemeinsam trommeln können.

F. H.
9 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Es bringt nichts, Anna, immer wieder dasselbe über die UNO zu behaupten. Es gibt –zig Quellen, die etwas anderes aussagen als Sie.
Sie haben eben Ihre Meinung und ich oder „angi05“ eine andere. Darüber können wir noch in 100 Jahren diskutieren, ohne dass es einen Schritt weitergebracht hätte.
So kann man’s nämlich auch sehen:

http://www.lehrerstuhl.de/2013/03/20/inklusion-was-steht-eigentlich-in-der-un-konvention-art-24-und-welche-folgen-hat-das-fuer-das-deutsche-bildungssystem/

Anna
9 Jahre zuvor
Antwortet  F. H.

Sehr geehrte_r FH; Sie wollen doch nicht ernsthaft das Zitat des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte“ mit einer Internetseite namens „Lehrerstuhl“ vergleichen, auf der immer noch von der nicht amtlichen, nicht autorisierten Übersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (deutsch ist keine UNO-Sprache) ausgegangen wird? Das ist ja so als würde ein Student Begriffe in einer wissenschaftliche Arbeit mit Wikipediaquellen definieren.

Und wie bewerten Sie diese Aussage von Dr. Aichele vom Deutschen Institut für Menschenrechte – hat der das auch alles missverstanden? Er meint: „Das Recht auf inklusive Bildung kann nur in einem inklusiven System verwirklicht werden. Deshalb macht die UN-Behindertenrechtskonvention den Aufbau eines inklusiven Bildungssystems zu einem verbindlichen Ziel. Es gilt für alle Sparten der Bildung – und eben auch und gerade für den Bereich der schulischen Bildung. Denn Schule bildet Zukunft – ohne inklusive Bildung in der Schule wird es keine inklusive Gesellschaft geben” (Dr. Valentin Aichele, Prof. Dr. Beate Rudolf: Vorabfassung der Studie Inklusive Bildung: Schulgesetze auf dem Prüfstand, Dr. Sven Mißling und Oliver Ückert, Deutsches Insitut für Menschenrechte, 2014, Vorwort S.3).

Frau Prof. Degener hat an der Entstehung der UN-Behindertenrechtskonvention in New York mitgewirkt. Irrt sie sich auch, wenn sie sagt, dass die UN-Behindertenrechtskonvention „einen sehr viel radikaleren Paradigmenwechsel verlange, als offenbar angenommen wird. So wie Artikel 12, 14 und 17 VN-BRK die radikale Abkehr von Stellvertretung, Zwangsunterbringung und Zwangsbehandlung verlange, so fordere Artikel 24 die radikale Abschaffung jeder Form von Segregation im Bildungssystem” (Degener, in: Bericht aus Genf, Nr.6/2013, S.5., siehe Sechster Bericht aus Genf). Orientieren Sie sich besser an Aussagen der UNO, wenn Sie Artikel 24 verstehen wollen und nicht an Aussagen von Lehrerverbänden mit ganz eigenen (institutionellen Selbsterhaltungs-)Interessen.

Ignaz Wrobel
6 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Sie haben weder Jura studiert, noch haben Sie juristischen Sachverstand !
Ihre ständigen verbalen Wiederholungen zur gescheiterten Inklusion geraten zur schlichten Litanei der ewig Besserwissenden.
Ihre geistigen Ergüsse sind ebenso unerträglich , wie ihre Pseudoargumentation.
Und von mir aus können Sie jetzt in Bernds schlauem Register nachschauen, unter welcher Rubrik man meine despektierlichen Äußerungen auf Sie bezogen, mich eingruppieren kann.
Sie gehören zu dem geistigen Gefolge, dass sich ohne Reflektion auf eine unverblendete Sicht auf die Entwicklungen der Schulpädagogik, unkritisch an diese Eine angehängt hat.

angi05
9 Jahre zuvor

Frau Anna- rein gar nix wurde missverstanden- verdammt, wo arbeiten Sie?

dickebank
9 Jahre zuvor

Die Lösung ist doch ganz einfach, alle Schüler gehen in eine Schule, werden auf Klasen aufgeteilt, wobei die inclusiv zu beschulenden Kinder gleichmäßig auf alle Klassen aufgeteilt werden. Innerhalb des Systems gibt es Kurse für unterschiedliche Kompetenzniveaus. Somit muss es auch eines für Schüler mit Entwicklungsschwerpunkt Lernen geben. Die eparation oder auch Seggregation findet dann eben innerhalb des Systems statt – und ist somit UN-konform. Wird in anderen Ländern jedenfalls genauso gemacht – und wird nicht beanstandet. Nur in D geht es eben nicht, da der Begriff „Einheitsschule“ politisch verbrannt ist.

Btw die Zeugnisse an einem beliebigen Gymnasium sind in der SekI einheitlicher als die vergleichbarer Schulformen des „längeren gemeinsamen Lernens“ – egal wie die auch immer in ihrem Bundesland heißen.
So viel zum Kampfbegriff „Einheitsschule“.

Reinhard
9 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

„in anderen Ländern“
– z.B. in Frankreich und England gibt es das öffentliche Schulwesen; der Weg zu wirklich guter Ausbildung und später guten Arbeitsplätzen führt aber über Privatschulen.
– z.B. in Finnland heißen die Schulen zwar alle gleich, aber „man“ weiß, welche Schule ein hohes Anspruchsniveau hat und welche nicht. Die Universität sucht sich dann ihre Studenten durch Prüfungen aus.
– z.B. in den Niederlanden – wie ist es dort? Ist es wahr, dass dort etwa die Hälfte aller Schulen privat ist?
Z.B. in NRW gibt es die Gesamtschule, deren Struktur dem von Ihnenhier Beschriebenen sehr, sehr ähnelt, seit Jahrzehnten. Würden Sie sagen, dass es sich als Erfolgsmodell bewiesen und allgemein durchgesetzt hat?

An welche anderen Länder dachten Sie?

dickebank
9 Jahre zuvor
Antwortet  Reinhard

Australien, Tasmanien – als Beispiel

F. H.
9 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Müssen jetzt weit entfernt liegende Länder als glorreiche Beispiele für ein gutes Funktionieren der Gemeinschaftsschulen herangezogen werden, weil die Karte mit den angeblich so gut funktionierenden Gemeinschaftsschulen unserer europäischen Nachbarn nicht mehr sticht? Wie es mit denen in Wirklichkeit aussieht, ist inzwischen enthüllt, so dass sich Glorifizierung nicht mehr lohnt.
Aber mit Australien oder Tasmanien …könnten die Legenden noch mal neubelebt werden.

Reinhard
9 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Tasmanien gehört zu Australien. Gibt es noch einen zweiten Staat mit langzeitig bewährt guten Gemeinschaftsschulen?

dickebank
9 Jahre zuvor
Antwortet  Reinhard

Nee, is klar. War nur gemeint wie BRD, Bayern. Auch die Territorien und Bundesstaaten in Australien haben eigene Zuständigkeiten im Bereich Schule.

Des Weiteren kam der Verweis auf AUS, da hier der OECD-Schleicher seine schulischen Erfahrungen gesammelt hat.

dickebank
9 Jahre zuvor
Antwortet  Reinhard

Wie soll denn die geS in NRW ohne die SuS funktionieren, die am Gymnasium sind?

Die Zeiten, in denen politisch engagierte Eltern ihren Nachwuchs trotz Gymnasialempfehung angemeldet haben sind vorbei. Was übrigbleibt sind die bedingt gymnasial empfohlenen Kinder, die allenfalls 20 bis 25% eines fünften Jahrgangs stellen, und natürlich das übrige Klientel, vor allem also hauptschulempfohlene Kinder, da dieser Schultyp gerade ausstirbt. Des Weiteren setzen sich die fünften Jahrgänge allen falls aus 45% weiblichen und 55% männlichem Neuaufnahmen zusammen.

Beate S.
9 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Ihre „ganz einfache“ Lösung suggeriert einen Kompromiss, bedeutet aber nichts anderes als die rigorose Abschaffung der Förderschulen und faktische Anerkennung des Artikels 24 des UN-Übereinkommens, wie Anna und Co. ihn verstehen.
Dagegen steht aber nach wie vor die Auffassung, dass Förderschulen dem UN-Beschluss nicht widersprechen und darum erhalten bleiben sollten.
Von „einfachen Lösungen“, die Sand in die Augen streuen, halte ich nichts.

angi05
9 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

„Die Lösung ist doch ganz einfach, alle Schüler gehen in eine Schule, werden auf Klasen aufgeteilt, wobei die inclusiv zu beschulenden Kinder gleichmäßig auf alle Klassen aufgeteilt werden. Innerhalb des Systems gibt es Kurse für unterschiedliche Kompetenzniveaus“ DICKEBANK, diese IDEE ist sehr illusiorisch- phantasiereich…und SIE sind dann DER/DIE Teamchef/-in….

F. H.
9 Jahre zuvor

@Anna um 17:44
Doch, werte Anna, genau das will ich. Ich stelle vieles in Frage und lass mich dabei wenig von Rang und Namen beeindrucken. Sogar Äußerungen unserer Bundeskanzlerin oder unseren Bundespräsidenten stelle ich zuweilen in Frage. Auch Herren oder Frauen Professorinnen sind vor meiner Kritik nicht sicher – wie z.B. Lann Hornscheidt mit ihren Studien für eine gerechte (gendergerechte) Sprache an der Berliner Humboldt-Universität.
Es soll sogar Katholiken geben, die nicht immer einverstanden sind mit dem, was der Papst sagt.

Nehmen Sie es also hin, dass es solche Menschen gibt, und beißen Sie sich nicht weiter die Zähne an ihnen aus. Die sind so renitent, dass es mehr braucht als ein hohes Amt oder einen akademischen Grad, um sie zu überzeugen. Sogar mit Moral ist ihnen häufig nicht beizukommen.

jagothello
9 Jahre zuvor

Auch in Deutschland ist es so, dass „man“ weiß, welcher Abschluss was wert ist. Wenn ich bsp. bei den derzeit laufenden Aufnahmegesprächen Kinder und Eltern vor mir sitzen habe, die aufgenommen werden wollen, fröhne ich der unguten Sitte, erstmal zu gucken, von welcher Grundschule die kommen, denn deren Qualität kann unterschiedlicher kaum sein, obwohl alle auf engem Raum liegen. Das ist schon äußerst seltsam aber doch auch „stadtbekannt“ und v.a. in den weiterführenden Schulen weiß man das. Da guckt man auch darauf, welche Kollegin grad wieder eine 4 abgegeben hat… Skandalös, aber so ist es.
Ein Vergleich mit anderen Ländern ist natürlich problematisch: Natürlich haben die PISA-Gewinner Gesamtschulsysteme, z.B. Kanada und Finnland. Dass diese Schulen dort so gut funktionieren, liegt aber natürlich auch daran, dass sie nicht in Konkurrenz zu anderen Schulformen stehen. Wenn eine Gesamtschule in Duisburg „Resteschule“ ist, hat sie ganz andere Startbedingungen. Ein wirklicher Vergleich würde das berücksichtigen. Dort, wo eine solche Schule auf breiter Front seriöse Abschlüsse erzeugt, kann ihre päd. Qualität eine sehr viel höhere sein als die des renommierten Gymnasiums. Es ist ein Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen. Entscheidend ist, ob vor Ort gute Arbeit geleistet wird.

Laura
9 Jahre zuvor

Liebe(r) jagothello, was Sie sagen, kann ich aus Erfahrung nur bestätigen. In einem Punkt bin ich allerdings anders informiert. In Ländern, wo das Gesamtschulsystem angeblich so gut laufen soll, wie etwa in dem von Ihnen erwähnten Finnland, lohnt sich ein Blick hinter die Kulissen:
Zitat: „Fakten: die innere Differenzierung ist eine Utopie, die bis jetzt nirgends funktioniert hat (die aus Finnland stammende deutsche Erziehungswissenschaftlerin Thelma von Freymann vergleicht den Glauben daran mit dem Glauben an den „pädagogischen Weihnachtsmann“). In den meisten deutschen, englischen, französischen usw. Gesamtschulen wird sie nicht einmal annähernd durchgeführt, weil einfach nicht genug Zeit und Ressourcen zur Verfügung stehen. Selbst dort, wo sie ansatzweise versucht wird, kann sie die Wissens- und Leistungsunterschiede zwischen dem differenzierten System und der Gesamtschule nicht ausgleichen. In den wenigen erfolgreichen Gesamtschulsystemen wie Finnland wird sie gar nicht einmal angestrebt (dort werden Schüler mit Problemen nämlich einfach aus der Klasse rausgenommen und von einer Speziallehrerin gesondert betreut – dazu braucht man aber wirklich keine Gesamtschule).“

http://www.schuelerbegehren.at/index.php/innere-differenzierung

jagothello
9 Jahre zuvor
Antwortet  Laura

Ja, man muss das auf jeden Fall kritisch sehen. Man muss allerdings auch wissen, dass Gesamtschulen heutzutage ihre Differnzierungsmaßnahmen eher „nach außen“ durchführen: Bilinguale Angebote für Begabte, Erweiterungskurse in 4 Fächern (darunter D,E,M), Wahlpflichtangebote, Kurse. Unterricht im Klassenverband gibt es vielfach kaum noch. Immerhin: Die Gesamtschule scheint mir die einzige weiterführende Schulform zu sein, die sich der Herausforderung „Heterogenität“ stellt und bereit ist, von den Grundschulen zu lernen; ohne Differenzierung geht es einfach nicht, denn die Kinder sind so verschieden wie das Leben. „Jeder Jeck ist anders“, wie man bei uns sagt.

mehrnachdenken
9 Jahre zuvor
Antwortet  jagothello

Wenn Sie mit „man“ mich meinen, liegen Sie voll daneben!! Schreiben Sie bitte präzise und verstecken Sie sich nicht dauernd hinter diesem elenden unpersönlichen Fürwort „man“!!!

Da werden hier „weltbewegende“ Themen hin und her gewälzt in einer unverbindlichen Sprache, die mich nicht gerade vom Hocker reißt!!

Ursula Prasuhn
9 Jahre zuvor

@dickebank
Woran liegt es denn, dass die Zeiten vorbei sind, „in denen politisch engagierte Eltern ihren Nachwuchs trotz Gymnasialempfehlung“ in Gesamtschulen angemeldet haben?
Diese Eltern mussten leider feststellen, dass sie blind auf eine wohlklingende, allseits verkündete Theorie reingefallen sind. Angeblich sollte die Gesamtschule jedes Kind bereichern und seine Schulwelt obendrein chancengerechter machen. Die Schwachen sollten von den Starken lernen und die Starken von den Schwachen, so dass jeder – egal wie begabt – von einer angeblichen Win-win-Situation profitiert.
Vor allem die Eltern von Kindern mit Gymnasialempfehlung mussten über kurz oder lang feststellen, dass die Realität nicht der Theorie entsprach und Ihre Ernüchterung blieb kein Geheimnis. Wie sonst ist zu erklären, dass Eltern begabter Kinder sich nicht mehr auf Versprechungen einlassen und – wie Sie ganz richtig feststellen – der Gesamtschule lieber den Rücken kehren?
Nun fragen Sie, wie denn in NRW die Gesamtschule funktionieren soll ohne Einbeziehung der Gymnasialkinder? Damit deuten Sie den Wunsch zur Abschaffung der Gymnasien an und tun weiterhin so, als sei die Gesamtschule trotz aller Misserfolge das einzig richtige Schulmodell, das nur am guten Funktionieren behindert werde durch zu wenige lernstarke Kinder. Ihr Argument ist höchstens bei oberflächlicher Betrachtung stichhaltig.
Was mehr einleuchtet, ist die Tatsache, dass ohne die Existenz von Gymnasien kaum mehr auffällt bzw. auffallen soll, wie „lernbehindert“ begabte Kinder an Gesamtschulen sind. Es gibt keinen Vergleich mehr.
Eigentlich müsste längst klar sein, dass Gesamtschulen nicht das leisten und leisten können, was von ihnen behauptet wird. Das ist es sicher auch, dennoch werden Theorie und Praxis intensiviert durch die Einführung inklusiver Einheitsschulen mit dem schönen Namen „Gemeinschaftsschulen“.
Wer profitiert von dieser Politik? lautet die interessante Frage bei solch unbeirrter Zielverfolgung. Die Schüler, die soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit können es nicht sein.

dickebank
9 Jahre zuvor
Antwortet  Ursula Prasuhn

Da die GY mittlerweile die AHR bei ausreichendem Durchhaltewillen vergeben und keine Möglichkeiten zum Abschulen haben, müssen die Kinder nicht mehr an eine GeS, um das Abi zu bauen.

BTW Gemeinschaftsschulen sind im Gegensatz zu Sekundarschulen in NRW KOOP-Schulen, d.h. getrennte Real- und Hauptschulzweige unter einer Leitung und einem Dach.

Milch der frommen Denkungsart
9 Jahre zuvor

Verehrte Frau Prasuhn, eine treffend-ungeschminkte Analyse gemeinschaftsschulischer Luftschlossarchitektur: nichts als hohle Phrasendrescherei !

Anton
9 Jahre zuvor

An sich kaum überraschend, Berufspolitiker die Dinge beschließen, die sie nicht verstehen. Man könnte es auch politischen Alltag nennen.

dickebank
9 Jahre zuvor
Antwortet  Anton

Der Bund hat doch überhaupt keine Zuständigkeit. Der Bundestag hat die UN-Deklaration ratifiziert, wodurch die Länder zur Umsetzung verpflichtet werden, mehr nicht. Warum sollten sich die Bundespolitiker also damit beschäftigen?

Axel von Lintig/
6 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Weil das Gesetz zur Inklusion dem wahren Ziel und dem Inhalt der UN-Menschenrechtskonvention angepasst werden muss, soll das Gesetz revidiert werden.
Es gab vorher keine innenpolitische und gesellschaftliche Debatte.

sofawolf
6 Jahre zuvor

ZITAT: „Lehrer von Regelschulen klagen über Überlastung; Förderschullehrer sehen mit der Schließung ihrer Einrichtungen ihre Arbeitsgrundlage gefährdet. Eltern gehen auf die Barrikaden.“

Wenn sie das doch nur noch lauter und vehementer täten !